1. Bebauungsplan mit Grünordnung „Baugebiet Akams“ aufgehoben und neu beschlossen – Erschließung des Baugebietes soll in diesem Jahr begonnen werden

Wegen einer Änderung im Textteil (Ausschluss von Ferienwohnungen) und von Anpassungen einzelner Höhenfestsetzungen im Zuge konkretisierten Straßenplanung beschloss der Stadtrat einstimmig, den Satzungsbeschluss vom 24. Februar 2022 aufzuheben.

Einstimmig billigte der Stadtrat den geänderten Bebauungsplan und beauftragte eine verkürzte und beschränkte Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Einstimmig beschloss der Stadtrat,die Ausschreibung der Erschließungsbaumaßnahmen durchzuführen, um noch in diesem Jahr mit den Bauarbeiten beginnen zu können.

 

  1. Flächennutzungsplanes „Klinik-Erweiterung“ angepasst

Von der Verwaltung wurde angeregt, die Darstellungen im Flächennutzungsplan zu aktualisieren für

–      den vor kurzem genehmigten Mitarbeiterparkplatz (ruhender Verkehr)

–      das Klausen- und Bärbelevereinsheim („zu kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“)

–      die Fläche des ursprünglich geplanten Kunstrasenplatzes wieder der ursprünglichen Zweckbestimmung (Wald) zugeführt wird.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, sich die Beschlussvorlage zu den frühzeitigen Beteiligungen und den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Klinik-Erweiterung“ zu eigen zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

  1. Feuerwehrangelegenheiten

 3.1 Beschaffung eines LF10 für die Ortsteilfeuerwehr Rauhenzell

Für die Ortsteilfeuerwehr Rauhenzell steht die Ersatzbeschaffung für das jetzige LF 8 (Baujahr 1981) an. Das über 40 Jahre alte Fahrzeug weist inzwischen erhebliche Mängel auf. Die durchschnittliche Nutzungsdauer für Feuerwehrfahrzeuge im LKW-Bereich liegt bei 25 Jahren.

Ursprünglich war geplant, ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF, Neupreis 240.000 Euro), das Nachfolgemodell des LF 8 zu beschaffen. Seitens der Feuerwehr wurden stichhaltige Argumente vorgebracht, stattdessen ein Löschgruppenfahrzeug (LF10, Neupreis 279.566 Euro) zu beschaffen.

Seitens der Regierung von Schwaben (RvS) gibt es für beide Fahrzeuge eine Festbetragsförderung, voraussichtlich auch vom Landkreis OA. So beläuft sich der Eigenanteil der Stadt auf 173.966 Euro (MLF) bzw. 180.982 Euro (LF10)

Da das LF 10 gegenüber dem MLF einen deutlichen Mehrwert zu bieten hat, stimmte der Stadtrat einstimmig der Beschaffung eines LF10 für die Ortsteilfeuerwehr Rauhenzell zu.

Die Beauftragung soll 2022 erfolgen. Die Lieferung des Fahrzeuges wird dann 2023 erfolgen, so dass die erforderlichen Mittel von 290.000 Euro im Haushalt 2023 einzustellen sind.

Das bisherige Fahrzeug soll abgerüstet und dann als Mannschafttransporter weiter genutzt werden.

 

 3.2 Stadtrat bestätigt Kommandantenwahl Rauhenzell

Am 14.03.2022 fand die Wahl des Feuerwehrkommandanten und des Feuerwehrkommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Rauhenzell statt.

Als Feuerwehrkommandant wurde Bernhard Lochbihler als Feuerwehrkommandant-Stellvertreter Thomas Herz gewählt.

Einstimmig bestätigte der Stadtrat die Wahl von Bernhard Lochbihler als Feuerwehrkommandant und von Thomas Herz als Feuerwehrkommandant-Stellvertreter.

 

Die Aktiven-Wählergemeinschaft gratuliert Herrn Lochbihler und Herrn Herz zu ihren verantwortungsvollen Ämtern. Einen herzlichen Dank allen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern unser Stadt- und Ortsteilfeuerwehren für ihren Dienst für die Allgemeinheit. Mögen Sie alle von Ihren Einsätzen wieder gesund und wohlbehalten zurückkehren!

 

  1. Neuer Standort für Mobilfunkmast Stein

Im Rahmen des „Mobilfunkförderprogramm des Freistaates Bayern“ beteiligte sich die Stadt Immenstadt im Rahmen des kommunalen Mitwirkungsverfahrens an der Standortsuche. Sonst könnten die Netzbetreiber jederzeit auf private Grundstückseigentümer herangehen und ohne Zustimmung der Stadt auf deren Grund entsprechende Mobilfunkanlagen errichten.

