1. Hochwasserschutz Winkelbach: Vorstellung der Entwurfsplanung und Finanzierungsvereinbarung – Entscheidung vertagt

Grundlage der Beratungen war der Stadtratsbeschluss vom 25. 9.2014: „Der Finanzierungsvereinbarung ‚Hochwasserschutz Winkelbach‘ mit dem Freistaat Bayern wurde mit 22:2 Stimmen zugestimmt. Die geschätzten Projektkosten belaufen sich auf ca. 600.000 Euro, die Stadt hat davon 30 Prozent zu tragen. Erreicht wird ein Schutzgrad ‚hundertjähriges Hochwasser‘.“ (Aktiven-Homepage)

Die vorliegende Vereinbarung des WWA Kempten ist eine Ergänzung zur bestehenden Vereinbarung in gleicher Sache, geschlossen durch Unterschriften der beiden Parteien am 26.01.2015 bzw. 23.10.2014.

Die Vertreter des Wasserwirtschaftsamts Kempten (WWA) informierte den Stadtrat über eine exorbitante Kostensteigerung des Projektes:

Die Kosten des Vorhabens für den reinen Gewässerausbau nach § 2 belaufen sich vorläufig auf 1.252.000 € (brutto).

Auf die Kosten des Vorhabens nach § 8 Abs.1 leistet die Stadt Immenstadt Beiträge und Vorschüsse in Höhe von 29 Prozent (WWA 71 %).

Im Fall einer Kostensteigerung verpflichtet sich die Stadt Immenstadt zur anteiligen Erbringung des Kostenbeitrages. Sollten im Zuge des Baufortschrittes Kostenänderungen von mehr als 10 Prozent, welche über das Maß des Baupreisindex gehen, absehbar sein, so wird die Stadt Immenstadt vom Vorhabensträger WWA unverzüglich informiert. Die endgültige Kostenbeteiligung errechnet sich aus den tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten des Vorhabens.

Begründung der Kostensteigerung durch die Vertreter des WWA

  • Die vorliegende Entwurfsplanung ist kostenintensiver, d. h. zu niedrig angesetzt und unvollständig
  • Projektkosten werden durch labilen Untergrund (Schwemmkies/-lehm) nach oben getrieben. Außerdem ist keine Dückerlösung (Druckleitung zur Unterquerung der B 308) möglich. Daraus folgt eine offene Bauweise, die einer vorübergehenden Verlegung der Bundesstraße nötig macht.
  • Höhere Ingenieurkosten (Anpassung HOAI und umfangreichere Leistungen)
  • Steigerung des Baukostenindex plus Realpreissteigerung im Bausektor

Stadtrat Armin Ländle, Anwohner am Winkelbach, legte in einer leidenschaftlichen Rede dar, wie sich der Hochwasserschutz am Winkelbach seit Jahrzehnten verzögere und die Ursachen, auch der vorliegenden Kostensteigerungen, beim WWA zu suchen seien.

In der folgenden Diskussion wurde deutlich, dass sich der Stadtrat in einer Dilemma-Situation befindet: Einerseits ist der Schutz der Anwohner am Winkelbach nicht gewährleistet und das Projekt müsste dringend – wie vom WWA vorgeschlagen im nächsten Frühjahr – durchgeführt werden; andererseits zeichnet sich in den Vorberatungen des Haushaltes 2018 ab, dass wieder eine größere Finanzlücke droht.

Bürgermeister Armin Schaupp schlug vor, die Entscheidung im Rahmen der Haushaltsberatungen zu treffen. 2. Bürgermeister Herbert Waibel argumentierte, dass die Kosten auf dem Tisch liegen, eine Senkung der Kosten nicht möglich sei, eine spätere Entscheidung des Stadtrates zu einer deutlichen Verzögerung des Projektes führen könnte und die Anwohner einen Anspruch auf einen grundlegenden Schutz vor Hochwasser hätten.

Mit 11:11 Stimmen lehnte der Stadtrat den Antrag des 2. Bürgermeisters Herbert Waibel ab, zum Schutz der Anwohner trotz der deutlichen Kostensteigerung an der Durchführung des Hochwasserschutzes Winkelbach festzuhalten, die anteiligen Kosten zu tragen und in den Haushalt 2018 aufzunehmen.

