In seiner der Sitzung am 25. November hat der Stadtrat folgende Beschlüsse gefasst.

 

  1. Neue Erschließungsstraße im Gewerbegebiet „Seifen-West II“ heißt Albert-Denk-Straße

Auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses beschloss der Stadtrat mit großer Mehrheit, die Stichstraße des Gewerbegebietes Seifen-West II „Albert-Denk-Straße“ zu benennen.

Das Traditionsunternehmen Hagenauer und Denk ist in 7. Firmengeneration in Immenstadt ansässig. Der innovative und erfolgreiche Geschäftsmann Albert Denk war in der dritten Firmengeneration Inhaber von Hagenauer und Denk.

  1. Hochwasserschutz Riedtobelbach / Kindergarten Stein beschlossen

Im Zuge des Baus des Kindergarten Steins muss der Hochwasserschutz des Riedtobelbaches, der unter der Kreisstraße hindurch und dann am Kindergarten vorbei führt, ertüchtigt werden.

Einstimmig nahm der Stadtrat die vorgestellte Planung samt Kostenschätzung von rund 825.000 Euro zur Kenntnis und ermächtigte die Verwaltung, die weiteren Schritte (wasserrechtliches Genehmigungsverfahren, Ausführungsplanung und Ausschreibung der Bauleistungen) vorzunehmen sowie die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2022 einzustellen.

 

  1. Radbrücke in Ratholz wird neu gebaut

Bei der Brückenüberprüfung der Radwegebrücke beim Anwesen Felder in Ratholz entlang der Bahnlinie wurde bei der Brückenüberprüfung 2019 vom beauftragten Ingenieurbüro erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt. Zudem führt die etwas unübersichtlichen Einmündung und der naheliegende Bahnübergang regelmäßig zu Fehlfahrten der Radfahrer. Damit steigt die Unfallgefahr. Viele Radler fahren auch in den von der Fam. Felder angelegten Feldweg. Auch hier sind bereits Unfälle passiert. Zudem schafft der Neubau der Brücke eine Alternative für den Ortsteil Reuter, wenn der Bahnübergang nicht passierbar sein sollte, da derzeit keine alternative Verbindung nach Ratholz besteht.

Das Projekt kann im Rahmen des von der Regierung von Schwaben aufgelegten Förderprogrammes „Stadt und Land“ (Bau und die Anpassung von Radwegen) mit bis zu 80 % gefördert werden. Durch Auflagen im Bereich des Hochwasserschutzes und der Statik (Wasserwirtschaftsamt, Bahn) stiegen die Kosten für den Neubau der Brücke deutlich auf ca. 280.000 Euro, zuzüglich Planungskosten und Anpassung des weiterführenden Weges.

Somit beläuft sich der verbleibende Restanteil der Stadt bei ca. 85.000 Euro. Eine Asphaltierung des Weges ist nicht erforderlich, so dass dieser mit einer günstigen Asphalttränkdecke versehen werden kann. Die geschätzten Kosten mit Weganpassung belaufen sich auf ca. 40.000 Euro.

Mit der Regierung von Schwaben sind die geplanten Maßnahmen abgestimmt. Die Ausführung wird voraussichtlich erst 2023 möglich sein, die Bewilligung und Planung im Jahr 2022.

Der Stadtrat nahm den Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses zur Kenntnis und beauftragte einstimmig die Verwaltung mit den erforderlichen Verhandlungen und der Umsetzung der Baumaßnahmen. Die verbleibenden Eigenanteile für Grundstücksabtretungen, Anpassung des nachfolgenden Radweges und der Planungskosten sollen im Haushalt 2022 und 2023 eingestellt werden.

 

  1. Neuerlass der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ notwendig

Auf Grund der neuen Rechtslage (Neufassung Bayerisches Straßen- und Wegegesetz / Winterdienst) muss die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ neu erlassen werden.

Einstimmig beschloss der Stadtrat den Neuerlass der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“.

