Wichtige Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 27. November 2025
1. Antrag auf Planfeststellung zur Errichtung einer Erddeponie für den regionalen Bedarf im Teilbereich Weihergut durch die RESULT-Recycling GmbH & Co. KG wird geprüft
Das beantragte Gelände für eine Deponie hat eine Fläche von rund 56.800 m²
und liegt nördlich von Immenstadt, somit nicht im Kern des Naherholungs- und Wandergebiets Weihergut.


Bereits 2013 wurde auf großen Teilen dieser Flächen eine Deponie für Aushubmaterial durch das Landratsamt Oberallgäu genehmigt und seitdem betrieben.
Die jetzige Planung dient der Schaffung zusätzlichen Verfüllvolumens für unbedenkliche Aushubmaterialien aus der Region. Hintergrund ist ein sich abzeichnender Mangel an geeigneten Verfüllflächen in Schwaben.




Wesentliche Eckdaten der Maßnahme:
- Fläche: ca. 56.800 m²
- Verfüllvolumen: ca. 170.000 m³
- Maximale Auffüllhöhe: 4,0 m, durchschnittlich 2,9 m
- Am Bestand orientierte modellierte Erddeponie (es entstehen keine großen ebenen Flächen)
- Verfüll-Leistung / Jahr: 15.000 m³
- (ca. 1154 Lkw-Fahrten / Jahr, 5 Lkw / Tag, an Spitzentagen 20 Lkw)
- Betriebsdauer: ca. 11–12 Jahre
Materialien:
Es dürfen ausschließlich unbedenkliche Materialien
nach der Ersatzbaustoffverordnung eingebaut werden – konkret die Klassen BG-0 /
* (natürliches, unbelastetes Bodenmaterial), BM-0 /* (wie BG-0 aus Gewässern)
oder RC1 (hochwertige Recycling-Baustoffe, z.B. gebrochener Beton,
Ziegel-Beton-Gemisch. Um die Erschließung der Deponie
auch bei langanhaltenden Niederschlagsperioden sicherzustellen, soll für den
Wegebau dieser Betonbruch und Bauschutt der Materialklasse RC1 zugelassen
werden. Die gleichen Materialien werden außerdem in den vorgesehenen
Stabilisierungsriegeln zur Gewährleistung der Standsicherheit der vorgesehenen
Sektoren innerhalb der Deponie eingebaut.
Städtische Flächen:
Im nördlichen Bereich des Flurstücks 1150 befinden sich städtische Waldflächen
(vor allem erntereife Fichten), die abschnittsweise und nur vorübergehend
gerodet und anschließend wieder aufgeforstet werden. Die Rodung erfolgt dabei
abschnittsweise – immer unmittelbar vor Beginn der Verfüllung im jeweiligen
Abschnitt und möglichst im Winter. So dient der bestehende Wald lange als
Sicht- und Staubschutz. Die geplante Wiederaufforstung soll als Laubmischwald
mit lichter Waldstruktur mit Solitärbäumen sowie mittleren/niedrigen Bäumen und
Sträuchern erfolgen.
Zufahrt:
Eine Zufahrt über den am südwestlichen Rand der geplanten Geländeauffüllung existierenden Wirtschaftsweg der Stadt (über das Weihergut) ist nicht vorgesehen. Die Erschließung der Deponie erfolgt über die Staatsstraße 2006 zwischen Immenstadt und Missen und weiter auf einem nördlich gelegenen, bereits bestehenden befestigten Waldweg bis direkt an den nordöstlichen Rand der Verfüllung. Für den Unterhalt des Weges ist der Antragssteller zuständig.
Erddeponie für die Region
Der Antragsteller geht kurz- bis mittelfristig von einem Mangel an geeigneten Verfüllraum für die Region aus. Für die Region Schwaben wird auf Basis des genehmigten Restvolumen von Deponien der Klasse 0 (unbedenklicher Bodenaushub) zum Stand 2018 davon ausgegangen, dass dieses nur mehr 5-10 Jahre ausreicht und daher neue Ablagerungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Ziel des Antragstellers ist es, neues Verfüllvolumen für regionale Baumaßnahmen zu schaffen und damit den regionalen Bedarf im Umkreis bis zu max. 50 km zu decken. Durch diese Maßnahme werden unverhältnismäßig weite Transportwege und somit vermeidbare Umweltbelastungen vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert. Weitere Anfahrwege werden wegen Maut- und anderer anfallender Betriebskosten unwirtschaftlich.
