Unser Aktiven-Stadtrat Peter Schmid schrieb am 15. März 2015 in einem Beitrag:

“Oberbürgermeister Thomas Kiechle von Kempten hat zum Thema einer möglichen Ausschüttung der Sparkasse Allgäu lt. AZ-Artikel vom 9.März 2016 folgendes geäußert:
“Die Sparkassen sind nicht dazu da, die leeren Kassen der Kommunen zu füllen.”
Diese Bemerkung zeigt, wie weit der ursprünglich vom Gesetzgeber definierte Sinn der Sparkassen in Vergessenheit geraten ist.

Im 1. Paragraph der Sparkassenordnung steht u. a.:
Die Sparkassen sind selbstständige Wirtschaftsunternehmen in Kommunaler Trägerschaft … Sie (die Sparkassen) unterstützen damit die Aufgabenstellung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich.”

Die Debatte, ob die Sparkasse Allgäu an ihre Träger (die Landkreise Oberallgäu, Ostallgäu und die Kommunen Kempten, Immenstadt und Füssen) aus den erzielten Gewinnen Anteile ausschütten darf / dies auch wirtschaftlich vertreten kann – oder nicht, beschäftigt unseren Stadtrat / die Sparkasse nun schon seit geraumer Zeit. Im Sinne der  –  in unseren Augen unsinnigen (entweder haben die Träger, unabhängig von ihrer Finanzlage. einen Anspruch auf eine Ausschüttung, oder nicht)  –  Aussage von OB Kiechle “Die Sparkassen sind nicht dazu da, die leeren Kassen der Kommunen zu füllen.” agiert anscheinend die Sparkasse.

Mit einem Antrag versuchte nun der Immenstädter SPD-Stadt- und Kreisrat Armin Ländle, einen Beschluss im Kreistag herbeizuführen, dass sich die kommunalen Vertreter im Verwaltungsrat der Sparkasse für eine Ausschüttung einsetzen sollen. Der Antrag wurde vom Landrat als nicht zulässig verweigert. Das Allgäuer Anzeigeblatt berichtete in einem Artikel am 16.2.2017 darüber. Dabei entstand der Eindruck, dass der Redakteur überwiegend auf die Argumente der Sparkasse ausführlich einging und Argumente, die für eine Ausschüttung sprechen, nicht gründlich recherchierte. Auf diese Berichterstattung reagierte nun der Bankenfachmann Dr. Rainer Gottwald mit einem Leserbrief an das Allgäuer Anzeigeblatt. Man darf gespannt sein, ob dieser veröffentlicht werden wird.

Herbert Waibel

 

Leserbrief Dr. Rainer Gottwald:

Sparkasse bleibt dabei: Keine Gewinne auszahlen  –  Artikel in der AZ vom  16.2.2017

Der Kreistag des Oberallgäu beschäftigte sich in seiner letzten Sitzung mit dem Thema „Gewinnausschüttung an die Träger“. Dieser Antrag wurde von Landrat Klotz als unzulässig abgelehnt. Folgt man dem Zeitungsbericht, war maßgebend für diese Ablehnung die Ausführung von Sparkassenvorstand Hegedüs, dass die Sparkasse zur Abwehr von zukünftigen Gefahren ein Eigenkapital von 449 Millionen Euro benötigt, derzeit aber erst 390 Millionen habe.

Mit dieser Aussage ist Herr Hegedüs nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Es ist richtig, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sicherstellen will, eine Bankenkrise wie 2008/2009 zu verhindern. Sie setzt dafür als Regulativ die sogenannte Kernkapitalquote ein, das ist das Verhältnis von Eigenkapital zu risikogewichteten Aktiva. Letzteres sind ausgereichte Kredite, die nicht mit 100% abgesichert sind. Diese von der BaFin geforderte Kernkapitalquote hatte bisher einen Basiswert von 8%. Die Sparkasse Allgäu übrigens hatte 2015 eine Quote von 14,7%. Wegen der Niedrigzinsphase war bekannt, dass die BaFin wieder eingreift, um für dieses sog. „Zinsänderungsrisiko“ einen Zuschlag auf den Basiswert vorzugeben. So mussten die Sparkassen in ihren Offenlegungsberichten 2014 und 2015 Grenzwerte für einen Zinsschock veröffentlichen. Man wusste aber nicht wie hoch dieser Zuschlag ausfallen würde. Diese Unsicherheit wurde von den Sparkassen gerne benutzt, um maßlose Befürchtungen in die Welt zu setzen, die Rede war von Zuschlägen in Höhe von 6%-9% auf den Basiswert von 8%.

Man kann die angegebenen 449 Millionen benötigtes Eigenkapital umrechnen und kommt auf eine Kapitalquote von knapp 19%. Herr Hedegüs gehörte demnach auch zu den Bedenkenträgern. Die BaFin lüftete am 23.12.2016 das Geheimnis und veröffentlichte die Zuschläge zum Basiswert mit Werten zwischen 0 und 2,6%, also weit unter den befürchteten Werten. Für die Sparkasse Allgäu beträgt der Zuschlag für 2014 nur 1,4%. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen erhöhte sich der Zuschlag wegen des 2015 schlechteren Zinsänderungsrisikos auf 1,9%. Das ist ungewöhnlich, viele Sparkassen haben sich verbessert.

Bürgermeister Joachim Konrad von Altusried, der im Verwaltungsrat der Sparkasse ist, sagt: „Ich möchte mich wieder mit Zukunftsaufgaben befassen.“ Hier hat er seine Aufgabe: Bessere Kontrolle des Sparkassenvorstands und Reduzierung der Zinsänderungsquote möglichst auf Null Prozent.

Eine weitere Maßnahme der BaFin betrifft den Basiswert. Ab 2016 erhöht er sich jährlich um 0,625%-Punkte (2016 also: 8,625%). Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass möglicherweise noch eine weitere Erhöhung der Kapitalquote durch die BaFin erfolgt. Im Gespräch ist ein „antizyklischer Puffer“ in Höhe von 2,5%. Er muss aber im Vorjahr bekannt gegeben werden. Sollte das 2017 geschehen, tritt dieser Zuschlag ab 2018. Für das soeben zu Ende gegangen Rechnungsjahr 2016 wird von der BaFin eine Kapitalquote von 10,525% verlangt. Ab 2019 gilt schlimmstenfalls für die Sparkasse Allgäu eine Kapitalquote von 14,9 % (Basiswert 10,5% + Zinsänderungsrisiko 1,9% + Puffer 2,5%).

Mit der derzeitigen Quote der Sparkasse Allgäu von 14,7% bestehen für jetzt und  in Zukunft keine Bedenken wegen einer Ausschüttung von Gewinnen an die Träger. Die Ausführungen von Sparkassenvorstand Hegedüs im Kreistag entsprachen wohl nicht der Rechtslage. Für 2015 hätte es sich übrigens um einen Betrag von rund 10,9 Millionen Gewinnausschüttung an die Träger gehandelt. Der Runde Tisch in Immenstadt ist bitter notwendig!

Dr. Rainer Gottwald
St.-Ulrich-Str. 11
86899 Landsberg am Lech
Tel. 08191/922219