Wesentliche Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 28. September 2022

 

  1. Dr.-Rudolf-Vogel-Stiftung soll besser angelegt werden

Am 19. Mai 2022 hatte der Stadtrat beschlossen, die Gelder der Dr.-Rudolf-Vogel-Stiftung in einen Stiftungsfonds anzulegen und die Vermögenswerte zu erhalten als auch zu vermehren.

Bei Gesprächen mit mehreren Banken wurde deutlich, dass dies über einen Sitftungsfond aufgrund der derzeitigen Situation am Geldmarkt schwierig ist, die erwarteten Effekte zu erzielen würde.

Einstimmig beschloss der Stadtrat den Beschluss vom 19. Mai 2022 aufzuheben und die Verwaltung zu ermächtigen, bei der Anlage der Gelder der Dr.-Rudolf-Vogel Stiftung jene Instrumente am Geldmarkt zu nutzen, die derzeit für den Erhalt und der Vermehrung der Vermögenswerte am besten geeignet sind.

 

  1. Verlängerung 9 Euro-Stadtbusticket nicht möglich

Der Stadtrat hatte am 28. April 2022 die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den Busunternehmen zur Einführung des „9 Euro-Stadtbusticket“ zu führen. Dieses Ticket sollte nach Ablauf des Tickets der Bundesregierung, vorerst bis zum 31.12.2023, erhältlich sein. Dabei sollte das Monatsticket EUR 9,00 kosten und das Jahresticket EUR 100,-.

Um das „9 Euro Stadtbusticket“ umzusetzen, ist eine Genehmigung durch die Regierung von Schwaben notwendig. Dazu ist es notwendig, dass die Busunternehmer bei der Regierung einen Tarifantrag stellen, in dem erläutert wird, welche Tarife geändert oder nicht mehr angeboten werden. Zudem muss eine Übersicht über die Einnahmenaufteilung eingereicht werden, um die Frage der Refinanzierung der Busunternehmen darzustellen. Als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs ist in dieser Thematik auch der Landkreis involviert.

Im Juli 2022 fand zwischen der Verwaltung der Stadt Immenstadt, den Busunternehmen und dem Landratsamt ein Gespräch statt. In diesem Gespräch wurden von Beteiligten Bedenken angemeldet (u.a. nicht vereinbar mit dem Ziel einer Tarifharmonisierung, geplante Einführung bundesweites Ticket für den ÖPNV):

Sollten die Busunternehmen den Stadtratsbeschluss umsetzen und einen Tarifantrag stellen, würden, so die Verantwortlichen des Landkreis, sie ihre Bedenken der Regierung von Schwaben mitteilen. Es wäre somit damit zu rechnen, dass die Regierung von Schwaben keine Genehmigung erteilt.

Der Stadtrat nahm zur Kenntnis, dass aufgrund der Sachlage der Beschluss vom 28. April 2022 nicht umgesetzt werden kann.

 

  1. Nach Behandlung Stellungnahmen wird Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Stadtalpe“ beschlossen

Die Stadt beabsichtigt, für den Bereich „Stadtalpe“ eine Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes, um die Darstellung als „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Flächen für Wald“ zu ermöglichen. Dies wurde vom Stadtrat am 19. Mai 2022 gebilligt. Während der öffentlichen Auslegung wurden keine privaten Stellungnahmen abgegeben.

Grundsätzlich wurde die Änderung erneut im förmlichen Verfahren bestätigt und begrüßt.

Einstimmig beschloss der Stadtrat die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Stadtalpe“ in der Fassung vom 19. Juli 2022.

 

  1. Überarbeiteter Planungsentwurf Kirchplatzquartier / ehemaliges Eberl-Areal mündet in den Prozess eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

In der Sitzung vom 19. Mai 2022 stellte Herr Gibbesch (Geschäftsführer der Fa. FG Architekten und Sachverständige GmbH) dem Stadtrat einen Planungsentwurf für das ehemalige Eberl-Areal/Kirchplatzquartier vor. Seitens des Stadtrates gab es verschiedene Anregungen, mit denen sich das Planungsbüro nochmals beschäftigt hat (Satteldach nördliches Gebäude, Fenstergestaltung Haus 7, Fassadengestaltung Haus Nord, Schneelagerflächen, Energieversorgung/Photovoltaik, Dachgarten, Grünordnungsplan, Baumbestand)

Das Architekturbüro „FG Architekten und Sachverständige GmbH“ ging in seiner Vorstellung des Projekts auf die offenen Fragestellungen ein und hat z.T. entsprechende Umplanungen vorgenommen.

Der Stadtrat beschloss einstimmig, mit dem Vorhabensträger einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kirchplatz Quartier“ gem. § 12 BauGB

Lageplan, der schraffierte Teilbereich wird in einem gesonderten Verfahren überplant werden.

(Anmerkung: Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan verpflichtet sich der Vorhabensträger zur Umsetzung eines mit der Stadt abgestimmten Vorhabens- und Erschließungsplans innerhalb einer bestimmten Durchführungsfrist. Bei der Einreichung des Baugesuchs ist somit dieser Plan maßgebend und auch von der Bauaufsichtsbehörde zu prüfen.)

