Wesentliche Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 31. Juli 2025
1. Löschgruppenfahrzeug LF 10 für FFW Stein
Für die Ortsteilfeuerwehr Stein steht die Ersatzbeschaffung für das jetzige LF 8 Baujahr 1988 an. Das über 37 Jahre alte Fahrzeug (durchschnittliche Nutzungsdauer 25 Jahre) weist inzwischen erhebliche Mängel auf. Das LF 10 wird bei typischen Einsatzszenarien im Bereich Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung im örtlichen wie auch überörtlichen Bereich eingesetzt. Es verfügt über einen Löschwasserbehälter mit mindestens 1.000 Litern, eine fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe sowie eine umfangreiche feuerwehrtechnische Beladung, die Einsätze auch ohne zeitverzögerte Unterstützung weiterer Einheiten ermöglicht.
Die Kosten für ein normgerechtes LF 10 inkl. feuerwehrtechnischer Beladung liegen je nach Ausstattung voraussichtlich im Bereich von ca. 450.000 – 500.000 € (netto). Die Maßnahme ist förderfähig. (Festbetragsförderung Reg. V. Schwaben 137.500 €; Landkreis fördert 1/6 der Förderung der RvS = 22.750 €)
Die Lieferfrist beträgt eineinhalb bis zwei Jahren, so dass die erforderlichen Mittel im Haushalt 2026 und 2027 einzustellen sind. Um Kosten zu sparen, will sich die Stadt möglichst an einer landesweiten Ausschreibung beteiligen.
Einstimmig stimmte der Stadtrat der Beschaffung eines LF 10 für die Ortsteilfeuerwehr Stein zu.
Die Verwaltung wurde beauftragt den Beschaffungsvorgang anzustoßen, Fördermittel zu beantragen und eine Europaweite Ausschreibung durchzuführen.
Alternativ soll das gemeinsame Ausschreibungsverfahren des Landesfeuerwehrverbandes weiter verfolgt und sich dem angeschlossen werden.
Im Haushalt sind für die Jahre 2026 und 2027 entsprechende Mittel für die Beschaffung eines LF 10 einzustellen.
2. Förderkürzungen beim Erweiterungsbau Kindergarten Stein
Für die im Jahr 2023 abgeschlossene Baumaßnahme „Erweiterungsbau Kindergarten Stein“ ging am 15. Juli 2025 der Schlussbescheid für die Förderung nach Art. 10 BayFAG (Bayerisches Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat und Gemeinden) ein. Diese Förderung wurde aufgrund nachträglich erzielter Deckungsmittel um 356.000 € auf insgesamt 1.931.000 € gekürzt. Bei diesen handelt es sich um andere Förderungen (KfW, BAFA, ZUG). Die Verwaltung hat der Reg. v. Schwaben weitere Anlagen übermittelt, um eine höhere Förderung zu erreichen. Eine Rückmeldung steht noch aus.
Der Stadtrat nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kürzung der BayFAG-Förderung für die Baumaßnahme „Kindertagesstätte Stein“ und die daraus bedingte Steigerung des Eigenanteils zur Kenntnis.

3. Flächennutzungsplan in den Ortsteilen Bühl und Stein wird geändert
Nach dem Stadtratsbeschluss vom 27. März 2025 (20:2) wurde der Entwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in 8 Bereichen gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Wir berichteten darüber: https://www.dieaktiven.de/blog/2025/03/28/ganztagesbetreuung-koenigsegg-grundschule-friedhofsbetreuung-und-brueckensanierung-adolf-probst-strasse-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-27-maerz-2025/
Daraufhin wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung bis zum 30. Mai 2025 aufgefordert.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 16. April bis 11. Mai 2025 ebenfalls mit der Entwurfsfassung statt. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Mit Fassung des Feststellungsbeschlusses kann der Flächennutzungsplan dem Landratsamt Oberallgäu zur Genehmigung vorgelegt werden.
Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat, sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27. März 2025 zu eigen zu machen. Die in der Stadtratssitzung darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in 8 Bereichen in der Fassung vom 24. Juli 2025 wird festgestellt
4. Südlicher Abschnitt der Seestraße wird verlegt und Retentionsraum hergestellt
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Immenstadt hat in seiner Sitzung vom 3. Juni 2025 die Durchführung des Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB beschlossen und die Planungen zur Verlegung der Seestraße gebilligt. In der gleichen Sitzung wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die Planunterlagen wurden in der Zeit vom 11. Juni bis 11. Juli 2025 im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt. Seitens der Öffentlichkeit wurden zwei Stellungnahmen abgegeben.
