Ergebnisse der Sitzung des Stadtrates am 25. April 2024

1.Vorbereitende Untersuchungen für Immenstadt Kernstadt und den Ortsteil Bühl zur Städtebauförderung beschlossen

Die „Vorbereitenden Untersuchungen“ dienen der Beurteilung, ob städtebauliche Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Maßgeblich ist es, einen Überblick über die strukturellen und städtebaulichen, aber auch die sozialen Verhältnisse und Zusammenhänge zu erhalten und anzustrebende Ziele zu entwickeln.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2022 die Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und die Erarbeitung von Vorbereitenden Untersuchungen (VU) beschlossen und nach Bewilligung durch die Förderstelle dem Büro UmbauStadt PartGmbH, Frankfurt, einen entsprechenden Planungsauftrag erteilt.

Durch die Erstellung eines umfassenden städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit vertiefenden Untersuchungen im Bereich der Stadtkerne von Immenstadt und des Ortsteils Bühl im Rahmen von vorbereitenden Untersuchungen wird der formale Rahmen für die Ausweisung von Sanierungsgebieten geschaffen. Zudem stellt dies die Grundlage dar, um weiterhin Projekte und Maßnahmen zur Erneuerung des Stadtkerns von Immenstadt und Bühl mit Unterstützung der Städtebauförderung umsetzen zu können.

Am 22. Februar 2024 fand eine Lenkungsgruppensitzung statt, um die relevanten Akteure in der Verwaltung über die Absichten der Ortssanierung zu informieren und diese zu diskutieren. Am 26. Februar 2024 fand zur Beteiligung der Öffentlichkeit ein Zukunftsforum statt.

Gesetzlich (§ 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB) ist zur Vorbereitung der Sanierung ein Einleitungsbeschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen verpflichtend vorgesehen. Im Verfahren müssen (§ 138 BauGB) die im VU-Gebiet ansässigen Eigentümer von der Stadt Immenstadt informiert werden.

Die Untersuchungsgebiete der Vorbereitenden Untersuchungen „Immenstadt Kernstadt“ und „Bühl am Alpsee“ werden im Anhang dieser Bekanntmachung mittels Planbeilage in ihrer Abgrenzung dargestellt.

Der Stadtrat beschloss einstimmig, den Beginn und die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Ausweisung der Sanierungsgebiete Kernstadt Immenstadt und Kernstadt Ortsteil Bühl, gemäß anliegende Lagepläne mit Umgriff zum Untersuchungsgebiet.  Die Bauverwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung dieses Einleitungsbeschlusses sowie der Veranlassung der weiteren notwendigen Schritte beauftragt.

Ausweisung Sanierungsgebiet Kernstadt
Ausweisung Sanierungsgebiet Bühl am Alpsee

2. Ganztagesbetreuung an der Königegg Grundschule ab 2026 wird vorangetrieben – Auf die Stadt kommen künftig enorme Betreuungskosten zu

Ab 2026 hat jedes Kind im Grundschulalter Recht auf einen Platz zur ganztägigen Betreuung.

Für Kommunen bedeutet das: Der Bedarf an Ganztagsplätzen nimmt zu und die Zeit drängt! Es müssen räumliche wie pädagogische Konzepte gefunden werden, um dem im Ganztagsförderungsgesetz formulierten Anspruch auf ganztägige Förderung gerecht zu werden.

Nach dem Stadtratsbeschluss vom 28. September 2023 wurden weitere Betreuungsformen im Bereich der Grundschulen gründlich geprüft. Die Umsetzung des Konzeptes der „Kooperativen Ganztagsbildung“ wird favorisiert.

„In Kombieinrichtungen (auch „Kooperativer Ganztag“ oder kurz „KoGa“) arbeiten die Schule und ein Ganztagskooperationspartner in gemeinsamer Verantwortung konzeptionell, räumlich und personell eng zusammen. Das übergeordnete Ziel ist die engere Verzahnung von Schule und Jugendhilfe. Der Unterricht und das Jugendhilfeangebot (Betreuung durch den Ganztagskooperationspartner auf Hortniveau) finden in einem gemeinsam genutzten Gebäude (sog. „Bildungscampus“) statt.“(https://www.stmas.bayern.de/ganztagsbetreuung/kombieinrichtung/index.php)

Nach intensiven Recherchen der Verwaltung und vielen gemeinsamen Gesprächen mit der Schul- und Hortleitung und dem Architekturbüro ergaben sich neue Erkenntnisse zur Ganztagsbetreuung. So sind die Prognosen der Kinderzahlen angestiegen (354 Kinder – davon 80% = 283 Kinder) sodass der Hort mit maximal 200 Kindern ungeeignet erscheint, um die Betreuungsquote zu erfüllen.

