Zeichen gesetzt für junge Familien in Diepolz

Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan „Diepolz Süd“ mit großer Mehrheit beschlossen.

In Diepolz möchten junge Bürger Familien gründen und in ihrem Heimatort bauen. Dies gelingt ihnen nicht – trotz vorhandener Baulücken und Leerständen.

Ein derzeit aktiver Landwirt könnte sich mittelfristig eine Bebauung am südlichen Ortsrand vorstellen und würde an ortsansässigen Interessenten sein Grundstück veräußern. Aus ortsplanerischer Sicht sind die in Frage kommenden Flächen auch sehr gut für eine Bebauung geeignet.

Derzeit befindet sich die Stadt in Grunderwerbsverhandlungen mit dem Grundstückseigentümer. Aller Voraussicht nach wird man sich auf ein Zwischenerwerbsmodell mit vier Bauplätzen verständigen, bei dem die Stadt einen Teil der Bauflächen erwirbt. Die Kosten der Bauleitplanung sollten anteilig umgelegt werden. Um Baurechte zu ermöglichen, ist die 12. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans ist es sinnvoll, den Geltungsbereich etwas großzügiger (bis zur vorhandenen Ortsstraße) zu fassen.

Mit 23 : 2 Stimmen beschloss der Stadtrat die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes “Diepolz”

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine Wohnbaufläche für die überwiegend ortsansässige Bevölkerung zur Erhaltung einer ausgewogenen Einwohnerzusammensetzung geschaffen werden. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des FNP hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.

Mit 23 : 2 Stimmen beschloss der Stadtrat, die Aufstellung des Bebauungsplanes “Diepolz” und begründete die Planung folgendemaßen

  • Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs junger, ortsansässiger Familien
  • Abrundung der Bebauungsstruktur von Diepolz
  • Ausarbeitung einer in die Zukunft gerichteten Planung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • Vermeidung / Minimierung von Nutzungs-Konflikten mit dem Naturraum

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Es wird ein Umweltbericht erstellt.

 

Direkte Unterstützung von Schülern beim „digitalen Lernen“

Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Im Zuge der Corona-Krise wurde ein „Sonderbudget Leihgeräte“ für Laptops, Notebooks, Tablets, Headsets usw. verabschiedet. Der Stadt Immenstadt als Schulaufwandsträger werden vom Bund 72.045 € als Vollfinanzierung zur Verfügung gestellt.

Einstimmig beschloss der Stadtrat die überplanmäßige Ausgabe für das „Sonderbudget Leihgeräte“ aus dem Digitalpakt Schule in einer maximalen Höhe von 72.045 €. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Anschaffungen zu tätigen.

 

Einstimmige Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2018 beschlossen

Die Jahresrechnung 2018 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates geprüft.

In seiner Sitzung am 02.04.2020 empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig dem Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 endgültig festzustellen und die Entlastung für dieses Rechnungsjahr auszusprechen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat das Ergebnis der Jahresrechnung für das Jahr 2018 festzustellen und die Entlastung für das Rechnungsjahr 2018 auszusprechen.

 

Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie

Haushaltssperre bis zum Nachtragshaushalt einstimmig beschlossen

Die Corona Krise hat erhebliche negative finanzielle Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Stadt Immenstadt. Neben der Stundung von Abgaben, werden die Vorauszahlungen der Gewebesteuer nach unten korrigiert. Außerdem hat die Steuerschätzung seitens des Bayerischen Städtetages bereits einen Ausblick darauf gegeben, dass sich die Einkommenssteuer- und Umsatzsteuerbeteiligung nach unten entwickeln werden.

Von der Verwaltung wurde empfohlen, eine haushaltswirtschaftliche Sperre für die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln gemäß § 28 der Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik zu beschließen („Haushaltswirtschaftliche Sperre: Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, ist die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren.“) Mit dieser Maßnahme können Projekte gestoppt bzw. verschoben werden, die im Haushalt eingeplant sind. Kämmerin Franziska Lorzenz berichtete, dass so konkret rund 2,6 Mio. € eingespart werden können – es besteht dann noch ein voraussichtliches Defizit von rund 1,1 Mio € zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat gemäß § 28 KommHV-K eine haushaltswirtschaftliche Sperre, die bis zum Erlass eines Nachtragshaushaltes zu gelten hat. Dieser wird im Herbst verabschiedet. Bis dahin klärt es sich, mit welchen finanziellen Hilfen Bund und Land den Kommunen in dieser Krise beistehen.

