1. Hotel am Alpsee

Die IBS Firmengruppe aus Saarbrücken hatte bereits im Februar dem Stadtrat ein Konzept für ein Hotel am See vorgestellt (landschaftsbezogene Bebauung, funktional perfektes Fitness-, Sport- und Gesundheitshotel der Kategorie A mit etwa 127 Zimmern).

Damals stieß vor allem die Fassadengestaltung auf Bedenken im Stadtrat.

In dieser Sitzung stellten die Vertreter von IBS Beispiele einer modernen Fassadengestaltung (Holz/Glas) vor, betonten aber auch, dass über die Gestaltung erst bei der konkreten Planung mit potentiellen Betreibern entschieden werde.

20170516 Hotel Fassade BühlFoto: aus Präsentation IBS

In der nächsten Sitzung wird der Stadtrat entscheiden, ob mit IBS ein bedingter Kaufvertrag (24 Monate Laufzeit) abgeschlossen wird.

Bedingungen für Inkrafttreten des Kaufvertrages:

  • Baugenehmigung für ein Wellnes und Lifestylehotel bis ca 140 Zimmer, Wellnesbereich bis zu ca 3.000 m²
  • Sicherung der Zufahrt und freier Zugang zum See (ist gegeben)
  • Der Käufer verpflichtet sich, einen Bauantrag zu stellen.

Es ist bei Fachleuten der Tourismusbranche unbestritten, dass Immenstadt grundsätzlich ein Hotel in dieser Größenordnung „vertragen“ würde und dieses wirtschaftlich geführt werden könnte.

Ebenfalls unbestritten ist, dass Immenstadt aus einem Hotel dieser Größenordnung erhebliche Einnahmen erzielen würde, die angesichts der angespannten Finanzlage und der großen Herausforderungen (Schulen, Tiefgaragen, Bäder, Straßen uvm.) dringend nötig wären.

In der Diskussion wurde den Vertretern der IBS Firmengruppe deutlich gemacht, dass ein Bürgerentscheid für den Bau eines Hotels negativ ausgegangen ist. Trotzdem hält die IBS an ihrem Antrag fest. Sie sieht in erster Linie den Stadtrat als Ansprechpartner, will aber bei der Fortsetzung dieses Projekts mit den Bürgern ins Gespräch kommen.

Die Fraktionen werden darüber beraten und im Stadtrat in der Juni-Sitzung über das Angebot des bedingten Kaufvertrages entscheiden.

Diskussionspunkte werden dabei sein:

    • Auch wenn der Bürgerentscheid rechtlich nicht mehr bindend ist, kann jetzt schon so eine weitreichende Entscheidung getroffen werden?

Hat sich die Grundlage im Vergleich zur ersten Hoteldiskussion geändert? (Etliche Bürger lehnten das damalige Hotel wegen des Finanzierungskonzeptes und wegen des Risikos ab, dass Zweitwohnungen entstehen könnten – etliche Bürger lehnten grundsätzlich diesen Standort zwischen Campingplatz und öffentlicher Wiese / geschützte Feuchtgebiete / Bahn ab.)

 

2. Bekanntgabe der Baufachlichen Stellung der Reg. v. Schwaben zur Sanierung / Neubau des Schulzentrums

Die Regierung von Schwaben hat der Stadt Immenstadt mitgeteilt, dass aus baufachlicher und finanzieller Sicht der Nachweis vorliegt, dass das Schulzentrum entweder saniert oder ein vergleichbar großer Neubau errichtet werden kann. Damit, so die Regierung von Schwaben, „erscheint eine Förderung des Ersatzneubaus (Interimslösung Königsegg-Grundschule während der Sanierungsphase) denkbar“

Die Schulleiter von GS Königsegg, MS, RS und Gym. stellten dem Stadtrat ihre Schulprofile vor und die aus ihrer Sicht noch offenen Problematiken (u.a. offene/gebundene Ganztagesangebote, Hortangebote GS, Werkräume der MS im Bereich der Königsegg-GS, Einführung G9 im Gymnasium).

Grundsätzlich ist im Stadtrat die Entscheidung gefallen, dass die Königsegg-Grundschule saniert wird. Unsere Fraktion hatte sich aus verschiedenen Gründen mehrheitlich dagegen ausgesprochen, wir fühlen uns aber an diese Entscheidung des Stadtrates gebunden.

So muss jetzt der Stadtrat in der nächsten Sitzung eine Entscheidung treffen, damit die Sanierung der Königsegg-Grundschule angegangen werden kann:

  • Variante A: Umzug der Grundschule in leerstehende Klassenzimmer des Schulzentrums und anderer Gebäude, zur Not Container, und anschließende Sanierung.
  • Variante B: Zuerst Herstellung eines ersten Ersatzneubaumoduls für das Schulzentrum. Dann Umzug der Grundschule in das Neubaumodul und danach die Sanierung der Königsegg-Grundschule. Wenn die Sanierung der Königsegg-GS erfolgt ist, Rückumzug in das neu sanierte Grundschulgebäude.

Unsere Fraktion favorisiert derzeit Variante B aus folgenden Gründen:

  • Sowohl Schüler, als auch Lehrer und Verwaltung der GS-Königsegg während der fast zweijährigen Sanierungsphase auf verschiedene Gebäude/Container zu verteilen, erscheint uns sehr problematisch (u.a. schulorganisatorisch, Aufsichtspflicht). Außerdem entstehen bei dieser Variante Kosten, die wir lieber in den Bau/Sanierung investieren würden.
  • Wir meinen, es ist sinnvoller, einen Neubau des Schulzentrums in mehreren Abschnitten zu verwirklichen als das bestehende Gebäude mit seiner starren Einteilung sowie der Grundwasserproblematik (immer wieder eindringendes Grundwasser über Lecks in der Bodenplatte ins Gebäude) zu sanieren.
  • Ein Schulbetrieb des Schulzentrums während einer Sanierung im Bestand über mehrere Jahre ist natürlich machbar, aber sowohl für Schüler als auch Lehrer äußerst problematisch und anstrengend. Dies hat z.B. die Sanierung der Klinik Immenstadt als auch des Gymnasiums in Sonthofen gezeigt. (Versuchen Sie einmal, während (Bau)Lärms konzentriert zu lesen oder Problemlösungen zu durchdenken …)

Natürlich gibt es auch Argumente, die für die Variante A sprechen, z.B. dass die Grundschulkinder nach der Interimslösung schneller in ihrer sanierten Schule zurückkehren.

 

Wir laden Sie ein, bei der nächsten öffentlichen Fraktionssitzung am 29. Mai, 20.00 Uhr, Hotel Hirsch sowohl über die Hotel-Entscheidung als auch die Schul-Entscheidung ins Gespräch zu kommen und Argumente auszutauschen.

 

Herbert Waibel