Insgesamt wurden 27 Träger öffentlicher Belange angeschrieben. 12 Behörden haben keine Stellungnahme abgegeben. Es gab nur drei Stellungnahmen mit Anregung (Landratsamt Oberallgäu, Wasserwirtschaftsamt Kempten und AllgäuNetz). Als weiterer Verband hatte zudem noch der ADFC-Kempten eine Stellungnahme abgegeben.
Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen ist klar, dass die Voraussetzungen für die Planungen und Verlegung der Seestraße vorliegen. Nach aktuellem Zeitplan kann somit im September 2025 mit der Herstellung des Retentionsraums und der Verlegung des Parkplatzes und der Seestraße begonnen werden.
Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat, dass die Erschließungsanlage „Seestraße“ den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen und dem Ausbauwillen der Stadt Immenstadt entspricht.
Durch die Beschlussfassung liegt die nach § 125 Abs. 2 BauGB geforderte Voraussetzung für die rechtmäßige Herstellung vor.
5. Erschließung Gewerbegebiet Seifen West II – erneuter Abschnittsbildungsbeschluss
Mit Beschluss vom 23. März 2021 wurden zur Erschließung des Gewerbegebiets Seifen West II zwei Erschließungsabschnitte gebildet. Mit der Herstellung des zweiten Erschließungsabschnitts entsteht ein eigenständiges Abrechnungsgebiet.
Mit der Herstellung des zweiten Erschließungsabschnitts wurde noch nicht begonnen, der 1. Erschließungsabschnitt ist noch nicht endgültig hergestellt. Das betroffene Grundstück, das bereits durch den ersten Erschließungsabschnitt erschlossen ist, soll veräußert werden. An dieses grenzt ein weiteres Grundstück in ausreichender Breite an, so dass das Grundstück auch vom zweiten Erschließungsabschnitt erschlossen wird (Folge Beitragspflicht)
Der potentielle Käufer beabsichtigt nunmehr, einen Bereich selbst herzustellen, die Erschließung dieses Bereichs soll vertraglich an diesen übertragen werden.
Der Stadtrat stimmte einstimmig der geänderten Abschnittsbildung im Rahmen der Fortführung der Erschließungsstraße (Konrad-Zuse-Straße) des Gewerbegebiets „Seifen West II“ zu.
6. Naturparkzentrum (NPZ) Bühl wird weiterentwickelt
6.1 Freiflächen werden mit attraktiver Aufenthaltsqualität neu gestaltet

Die Stadt Immenstadt und der Naturpark Nagelfluhkette beabsichtigen, das NPZ sowie die Tourist Information einschließlich des Außengeländes in vier Teilprojekten weiterzuentwickeln.
– Erneuerung und Vergrößerung der Dauerausstellung.
– Gestalterische Aufwertung des angrenzende Landschaftsparks mit Steigerung der Aufenthaltsqualität.
– Verlegung der öffentlichen Parkplätze am Naturparkzentrum zum Parkplatz Am kleinen Alpsee (Verringerung Parksuchverkehr etc., Umsetzung Mobilitätskonzept)
Das Fördermanagement der Stadt Immenstadt hat gemeinsam mit den Verantwortlichen des Naturpark Nagelfluhkette mit dem Programm 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ der KfW, Berlin eine Förderung entdeckt – mit der die vorhandenen Asphaltflächen entsiegelt, Bäume gepflanzt und weitere Maßnahmen zur Gestaltung der Flächen (Schaffung von Naturoasen, Renaturierung von Kleingewässern, Wiederherstellung von Bodenfunktionen) umgesetzt werden können. Die Kostenberechnung zur Planung beträgt: 907.717,29 € brutto inkl. Planungskosten; hiervon werden 80 % gefördert (= 726.173,83 €), sodass ein Eigenanteil der Stadt Immenstadt in Höhe von 181.543,46 € brutto verbleibt.
Weitere Schritte sind die Ausführungsplanung 08-10/2025, die Vergabe bis Ende des Jahres 2025 und die bauliche Umsetzung der Maßnahme ab dem Frühjahr 2026.
Der derzeit noch privat betriebene Parkplatzbereich ist von der vorliegenden Planung nicht betroffen und kann – nach Fertigstellung der Erweiterung des Parkplatzes am kleinen Alpsee – aufgelassen werden. Vorgesehen ist für diese Fläche die Umsetzung der bereits wasserrechtlich genehmigte Hochwasserfreilegung, teilweise Eingrünung bzw. Anlage einer Magerfläche / Blühwiese. Für Mitarbeiter des Naturpark Nagelfluhkette und des städtischen Tourismusreferates sollen im südöstlichen Bereich beim bestehenden Nebengebäude Parkflächen angelegt werden.
