Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 28. Oktober 2021

1. Asbestbelastung: Hofgarten wohl nicht zu retten –

Entscheidung am 18. November

Die Sachverständige, Andrea Kneißl, informierte den Stadtrat über den aktuellen Sachstand.

Bei einer Prüfung wurde Asbest an Brandschutzklappen und Flanschdichtungen der Lüftungskanäle festgestellt. Die entnommenen Staubstempelproben zeigen auf, dass vor allem Bereiche des Untergeschosses betroffen sind (Aufenthalt Künstler, Zuluftkanal), nicht im Bereich des großen Saales und der Gaststätte.

Eine „Reparatur“ einzelner Teile der Lüftungsanlage ist nicht möglich. Dies liegt vor allem auch daran, dass es keine Revisionsöffnungen gibt und ein Zugang zu den betroffenen Teilen/Flächen nicht möglich ist. Somit muss die gesamte Lüftungsanlage ersetzt werden, um die Asbestbelastung zu beseitigen.

(Wir bedanken uns bei Frau Andrea Kneißl, dass wir die Fotos veröffentlichen dürfen.)

Frau Kneißl informierte detailliert über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Gesetze, wie in diesem Fall vorzugehen ist.

Sie kommt zu folgendem Ergebnis: Nachdem nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch die Inbetriebnahme des Lüftungs- und Heizbetriebes Asbestfasern in die Raumluftgelangen können, ist die komplette Anlage außer Betrieb zu nehmen. Die bereits stillgelegte Lüftungsanlage, einschließlich Heizeinheit bleibt außer Betrieb. Damit Unberechtigte die Lüftungsanlage nicht in Betrieb nehmen können, ist diese vom Stromnetz zu nehmen. Alle asbesthaltigen Bestandteile der Lüftungsanlage sind sichtbar zu kennzeichnen, damit unmittelbar die Gefahrenstoffe erkennbar sind. Nach Vorlage der Stellungnahme ist ein Sanierungskonzept unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Richtlinien zu erarbeiten. Die Ausarbeitung des Sanierungskonzeptes wird aufzeigen, ob eine Sanierung praktisch durchführbar ist, das Ergebnis daraus regelt die weiteren Maßnahmen.

Für den 18. November, 19.00 Uhr, Julius-Kunert-Halle, hat Bürgermeister Nico Sentner eine Sondersitzung des Stadtrates angesetzt. Fachfragen können auch von Besuchern der Stadtratssitzung gestellt werden. Dann trifft der Stadtrat die Entscheidung, ob ein Austausch der Lüftungsanlage (geschätzte Kosten rund 3 Mio. Euro) sinnhaft ist (außerdem: Bestandsschutz entfällt / es greifen die neuen Brandschutzrichtlinien [Einbau Löschanlage] oder der Hofgarten abgebrochen werden muss.

Es ist ja bekannt, dass noch andere Probleme im Hofgarten als Asbest in der Lüftungsanlage lauern: problematische Statik (In den Betonträgern, die das Gebäude stützen, sind jeweils 49 vorgespannte Neptun-Stahlstränge vergossen. Nach den Erkenntnissen der Fachprüfer neigen diese Stähle zum “plötzlichen Versagen”); Dichtigkeit Flachdach; energetische Sanierung. Letztendlich würde eine Generalsanierung des alten Gebäudes anstehen. Die Fachleute des Bauamtes haben diese schon vor zwei Jahren auf 19 Mio. Euro plus X angesetzt.

 

  1. Jahresabschluss 2020 der Alpsee Immenstadt Tourismus GmbH

Corona bedingt gab es 2020 im Bereich des Tourismus deutliche Rückgänge. Auch damit ist der moderate Verlust zu erklären.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, die Bilanz zum 31. Dezember 2020 (Bilanzsumme EUR 742.654,28 € und die Gewinn- und Verlustrechnung 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von 12.061,81 € festzustellen.

Die Gesellschaftsversammlung beschloss, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.061,81 € mit dem vorhandenen Gewinnvortrag in Höhe von EUR 68.678,09 auf die neue Rechnung vorgetragen wird.

