Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 30. September 2025

1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates

1.1 Thomas Meuchelböck wird Nachfolger des verstorbenen Stadtratsmitglieds Johann Lochbihler

Zu Beginn der Stadtratssitzung gedachten die Anwesenden mit einer Schweigeminute des verstorbenen Mitglieds des Stadtrates, Johann Lochbihler, der am 9. August 2025 verstorben ist.

Der Stadtrat stellte fest, dass einem Nachrücken des Listennachfolgers Thomas Meuchelböck in der Fraktion die Grünen nichts entgegensteht. Thomas Meuchelböck konnte an der Sitzung nicht teilnehmen und wird von Erstem Bürgermeister Nico Sentner in der nächsten Stadtratssitzung vereidigt werden.

1.2 Änderung in der Besetzung der Ausschüsse

Aufgrund des Nachrückens von Thomas Meuchelböck in den Stadtrat ändert sich die Besetzung / Vertretungsregelung der Ausschüsse und der Vertreter, außerdem die Bestellung von Referenten usw. dem stimmte der Stadtrat einhellig zu.

1.3 Bestellung Nachfolge Referent des Stadtrates für Mobilität: Stadtrat Thomas Meuchelböck

1.4 Bestellung Nachfolge Mitglied Beirat Bergbauernmuseum Diepolz: Stadtrat Thomas Meuchelböck

1.5 Bestellung Nachfolge Zweckverband Sparkasse Allgäu: Stadtrat Thomas Meuchelböck (Verhinderungsvertreter für Stadtrat Eberhard Fetzer)

1.6 Änderung der Bekanntmachungsart von Satzungen und Verordnungen

Einstimmig beschloss der Stadtrat mit Wirkung vom 1. Januar 2026 die Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates (Geschäftsordnung – GeschO). Der § 40 der Geschäftsordnung (Art der Bekanntmachung) vom 22. Juni 2021 wird wie folgt geändert:

(1) Satzungen und Verordnungen werden im ausschließlich digital veröffentlichten Amtsblatt der Stadt Immenstadt über das Internet unter (https://www.stadt-immenstadt.de/aktuelles/amtsblatt/) amtlich bekannt gemacht.

(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf im ausschließlich digital veröffentlichten Amtsblatt der Stadt Immenstadt (Abs. 1) über das Internet hingewiesen.

2. Einführung des Verfügungsfonds „Zukunft Innenstadt“ – 20 Euro Zuschuss der Stadt lösen 100 Euro an Investitionen aus

Die Stadt Immenstadt möchte im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ einen öffentlich-privaten Verfügungsfonds „Zukunft Innenstadt“ einrichten. Der Fonds wird zu 50 % privat (Eigentümer, Wirtschaft, Vereine, Bürger, Interessensgemeinschaften) und zu 50 % über die öffentliche Städtebauförderung (60 % Staat, 40 % Kommune) finanziert.

Zweck des Fonds ist es, die aktive Mitwirkung von Bürgern, Eigentümern, Einzelhändlern, Unternehmen, Organisationen, Vereinen, Arbeitsgruppen und ähnlichen Akteuren zu fördern und private Ressourcen zu mobilisieren. Mit dem Verfügungsfonds sollen kleinteilige Projekte, Aktionen und Maßnahmen angestoßen und umgesetzt werden, die der Stärkung der Innenstadt dienen und der Immenstädter Innenstadt einen nachhaltigen Nutzen bringen.

Das Gremium, das über die Mittelvergabe entscheiden soll, ist der Beirat Innenstadt. Er soll sich aus Vertretern der Wirtschaft, aus Mitgliedern des Stadtrates sowie Vertretern der Stadtverwaltung (Bürgermeister, Kämmerer, Bauamt, Wirtschaftsförderung) zusammensetzen.

Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die einen klaren, nachhaltigen Nutzen für die Innenstadt haben und den Zielen der Förderrichtlinie entsprechen.