Überwachung, Dokumentation, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Rekultivierungsmaßnahmen, Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht):
Dem Antrag liegen ein landschaftspflegerischer Begleitplan, ein UVP-Bericht sowie ein Konzept für eine ökologische Baubegleitung bei. Die Genehmigung soll im Rahmen einer Planfeststellung nach § 35 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erfolgen. Der Antrag ist formal noch nicht gestellt. Dem Antrag auf Planfeststellung liegen umfangreiche Untersuchungen bei. Zur Überwachung der Herstellung der Maßnahmen sowie zur Erfolgskontrolle aller artenschutzrechtlich begründeten Maßnahmen und der umfangreichen Ausgleichsmaßnahmen wird eine ökologische Baubegleitung beauftragt. Die ökologische Baubegleitung beinhaltet auch die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen sowie Berichte zur Entwicklung der angestrebten Zielzustände. Es wird angestrebt die Genehmigung im Rahmen einer Planfeststellung nach § 35 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) durchzuführen.


Die Mooser Ingenieure Gmbh & Co. kg wurde mit der Ausarbeitung der Genehmigungsplanung für eine Geländeauffüllung nördlich von Immenstadt auf den Grundstücken mit den Flurnummern 1150, Gemarkung Immenstadt im Allgäu, 1530, 1532, 1533, Gemarkung Bühl am Alpsee und 296/2, 296/3, 299, Gemarkung Stein im Allgäu von der RESULT-Recycling GmbH & Co. KG aus Landsberg am Lech beauftragt.
Der Stadtrat beschloss mit 16 : 6 Stimmen, die vorgestellten Maßnahmen ohne Einwände zur Kenntnis zu nehmen, damit der Antrag im beantragten Umfang im Rahmen einer Planfeststellung nach § 35 Kreislaufwirtschaftsgesetz beim Landratsamt Oberallgäu gestellt werden kann. Die Verwaltung wird zur Abgabe einer positiven Stellungnahme ermächtigt.
Kommentar: Erddeponie für die lokale Bauwirtschaft notwendig – Verantwortung für die Allgemeinheit steht gegen das St. Floriansprinzip
Regionale Bauprojekte erzeugen regelmäßig erhebliche Mengen an Bodenaushub. Die vorhandenen regionalen Entsorgungsstellen sind häufig ausgelastet oder weit entfernt. Eine lokale Erddeponie gewährleistet eine rechtskonforme, jederzeit verfügbare und kostensichere Entsorgungsmöglichkeit.
Fehlende oder überlastete Ablagestellen für Aushubmaterial führen zu Verzögerungen bei öffentlichen und privaten Bauprojekten.
Bei einem Einfamilienhaus mit Keller (ebenes Gelände) fallen im Schnitt ca. 250–400 m³, in Hanglage 300–600 m³, in starkter Hanglage bis 800 m³ an.
Durch eine regionale Erddeponie können Bauabläufe besser geplant und Baukosten stabil gehalten werden. Dies betrifft private, aber auch kommunale Projekte.
Lange Anfahrten zu entfernten Deponien verursachen unnötigen Verkehr, höhere CO₂-Emissionen und stärkere Verkehrsbelastungen für die Allgemeinheit. Eine regionale Deponie reduziert Transportdistanzen erheblich und trägt damit zu einer nachhaltigen, klimafreundlicheren Bauwirtschaft bei.
Durch eine – wie am Weihergut geplante – fachgerecht betriebene Erddeponie werden Boden, Grundwasser und Ökosysteme geschützt.
Die örtlichen Bauunternehmen – insbesondere kleine und mittelständische Betriebe – sind auf nahegelegene Entsorgungsmöglichkeiten angewiesen. Die Verfügbarkeit einer Erddeponie stärkt unseren Wirtschaftsstandort (Nebeneffekt – Gewerbesteuer fällt in Immenstadt an), schafft Planungssicherheit und ermöglicht die Durchführung regionaler Projekte ohne zusätzliche logistische Hürden.
