1. Ganztagesbetreuung Grundschule Stein kommt voran
Der Stadtrat hatte am 22. Mai 2025 beschlossen, die Entwurfsplanung des Büro FG-Architektur (Anbau anstatt Aufstockung) weiter zu verfolgen. Die Kostenschätzung betrug 5.047.000 EUR, die Förderung 2.476.000 EUR, der Eigenanteil Stadt 2.571.000 EUR.
Die Kostenberechnung beträgt nun 6.912.000 EUR, es besteht eine Förderungsschwankung von 2.854.000 – 3.207.000 EUR, der Eigenanteil Stadt beträgt entsprechend 2.854.000 – 3.207.000 EUR.
Gründe der Kostenmehrung: Baukostensteigerung in 24 Monaten 7 Prozent, Vergrößerung Gebäudehülle, Dach für Entlüftungsanlage, zusätzlicher Raum für Sekretariat, Tiefengründung notwendig, zusätzliche PV Anlage, Erforderliche Maßnahmen im Altbau (Blitzschutz, Beschallung, Brand- und Arbeitsschutz).
Mit großer Mehrheit ( gegen 1 Stimme) beschloss der Stadtrat, das Vorhaben weiter fortzuführen. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Projekt, die Ausschreibungen und Vergaben auf Basis der vorgestellten Kosten (Eigenanteil bis 3,2 Mio.) fortzuführen und die entsprechenden Aufträge zu erteilen.
2. Verkaufsoffener Sonn- und Feiertag
Der Stadtrat beschloss einstimmig die nötige Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung „Tag der Vereine“ am 26. April 2026 und der Veranstaltung „Residenz Immenstadt – historisch erleben“ am 03. Oktober 2026.
3. Jahresrechnung 2024 verabschiedet
Die Jahresrechnung des städtischen Haushaltsjahres 2024 wurde fertiggestellt und eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben (über EUR 25.000) im Jahr 2024 angefügt.
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt betrug EUR 2.557.306,65 (Ansatz EUR 3.424.000,00).
Einstimmig beschloss der Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2024, zur Kenntnis zu nehmen und sie zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
4. Haushalt 2026 – 2029
einstimmig verabschiedet
Der Haushalt der Stadt Immenstadt (ohne Eigenbetrieb Stadtwerke) sieht im Jahr 2026 eine Kreditaufnahme von EUR 13.160.000,00 vor. Die Hebesätze (Grundsteuer A 380 v. H., Grundsteuer B 535 v. H. und Gewerbesteuer 380 v.H.) bleiben unverändert.
Einstimmig beschloss der Stadtrat, die Haushaltssatzung der Stadt Immenstadt für das Haushaltsjahr 2026 wie vorgestellt zu beschließen. Ebenso den vorgestellten Finanzplan für die Jahre 2027 – 2029.
Herbert Waibel, Fraktionsvoristzender Wählergemeinschaft die AktivenRede zur Verabschiedung des Haushalts 2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sentner, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herrn der Verwaltung, liebe Mitbürger!
Erfreuliche Entwicklung der Steuerkraft
Erfreulich ist die stabile, leicht steigende Steuer- und Umlagekraft Immenstadts. Diese zeigt die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Stadt auf. Es wurden den letzten Jahren mit den Investitionen in Gewerbegebiete und Infrastruktur vom Stadtrat die richtigen Entscheidungen getroffen.Kommunen finanziell fremdgesteuert
Getrübt wird diese Freude dadurch, dass die Schlüsselzuweisungen sinken und die Kreisumlage um 1,9 Prozent von 47,85 auf 49,75 Prozent erhöht wird und wir über 10,5 Mio. EUR an den Landkreis weiterreichen müssen. Entlastungsprogramme des Staates für Kommunen laufen aus und die Kosten im wichtigen sozialen Bereich des Bezirks steigen deutlich an und müssen letztendlich über die Landkreise / die Gemeinden finanziert werden. Dies macht deutlich, wie sehr die Finanzen der Kommunen fremdgesteuert sind.
