1. Feuerwehrwesen

– Aktualisierung der Feuerwehrkostensatzung

Die Stadt Immenstadt i. Allgäu erhebt gemäß Artikel 28 BayFwG Aufwendungsersatz für Pflichtleistungen und Kostenersatz für freiwillige Leistungen der Feuerwehren. Diese werden regelmäßig aktualisiert, z. B. die Pauschalsätze der Sicherheitswachen oder die Sätze für die Strecken- und Ausrückestundenkosten.

Einstimmig beschloss der Stadtrat die Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren.

– Feuerwehr Bühl: Anbau Garage Ratholz und Neubau Feuerwehrhaus Bühl – Aufträge vergeben

Intensiv wurden im Vorfeld zwischen der Feuerwehr Bühl und der Verwaltung Lösungen der Raumprobleme erörtert. Für die Feuerwehr Bühl (Neubau Feuerwehrhaus; 2 Stellplätze) mit Löschgruppe Ratholz (Anbau Garage; 1 Stellplatz) wird die „Variante 2 A“ als die am besten geeignete Variante bewertet, welche die zeitgemäße Einsatzfähigkeit der Ortsteilfeuerwehr inkl. Löschgruppe Ratholz weiter sicherstellt. Neben Vertretern der Verwaltung erläuterte Kommandant Alexander Mosmang den erzielten Kompromiss und drückte die Hoffnung aus, dass „dieses Jahr geplant, nächstes Jahr gebaut und 2023 dann das neue Gebäude in Bühl und der Anbau in Ratholz in Betrieb genommen werden kann.“

Einstimmig beschloss der Stadtrat die Erweiterung des Feuerwehrhauses Ratholz durchzuführen. Die Feuerwehr Bühl (Löschgruppe Ratholz) ist Bauherr der Maßnahme und bekommt einen Baukostenzuschuss von der Stadt Immenstadt für den Anbau und die Beschaffung eines gebrauchten Löschfahrzeugs in Höhe von 100.000,- € (sinnvoll, da die Ratholzer Löschgruppe häufig bei Verkehrsunfällen auf der Queralpenstraße gerufen wird).

Mit der Feuerwehr Bühl werden die Rahmenbedingungen vertraglich festgehalten und vereinbart werden.

Ebenso einstimmig nahm der Stadtrat zur Kenntnis, dass das Architekturbüro Alpstein das günstigste Angebot der Objektplanung (Architektur) für den Neubau des Feuerwehrhauses in Bühl abgegeben hat und beauftragte die Verwaltung das Architekturbüro Alpstein mit der Objektplanung zu beauftragen.

Das marode Feuerwehrhaus in Bühl am Alpsee – wir berichteten mehrfach darüber.

 

Für die Fraktion die Aktiven bedankte sich Fraktionsvorsitzender Herbert Waibel für die konstruktiven und intensiven Vorgespräche zwischen der Feuerwehr Bühl und der Verwaltung mit Bürgermeister Nico Sentner an der Spitze und die überzeugende Lösung, die nun gefunden worden sei. Er erinnerte kurz an die Raumprobleme mit dem maroden Feuerwehrhaus der Bühler Feuerwehr, die schon vor Jahren den Immenstädter Stadtrat beschäftigt hätten. Waibel bedanke sich bei der Bühler Feuerwehr für die Geduld, die sie in dieser langen Durststrecke gezeigt hätten.

 

  1. Temporärer Kindergarten am ehemaligen Tennisheim Grün-Weiß

Die Bedarfsanmeldungen für das kommende Kindergartenjahr sind erfolgt und die Zuteilungen abgeschlossen. In diesem Jahr wechseln viele Kinder in die Grundschule, so dass die Stadt vielen Eltern – leider nicht allen – (248 Anmeldungen) einen Betreuungsplatz anbieten kann. Zum jetzigen Zeitpunkt kann 22 Kindern im Kindergartenalter kein Platz in unseren Einrichtungen angeboten werden. In dem ehemaligen Tennisheim Grün-Weiß gibt es die Möglichkeit, eine temporäre Gruppe für maximal zwei Jahre einzurichten und somit zumindest allen Kindern im Kindergartenalter einen Betreuungsplatz anzubieten.

Das Gebäude des ehemaligen Tennisclubs Grün-Weiß befindet sich einem relativ guten Zustand, teilweise befinden sich noch Ausstattungsgegenstände und –Mobiliar aus der Phase der Nutzung als Tennisheim im Gebäude.

Trotzdem notwendig sind vor allem Sanierungen an Boden-Wand-Decke (Riss-Sanierung, Wärmedämmung Dach, Maler- und Putzarbeiten, kindertaugliche Böden) und im Außenbereich (Einrichtung Spielbereich). Die Kostenschätzung beträgt 175.000 €.

Der Stadtrat folgte der Empfehlung des Sozialausschusses und beschloss einstimmig, das ehemalige Tennisheim Grün Weiß für eine Übergangszeit von 2 Jahren zur Nutzung für eine Kindergartengruppe von maximal 25 Kindern zu sanieren und beauftragte die Verwaltung, die Maßnahme umzusetzen.

 

  1. Stadtrat verzichtet auf die Möglichkeit von Hybridsitzungen

Da über die Art und Weise der Durchführung von Hybridsitzungen noch rechtliche Unklarheiten bestanden, hat man sich in der letzten Stadtratssitzung darüber geeinigt, die weiteren Entwicklungen zur Einführung von hybriden Sitzungen abzuwarten. Mittlerweile sind entsprechende Formulierungsvorschläge für eine eventuelle Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates bzw. für den Erlass eines entsprechenden Beschlusses zur Zulassung von Hybridsitzungen von den Kommunalen Spitzenverbänden mit Abstimmung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, in der Verwaltung eingegangen.

Derzeit wurde aus pandemiebedingten Gründen rechtlich eine Ausnahme geschaffen, dass bis Ende 2021 keine Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates notwendig ist, sondern für die Durchführung von Sitzungen im Hybridformat ein Beschluss mit einer Zweidrittelmehrheit zunächst ausreichend ist.

Wie bereits berichtet, muss der Erste Bürgermeister als Sitzungsleiter persönlich im Sitzungssaal anwesend sein, ggf. auch sein Stellvertreter. Zudem sind Wahlen mittels audiovisueller Zuschaltung sowie die Behandlung von Beratungsgegenständen, welche der besonderen Geheimhaltung unterliegen nicht zulässig.

Die Kosten für die technische Ausstattung (u.a. Anschaffung eines Bildschirms oder entsprechenden Vorrichtungen für die Tonübertragung) schätzt die Verwaltung auf 14.000 €.

Nach kurzer Diskussion beschloss der Stadtrat mit großer Mehrheit (gegen 3 Stimmen) vorerst auf Hybridsitzungen zu verzichten.

Herbert Waibel