Der Stadtrat hatte beschlossen, den favorisierten Bereich für die Errichtung eines Mobilfunkmasts im Ortsteil Stein, den Mobilfunkbetreibern vorzuschlagen (Standort „2c-I“). Dieser Standort wurde daraufhin auf seine funktechnische und wirtschaftliche Realisierbarkeit durch die Netzbetreiber überprüft.

Diese Überprüfung wurde mit einer Vor-Ort-Begehung mit Vodafone abgeschlossen und es konnte eine geeignete Mast-Position direkt am favorisierten Bereich gefunden werden. Zusätzlich hat sich nun eine weitere Standortalternative (Standort „2c-II“) ergeben, welche sich aus funk- und wirtschaftlicher Sicht ebenfalls sehr gut für die Errichtung eines Mobilfunkmastes eignet.

Standortskizze: Stadt Immenstadt

Weitere Fotos: Herbert Waibel

Der Stadtrat beschloss einstimmig, den Beschluss vom 29. Oktober 2020 über die Festlegung des Standorts „2c-I“ aufzuheben und als neuen alternativen Standort „2c-II“ vorzuschlagen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte zu anzugehen.

Kommentar

Gute Lösung sorgt für mehr Akzeptanz

Es hat sich gelohnt, dass Bürgermeister und Verwaltung nochmals in intensive Gespräche mit Grundstückseigentümern und dem Netzanbieter Vodafone getreten sind. Der neu gefundene Standort ist durch das Abrücken von der Schnellstraßenabfahrt / Steiner Kreisel deutlich weniger exponiert. Außerdem kann er durch die höhere Lage am Berg niedriger ausfallen (statt 50 m nun 40 m Höhe und statt Stahlgitterkonstruktion nun als Betonmastkonstruktion ausgeführt werden) und fällt optisch weit weniger auf. So sahen es auch rund 30 Steiner Bürgerinnen und Bürger, die sich bei einer Info-Veranstaltung mit Bürgermeister Nico Sentner ebenfalls für die neue Variante ausgesprochen hatten.

Herbert Waibel

 

  1. Kindergarten Stein wird Kindertagesstätte Stein –    Dachsanierung beim Bestandsgebäude spart Kosten

Die Kostenentwicklung der Sanierung des Bestandsgebäudes (plus Dach- und Fassadenerneuerung) wurde durch das Architekturbüro Fischer&Gibbesch vorgestellt. Aufgrund höherer Zuschüsse für eine energetische Dach- und Fassadensanierung erhöht sich der Kostenanteil der Stadt nicht. Es ist sogar davon auszugehen, dass sich der Eigenanteil der Stadt reduziert.

 

Fotos: Herbert Waibel

 

Kostenentwicklung:

Förderung Eigenanteil Stadt Förderquote
Ansatz Haushalt

BK 6.330.000 €

Stand Dez. 2020

 

2.548.000 Euro

 

3.782.000 Euro

 

40 %

Aktuelle Kosten (ohne Dachsanierung)

BK 7.695.730 €

Stand März 2022

 

3.934.475 Euro

 

 

3.761.255 Euro

 

51 %

Aktuelle Kosten (mit Dachsanierung)

BK 7.990.800

 

4.389.575 Euro

 

3.601.260 Euro

 

55 %

 

Einstimmig beschloss der Stadtrat:

–   Das neue Kindergartengebäude soll den Namen „Kindertagesstätte Stein“ erhalten.

–   Der Stadtrat nimmt die Vorstellung des Sachverhalts und der Kostenentwicklung zur Sanierung des Bestandsgebäudes zur Kenntnis und beschließt die Erneuerung des Dachs und der Fassade gem. der Präsentation vom Architekturbüro Fischer & Gibbesch durchzuführen.

 

  1. Verkaufsoffener Sonntag am 15. Mai 2022

Der Immenstädter Einzelhandelsverband Impuls e.V. hat einen „verkaufsoffenen Sonntag“ am 15. Mai 2022 anlässlich der Veranstaltung „Heimat im Wandel der Zeit mit Immenstädter Automobilausstellung“ und „Allgäuer Regionalmarkt Immenstadt“ von 12 bis 17 Uhr beantragt.

Der Stadtrat beschloss einstimmig dem Antrag des Einzelhandelverbandes Impuls e.V. stattzugeben, damit der verkaufsoffene Sonntag mit Regionalmarkt am 15. Mai 2022 durchgeführt werden kann.