Pflichtaufgaben stehen im Vordergrund
Ebenso fremdgesteuert ist die Stadt bei vielen Pflicht-Ausgaben. Es hat sich schon im bei den letztjährigen Haushaltsberatungen angebahnt: Die sinnvollen und vom Staat vorgegebenen Investitionen in die Ganztagesbetreuung unserer Grundschulen müssen finanziert werden. Der Staat refinanziert nur einen Teil der entstehenden Kosten (Investitionen und später im Betrieb). So benötigt Immenstadt für die baulichen Maßnahmen der Ganztagesbetreuung in diesem Jahr Eigenmittel von über 11 Mio. EUR (Königsegg 8.7 Mio. EUR und Stein 2,575 Mio. EUR), deren Hauptförderung mit einer Verzögerung von zwei Jahren erfolgt. So überrascht es nicht, dass eine Steigerung des Schuldenstands zum Ende des Jahres um rund 10 Mio. EUR prognostiziert wird.
Der Haushalt 2026 bildet ab, dass sich Stadtrat und Verwaltung auf die Kernthemen der städtischen Daseinsvorsorge konzentrieren. Alle geplanten Investitionen im Vermögenshaushalt werden im Rahmen der Daseinsvorsorge und Pflichtaufgaben getätigt. Als Fraktion haben wir für alle geplanten Projekte gestimmt. Die vermeintlich „freiwilligen Leistungen“ bei den Renovierungen des Proberaums der Musikkapelle Bühl und des Dorfgemeinschaftshauses Akams fördern Kultur und Tradition, unterstützen das Ehrenamt und dienen so dem Zusammenhalt in unserer Stadt und seinen Ortsteilen.
Investitionen zur Stärkung des Tourismus und der Infrastruktur
Die eingestellten Finanzmittel für Investitionen bei der Weiterentwicklung des Naturparkzentrums und der Neuordnung der Parksituation in Bühl wertet den Bereich am See deutlich auf und führt zu weniger Park-Suchverkehr. Außerdem lösen diese Maßnahmen mit dem Bau eines Familienhotels erhebliche private Investitionen aus, die unseren Tourismusstandort stärken.
Ein Meisterstück der Verwaltung unter Einbeziehung der Bürger ist die Nachnutzung der frei gewordenen Hofgartenfläche mitten in der Stadt. Die erzielte Zuschussquote mit 90 Prozent ist sensationell und ich bin mir sicher, dass dieser Bereich nach den Bauarbeiten mit allen einhergehenden optischen Einschränkungen eine grüne Oase für Entspannung und Begegnung in unserer Stadt wird.
Endlich erfolgt der Ausbau der Stadtspange im Bereich der Sonthofener Straße. Die eingesetzten Eigenmittel von 1,1 Mio. EUR lohnen sich auf alle Fälle. Einerseits, wird kann dann die Unterhaltslast auf den Bund übergehen und andererseits wird die Verkehrssicherheit für Radler mit dem Geh- / Radweg deutlich erhöht.
Deutliche Steigerung des Vermögensetats
Insgesamt steigt unser Vermögensetat um 15,24 Prozent auf rund 29 Millionen EUR. Angesichts der zahlreichen geplanten Projekte ist diese Entwicklung gut nachvollziehbar.
Offen – wenn auch mit einem kleinen Lichtblick – bleibt weiterhin die Frage der Sanierung beziehungsweise des Neubaus unserer Mittelschule. Wir hoffen, dass Bürgermeister Nico Sentner gemeinsam mit den Vertretern des Landkreises zu tragfähigen Lösungsansätzen kommt, die bereits in früheren Jahren vom damaligen Bürgermeister Armin Schaupp sowie vom Stadtrat angedacht worden sind.