 

  1. Jahresabschluss und Entlastung 2018 und 2019 der Stadtwerke

Die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 wurden vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und einstimmig dem Stadtrat empfohlen, die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 nun endgültig festzusetzen und die Entlastung für dieses Rechnungsjahr auszusprechen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, die Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 festzustellen und die Entlastung auszusprechen.

 

  1. Netzwerkausbau Schulzentrum wird vorangetrieben

Aktuell besteht im Schulzentrum nur eine Grundabdeckung mit WLAN und eine teilweise Verkabelung der Klassenzimmer mit Kupfer-Verkabelung (meist Cat.5E). Einige Klassezimmer sind nicht mit der Netzwerkverkabelung erschlossen. ein Gerät, mit welchem ein Local Area Network (WLAN) aufgebaut wird
Aktuell versorgen nur 34 WLAN-Accesspoints (Geräte, mit welchem in größeren Gebäuden ein WLAN aufgebaut wird) das komplette Schulzentrum mit WLAN inkl. Außenbereiche. Die Accesspoints müssen aktuell an einigen Stellen bis zu 70-80 Geräte gleichzeitig bedienen, was zu massiven Einbrüchen im Datendurchsatz und der Paketlaufzeit (Verzögerung) führt.
Diese WLAN-Infrastruktur ist für die Versorgung von aktuell 509 Schülern und 57 Lehrern am Gymnasium sowie 375 Schüler und 47 Lehrern an der Realschule schon jetzt an der Grenze.
Aktuell liegt die sog. „Retry-Rate“ (= die Anzahl der Datenpakete, die erneut versendet werden müssen, weil ein Problem vorliegt) bei manchen Accesspoints bei über 80%. Ein normaler Wert für eine gut ausgebaute Infrastruktur sollte im Durchschnitt bei ca. 20% oder weniger liegen.

Neue Geräte können zum Teil nur noch mit behelfsmäßigen Lösungen am Netzwerk angeschlossen werden. In einigen Räumen ist der kabelgebundene Anschluss von zusätzlichen Geräten aktuell noch nicht oder nicht mehr möglich.

Bei einer weiter fortschreitenden Digitalisierung in den Klassenzimmern und der Ausweitung der iPad-Klassen durch die Schulen, werden die Anforderungen und damit auch die Überlastung der vorhandenen Infrastruktur hier noch zunehmen. Deswegen ist eine Ertüchtigung der Netzwerkinfrastruktur sehr sinnvoll.

Einstimmig stimmte der Stadtrat dem Empfehlungsbeschluss des Sport-, Kultur- u. Sozialausschusses zu, die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme „Ertüchtigung der Netzwerkinfrastruktur des Schulzentrums“ zu beauftragen und die entsprechenden Haushaltsmittel laut der erstellten Kostenschätzung von ca. 822.000 Euro in den Haushalt 2022 aufzunehmen sowie die Maßnahme auszuschreiben.

Für die Maßnahme können Fördermittel aus dem Digitalpakt Schule (analog dem Netzwerkausbau Mittelschule) verwendet werden. Hier stehen aktuell noch ca. 350.000 Euro zur Verfügung. Die Bindungsfrist beträgt 10 Jahre. Die restliche Finanzierung muss mit Eigenmitteln erfolgen.

 

  1. Klimaverträgliches Neubaugebiet Akams wird entwickelt

Die Stadt Immenstadt hat von der eza! (Energie- und Umweltzentrum Allgäu) ein Angebot für die Umsetzung eines klimaverträglichen Neubaugebietes Akams erhalten.

Variante 1: Fixe Zuschläge und Fördersummen – Aufschlag (Pro Wohneinheit wird von allen Erwerbern ein fixer Preis von mindestens 10.000,00 € pro Wohneinheit erhoben.