Der räumliche Geltungsbereich des Verfügungsfonds ergibt sich aus dem Handlungsraum des ISEK Immenstadt, konkret die Altstadt. Gefördert werden können verschiedene Gegenstände: Investitionen im öffentlichen Raum wie Möblierung und Beleuchtung, Infrastruktur und Ausstattung für Veranstaltungen, Maßnahmen zur Mobilität, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Konzepte, Beratungsleistungen und Planungen zur Attraktivitätssteigerung des Handlungsraums sowie Honorare für notwendige externe Experten wie Coaches oder Künstler. Nicht investive Aktivitäten, die die Standortqualifizierung und strukturelle Verbesserungen der Innenstadt unterstützen, sind ebenfalls förderfähig, allerdings entfällt in solchen Fällen der Bund-/Landanteil und die Stadt trägt den Förderanteil allein. Generell ausgeschlossen sind Maßnahmen, für die andere öffentliche Fördermittel bereits vorgesehen sind, laufende Betriebs- und Sachkosten des laufenden Betriebs einer Einrichtung, sowie unbefristete Maßnahmen oder solche, die vor Antragstellung begonnen oder abgeschlossen wurden.

Die Gesamthöhe des Verfügungsfonds soll auf insgesamt 100.000 € bis zum 31.12.2026 beschränkt werden. Bei dieser Höhe des Fonds beträgt die maximale Gesamtfördersumme der Stadt Immenstadt 20.000 €. Pro Einzelprojekt sollte die Förderung 10.000 € brutto pro Maßnahme und Jahr nicht überschreiten. Abweichungen hiervon kann der Beirat Innenstadt entscheiden; Projekte über 20.000 € (brutto) bedürfen zusätzlich der Zustimmung des Stadtrates. Falls der Zuwendungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird nur der Nettobetrag bezuschusst.

Grundsätzlich erhalten gemeinnützige Vereine, Institutionen und private Akteure Zuschüsse bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die restlichen 50 % trägt die Stadt Immenstadt und die Städtebauförderung. Eine Bagatellgrenze existiert bei 1.000 Euro Gesamtkosten; Vorhaben darunter werden nicht gefördert.

Der Hauptausschuss der Stadt Immenstadt hat in der Sitzung vom 23. August 2025 einen Empfehlungsbeschluss zur Einrichtung des Verfügungsfonds „Zukunft Innenstadt“ gefasst.

Einstimmig beschloss der Stadtrat die Einrichtung des Verfügungsfonds „Zukunft Innenstadt“ sowie die Richtlinie zur Vergabe der Mittel aus dem Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren“.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Schritte (Zusammensetzung Beirat Innenstadt, Anmeldung Städtebauförderung etc.) durchzuführen. Die Fördermittel sind im Haushalt 2026 bereitzustellen.

3. Auftragsvergabe Gemeindeverbindungsstraße Adelharz – Göhlenbühl – 1. Bauabschnitt soll im Oktober / November umgesetzt werden

Für 2025 planen die Stadtwerke Immenstadt (Wasser) sowie AllgäuNetz (Strom) Leitungsbauarbeiten auf dem Abschnitt zwischen Adelharz und Göhlenbühl (ca. 650 m). Da dieser Abschnitt schadhaft ist und im Bereich eines Gewerbebetriebs eine klare Abgrenzung fehlt, empfiehlt die Verwaltung, im Zuge der Leitungsarbeiten die Straße auf voller Breite inklusive Entwässerungseinrichtungen zu erneuern.

Erste Kostenschätzung und Haushaltsansatz

Ingenieurbüro (Vorplanung):

Straßenerneuerung Adelharz–Göhlenbühl: 400.000 € brutto

zzgl. Baunebenkosten (Vermessung/Planung): 15–20 %

Im Haushalt 2025 vorgesehen: 400.000 €

Fehlende Mittel können über HHSt. „Straßensanierung allgemein“ abgedeckt werden.

Mögliche Abzüge durch Beteiligungen von Stadtwerken, AllgäuNetz oder Grundstückseigentümern.

Im Zuge der weiteren Planung mit Stadtwerken und AÜW haben sich die Kosten nach oben entwickelt:

Ingenieurbüro Jellen (Juli 2025, Leistungsverzeichnis): 1.010.000 €

Submissionsergebnis (Ausschreibung): Bestbieter oberall bau GmbH, Durach mit 810.509 € brutto. Das Ergebnis liegt ca. 25 % unter der Erwartung, aber +235.000 € über dem ursprünglich angenommenen Kostenrahmen.

