Gästeticket Bus & Bahn Oberallgäu

Stadtrat stimmt Umsetzung und Finanzierung zu

Das Allgäu zieht ist ganzjährig eine der tourismusstärksten Regionen in Deutschland mit Gästen aus dem In- und Ausland (Wandern und Radfahren, Wintersport, Wellness, Kulinarik und weitere Erlebnisse). Aktivitäten innerhalb des eigenen Urlaubsortes, insbesondere aber auch in der gesamten Region, erfordern eine gute Mobilität. Immer mehr Gäste fordern ein gutes Angebot, dass sie mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln verschiedene Ziele erreichen können.

Die Einführung eines beitragsfinanzierten Gästetickets für die Nutzung von Bus und Bahn für Übernachtungsgäste der Region Oberallgäu ist neben künftig geplanten Angebotsverbesserungen ein zentrales und notwendiges Instrument, um dieses Bedürfnis zu erfüllen. Folgende Gründe sprechen für die Einführung eines solchen Ticketangebots für Übernachtungsgäste:

 – Attraktivierung des ÖPNV

– Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz, Reduzierung des Individualverkehrs

 – Wettbewerbsfaktor zwischen Urlaubsregionen/-Destinationen.

Andere Regionen im In- und Ausland haben entsprechende Angebote (teils bereits vor vielen Jahren) eingeführt und Urlaubsgäste betrachten dieses Angebot mehr und mehr als Basisleistung einer Destination.

Einen Faktor für die ÖPNV-Finanzierung in der Region stellt bereits heute in vielen Gemeinden die Refinanzierung touristischer Angebote über den Kurbeitrag und damit auch über die Nutzer (= Gäste) dieser Angebote dar. Mit einem übergreifenden Gästetickt erfolgt auch diese Finanzierungsgrundlage künftig übergreifend und einheitlich.

Erhalten sollen das ÖPNV-Gästeticket alle Übernachtungsgäste ab 6 Jahren in den teilnehmenden Kommunen. Aus Gleichbehandlungsgründen gilt dies auch für Zweiwohnsitzinhaber. Kinder unter 6 Jahren werden grundsätzlich in Begleitung der Elternteile kostenfrei befördert.

Geschäftsreisende (kein Kurbeitrag) erhalten kein Gästeticket und keine Allgäu-Walser-Card (neu ab Herbst: Allgäu-Walser-Pass).

Das Gästeticket beinhaltet freie Nutzung des Nahverkehrs (Bus und Bahn) in der 2. Klasse im definierten Gebiet während des Aufenthaltes. Verschiedene Orts- und Stadtbusse sind grundsätzlich integriert.

Das Kerngebiet für die Nutzung des Verkehrsangebotes bilden der Landkreis Oberallgäu, die Stadt Kempten und Jungholz.

Mit großer Mehrheit (gegen 2 Stimmen) beschloss der Stadtrat, die Einführung und Umsetzung des Projektes „Gästeticket Bus & Bahn Oberallgäu“ samt möglicher Erweiterungsoptionen zu unterstützten.

Die Stadt Immenstadt beteiligt sich an der Finanzierung mit einem Solidarbeitrag von bis zu 1,00 € (inkl. MwSt.) je ticketrelevanter Übernachtung für die gesamte Dauer der Pilotphase ab November 2024 bis einschließlich Dezember 2026.

Der erste Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Landkreis Oberallgäu die Teilnahme der Stadt Immenstadt an der Einführung des Gästetickets und ihre Beteiligung an der Finanzierung mit bis 1,00 € (inkl. MwSt.) je ticketrelevanter Übernachtung verbindlich zu erklären.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung hinsichtlich der Anpassung der Kurbeitragssatzung sowie weiterer relevanter Themen vorzubereiten und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Neuer QualifizierterMietspiegel für Immenstadt wird veröffentlicht

Nach § 558d Abs. 2 BGB ist der qualifizierte Mietspiegel alle zwei Jahre der Marktsituation anzupassen und alle vier Jahre neu zu erstellen. Mit 18 anderen Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften hat Immenstadt im Sommer 2022 das EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Regensburg) erneut mit der Durchführung dieses Projektes beauftragt. Im Frühjahr 2023 wurden im Rahmen der Primärdaten erhoben und nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ausgewertet. In Immenstadt wurden 11.000 Haushalte per Zufall angeschrieben und befragt. In die Auswertungen zum Mietspiegel flossen insgesamt 1.111 „mietspiegelrelevante“ Mietverhältnisse aller beteiligten Kommunen ein. Der qualifizierte Mietspiegel findet nur Anwendung für Wohnraum, nicht für Gewerbemieträume oder den sozialen Wohnungsbau.

Der Nachweis über die wissenschaftliche Vorgehensweise wurde in Form einer Dokumentation schriftlich dargelegt und veröffentlicht.

Die Kosten von 70.000,00 Euro für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels teilen sich die beteiligten Kommunen. Der Anteil der Stadt Immenstadt beträgt ca. 9.500,00 € (brutto).

Einstimmig beschloss der Stadtrat, dass der Mietspiegel 2023 vom Stadtrat als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB anerkannt wird und auf der städtischen Internetseite zum Download kostenfrei zur Verfügung gestellt werden soll.

https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/02/2024-02-22-StR-ö-Anlage-1-Mietspiegel-Homepage-11.pdf

Entlastung für Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke

Der Jahresabschluss 2021 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Dieser hat einstimmig dem Stadtrat empfohlen, ihn endgültig festzusetzen und die Entlastung für dieses Rechnungsjahr auszusprechen.

Fotos: Stadtwerke Immenstadt

Im Jahr 2021 wurde ein Jahresüberschuss von 763.000 € nach einem Vorjahresverlust von 2.514.000 € ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2021 betrug das Betriebsergebnis (EBIT) 386.000 € (2020: – 3.503.000 €).

Einstimmig stellte der Stadtrat das Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadtwerke für das Jahr 2021 fest und sprach die Entlastung für das Rechnungsjahr 2021 aus.