1. Antrag der FW auf Erhöhung der Zweitwohnungssteuer abgelehnt

Die FW stellte einen Antrag zur „Anpassung der Zweitwohnungssteuer mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen und der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken“.

Durch die schrittweise Erhöhung des Steuersatzes ab 2023 bis in Jahr 2028 von 22 % bis 33 % solle mehr Wohnraum für Erstwohnsitze oder für Vermietung an Touristen entstehen. Auch soll die Steuer für Wohnwagen im genannten Zeitraum schrittweise von EUR 152,- auf EUR 228,- gesteigert werden.

Die Verwaltung hat den Sachverhalt dem Bayer. Gemeindetag zur Prüfung übermittelt. Der Bayer. Gemeindetag gab die Auskunft, dass der Stadtrat jährlich den Steuersatz in der Satzung ändern könne. Die bayerische Rechtsprechung lege sich bei Steuererhöhung der sog. „erdrosselnden Wirkung“ auf eine Grenze von 20 % fest. So gebe es in ganz Bayern keine Kommune, in der dieser Steuersatz höher als 20 % sei (z.B. München 18 %, Garmisch und Lindau 20 %). Der Bayer. Gemeindetag empfiehlt der Stadt Immenstadt – wenn diese keine rechtlichen Risiken eingehen will – den Steuersatz bei maximal 20 % zu belassen.

Mit 5 : 20 Stimmen lehnte der Stadtrat den Antrag der FW auf Anhebung der Zweitwohnungssteuer ab

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Stadtalpe“

Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt ist ein ca. 15 ha großes Areal für Wohnbauflächen im Bereich der Stadtalpe dargestellt. Davon wären maximal 4,00 ha für diesen Zweck nutzbar. Bei einer Bebauung wird ein sehr hohes Konfliktpotential in Bezug auf Landschaftsbild und Naturschutz sowie mit den Zielen der Raumordnung (Stichwort: Anbindegebot) erwartet.

Auch hatte das Landratsamt Oberallgäu bereits mehrfach (sowohl unter Landrat Kaiser als auch unter Landrat Klotz) signalisiert, dass ein mögliches Bauleitplanverfahren nicht mit einer positiven Stellungnahme rechnen kann.

Der Stadtrat beschloss mit 24:1 Stimmen die 13. Änderung des FNP im Bereich der Stadtalpe.

Durch die Änderung des FNP sollen folgende Ziele verfolgt werden:

– Herausnahme der Darstellung von Wohnbaufläche im Bereich „Stadtalpe“ aus dem rechtskräftigen FNP.

– Anpassung der Darstellung des rechtskräftigen FNP an die kommunalen Entwicklungsziele der Stadt.

– Freihalten hochwertiger landschaftlicher Flächen von Wohnbauflächen

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren durchzuführen.

 

  1. Abbruch Tennishalle vergeben

In der Stadtratssitzung am 26. Juli 2021 wurde die Verwaltung durch den Stadtrat beauftragt, die Tennishalle mit den dazugehörigen Tennisplätzen und der Kegelbahn abzubrechen. Für den Abbruch-u. Rückbau der Tennishalle-Kegelbahn wurde eine „beschränkte Ausschreibung“ durchgeführt. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote empfahl die Verwaltung, der Firma Max Wild GmbH den Auftrag im Gesamtwert von 218.682,02 € (brutto) zu erteilen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, die Firma Max Wild GmbH mit dem Abbruch der Tennishalle zu beauftragen.

 

  1. Neukonzept Kuhnigundenweg Diepolz – Umsetzung nur mit EU-Förderprogramm

Der viel begangene Kuhnigundenweg wurde 2005 mit EU-Mitteln erbaut und ist ein Themenweg in Diepolz, auf dem an elf Spiel- und Infostationen, geleitet durch das Maskottchen „Kuhnigunde“, interaktiv und kindgerecht, Wissen um die Kulturlandschaft und deren Bewirtschaftung sowie die Tier- und Pflanzenwelt vermittelt werden. Nachdem die Elemente in den letzten Jahren zunehmend nicht mehr verkehrssicher waren und teilweise abgebaut werden mussten, ist geplant, den Weg umfänglich konzeptionell neu aufzustellen.

https://www.bergbauernmuseum.de/das-museum/kuhnigundenweg.html

Dazu wurden in Absprache mit dem Bergbauernmuseum Gespräche mit dem Regionalmanagement geführt. Dabei wurde eine Förderung über Leader (Förderprogramm der EU, mit dem modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden) geprüft und in Aussicht gestellt.

Die Fa. Hochkant aus Gestratz hat dazu ein Konzept erstellt.

Es wurden folgende Kosten ermittelt:

Beschaffung, Bau und Umsetzung der Konzeptelemente   217.888,00 EUR brutto

Davon förderfähig nach Leader                                              91.549,00 EUR

Verbleibender Eigenanteil Stadt                                            126.339,00 EUR

Im Rahmen der Maßnahme soll eine öffentliche Toilettenanlage auf dem oberen Parkplatz gebaut werden, die ebenfalls über das Projekt Kuhnigundenweg förderfähig ist.

Die Toilettenanlage (ca. 60.000 EUR brutto) soll in einen geplanten Stadel zur Abstellung der Pistenraupe integriert werden. Der bisherige Stadel entspricht nicht den derzeit geltenden rechtlichen Vorgaben (Arbeits- u. Umweltschutzstandards). Die Kosten für den geplanten Stadel (Verwendung eigenes Holz aus dem Stadtwald) zur Unterbringen des Loipenspurgeräts werden von der Stadt – mit Ausnahme der Toilettenanlage (50% Leader-Förderung) – selbst getragen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, diese Maßnahmen umzusetzen, falls eine Förderung über Leader erfolgt.

Herbert Waibel