Dazu gehörte insbesondere die Überlegung, einen Neubau im Bereich von Gymnasium und Realschule zu realisieren und dabei einen gemeinsamen Mensabereich für Mittelschule, Realschule und Gymnasium zu schaffen. Eine solche Lösung hätte mehrere Vorteile: einen wirtschaftlicheren Betrieb, eine bessere Nutzung gemeinsamer Infrastruktur sowie eine geringere Belastung durch Containerklassen während der Bauzeit, da die bestehende Mittelschule weiterhin genutzt werden könnte.
Ein wichtiges Zeichen für die Mittelschul-Schulgemeinschaft ist es, dass für den laufenden Unterhalt der Mittelschule 60.000 EUR eingeplant sind, damit ärgste Mängel behoben werden können.
Auch in Zukunft bleibt es für unsere Stadt eine Herausforderung, über Investitionen die Bereiche Handwerk, produzierender Mittelstand, Einzelhandel und Tourismus zu stärken, um die Wirtschaftskraft unserer Stadt zu steigern, aber auch immer den kritischen Blick beizubehalten, was wir uns als Kommune leisten können – und was nicht.
Schuldenanstieg bremsen
Immenstadts Schulden steigen – so die Prognose – bis zum Jahresende von aktuell rund 30,63 Mio. auf 41,42 Mio. EUR, die der Stadtwerke von 37,65 Mio. auf 50,76 Mio. EUR Schulden der Stadtwerke zu einem prognostizierten Gesamtschuldenstand von 92,18 Mio. Euro.
Es bleibt eine Daueraufgabe, die städtische Finanzkraft zu stärken und die deutlich ansteigende Verschuldung der letzten Jahre zu bremsen.
Der geplanten Neuverschuldung können wir aus folgenden Gründen zustimmen:
– Die erheblichen Investitionen im Bereich Ganztagsbetreuung an den Grundschulen und der verzögerten Auszahlung der Zuschüsse.
– In der Vergangenheit wurden immer weniger Schulden aufgenommen, als bei der Verabschiedung der Haushalte eingeplant war (2025: prognostizierter Schuldenstand (ohne Eigenbetrieb Stadtwerke) 33,61 Mio. Euro – tatsächlicher Schuldenstand am Jahresende 30,63 Mio. Euro = rund minus 3 Mio. EUR).
– Die von Verwaltung und Stadtrat durchgeführten Maßnahmen in den Bereichen Parkgebühren, Kurbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag und Zweitwohnungssteuer haben die letzten Jahre zu deutlich gestiegenen Einnahmen geführt (2025 rund 3,5 Mio. EUR auf nun 3,65 Mio. EUR 2026).
– 1,4 Mio. EUR fließen in den Grunderwerb und verschafft der Stadt bei künftigen Projekten Handlungsspielrum.
– Die Stadtwerke, die grundsätzlich kostenneutral wirtschaften müssen, haben in ihrem Wirtschaftsplan alle geplanten Investitionen im Bereich der Fernwärme mit Krediten finanziert darstellt. Wenn dieses Netz in Betrieb genommen werden kann, fließen die Beiträge der Nutzer und die Kredite können entsprechend getilgt werden.
Es ist klar, ein so deutlicher Anstieg der Verschuldung kann kein Dauerzustand bleiben.
Freie Finanzspanne stagniert auf niedrigem Niveau
(Diese zeigt auf, wieviel Finanzmittel die Stadt nach der Bedienung der Verbindlichkeiten noch für Investitionen bleiben.)
Die Freie Finanzspanne stagniert auf niedrigem Niveau (2024: 0,97 Mio., 2025: 0,77 Mio., 2026: 0,60 Mio. und 2027: 0,56 Mio. EUR). Ohne weitere Schuldenaufnahme mit höheren Zinssätzen, können wir wichtige Projekte nicht finanzieren.
