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Überarbeitung der Kurbeitragssatzung
Die Verwaltung hat aufgrund der neuen Fassung des Kurabgabengesetzes die Kurbeitragssatzung überarbeitet. U.a. wird es wieder möglich, die nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner der Inhaber von Zweitwohnungen, sowie deren im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr zur Jahreskurpauschale zu veranlagen.
Einstimmig beschloss der Stadtrat die neue Satzung zur Erhebung des Kurbeitrages, die zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt.
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Jahresabschluss der Kurbetriebe 2018 und 2019
Die Jahresabschlüsse der Kurbetriebe für die Jahre 2018 und 2019 wurden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erstellt. Das Betriebsergebnis ist in den letzten 3 Jahre nahezu unverändert.
Einstimmig stellte der Stadtrat die Ergebnisse der Jahresabschlüsse der Kurbetriebe für 2018 und 2019 fest und sprach für diese Rechnungsjahre die Entlastung aus.
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Jahresabschluss der Stadtwerke 2016 und 2017
Die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates geprüft. Dieser hat einstimmig dem Stadtrat empfohlen, die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 nun endgültig festzusetzen und die Entlastung für dieses Rechnungsjahr auszusprechen.
Einstimmig wurden vom Stadtrat die Ergebnisse der Jahresabschlüsse der Stadtwerke für 2016 und 2017 festgestellt und die Entlastung ausgesprochen.
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Feststellung der Jahresrechnung 2019 und Entlastung
Die Jahresrechnung 2019 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates geprüft. Dieser empfahl einstimmig dem Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 endgültig festzustellen und die Entlastung für dieses Rechnungsjahr auszusprechen.
Einstimmig stellte der Stadtrat das Ergebnis der Jahresrechnung für 2019 fest und sprach die Entlastung aus.
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Auftrag für Funkmast Knottenried ans AÜW vergeben
Nach Prüfung der zukunftsfähigen Anschlusswerte der Stromversorgung des Funkmasts Knottenried wurden zwei Varianten des Ausbaustandards geplant und auch das AÜW um ein Angebot angefragt. Die Verwaltung empfiehlt einen höheren Ausbau, um so zu gewährleisten, dass auch künftig weitere Mobilfunkanbieter am Standort nachgerüstet werden können. Die Differenz zum niedrigeren Ausbaustandard von 2.583,16 € trägt die Stadt Immenstadt, da der höhere Standard nicht förderfähig ist.
Einstimmig beschloss der Stadtrat die Vergabe des Auftrags „Erstellen eines Kabelanschlusses für einen Mobilfunkmasten“ an die Firma Allgäunetz in Höhe von 64.498,27 € brutto. Außerdem stimmte der Stadtrat einstimmig zu, für den zukunftsfähigeren Stromanschluss, den nicht förderfähigen Betrag in Höhe von 2.583,16 € aus eigenen Haushaltsmitteln zu tragen.
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Kassenkredit Stadtwerke
Dem Eigenbetrieb Stadtwerke wurde durch die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über eine Einheitskasse ein Kassenkredit durch die Stadt gewährt. Vor dem Hintergrund der geplanten Einführung eines separaten Zahlweg-Kontos für den Eigenbetrieb Stadtwerke Immenstadt soll dieser Kassenkredit in Höhe von 10.000.000 EUR in ein separates Darlehen umgewandelt und planmäßig innerhalb der nächsten 4 Jahre getilgt werden.
Der verbleibende Kassenkredit wird nach endgültiger Einführung einer separaten Kasse für die Stadtwerke Immenstadt und der Auflösung der Einheitskasse in dieser Form nicht mehr notwendig sein. Entsprechend ist vorgesehen, dass der bestehende Kassenkredit dann vollständig abgelöst und in ein langfristiges Darlehen umgewandelt wird. Da die endgültige Höhe des Kassenkreditstandes erst nach Fertigstellung des Jahresabschlusses 2021 feststeht, soll die bestehende Kassenkreditvereinbarung neu gefasst werden.
Einstimmig stimmte der Stadtrat dem Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen Stadt und Stadtwerke zu. Ebenso der Vereinbarung über die Gewährung des Kassenkredites aufgrund der Einheitskasse zwischen Stadt und Stadtwerke.
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Freiwillige Feuerwehr Bühl: Alexander Mosmang und Helmut Geiger als Notkommandanten bestellt
Das Bayerische Feuerwehrgesetz bestimmt, dass ein Feuerwehrkommandant für sechs Jahre gewählt wird. Indiesem Jahr würden in der Ortsteilfeuerwehr Bühl am Alpsee der Kommandant und der Kommandant-Stellvertreter zur Wahl stehen.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten bisher keine Wahlen stattfinden. Gemäß dem BayFwG muss nach Ablauf der Amtszeit der Kommandanten von der Gemeinde – wenn innerhalb von 3 Monaten kein Nachfolger gewählt werden konnte – ein Nachfolger zum Kommandanten bestellt werden. Diese erfolgt durch die Bestätigung des Ersten Bürgermeisters.
Einstimmig beschloss der Stadtrat, den bisherigen Kommandanten Alexander Moßmang sowie den bisherigen Kommandanten-Stellvertreter Helmut Geiger der Ortsteilfeuerwehr Bühl am Alpsee zum Notkommandanten bzw. Notkommandanten-Stellvertreter zu bestellen, bis nach ordentlichen Wahlen der dann neu oder wieder gewählte Kommandant und der Kommandanten-Stellvertreter durch den Stadtrat bestätigt werden können.
Wir Aktiven-Stadträte bedanken uns an dieser Stelle bei Alexander Mosmang und Helmut Geiger für ihren langjährigen engagierten Einsatz bei der Freiwilligen Feuerwehr Bühl am Alpsee und bei allen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern unserer Stadt und seiner Ortsteile für Ihren Dienst an der Allgemeinheit
Herbert Waibel
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