Parkplätze aufgelöst / erweitert / neu geschaffen
Parkgebührenordnung wird wegen der Veränderung bei den Parkplätzen angepasst
Der Parkplatz Alpsee 2 (Naturparkhaus) entfällt und wird künftig ausschließlich unter Parkplatz Alpsee 1 (Lindauer Straße / Tennisplatz) geführt. Dieser neue große Parkplatz Alpsee1 wird privat bewirtschaftet und kostet (wie der bisherige Parkplatz 1) zwei Euro je Stunde.

Die Parkplätze Alpsee 3 (Kirchbichl) und Alpsee 6 (Froschweiher) kosten künftig wegen der hohen Auslastung und der Nähe zum Alpsee ebenfalls zwei Euro je Stunde. Die Tageshöchstgebühr für den PP Alpsee 3 beträgt künftig 20 Euro.
Gegenüber der Klinik „Im Stillen“ wurden bahnseitig der Gehsteig abgesenkt und eine neue Parkzeile geschaffen. Diese neu geschaffenen Stellplätze kosten die gleichen Gebühren wie die Klinikparkplätze.
Ebenso wird für die Parkfläche vor der Unterkunft für Geflüchtete bis zum Mitarbeiterhaus des Klinikums die gleiche Gebührenregelung wie bei den Klinikparkplätzen eingeführt.
Der Stadtrat beschloss mit gegen 2 Stimmen, die Parkgebührenordnung ab dem 1. August 2026 anzupassen.
Die Immenstädter Parkkarte für Einheimische (80 Euro) gilt weiterhin bei allen städtischen Gebührenparkplätzen im Stadtgebiet Immenstadt.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf den Parkstreifen “Gegenüber der Klinik „Im Stillen“”.
Woraus direkt am Parkplatz geht hervor (außer auf der Seite https://www.dieaktiven.de/blog/2026/06/26/%EF%BB%BFparkgebuehren-angepasst-aus-der-stadtratssitzung-vom-25-juni-2026/), daß der Parkplatz gebührenpflichtig ist? Auf dem betroffenen Parkplatz selber finden sich einzig Schilder, daß es sich hier um einen Parkplatz handelt. Daß hier eine Gebührenpflicht besteht, ist nicht ersichtlich. Die unter den Schildern angeprachten Parkster-Schilder alleine begründen m. E. noch keine Gebührenpflicht.
Für eine kurze Rückmeldung bedanke ich mich bereits jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Thiemo Angerer
Sehr geehrter Herr Angerer,
ob die entsprechende Beschilderung formal ausreichend ist, kann ich nicht beurteilen. Nach meinem Kenntnisstand gibt es keinen Parkscheinautomaten sondern ausschließlich die Regelung, dass die anfallenden Parkgebühren per Parkster verrechnet werden.
Siehe auch Veröffentlichung im Amtsblatt 19/2026, S.2 ( https://www.stadt-immenstadt.de/stadt-rathaus/verwaltung/amtsblatt/ ).
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Waibel