Konnexitätsprinzip wird grob missachtet
„Das Konnexitätsprinzip stellt sicher, dass keine kostenintensiven Aufgaben vom Land auf die kommunale Ebene übertragen werden, ohne dass die Kommunen für diese Mehrbelastung vom Land einen entsprechenden Ausgleich erhalten. Es gilt: Wer bestellt, der bezahlt.“ (Google)
Man kann als Stadtrat nicht oft genug darauf hinweisen: Das Konnexitätsprinzip wird immer mehr ausgehebelt. Bei den vorgeschriebenen Investitionen der Ganztagesbetreuung an den GS habe ich dies bereits ausgeführt. Die unvermeidlichen Kreditaufnahmen bringen die Stadt in eine noch stärkere finanzielle Schieflage. (Hofgartenanlagen „nice to have“ – Ganztagesangebot GS Pflichtaufgabe!)
Ein deutliches Plus für Kommunen bei den staatlichen Steueranteilen wäre das Gebot der Stunde, damit diese ihre ihnen zugewiesenen Pflichtaufgaben zur Daseinsvorsorge der Bevölkerung leisten können, ohne dass sie sich übermäßig verschulden müssen.
Trotz aller Widrigkeiten wollen die Aktiven-Stadträte gemeinsam mit Stadtrat, Bürgermeister und Verwaltung auch künftig konstruktiv daran mitwirken, dass wir für unsere Bürgerinnen und Bürger ein soziales und attraktives Wohnen in Immenstadt ermöglichen. In diesem Sinne wünsche ich dem neuen Stadtrat gute Entscheidungen!Dank
Wir bedanken uns bei allen Kolleginnen und Kollegen für die konstruktiven Beratungen.
Wir bedanken uns ebenso bei der Verwaltung mit Kämmerer Stefan Holzinger und Bürgermeister Nico Sentner an der Spitze, für die gut vorbereitete, transparente Präsentation des Haushalts.
Wir stimmen dem Haushalt 2026 zu.
5. Zweitwohnungssteuer wird auf 25 Prozent erhöht
Seit dem 1. Januar 2020 berechnet die Stadt Immenstadt i. Allgäu einen Zweitwohnungssteuersatz i. H. v. 20 %. Bemessungsgrundlage hierfür ist der jeweilige Mietaufwand (Nettokaltmiete) pro Jahr. Für Mobilheime, Wohnmobile Wohn- und Campingwagen, Almen und Berghütten wird bisher ein Steuer-Pauschalbetrag i. H. v. EUR 138,00 in Rechnung gestellt.
Von der Kämmerei wurden in den letzten Jahren vermehrt Zweitwohnungen kontrolliert, daher sind die Bestände gestiegen. Bisher nicht angemeldete Zweitwohnungsbesitzer konnten so bis zu vier Jahren nachveranlagt werden.
Derzeitiger Bestand zum 1. Januar 2026: 754 Zweitwohnungen, 46 Dauercamper+Hütten (2014: 648 ZW / 39 DC+Hü; 2024: 758 ZW / 46 DC+Hü).
Etliche Kommunen heben in jüngster Vergangenheit ihre Zweitwohnungssteuersätze an.
Die Verwaltung der Stadt Immenstadt schlägt aufgrund der positiven Erfahrungen anderer Gemeinden eine Erhöhung des Zweitwohnungssteuersatzes auf 25% rückwirkend zum 1. Januar 2026 vor.
Mehrere Stadträte forderten, den Satz auf 29 % zu erhöhen. Dieser Antrag fand keine Mehrheit.
Daraufhin beschloss der Stadtrat mit großer Mehrheit (gegen 1 Stimme), dass Immenstadt den Satz zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auf 25 % der jeweiligen Bemessungsgrundlage anhebt. Für Mobilheime, Wohnmobile Wohn- und Campingwagen, Almen und Berghütten wird der bisherige Steuer-Pauschalbetrag in analogem Verhältnis angepasst und beträgt dann EUR 172,50 (+ 25%).
Diese Änderungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2026 und werden i.R. einer Änderungssatzung gem. Anlage zur bestehenden Zweitwohnungssteuersatzung umgesetzt.
Der erste Bürgermeister und die Stadtverwaltung werden beauftragt, die weiteren Schritte zu vollziehen (Ausfertigung und Bekanntmachung der Änderungssatzung, technische Änderungen, Steuerveranlagung etc.).

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