Variante 2: Flächenabhängige Zuschläge und Fördersummen–Aufschlag (Hierbei ist die Grundstücksgröße entscheidend. Von jedem Erwerber wird pro Quadratmeter ein Aufschlag von mind. 20,00 €/qm erhoben.)
Vorgesehen ist, dass von der Stadt – durch Zuschläge auf den Kaufpreis – allgemein ein Effizienzhaus 40, Effizienzhaus 40 plus oder Passivhaus gefördert wird. Weiter wird auch eine 100% erneuerbare Wärmeversorgung gefördert.

Abschließend soll auch eine Photovoltaik(PV)-Anlage mit mind. 4kWp pro Wohneinheit gefördert werden.

Grundsätzlich solle die eza! begleitend für die Stadtverwaltung sowie die Erwerber bei diesem Prozess zur Verfügung stehen.

Erläuterung

Für den KFW-EH 40 Plus Standard ist der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (zentral oder dezentral), einer PV-Anlage, eines Batteriespeichers und einer Heizung mit erneuerbaren Energien verpflichtend.

Für den KFW-EH 40 EE Standard ist der Einbau einer Heizung mit erneuerbaren Energien verpflichtend.

Für das Passivhaus ist der Einbau einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder mit dezentralen Lüftungsgeräten mit Zweitraumanschluss verpflichtend.

100% erneuerbare Wärmeversorgung:

Wärmepumpe (Wasser-Wasser-Wärmepumpe / Sole-Wasser-Wärmepumpe / Luft-Wasser-Wärmepumpe)

Biomasse (Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und –hackschnitzeln / Pelletöfen mit Wassertasche / Kombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz sowie besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel).

Ergänzt werden kann das System durch Solarthermieanlagen zur thermischen Nutzung / PV-Anlagen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, die von eza! vorgeschlagene Variante 1 weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept „Variante 1“ mit eza! Auszuarbeiten und zu überprüfen, ob Batteriespeicher für den Eigenverbrauch gefördert werden können sowie die Ergebnisse dann dem Stadtrat zu präsentieren.

Unabhängig davon beschloss der Stadtrat mit großer Mehrheit, dass in dem jeweiligen Kaufvertrag der Bauinteressenten verpflichtend die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage aufgenommen wird und dafür kein Kaufpreisaufschlag erfolgt.

 

  1. Antrag Grüne/FW/Frauenliste/SPD „Grundsatzbeschluss für eine energieefiziente und klimaschonende Wärmeversorgung in neuen Wohngebieten abgelehnt – statt dessen Einzelfallbetrachtung von Energieteam Verwaltung / eza!

Mit Schreiben vom 09.09.2021, eingegangen am 14.09.2021, stellten die Fraktion „Die Grünen im Städtle“, die Fraktionsgemeinschaft von Freien Wählern und Frauenliste Immenstadt und die Fraktion der SPD einen Antrag für einen Grundsatzbeschluss für eine energieeffiziente und klimaschonende zentrale Wärmeversorgung in neuen Wohngebieten

Mit 9 : 16 Stimmen wurde dieser Antrag vom Stadtrat abgelehnt.

Ausschlaggebend für die Ablehnung durch die anderen Fraktionen war vor allem, dass dieser Beschluss bindend wäre (Zwang zur zentralen Wärmeversorgung) und ein hoher Verwaltungsaufwand erzeugt wird, wenn bei kleinteiligen Baugebieten immer eine Prüfung vollzogen werden muss, auch wenn offensichtlich ist, dass eine zentrale Wärmeversorgung (Betreiberfindung / Wartung / wenig Wärme-Abnahme aufgrund hoher Baustandards) nicht sinnhaft ist.

Einstimmig folgte der Stadtrat dem Vorschlag von Bürgermeister Nico Sentner, gemeinsam im Energieteam mit eza! bei Bauprojekten eine Einzelfallbetrachtung durchzuführen, ob eine zentrale Wärmeversorgung sinnvoll sein könnte.

Herbert Waibel