 

  1. Muslimische Bestattungen werden erleichtert – Stadtrat beschließt Befreiung von der Sargpflicht

In unserer Stadt leben viele Bürger islamischen Glaubens. Manche wünschen sich, dass sie dort, wo ihr Lebensmittelpunkt war und sie Heimat gefunden haben auch begraben sein dürfen. Heutzutage leben nicht nur türkische Muslime in unserer Stadt sondern auch andere (z. B. aus Mahgrebstaaten, Syrien, Afghanistan), bei denen eine Rückführung der sterblichen Überreste ins Heimatland nicht ‚ohne Weiteres‘ möglich ist. Deswegen sollte die Stadt die Möglichkeit eröffnen, dass Muslime sich unter bestimmten Bedingungen mit dem Leintuch bestatten lassen können.

Die Bayerische Bestattungsverordnung ermöglicht seit dem 01. April 2021 auch in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen die sarglose Bestattung. Damit ist aber nicht die Sargpflicht als solche aufgehoben worden. Sie ist lediglich gelockert worden.

Viele Gemeinden, die eine Bestattung ohne Sarg zulassen, fordern aus Pietätsgründen für den Transport des Leichnams bis zur Grabstätte einen Sarg. Muslimische Bestatter haben sich bereits darauf eingestellt und stellen oftmals einen „Leihsarg“ zur Verfügung.

Eine Lockerung der Sargpflicht kann nur erfolgen, wenn die Religionszugehörigkeit eine sarglose Bestattung vorschreibt. Dies ist eng auszulegen. Im Islam ist dieser Tatbestand erfüllt, da er grundsätzlich ein Verbot der Bestattung im Sarg kennt.

Zur Lockerung der Sargpflicht wurde in der Hauptausschusssitzung vom 12. Juli 2022 auf Antrag der SPD-Fraktion nachfolgende Änderung der Friedhofssatzung als Vorschlag beschlossen:

  • 23 a Aus religiösen und weltanschaulichen Gründen können in dafür geeigneten Grabstätten Erdbestattungen von nicht infektiösen oder hochkontagiösen Leichen in einem Leichentuch ohne Sarg gemäß § 30 Abs. 2 BestV zugelassen werden. Für den Transport der Verstorbenen bis hin zur Grabstätte sind geschlossene Särge nach Maßgabe von § 13 zu verwenden. Leichen- und Tragetücher sowie andere Materialien, die bei der Erdbestattung ohne Sarg Verwendung finden, müssen vom Auftraggeber der Erdbestattung gestellt werden.

Für Leichensäcke sowie Leichen- und Tragetücher sowie andere Materialien, die bei der Erdbestattung ohne Sarg Verwendung finden und zur Bekleidung von Leichen ist leicht vergängliches Material, wie Leinen, Wolle, Seide oder Viskose zu verwenden.

Der Stadtrat beschloss gegen zwei Stimmen, die 1. Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung für den der Stadt Immenstadt i. Allgäu vom 4. Oktober 2016. Sie gilt für den städtischen Hauptfriedhof. Die Änderungssatzung soll eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.

 

  1. Nachprüfantrag zum TOP 2.3 „Holzhackschnitzel-Heizzentrale Alpsee-Camping“, (Sitzung Bau- und Umweltausschuss vom 13. Sept. 2022) – Stadtrat bekräftigt Beschluss des Bau- und Umweltausschusses

Der von der FW-Fraktion, Frauenliste und zwei Grünen Stadträten eingebrachte Nachprüfantrag löste eine heftige Debatte zum Thema „Klimaschutz / ‚richtiges‘ Heizen in Zeiten des Klimawandels und der Energiekrise“ aus. Die Antragsteller forderten u.a.: „Da das Verbrennen von Holz nur unter Verwendung von technisch aufwändigen und effizienten Abgasanlagen gesundheitlich vertretbar ist, kann nur eine zentrale Lösung in Bühl mit Fernwärmenetz das Risiko auf ein akzeptables Niveau senken.“

Fachmann Martin Sambale vom Energie- und Umweltzentrum Allgäu führte u.a. aus, dass der regionale Kreislauf beim Heizen mit Holzhackschnitzeln (der Vorhabensträger ist Waldbesitzer) eine angemessene und unbedenkliche Form der Energiegewinnung im Allgäu und im konkreten Fall darstellt (im Gegensatz zu falsch mit Holz befeuerten Kamin- oder Kachelöfen in Privathäusern, die eine relativ hohe Feinstaubbelastung erzeugen).

Bürgermeister Nico Sentner erläuterte, dass der Vorhabensträger aufgrund von Bedenken bei der Andienung der Holzhackschnitzel eine Umplanung vorgenommen hat und diese nun über den Campingplatz und nicht mehr über den Forellenweg vornehmen wird.

Der Fraktionsvorsitzende der Wählergemeinschaft Die Aktiven, Herbert Waibel, wies darauf hin, dass der Bauausschuss vor einigen Wochen einem anderen Bauherrn in etwa 200 – 300 m Entfernung die Errichtung einer Holzhackschnitzel-Heizzentrale genehmigt hat und nach seinem Verständnis in einem Rechtsstaat der Gleichheitsgrundsatz angewendet werden müsse. Waibel zitierte die Sicht der Verwaltung: „Bei der Heizzentrale handelt es sich um eine dem Campingplatz dienende Nutzung, welche nach § 35,4 (Erweiterung gewerblicher Betrieb) oder auch nach § 35,2 BauGB (sonstiges Vorhaben) genehmigungsfähig wäre.“ und schloss daraus, dass der Vorhabensträger einen Rechtsanspruch auf das gemeindliche Einvernehmen habe.

Gegen zwei Stimmen beschloss der Stadtrat, der geänderten Planung der „Holzhackschnitzel-Heizzentrale Alpsee-Camping“ das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und bestätigte damit den Grundsatz-Beschluss des Bau- und Umweltausschusses.

Herbert Waibel