 

Mehreinnahmen erwartet

Änderung der Satzung der Zweitwohnungssteuer

Bisher wurden für den Steuermaßstab zur Berechnung der Zweitwohnungsteuer die Werte der Einheitsbewertung von Grundstücken basierend auf den Wertverhältnissen von 1964 herangezogen. Dieser Werte wurden entsprechend dem Verbraucherpreisindex hochgerechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsteuerurteil vom 10. April 2018 die Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundstücken auf Grundlage der Wertverhältnisse von 1964 wegen der inzwischen aufgetretenen Wertverzerrungen für verfassungswidrig erachtet. Eine Hochrechnung mit dem Verbraucherpreisindex sei nicht geeignet, diese Wertverzerrungen auszugleichen. Das BVG hat zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben, die sich gegen die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in den Gemeinden Oberstdorf und Sonthofen wenden, die ebenfalls nach der genannten Jahresrohmiete veranlagen. Aufgrund dieses Beschlusses des BVG ist die gültige Satzung der Stadt Immenstadt rechtswidrig.

Vom Bayerischen Städte- und Gemeindetag wurde den Kommunen empfohlen, die jährliche Nettokaltmiete als Steuermaßstab heranzuziehen. Diese Erhebung wurde von der Stadt durchgeführt (Baujahr, Größe und Zustand der Zweit-Wohnung/Haus). Die rückgemeldeten Werte wurden anhand des Mietpreisspiegels für Immenstadt und Sonthofen hochgerechnet und die Jahresnettokaltmiete ermittelt.

Die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer beliefen sich im Jahr 2019 auf rd. EUR 440.000.

Hochgerechnet auf die einzelnen Steuersätze würde sich gemäß der neuen Satzung bei einem Steuersatz von 20 % eine Einnahmenerhöhung von rund 227.000 € ergeben:

Der Stadtrat beschloss einstimmig die Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer mit einem Steuersatz von 20 %.

 

Statt 3-jährigem Verzicht werden Referentenerstattungen halbiert

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Stadtverfassungsrechts muss aus rechtlichen Gründen bei § 5 Abs. 4 angepasst werden, da ein Verzicht auf Referentenerstattungen – wie in der konstituierenden Stadtratssitzung beschlossen – nicht möglich ist.

Einstimmig beschloss der Stadtrat § 5 Abs. 4 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Stadtverfassungsrecht wie folgt abzuändern:

Die Referentinnen und Referenten der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergemeinschaften erhalten neben der Entschädigung nach Absatz 2 einen weiteren Grundbetrag von monatlich 24 €.

 

Neuregelung der Annahme von Spenden

Einstimmig beschloss der Stadtrat, das es zur Aufgabe des Hauptausschusses gehört, Nachlässen und Vermächtnissen sowie von Schenkungen und zweckgebundenen Spenden im Wert von mehr als 1.000 € (bisher 50.000 €) anzunehmen. Der Bürgermeister nimmt künftig Nachlässe und Vermächtnissen sowie Schenkungen und zweckgebundenen Spenden im Wert bis zu 1.000 € (bisher 50.000 €) an. Die Geschäftsordnung des Stadtrates wird entsprechend geändert.

 

Anzahl der Beiräte der Alpsee Immenstadt Tourismus GmbH wird um zwei erhöht

In den Vorberatungen zur konstituierenden Sitzung wurden Änderungen im Beirat der Alpsee Immenstadt Tourismus GmbH angeregt, damit möglichst viele Fraktionen des Stadtrates vertreten sind.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, die Anzahl der Mitglieder im Beirat der Alpsee Immenstadt Tourismus GmbH von fünf auf sieben Mitglieder zu erhöhen. Zu weiteren Mitglieder des Beirates der Alpsee Immenstadt GmbH werden auf die Dauer von 6 Jahren (Legislaturperiode des Stadtrates) Vera Huschka (SPD) und Hannes Blaschke (FW) gewählt.