Ökologische und landschaftliche Ausgleichsmaßnahmen
Die geplante Erddeponie wird mit umfassenden ökologischen Maßnahmen begleitet, um Auswirkungen auf Natur und Umwelt zu minimieren und zusätzliche ökologische Werte zu schaffen, u.a. durch:
Begrünung und Renaturierung von Böschungen und Randflächen mit heimischen Pflanzen.
Regenwassermanagement zur weiterhin natürlichen Versickerung und Grundwasserneubildung.
Lebensraumförderung, z. B. Blühflächen, Kleingewässer, Heckenstrukturen.
Wiederaufforstung als extensiv genutzter Laubmischwald.
Schrittweise Verfüllung und Rekultivierung der Deponieflächen zur späteren Entwicklung von artenreichen Extensivgrünland (bisher z. T. intensiv genutztes Grünland) und naturnahen Landschaftsgestaltung.
Eine Erddeponie für eine funktionierende lokale Bauwirtschaft und ökologische Maßnahmen zum Umwelt- und Ressourcenschutz schließen sich nicht aus
Die Errichtung einer Erddeponie ist eine infrastrukturelle Grundlage für eine funktionierende lokale Bauwirtschaft und trägt gleichzeitig durch gezielte ökologische Maßnahmen zum Umwelt- und Ressourcenschutz bei. Sie schafft Rechtssicherheit, Planbarkeit und – nach Abschluss der Maßnahme – ökologische Mehrwerte für unsere Stadt und Region.
Aus diesen Gründen stimmen wir Aktiven-Stadträten zu, dass die Planfeststellung für die geplante Erddeponie beim Landratsamt gestellt werden kann.
Herbert Waibel, Fraktionsvorsitzender
2. MOBIL PASS ALLGÄU – Verlängerung Pilotphase bis 31.12.2027 | Anpassung Beitrag
In der Vollversammlung des MOBIL PASS ALLGÄU einigte sich die Projektgruppe darauf, dass die aktuelle Pilotphase um ein weiteres Jahr verlängert werden soll, bevor in den Kommunen über eine langfristige Verstetigung entschieden werden soll.
Dies ermöglicht vor allem den teilnehmenden Kommunen eine frühzeitige Entscheidungsfindung (vor den Kommunalwahlen. Gleichzeitig ermöglicht die Verlängerung, vor der wichtigen, langfristig zu treffenden Entscheidung gegen Ende 2026 eine bessere Datengrundlagen zur Nutzung von den teilnehmenden Verkehrsunternehmen und -verbünden zu erhalten. Zudem ist zu diesem Zeitpunkt die laufende Evaluation (laufend bis einschließlich Sommer 2026) abgeschlossen. Aktuell finden Befragungen rund um die Weihnachts- und Nikolausmärkte statt.
Die laufenden Verträge (reguläres Ende 31.12.2026) sollen bis zum 31 Dezember 2027 verlängert werden. Außerdem ist eine Anpassung des Solidarbeitrags pro Gästeübernachtung für die Ausgleichsleistung an die Verkehrsunternehmen und -verbünde von 0,93 € auf 0,95 € erforderlich.
Durch diese Beitragserhöhung entstehen der Stadt Immenstadt i. Allgäu bei 415.000 kurbeitragspflichtigen Übernachtungen (Stand 2024) Mindereinnahmen i. H. v. 8.300 €.
Einstimmig beschloss der Stadtrat
Die Stadt Immenstadt i. Allgäu unterstützt die Verlängerung der Pilotphase vom bisherigen Ende am 31.12.2026 bis zum 31.12.2027 in Verbindung mit der ab 01.01.2027 wirksamen Anpassung des Solidarbeitrags für die Ausgleichsleistungen an die Verkehrsunternehmen und Verbünde von 0,93 € auf 0,95 € je Übernachtung (zzgl. der bestehenden 0,05 € als Vergütung an die Allgäu-Walser-Service GmbH für Technik, Organisation und Marketing).