Die Entscheidung über den Hochwasserschutz Winkelbach wird nun in den anstehenden Haushaltsberatungen getroffen.

 

  1. Erneuerung Bahnhofstraße beschlossen

Es gilt der Beschluss des Stadtrates, dass die Gestaltung der Bahnhofstraße (Straßenfläche) in Asphalt auszuführen ist. Der Entwurf des beauftragten Planungsbüros „realgrün“ aus München wurde daraufhin überarbeitet und die Kosten neu ermittelt.

Der überarbeitete Entwurf und die aktualisierte Kostenberechnung wurden am 06.11.2017 bei der Regierung von Schwaben in Augsburg vorgestellt und besprochen.

Bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca.1,3 Mio € brutto sind ca.800.000 € als förderfähige Kosten anzusetzen. Bei einer in Aussicht gestellten Förderung in Höhe von 60% ergibt das eine Zuwendung in Höhe von 480.000 €.

Um im Jahr 2018 in den Genuss einer Förderung zu gelangen, muss der Förderantrag inkl. der Entwurfsplanung und Kostenberechnung vor der Sitzung des Stadtrats am 23.11.2017 bei der Regierung von Schwaben eingereicht werden. Bei einem positiven Beschluss durch den Stadtrat, muss dieser umgehend nachgereicht werden.

Gegen drei Stimmen beschloss der Stadtrat die Baumaßnahme „Erneuerung der Bahnhofstraße“ auf Grundlage der neu ermittelten Kosten durchzuführen und einen entsprechenden Förderantrag bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

 

  1. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „An der Illerau“, Fl. Nr. 656/1, Gemarkung Stein i. Allgäu

Der Bau- und Umweltausschuss erteilte in seiner Sitzung am 14.01.2016 der Verwaltung den Auftrag, der Pfründestiftung Martinszell den Vorschlag zu unterbreiten, das Baugebiet östlich der Straße „An der Illerau“ im Ortsteil Seifen mit weiteren Bauplätzen auszuweisen.

Zwischenzeitlich wurden mehrere Gespräche mit der Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Martin/Martinszell und der Projektentwicklung der Diözese geführt. Es bestand demnach Einigkeit, auf der Teilfläche Fl.Nr. 656/1, Gemarkung Stein i. Allgäu, drei Bauplätze auszuweisen. Auf den Vorschlag der Verwaltung, mehrere Bauplätze auszuweisen wurde bislang nicht eingegangen. Die Möglichkeit einer Erweiterung soll offengehalten werden.

Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da sich die zu überplanende Fläche planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befindet. Der Flächennutzungsplan stellt an dieser Fläche „Gemischte Bauflächen“ dar. Da die Voraussetzungen des § 13b BauGB erfüllt sind, soll dieses Verfahren gewählt werden. Hierzu liegt bereits eine positive Stellungnahme des Landratsamtes Oberallgäu vor.

Von dem Planungsbüro Sieber wurde ein Angebot zur Aufstellung des Bebauungsplanes eingeholt. Die Kosten belaufen sich auf rund 12.000 €. Es wird beabsichtigt, dass die Stadt das Planungsbüro Sieber beauftragt. Die entstehenden Kosten des Verfahrens und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen werden der Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Martin/Martinszell im Zuge der Ausarbeitung eines städtebaulichen Vertrages auferlegt.

Der Stadtrat beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Illerau“ in Seifen, Teilfläche Fl.Nr. 656/1. Für dieses Gebiet wird ein Bebauungsplan gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren gem. § 13 b BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 656/1, Gemarkung Stein und ergibt sich aus dem Lageplan des Stadtbauamtes vom 06.11.2017.

Das Gebiet soll als „Allgemeines Wohngebiet“ im Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) genutzt werden. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag auszuarbeiten in dem die Planungskosten und die zur Entwicklung des Baugebiets erforderlichen Erschließungskosten der Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Martin/Martinszell aufzuerlegen.

 

  1. Einführung eines Vereine- und Sportreferenten (Bitte des Sportbeirates)

Der Sportbeirat hat die Bitte geäußert, einen Vereine- und Sportreferenten einzuführen.

Die Bestellung hat nach Geschäftsordnung des Stadtrates durch Beschluss in offener Abstimmung zu erfolgen.

Gegen eine Stimme bestellte der Stadtrat StR Tobias Painter zum Vereine- und Sportreferenten.

Herbert Waibel