Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 20. November 2014

1. Erlass einer Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Mit großer Mehrheit (20 : 3) hat der Stadtrat für die organisatorische Abwicklung von Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheiden eine Satzung beschlossen, die sich an eine Mustersatzung des Bayer. Städtetages angelehnt und mit dem Landratsamt OA als Aufsichtsbehörde abgestimmt ist. Sowohl Initiatoren des Begehrens als auch der Stadtverwaltung wird durch diese Satzung den Prozess im Detail erleichtert. Bisher musste bei ungeklärten Fragen auf Kommentierungen zum Gesetzestext zurückgegriffen werden. Somit entsteht durch diese Satzung bei allen Beteiligten eine höhere Rechtssicherheit.

2. Flächenmanagementprogramm

Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt (19 : 4), für die Stadt Immenstadt ein Flächenmanagement-Programm konzeptionell zu erarbeiten, das das Ziel verfolgt, Wohnbauflächen durch Optimierung und Verdichtung zu gewinnen. Eine der Aufgaben wird es sein, Eigentümer und Interessenten zusammenzuführen.

3. Wasser- und Kanalgebühren 2015 bis 2017

Da die Gebühren in den letzten Jahren kostendeckend angepasst worden sind, können jetzt die erforderlichen Sanierungen im Wasser- und Abwasser/Kanalbereich durchgeführt werden. Dabei ist es erforderlich, die Abwassergebühr zu erhöhen (20 : 2), die Wassergebühren bleiben unverändert (22 : 0). Der Bereich Abwasser/Kanal wurde aus organisatorischen Gründen von der Stadtverwaltung in die Stadtwerke überführt, sodass Wasser- und Abwasser/Kanal in der selben Abteilung bearbeitet werden (19 : 4)
Die Stadt wird damit in der Lage versetzt, in den nächsten 5 Jahren ca. 18 Mio. Euro in Wasserversorgung/Abwasser/Kanal und Straßenbereich zu investieren. Die Finanzierung im Wasserversorgungs- und Abwasserbereich ist sichergestellt.
Es macht natürlich Sinn, bei der Sanierung von Wasser/Abwasser/Kanal im gleichen Zug die betroffenen Straßen zu sanieren und dies organisatorisch zu bündeln. Die Finanzierung für die Sanierung der Straßen im den Jahren 2015 und 2016 ist ebenfalls sichergestellt. Um die vorgesehenen Straßen ab 2017 sanieren zu können, ist es noch erforderlich, im Haushalt pro Jahr ca. 1,5 Mio. Euro zu erwirtschaften.
Das ist der Beginn einer dringenden, grundlegenden Sanierung der städtischen Infrastruktur „Straße, Wasser, Kanal“ und ist nicht hoch genug einzuschätzen. Welche Straßen bzw. Wasserleitungen und Kanäle saniert werden, wird Bürgermeister Armin Schaupp – neben anderen Informationen – in den im Januar/Februar 2015 vorgesehenen Bürger-/Ortsteilversammlungen erläutern.

Kommentar:

Finanzkraft der Stadt muss gestärkt werden, damit wichtige Projekte realisiert werden können

Hier schließt sich der Kreis: Den Stadtrat beschäftigt der angestrebte Bürgerentscheid der Bürgerinitiative gegen die von der Stadt geplante Hotelansiedlung in Bühl oberhalb der Liegewiese. Der Kämmerer Sigi Zengerle rechnet bei einer Realisierung des Hotels mit jährlichen Mehreinnahmen von über 150.000 €. Jeder Euro, der die freie Finanzspanne unserer Stadt erhöht, dient auch der Sanierung unserer maroden Straßen – jede Mindereinnahme verzögert den Abbau des Sanierungsstaus.

Ebenso ist auch die Realisierung des Dorfgemeinschaftshauses in Bühl zu sehen: Nur wenn Mittel aus einem Verkauf des Grundstückes für das Hotel in die Stadtkasse fließen, kann das absolut sinnhafte Projekt Dorfgemeinschaftshaus Bühl (dient u.a. der Feuerwehr, der Musik, den Schützen und der Kirche) finanziell gestemmt werden. Die Finanzmittel aus dem Verkauf werden in Bühl wieder investiert.

In einem ähnlichen Fall hat der Stadtrat in großer Einmütigkeit bei der geplanten Realisierung des Kunstrasenfeldes im Auwaldstadion entschieden: Nur durch den zweckgebundenen Verkauf von städtischem Grund (Übungsplätze des FCI) an die Klinik gGmbH kann die Finanzierung des Kunstrasenfeldes von der Stadt gestemmt werden.

Herbert Waibel

Mit freundlichem Gruß

Herbert Waibel