Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 24. November 2022

1. Sparkasse Allgäu – Information über Fusion mit Sparkasse Kaufbeuren

Immenstadt ist neben Kempten und Füssen sowie den Landkreisen Ober- und Ostallgäu als Zweckverbandsmitglied Träger der Sparkasse Allgäu. Der Anteil Immenstadts beträgt 11,4 Prozent. Aus diesem Grund erläuterten Manfred Hegedüs (Vorstandsvorsitzender der Spk Allgäu) und Tobias Streifinger (Vorstandsvoristzender der Kreis- und Stadtsparkasse Kaufbeuren) erläutertem dem Stadtrat die Chancen und betriebswirtschaftliche Sinnhaftigkeit der geplanten Fusion mit dem ungefähren Verhältnis 3 (SpK Allgäu) : 1 (Spk KF) (u.a. ein Wirtschaftsraum – eine Sparkasse; Sicherung Arbeitsplätze, Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Basis). Der Anteil Immenstadts nach der Fusion beträgt 8,44 % (OA 30,56 %, OAL 26,02 %, KE 15,84 %, KF 13 %, Immenstadt 8,44 %, FÜS 6,14 %). Eine Zustimmung der Verbandsmitglieder der „alten“ Spk. Allgäu ist nicht notwendig, da sie die kleinere Spk. KF „schluckt“.

Für fünf Jahre nach Fusion sind keine Geschäftsstellenschließungen geplant. Die Geschäftsstellen sollen durch dezentrale Marktbereichsstruktur und die Wiedereinführung von Geschäftsstellenleitungen aufgewertet werden. Fusionsbedingte Kündigungen werden ausgeschlossen – Arbeitsplatzverlagerungen sind aber möglich. Das Spenden- und Sponsoringaufkommen inkl. seiner regionalen Verteilung soll beibehalten werden.

Auf Rückfrage von Fraktionsvorsitzenden Herbert Waibel, ob nach der Fusion statt Spenden- und Sponsoringausschüttung nun eine anteilige Gewinnausschüttung möglich wäre, verneinte Manfred Hegedüs dies und begründete es damit, dass immer noch die Eigenkapitalquote der Sparkasse Allgäu aufgebaut werden müsse, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.

2. Zweitwohungssteuersatzung geändert

Einstimmig beschloss der Stadtrat, die Fälligkeit der Zweitwohnungssteuer auf 1. Oktober jeden Jahres fest zu legen.

Einerseits wird die Liquidität durch die Terminanpassung besser verteilt, andererseits wird Verwaltungsaufwand reduziert, da säumige Zahler nur einmal jährlich gemahnt werden müssen.

3. ‚Tax Compliance Management System‘ wird in der Verwaltung eingeführt

     (Ein Tax Compliance Management-System sind alle Grundsätze und Maßnahmen, damit eine Firma (die Stadt) die steuerlichen Vorschriften und Pflichten einhält und somit Verstöße gegen Steuergesetze verhindern werden.)

Die Verwaltung stellte die Änderungen im Bereich der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, vor. Sie erarbeitete Tax Compliance Management, das vor Organisationsverschulden schützen soll.

Einstimmig beschloss der Stadtrat das von der Verwaltung vorgestellte Tax Compliance Mangement System. Es soll zum 01. Januar 2023 in Kraft treten.

4. Jahresabschluss 2020 Kurbetriebe vom Stadtrat gebilligt

Der Jahresabschluss der Kurbetriebe 2020 wurde von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit unserem Steuerberater erstellt. Der Betriebsfehlbetrag ist nahezu unverändert.

Einstimmig nahm der Stadtrat das Ergebnis des Jahresabschlusses für das Jahr 2020 und sprach seine Entlastung aus.

 6. Änderungen des Flächennutzungsplans in den Bereichen „Bühl Süd“, „Zaumberg“ und „Stein“ mit großer Mehrheit beschlossen

In seiner Sitzung vom 25. Oktober 2022 hatte sich der Stadtrat über Änderungen des Flächennutzungsplans im Bereich Hierlhof, Parkplatz B308, Verlegung Seestraße, Alpseehaus und Feuerwehrhaus beraten.