Diese Erkenntnisse wurden im Stadtrat in einer Präsentation vorgestellt. Im nächsten Schritt soll die Stadtverwaltung mit der Regierung von Schwaben einen Termin für die Rahmenbedingungen an der Königsegg-Grundschule zum Konzept des Kooperativen Ganztags koordinieren.

Wir bedanken uns bei Herrn Michael Gibbesch, Büro FG-Architektur und bei Bürgermeister Nico Sentner, dass wir die im Stadtrat vorgestellte Präsentationen (auch die der Grundschule Stein, TOP 3) veröffentlichen dürfen.

https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/04/2024-04-25-StR-ö-Anlage-3-Ganztagesbetreuung-Königsegg-Grundschule-ppp.pdf

Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat:

1. Der Stadtratsbeschluss des Tagesordnungspunktes 4.2 vom 28. September 2023 wird aufgehoben. ( https://www.dieaktiven.de/blog/2023/09/28/ergebnisse-der-sitzung-des-stadtrates-vom-28-august-2023/ )

2. Die vom Sozial-, Kultur- und Sportausschuss am festgelegte Betreuungsquote von 80 % wird bestätigt.

 3. Die vorgestellte aktualisierte Machbarkeitsuntersuchung zur Ganztagsbetreuung an der Königsegg-Grundschule Immenstadt wird grundsätzlich befürwortet. Der Umsetzung des Konzepts „Kooperative Ganztagsbildung“ wird im Grundschulsprengel der Königsegg-Grundschule zugestimmt. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung zur Durchführung der weiteren Schritte (weitere Abstimmung mit der Reg. von Schwaben usw). Die Stadtverwaltung wird bevollmächtigt, die hierzu notwendige Kooperationsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern (Staatsministerium für Unterricht und Kultus und Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) abzuschließen.

3. Ganztagesbetreuung an der Grundschule Stein ab 2026 wird vorangetrieben

Gemeinsam mit der Schul- bzw. Mittagsbetreuungsleitung und dem Büro FG-Architektur aus Sonthofen hat die Verwaltung in einer Machbarkeitsuntersuchung die möglichen Lösungen für eine Ganztagesbetreuung (KoGa) untersucht.

https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/04/2024-04-25-StR-ö-Anlage-4-Ganztagesbetreuung-Stein-Grundschule-ppp-2.pdf

Die vom Sozial-, Kultur- und Sportausschuss am festgelegte Betreuungsquote von 80 % wurde vom Stadtrat einstimmig für die Grundschule Stein bestätigt.

Die vorgestellte Machbarkeitsuntersuchung zur Ganztagesbetreuung mit dem Konzept der „Kooperativen Ganztagsbildung“ an der Grundschule Stein wurde vom Stadtrat grundsätzlich befürwortet. Der Stadtrat beauftragte die Stadtverwaltung zur Durchführung der weiteren Schritte (Einleitung VGV-Verfahren, Erstellung Entwurf, weitere Abstimmung mit Reg. v. Schwaben usw.). Die Stadtverwaltung wurde bevollmächtigt, die hierzu notwendige Kooperationsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern (Staatsministerium für Unterricht und Kultus und Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) abzuschließen.