Kostenaufteilung

Gesamtangebot: 810.509 € brutto

Anteil Wasserleitung (Stadtwerke): 112.000 €

Anteil Straßenbau: 698.500 €

Abzüglich Kostenbeteiligung Stadtwerke Straßenoberbau: –50.000 €

Anteil Stadt (Straßenbau): ca. 650.000 € brutto

zzgl. Baunebenkosten (max. 15 %): ca. 97.500 €

Gesamtbelastung Stadt: rund 747.500 € brutto

Umsetzung in Bauabschnitten

Bauabschnitt 1 (2025):

Strecke: Adelharz – Grundstück Freibrechts 5

Kosten: ca. 325.000 € brutto (≈ 50 % des Gesamtumfangs)

Haushaltsmittel: vorgesehen 400.000 €

Dringend notwendig, damit neue Trafostation in Adelharz in Betrieb gehen kann

Geplanter Zeitraum: Oktober – November 2025

Bauabschnitt 2 (2026):

Strecke: Adelharz – Göhlenbühl

Finanzierung: Anmeldung im Haushalt 2026 erforderlich

Der Stadtrat nahm den vorgestellten Sachverhalt zur Kenntnis und ermächtigte den 1. Bürgermeister, den Auftrag zur baulichen Umsetzung der Gesamtmaßnahme (1. Bauabschnitt 2025 und den 2. Bauabschnitt 2026) zu erteilen. Die entsprechenden Mittel für den BA 2 sind im Haushalt 2026 anzusetzen.

4. Bedarfsanerkennung von 250 Hortplätzen an der Grundschule Königsegg

Aufgrund der staatlichen Vorgaben beschloss der Stadtrat am 27. März 2025, einen Hort in Kombination mit dem gebundenen Ganztag als Betreuungsform in der Königsegg-Grundschule festzulegen. Außerdem wurde ein Durchführungsbeschluss zum Neubau einer Einfeldturnhalle und Ausbau der Ganztagesbetreuung gefasst. (www.dieaktiven.de)

Im Rahmen der Erweiterung des Ganztagsangebots wurde eine Bedarfsanalyse für die Betreuungsplätze durchgeführt. Diese ergab, dass für den gebundenen Ganztag 50 zusätzliche Plätze und für einen Hort 250 Betreuungsplätze benötigt werden. Dies wurde vom Schulamt sowie vom Kreisjugendamt bestätig.

Zur Beantragung der Hort-bezogenen-Förderungen für den Ausbau der Ganztagesbetreuung an der Königsegg-Grundschule muss der Stadtrat ein Bedarfsanerkennungsbeschluss der 250 benötigten Hortplätze fassen und bei der Förderstelle nachreichen.

Der Stadtrat beschloss mit großer Mehrheit (gegen zwei Stimmen der FW-Fraktion), dass für den Ausbau der Ganztagesbetreuung an der Königsegg-Grundschule 250 Hortplätze und 50 Plätze im gebundenen Ganztag als bedarfsnotwendig anerkannt werden.

5. Einführung einer Pflicht zum Nachweis einer Spielplatzsatzung

Die Bayerischen Bauordnung (BayBO) schreibt vor, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen ist.

Das Erste Modernisierungsgesetz Bayern ordnet Änderungen in der BayBO an. Die bisher landesgesetzlich geregelte Spielplatzpflicht wird an die Kommunen übertragen und der entsprechende Artikel 7 der BayBO aufgehoben und gemeindliche Ermächtigungen für Satzungsregelungen geschaffen. Die Änderungen im Spielplatzrecht im Zuge des Ersten Modernisierungsgesetz Bayern treten am 1. Oktober 2025 in Kraft.

Die bisherige Kinderspielplatzsatzung der Stadt Immenstadt tritt deswegen mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft. Die neue Spielplatzsatzung orientiert sich an der Mustersatzung und hat folgende, wesentliche Inhalte:

Seniorenheime und ähnliches sind nicht von der Verpflichtung ausgenommen.

Der maximale Ablösebetrag beträgt 5.000 EUR je Spielplatz.

Die Ablöse steht im Ermessen der Stadt

Der Spielplatzablösebetrag beträgt 800 EUR/m² Spielplatzfläche

Einstimmig beschloss der Stadtrat die „Satzung der Stadt Immenstadt i.Allgäu zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder“.

6. Einführung einer Pflicht zum Nachweis einer Stellplatzsatzung für Kfz.

Mit der Novelle der bayerischen Bauordnung durch das sog. erste bayerische Modernisierungsgesetz (siehe TOP 6) wird die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 aufgehoben. Künftig wird die Verpflichtung zum Nachweis von Stellplätzen aus Anlass von Neubauten oder Nutzungsänderungen nur noch durch kommunale Satzungen geregelt, d. h., die Kommune entscheidet, ob in ihrem Gebiet eine Stellplatzpflicht herrschen soll oder nicht.