Neben diesen Änderungen gibt es jedoch noch weitere Planungsüberlegungen der Verwaltung, die sich entweder auf bereits vorgenommene bauliche Änderungen (z.B. Alpsee-Biergarten am „Alte Schmiede“ Grundstück, Kindergarten Stein) oder aber auch noch auf mögliche, künftige Projekte (Parkplatz Zaumberg, Grundstücke Franz Braun zwischen Fischerweg 2 und Bahngleis sowie einem Grundstück am Eichwald in Stein) beziehen.

Einstimmig stimmte der Stadtrat den vorgeschlagenen Änderungen der Verwaltung zu.

 6.1. Aufstellungsbeschluss

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

Im Ortsteil Bühl:

• Geltungsbereich Bühl-Süd I: Darstellung eines Sonstigen Sondergebietes „Beherbergungsbetrieb/Hote“ zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die touristische Entwicklung des Bereiches „Hierlhof“; Anpassung des Verlaufs der „Seestraße“ an den Flächenbedarf eines Beherbergungsbetriebes in diesem Bereich.

• Geltungsbereich Bühl-Süd II: Darstellung als Fläche für den „Ruhenden Verkehr“ zur Erweiterung des bestehenden Parkplatzes am „Alpsee/B308“

• Geltungsbereich Bühl-Süd III: Zurücknahme der hier dargestellten Fläche für den „Ruhenden Verkehr“, da der bestehende Parkplatz nunmehr Richtung Nordwesten erweitert werden soll (=Geltungsbereich II); nun Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft

• Geltungsbereich Bühl-Süd IV: Darstellung als Gemeinbedarfsfläche auf Grund der derzeitigen Errichtung eines Feuerwehrhauses (Bestandsdarstellung)

• Geltungsbereich Bühl-Süd V: Darstellung als Sonstiges Sondergebiet „Umweltbildungseinrichtung“ im Bereich des bestehenden Parkplatzes am Alpsee (Bestandsdarstellung)

• Geltungsbereich Bühl-Fischerweg VI: Darstellung von Wohnbauflächen und Gemischten Bauflächen

Im Ortsteil Stein:

• Geltungsbereich „Stein-Kichbichl“ Darstellung als Gemeinbedarfsfläche aufgrund der Erweiterung der Kindertagesstätte (Bestandsdarstellung)

• Geltungsbereich „Stein-Eichwald“: Darstellung von Wohnbauflächen

Im Ortsteil Zaumberg:

• Geltungsbereich Zaumberg: Darstellung eines Parkplatzes

Geltungsbereich: nordöstlichen Rand von Zaumberg, südlich der Staatsstraße 2006.

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Verfahren:

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht vorgelegt. Für die Bereiche mit Bestandsdarstellungen ist kein Umweltbericht erforderlich.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Gegen 1 Stimme beschloss der Stadtrat die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bühl“, im Bereich „Stein“ und im Bereich „Zaumberg“

 6.2 Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Einstimmig beschloss der Stadtrat die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorzunehmen.

 7. Verleihung des Goldenen Ehrenrings der Stadt Immenstadt an Stadtrat Ralf Kellner

Aufgrund seiner langjährigen Verdienste und seines unermüdlichen ehrenamtlichen Einsatzes um die Stadt Immenstadt und seiner Bürgerinnen und Bürger verlieh der Stadtrat einstimmig den Goldenen Ehrenring der Stadt Immenstadt an den Stadtrat Ralf Kellner. Bürgermeister Nico Sentner nahm die Ehrung vor (Foto: Herbert Waibel).

Die Stadtratsaktion und die Mitglieder der Wählergemeinschaft die Aktiven beglückwünschen Stadtrat Ralf Kellner zu dieser verdienten Auszeichnung und zollen seiner ehrenamtlichen Lebensleistung für die Menschen unseres Städtles ihren Respekt.