Der erste Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Nachtrag des Teilnahmevertrags mit der Allgäu-Walser-Service GmbH über die Verlängerung der Pilotphase bis 31.12.2027 und der ab 1. Januar 2027 wirksamen Anpassung des Solidarbeitrags von 0,93 € auf 0,95 € zu unterzeichnen.
Die Stadt Immenstadt i. Allgäu strebt gemeinsam mit den anderen Kommunen eine Verstetigung sowie regionale Erweiterungen des MOBIL PASS ALLGÄU an und nimmt zur Kenntnis, dass die Entscheidung über die langfristige Verstetigung ab 1. Januar 2028 voraussichtlich gegen Ende 2026 / Anfang 2027 vorgesehen ist.
3. Ausbau Sonthofener Straße 2026-2027 mit Geh- und Radweg auf den Weg gebracht
Als Voraussetzung für die (Wieder-) Aufstufung der Sonthofener Straße, Staufner Straße und Bahnhofstraße zur Staatstraße (St20069 müssen diese Straßenabschnitte grundlegend saniert werden. Die Sanierung der westl. Bahnhofstraße (vom Kreisverkehr B308/Missener Str./Berufsschule bis Einmündung in die ‚innere‘ Bahnhofstraße beim Drogeriemarkt Müller), Staufner Straße und der Sonthofener Straße bis zur Einmündung in die Mummener Str. erfolgte bereits im Jahr 2021.
Die Maßnahme zur Sanierung der Sonthofener Straße steht seit Jahren auf dem Programm, wurde allerdings aufgrund anderer Straßenbauprojekte wie der Erneuerung der Kemptener Straße/B308 von 2023 bis 2025 und der geplanten Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet mehrfach verschoben.
Im Zuge der nun in den Jahren 2026 und 2027 geplanten Erneuerung der Sonthofener Straße sind die Errichtung eines Geh-/Radwegs auf der Nordseite sowie die Erneuerung zahlreicher Leitungen (Kanal, Wasser, Stromleitung) und abschnittsweise die Errichtung einer neuen Fernwärmeleitung geplant. Für den Bau des Geh-/Radwegs wurde im August 2022 ein Förderantrag bei der Regierung von Schwaben gestellt. Im Juni 2023 erhielt die Stadt das entsprechende Schreiben zum vorzeitigen Vorhabenbeginn. In diesem wird mitgeteilt, dass das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist. Da für die Förderung eine möglichst hohe Kostensicherheit gefordert ist, wird die Zuwendung auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses festgesetzt.
Geplant ist eine gemeinsame (Stadt / Stadtwerke) öffentliche Ausschreibung der kompletten Maßnahme, vorgesehene Auftragsvergabe im März 2026 und Baubeginn spätestens im April 2026. Die Maßnahme wurde vorab mit den anderen Versorgungsunternehmen (AllgäuNetz, Gas, Telekom, Vodafone etc.) abgestimmt, die sich zum Teil an der Erneuerung/Erweiterung ihrer Leitungsnetze an der Maßnahme anschließen werden.
Die Ausführung der Maßnahme ist in 2 Bauabschnitten geplant:
Bauabschnitt 1 – 2026: Brücke Hochrainebach bis Einmündung Mummener Str. (Länge ca. 400m, geplante Bauzeit: April bis November 2026)
Bauabschnitt 2 – 2027: Brücke Hochrainebach bis Rosskopfkreisel/Blaichacher Straße (Länge ca. 400m – geplante Bauzeit: April bis November 2027)
Die beiden Bauabschnitte werden in mehreren Teilabschnitten, jeweils unter Vollsperrung, durchgeführt. Der Schwerverkehr wird großräumig, der eigentliche Durchgangsverkehr innerörtlich über die Kemptener Str./B308 und B19 umgeleitet.
Der Anliegerverkehr, vor allem auch zum Schul- / Sportzentrum, wird jederzeit aus einer Richtung möglich sein; eine Rettungszufahrt wird ebenfalls sichergestellt. Einzelne Grundstücke werden je nach Baufortschritt an wenigen Tagen nur eingeschränkt anfahrbar sein – in diesen Fällen werden die Anlieger rechtzeitig darüber informiert, wenn ihr Grundstück nicht erreichbar sein wird.