Der Geschäftsführerin wurde für das Kalenderjahr 2020 die Entlastung erteilt.

Dem Beirat wurde für das Kalenderjahr 2020 die Entlastung erteilt.

Die ATG – Allgäuer Treuhand Gesellschaft GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Kempten wurde zum Prüfer für das Geschäftsjahr 2021 bestellt.

 

  1. Willensbekundung der Stadt zu neuen Bahnhalten im Stadtgebiet auf der Strecke Oberstdorf Kempten

Der Kreistag hat das Thema „neue mögliche Bahnhalte“ behandelt. Die Idee ist dabei, eine offizielle Prüfung durch die Bayerische Eisenbahn Gesellschaft (BEG) zu veranlassen, um verkehrlich sinnvolle neue Bahnhalte zu aktivieren oder ehemals stillgelegte wieder zu reaktivieren. Um hier voran zu kommen, möchte der Kreistag mit den betroffenen Kommunen eine offizielle Willensbekundung an die BEG kommunizieren, die dann weitere Prüfverfahren einleiten soll. Die Grundlage für die Auswahl der potentiellen Bahnhalte ist eine umfangreiche Studie zur Regionalbahn von 2018.

Im Fall von Immenstadt geht es um die möglichen Bahnhalte Seifen und Immenstadt Schulzentrum.

Einstimmig beschloss der Stadtrat dem Landkreis mitzuteilen, dass er mit den Vorschlägen “Seifen“ (Fa. Bosch) und Immenstadt/Schulzentrum als mögliche Bahnhalte einverstanden ist.

 

  1. Bauleitplanung „Diepolz Süd“

4.1 Einstellung Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Diepolz“

Mit der Novellierung des „Baulandmobilisierungsgesetzes“ wurde der § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wieder eingeführt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist somit nicht mehr erforderlich. Dieser wird nun im Zuge der Berichtigung angepasst.

Einstimmig beschloss der Stadtrat die Einstellung des Verfahrens zur 12. Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Diepolz“.

4.2 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Diepolz Süd“ und erneute Aufstellung des Bebauungsplans

Der Geltungsbereich des Plangebiets hat sich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 25.06.2020 nochmals verändert. Gründe hierfür sind die Ergebnisse der Vermessung und das sich daraus ergebende Gefälle von rund 18 % für die Erschließungsstraße. Technisch lässt sich dieser Missstand mangels verfügbarer Flächen ebenfalls nicht beheben. Aus diesem Grund wird der Geltungsbereich im Osten für eine neue Zufahrtssituation erweitert.

Einstimmig beschloss der Stadtrat die Einstellung des am 25.06.2020 eingeleiteten Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Diepolz Süd”.

Außerdem beschloss er einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes “Diepolz Süd” und 2. Änderung des Bebauungsplanes “Diepolz” im „beschleunigten Verfahren“.

Erfordernis und Ziele der Planung:

– Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs

– Abrundung des Siedlungskörpers von Diepolz

– Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer zusätzlichen Häuserzeile

– Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion

– Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten

Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Planentwurf zu erarbeiten.

 

  1. Verkaufsoffener Sonntag am 28. November

Der Immenstädter Einzelhandelsverband Impuls e.V hat einen verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Christkindlesmarktes am 28. November 2021 in der Zeit von 12:00-17:00 Uhr beantragt.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, den Antrag zu billigen und eine entsprechende Verordnung zu erlassen.

 

  1. Stadtrat bestätigt Kommandanten der FFW Bühl

Für die Freiwillige Feuerwehr Bühl a. Alpsee wurde Alexander Mosmang als Feuerwehrkommandant und Helmut Geiger als stellvertretender Feuerwehrkommandant gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG einstimmig vom Stadtrat bestätigt.

Unsere Wählergemeinschaft wünscht Alexander Mosmang und Helmut Geiger alles Gute in ihrem verantwortungsvollen Amt. Wir bedanken uns herzlich bei allen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern für ihren Dienst für die Menschen unseres Städtles!

Herbert Waibel