Bei der Entscheidung der Kommune zugunsten der Einführung einer Stellplatzpflicht ist sie allerdings nicht vollständig frei, sondern die Anzahl der erforderlichen Stellplätze wird durch den Landesgesetzgeber auf ein Maximum begrenzt.

Die bisher gültige Stellplatzsatzung muss deswegen geändert werden und richtet sich künftig nach der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Städtetags. Einzig bei den Gebäuden mit Wohnungen wird von den Richtzahlen abgewichen (Bei Wohnungen bis 60m² Wohnfläche nur ein Stellplatz anstatt zwei).

Einstimmig beschloss der Stadtrat die „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“.

7. Anpassung der Feuerwehr-Kostensatzung

Die Stadt Immenstadt erhebt gemäß Artikel 28 BayFwG Aufwendungsersatz für Pflichtleistungen und Kostenersatz für freiwillige Leistungen der Feuerwehren Gebühren. Diese sind in der Feuerwehr-Kostensatzung geregelt und wurden nun überarbeitet.

Die Pauschalsätze wurden neu angepasst und vor allem wurden die 2024 getätigten Ersatzbeschaffungen (MTW Diepolz, MTW Bühl und LF 10 Rauhenzell) in die Neufassung der Satzung mit aufgenommen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat die Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren mit Anlagen.

8. Gewinnausschüttung 2024 der Sparkasse Allgäu – 515.000 Euro für Immenstadt

In seiner Sitzung am 26. Juni 2025 hat der Verwaltungsrat der Sparkasse Allgäu beschlossen, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 eine Ausschüttung für gemeinnützige Zwecke an die Mitglieder des „Zweckverbandes Sparkasse Allgäu“ vorzunehmen.

Der in diesem Zusammenhang auf Immenstadt entfallende Anteil beträgt 611.900,00 Euro.

Nach Abzug der Seitens der Sparkasse Allgäu an das zuständige Finanzamt abzuführenden Kapitalertragsteuer (15%) sowie des Solidaritätszuschlags (5,5%) verbleibt somit ein Auszahlungsbetrag von netto 515.066,83 Euro, der für folgende gemeinnützige Zwecke in unserem Stadtgebiet verwendet werden soll:

€ 170.000,00        div. Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen

€ 150.000,00        Musikkapelle Bühl Renovierung Proberäumlichkeiten

€ 150.000,00        Maria Stern Realschule Technikausstattung Turnhalle

€ 100.000,00        Verkehrsübungsplatz Sanierung / Modernisierung

Der Stadtrat nahm die Gewinnausschüttung und die geplante gemeinnützige Verwendung zur Kenntnis und bedankt sich bei der Sparkasse Allgäu für diese finanzielle Unterstützung unserer Stadt.

Sparkasse Allgäu: Endlich wird ausgeschüttet!

Seit 2016 bemühte sich die Aktiven-Stadtratsfraktion – vor allem der ehemalige Stadtrat Peter Schmid – mit Unterstützung des damaligen Bürgermeisters Armin Schaupp sowie vor allem von Stadträten der SPD und die Grünen – um Ausschüttungen der Sparkasse Allgäu. Dies wurde immer wieder im damaligen Verwaltungsrat der Sparkasse abgeblockt.

( https://www.dieaktiven.de/blog/2016/03/15/sparkassen-ausschuettung/    

https://www.dieaktiven.de/blog/2018/06/22/sparkasse-allgaeu-verweigert-einsicht-in-geschaeftsentwicklung-kostenentwicklung-brandschutz-koenigsegg-grundschule-im-rahmen-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-21-juni/ )

So freut es uns Aktiven-Stadträte sehr, dass unsere Argume für eine Ausschüttung nun mit Verzögerung den aktuellen Verwaltungsrat überzeugt haben und ein Umdenken stattgefunden hat. Vielleicht spielt es auch eine Rolle, dass sich inzwischen auch die finanziellen Bedingungen anderer an der Sparkasse beteiligten Kommunen deutlich verschlechtert haben und dies zu dem Umdenken geführt hat. Wie dem auch sei: Das Ergebnis ist für die Stadt sehr erfreulich!

Herbert Waibel, Fraktionsvorsitzender