Der Stadtrat nahm die vorgestellte Planung zur Kenntnis und beschloss einstimmig die Umsetzung der Baumaßnahme in den Jahren 2026 und 2027. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden in den Haushalt für die Jahre 2026 und 2027 aufgenommen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme zusammen mit den Stadtwerken auszuschreiben und der Erste Bürgermeister ermächtigt, die weiteren Planungs- und Bauaufträge zu unterschreiben.
4. Sanierung des Auwaldstadions mit Hilfe des Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ geplant
Das Auwaldstadion in Immenstadt ist abgenutzt. Teile der Sportanlage entsprechen nicht mehr den aktuellen sportfachlichen Standards sowie geltenden DIN-Normen. Die vorgenommene fachliche Bewertung durch das Landschaftsarchitekturbüro Geiger & Waltner aus Kempten beleget einen umfassenden Sanierungsbedarf. Die Verwaltung wurde vom Sozial-, Kultur- und Sportausschuss in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2025 beauftragt, einen Masterplan zu erstellen.
Der Vorentwurf des Masterplans enthält folgende wichtige Maßnahmen:
– Die Leichtathletikanlagen werden umfassend modernisiert, neu geordnet bzw. rückgebaut und technisch auf den aktuellen Stand gebracht.
– Die Zuschauerbereiche – sowohl überdacht als auch im Freien – werden sicherheitstechnisch verbessert und neugestaltet.
– Die Kugelstoßanlage wird fachgerecht verlegt und erneuert, die Flutlichtanlage technisch modernisiert und bei Bedarf mit neuen Masten ausgestattet.
– Teile der Zaunanlage werden ersetzt und gefährliche Stellen gesichert.
– Weiter soll eine neue Asphalt-Rundbahn entstehen, um Inline-Skating oder Verkehrserziehung durchführen zu können.
Zusätzlich sollen kleinere Mängel zeitnah behoben sowie Wegeflächen bei Bedarf erneuert werden, um das Stadion insgesamt wieder attraktiv und zeitgemäß zu gestalten.
Mit den Nutzern des Auwaldstadions (FCI, TVI und Schulen) wurden mehrere Begehungen durchgeführt und Gespräche geführt; dabei wurde der Entwurf entsprechend abgestimmt.
Die Gesamtkosten der Sanierung betragen rund 1,6 Mio. Euro. Hierfür sollen mögliche Förderungen umfassend ausgeschöpft werden: Zum einen gibt es den Projektaufruf des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) mit einer Förderquote von bis zu 45 %, für den Interessensbekundungen bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden können.
Ebenfalls soll eine BayFAG-Förderung über die Regierung von Schwaben beantragt werden, die mit dem Bundesprogramm kumulierbar ist und eine Förderquote von etwa 50 % der zuwendungsfähigen Kosten umfasst. Bei der Beantragung soll zudem geprüft werden, ob die Sanierung der Kabinen im Rahmen der Programme ebenfalls gefördert werden könnte.
Zusammen mit möglichen Kostenbeteiligungen durch den Landkreis und weitere Partner soll angestrebt werden, den städtischen Eigenanteil so gering wie möglich zu halten:

Die Maßnahmen könnten über drei Haushaltsjahre verteilt werden. 2026 Rückbau der bestehenden Weitsprunganlagen und gleichzeitig Errichtung der neue Anlage; 2027 Durchführung der Hauptarbeiten (Laufbahn, Flutlicht, etc.); 2028 Restarbeiten.
Kleinere Mängel und dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen werden im Rahmen des Stadionunterhalts abgearbeitet.
Einstimmig beschloss der Stadtrat
– Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren notwendigen Schritte für das Projekt voranzutreiben.
– Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag für die BayFAG-Förderung zu stellen und eine Interessensbekundung im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Sportstätten“ einzureichen.
– Das Projekt wird dem Stadtrat erneut zur Beratung vorgelegt, sobald die Förderzusagen und ausgearbeiteten Kosten vorliegen.5

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