1. Sanierung Abwasserkanal und Regenwasserkanal im Baugebiet Sonthofener Straße
Der Stadtrat hat der Maßnahme einstimmig zugestimmt.

2. Stadtentwicklung

2.1 Integriertes Einzelhandels- und Zentrenkonzept (CIMA)

2.2 Integriertes Städtebauliches Sanierungskonzept ISEK
Der erarbeitete Generalplan für die Innenstadtentwicklung sowie ein Einzelhandelskonzept wurden vom Stadtrat mit großer Mehrheit (jeweils 19 : 1)verabschiedet.

3. Kinderkrippen

Nach Ermittlungen der Verwaltung gibt es einen weiteren Bedarf von ca. 15 Krippenplätzen.
Die erarbeiteten Varianten (Sanierung / Sanierung mit Anbau / Neubau) städtischer Kindergarten Stein wurden dem Stadtrat vorgestellt.
Bürgermeister Armin Schaupp bat die Fraktionsvorsitzenden ihm im Januar 2013 mitzuteilen, wie weiter vorgegangen werden soll.

4. Öffentliche Gebäude: Bauliche und baurechtliche Situation (Sachstandsbericht)

Die Verwaltung stellte für jedes Gebäude nochmals zusammenfassend die rechtlichen Erfordernisse des Handelns und die erforderlichen Maßnahmen dar. Zusammenfassend wurde festgehalten, dass sich der Handlungsbedarf für die städtischen Gebäude daraus ergab, dass Baugenehmigungen nicht umgesetzt worden sind.

Handlungsbedarf besteht in Zukunft noch im Wesentlichen bei den städtischen Verwaltungsgebäuden, der Hofgarten-Stadthalle, dem städt. Kindergarten in Stein, dem städt. Kindergarten Jahnstraße und der Julius-Kunert-Halle.

5. Dorferneuerung Diepolz

Mehrere Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren bereits umgesetzt. Für 2013 ist die Sanierung der Kirchsteige in Diepolz vorgesehen. Die Maßnahme wird mit ca. 35 % gefördert. Der Stadtrat hat der Maßnahme mit großer Mehrheit zugestimmt (20 : 1). Sie wird damit 2013 durchgeführt.

6. B308-Umfahrung

Der Bundesfernstraßenplan wird durch die Bundesrepublik Deutschland fortgeschrieben. Eine Option für eine Umfahrung Immenstadts ist nicht mehr enthalten.
Die Stadtratsfraktionen „die Aktiven“ sowie die SPD haben jeweils den Antrag gestellt, dass der Stadtrat beraten und positiv entscheiden möge, dass die Stadt Immenstadt die Bundesrepublik Deutschland bittet, in der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes weiterhin eine Ortsumfahrung von Immenstadt aufzunehmen.
Der Stadtrat hat mit 13 : 10 Stimmen diesen Antrag abgelehnt.

Bürgermeister Armin Schaupp hat vor der Abstimmung in seinem Statement herausgestellt, dass

a) die Nordtrasse zu einer Zeit geplant worden ist, als nur von den Zentren abgerückte Trassen überhaupt in Frage kamen;

b) die Nordtrasse zur heutigen Zeit nicht mehr die beste Wahl für die Stadt gewesen wäre (Verkehrsentlastungswirkung der Stadt, Beeinträchtigung Tourismusschwerpunkt Bühl, Wahrnehmung der Stadt) und auch mit planungsrechtlichen Verfahrensmängeln belastet war;

c) der Individualverkehr, gerade im ländlichen Raum, auch in Zukunft eine große Rolle spielen wird und wir heute schon zähfließenden Verkehr, gepaart mit einem hohen Durchgangsverkehrsaufkommen auf unseren zentralen Verkehrsachsen erleben;

d) wir heute und morgen vor der Herausforderungen stehen, Leben und Einkaufen in Städten zu erhalten und das unter dem Gesichtspunkt des Internethandels nur möglich sein wird, durch Erhöhung des Flairs sowie der Wohnqualität und das bedeutet, u. a. den Durchgangsverkehr aus der Sonthofener- / Kemptener- und Montfortstraße möglichst herauszunehmen;

e) die Fragestellung im Bürgerentscheid nicht sonderlich glücklich war, da der Bürger nicht zum Ausdruck bringen konnte, welche Trasse(n) für ihn ausschließlich in Frage käme(n) und damit Bürger zu einem ‚nein’ gezwungen wurden, für die nur eine oder zwei Trassenoptionen vorstellbar gewesen waren;

f) sich in den nächsten Jahren viel verändern könne, und es heute darum geht, in eventuell 10 Jahren über eine Trasse reden zu können. Bei einer Ablehnung des Aufnahmeantrages in den Bundesverkehrswegeplan diese Option mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich ist und ein erneutes Bürgervotum eingeholt werden kann;

g) eine Weiterverfolgung der Nordtrasse wegen der bereits laufenden Entwicklung in Bühl-Mitte sehr unwahrscheinlich, wenn nicht unmöglich ist.