Der Stadtrat beschloss einstimmig, dass das Projekt umgesetzt werden soll. Mit dem Naturpark Nagelfluhkette sind entsprechende Vereinbarungen zur künftigen gemeinsamen Nutzung bzw. Pflege und Unterhalt der Freianlagen des Naturparkzentrums abzuschließen.
Die Verwaltung und der Bürgermeister werden zur Beauftragung weiterer Planungsleistungen und zur Umsetzung der Maßnahme bis zur Höhe des vorgestellten Kostenrahmens ermächtigt, die angesetzten Kosten sind im städtischen Haushalt für das Jahr 2026 vorzusehen.
6.2 Foyer im NPZ von Naturpark Nagelfluhkette und Tourist-Info wird modernisiert
Das Referat Tourismus der Stadt Immenstadt sowie der Naturpark Nagelfluhkette beabsichtigen, das Foyer im Naturparkzentrum Nagelfluhkette, das jährlich von rund 135.000 Besuchern frequentiert wird, umfassend zu modernisieren und zu optimieren.
Auch unter personellen Gesichtspunkten besteht Optimierungsbedarf: Derzeit betreiben sowohl die Tourist Information als auch der Naturpark jeweils einen eigenen Informationsbereich. Diese Doppelstruktur erweist sich insbesondere an besucherschwachen Tagen als ineffizient.
Im Rahmen des Interreg-Projekts „Integriertes Besuchermanagement im Naturpark Nagelfluhkette“, das durch den Naturpark initiiert wurde und in allen Naturparkgemeinden zur qualitativen Aufwertung der touristischen Infrastruktur beitragen soll, besteht die Möglichkeit, die Modernisierung des Foyers in die Antragstellung aufzunehmen.
Für die Stadt Immenstadt konnte ein maximales Projektbudget in Höhe von brutto 214.200 € angemeldet werden. Der Fördersatz beträgt 60 %, was einer Förderhöhe von 128.520 € entspricht. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt Immenstadt beläuft sich damit auf 85.680 €.
Die Entwurfsplanung wurde in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Querschnitt (Scheidegg Landkreis Lindau), dem Referat Tourismus, dem Geschäftsbereich 40 Bauen / Umwelt sowie dem Naturpark erarbeitet. Der Entwurf sieht den Einsatz möglichst natürlicher Materialien (z. B. Holz) vor. Bestehende, intakte Bauelemente wie der Natursteinboden und die Massivholzdecke sollen erhalten bleiben. Eingriffe in die Gebäudetechnik werden auf ein Minimum reduziert, um den Kostenrahmen einzuhalten.
Das modernisierte Foyer soll künftig zu gleichen Teilen die Inhalte des Naturparks sowie das touristische Angebot der Stadt Immenstadt präsentieren. Vorgesehen sind ein gemeinsamer Informationstresen, Sitzgelegenheiten, Prospektständer, digitale und analoge Informationsflächen sowie ein topografisches Relief zur Besucherberatung. Das zukünftige Foyer soll ein zentraler Anlaufpunkt für Gäste und Einheimische sein, der nicht nur informiert, sondern auch inspiriert und zur aktiven Erkundung von Stadt und Naturpark einlädt.
Durch die Maßnahme werden optimierte Öffnungszeiten, eine verbesserte Besucherlenkung sowie eine zeitgemäße und einheitliche Informationsvermittlung angestrebt.
Einstimmig beschloss der Stadtrat, das Projekt wie dargestellt umzusetzen. Mit dem Naturpark Nagelfluhkette sind entsprechende Vereinbarungen zur künftigen gemeinsamen Nutzung des Foyers abzuschließen.
Die Verwaltung und der Bürgermeister werden zur Beauftragung weiterer Planungsleistungen und zur Umsetzung der Maßnahme bis zur Höhe des vorgestellten Kostenrahmens. Die angesetzten Kosten sind im städtischen Haushalt für das Jahr 2026 vorzusehen.
7. Verkaufsoffener Feiertag am 3. Oktober
Der Immenstädter Einzelhandelsverband Impuls e.V. hat die Offenhaltung der Geschäfte am 3. Oktober2025 (verkaufsoffener Feiertag) anlässlich der Veranstaltung „Residenz Immenstadt – Historisch erleben“ in der Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr, beantragt.
Einstimmig beschloss der Stadtrat die entsprechende Verordnung.
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