Die Fraktion der Wählergemeinschaft die Aktiven befürwortet das erarbeitete Konzept der “Kooperativen Ganztagsbildung” – ist sich aber bewusst, dass die Umsetzung dieses Projektes die Finanzen der Stadt bis zur Schmerzgrenze fordern wird

Die Zeiten haben sich grundlegend gewandelt. Für junge Familien ist es inzwischen existentiell wichtig, dass sie Beruf und Familie in Einklang bringen können. Damit beide Elternteile “guten Gewissens” berufstätig sein können, benötigen sie ein zuverlässiges und pädagogisch qualifiziertes Betreuungsangebot für ihre Kinder: Von der Kinderkrippe, den Kindergarten über den Kinderhort oder Ganztagsschulangeboten. Die Kooperative Ganztagesbildung in Verbindung mit der Ganztagesschule bietet ein überzeugendes Konzept, qualifizierte Betreuung auf dem “Bildungscampus” anzubieten. Um den enormen Bedarf an Betreuung decken zu können, benötigt die Stadt neue Räume, auch wenn bei diesem Konzept teilweise Schulräume mit genutzt werden können.

So kommen auf die Stadt nach Abzug der Förderungen allein für das nötige Raumangebot an der Königsegg-Grundschule Kosten von rund 10 Mio. Euro und für die Grundschule Stein von rund 2,7 Mio. Euro zu. Und für die laufende Betreuung eines Kindes kommen im Jahr rund 2.100 € dazu. Was die Stadt dann die Betreuung von geschätzten 283 Kindern an der Grundschule Stein und Stein mit geschätzten 125 Kindern rund 850.000 Euro kosten wird – außer die Elternbeiträge werden deutlich erhöht. Dazu kommt noch, dass die Mittelschule grundlegend saniert werden muss.

Ab 2026 hat jedes Kind im Grundschulalter ein Recht auf einen Platz zur ganztägigen Betreuung. Diese gesetzliche Vorgabe ist sinnvoll und nachvollziehbar. Um aber finanzschwächere Kommunen, die sich dieser Aufgabe verantwortungsvoll stellen, finanziell nicht zu strangulieren, sollte auf Landes- und Bundesebene auch dafür gesorgt werden, dass die Kommunen entsprechend finanziell gefördert werden, damit sie diese Aufgabe auch bewältigen können, ohne für die nachfolgenden Generationen gewaltige Schuldenberge zu hinterlassen zu müssen.

Herbert Waibel, Fraktionsvorsitzender

4. Alkoholverbot für Bräuhausplatz, Fidel-Schlund-Platz und Landwehrplatz erlassen

Im August 2018 wurde durch den Stadtrat für den Bräuhausplatz, den Fidel-Schlund-Platz (früher Literaturhausplatz) sowie den Landwehrplatz eine bis Juli 2022 befristete Alkoholverbotsverordnung erlassen.

Vorangegangen waren Beschwerden über Müll, Hilflose Personen (Alkohol), Lärm, Streitigkeiten und Handgreiflichkeiten, Wildpinkeln usw.

Da beim Ordnungsamt kaum Beschwerden eingingen, wurde auch keine neue Verordnung erlassen.

In letzter Zeit haben die Beschwerden über die oben beschriebenen Ordnungswidrigkeiten und massive Belästigungen durch stark alkoholisierte Personen an den genannten Plätzen zugenommen. Daher empfiehlt die Polizei sowie der Geschäftsbereich 30 für diese Bereiche den Erlass einer Alkoholverbotsverordnung.

Unsere Fraktion fragte nach, ob in diesem Zuge auch ein Verbot von Cannabisnutzung mit in die Verordung aufgenommen werden könnte. Nach derzeitiger Rechtslage sieht die Verwaltung dazu keine Handhabe, wird aber beobachten, ob sich die Liberalisierung des Cannabiskonsums negativ im öffentlichen Raum auswirkt.

Gegen zwei Stimmen beschloss der Stadtrat eine Alkoholverbotsverordnung für die Bereiche Bräuhausplatz, Fidel-Schlund-Platz und Landwehrplatz.

5. Tourismus: Verordnung über den Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen ermöglicht Verkauf an 40 Sonn- und Feiertagen

Immenstadt hat als Stadt mit touristischer Prägung die Möglichkeit eine Verordnung zu erlassen, die es bestimmten Verkaufsstellen ermöglicht, an Sonn- und Feiertagen entgegen dem üblichen Ladenschlussgesetz, beschränkte Produktgruppen zu verkaufen, z. B. Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für Immenstadt kennzeichnend sind. Dies ist auf maximal 40 Sonn- oder Feiertage im Jahr beschränkt.

Der Stadtrat beschloss einstimmig eine entsprechende Verordnung über den Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen.