1. Neue Erschließungsstraße in Akams heißt „Im Buch“

Für das Neubaugebiet in Akams wird eine Straßenbenennung notwendig. Die Verwaltung machte folgende Vorschläge: Im Buch (Flurkartenbezeichnung) oder Stiftungsfeld (ortsübliche Bezeichnung der Wiese). Stadtrat Ulrich Kennerknecht brachte noch den Namen „Im Kirchengrund“ in die Diskussion.

Mit der Mehrheit von 10 Stimmen beschloss der Stadtrat, die Erschließungsstraße „Im Buch“ (erster zur Abstimmung gegebener Vorschlag) zu benennen.

2. Stadtwerke – Entlastung für Jahresabschluss 2020

Der Jahresabschluss 2020 wurde vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Dieser hat dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss 2020 nun endgültig festzusetzen und die Entlastung für dieses Rechnungsjahr auszusprechen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, das Ergebnis des Jahresabschlusses für das Jahr 2020 festzustellen und hat die Entlastung für das Rechnungsjahr 2020 ausgesprochen.

3. Kommandantenwahl Freiwillige Feuerwehr Bühl a. Alpsee

Der im Jahr 2021 gewählte 1. Kommandant Alexander Mosmang erreicht im Jahr 2023 die von Gesetzes wegen vorgeschriebene Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst. Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst entfällt nach derzeit geltendem Recht eine Voraussetzung für die Ausübung des Amtes als Kommandant einer Feuerwehr. Für die Freiwillige Feuerwehr Bühl a. Alpsee ist deshalb im Jahr 2023 die Einsetzung eines neuen 1. Kommandanten notwendig.

Am 14. Januar 2023 fand in einer Versammlung die Wahl des Feuerwehrkommandanten und des Feuerwehrkommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Bühl a. Alpsee statt.

Die anwesenden Mitglieder der Feuerwehr wählten die Herren Helmut Geiger als Feuerwehrkommandanten und Elias Hierl als Feuerwehrkommandanten-Stellvertreter

Der Beginn der neuen Amtszeit wurde auf den 12.08.2023 festgelegt.

Einstimmig beschloss der Stadtrat: Für die Freiwillige Feuerwehr Bühl a. Alpsee wird Herr Helmut Geiger als Feuerwehrkommandant und Herr Elias Hierl als Feuerwehrkommandant-Stellvertreter von der Gemeinde bestätigt. Die Amtszeit für die Ausübung der beiden Ämter beginnt am 12.08.2023 und endet am 11.08.2029.

Die Aktiven-Stadträte und Altstadträte bedanken sich aus ganzem Herzen bei Alexander Mosmang für sein jahrzehntelanges Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr Bühl a. Alpsee. 41 Jahre stellte er sich als freiwilliger Feuerwehrmann in den Dienst seiner Mitbürger. Davon war er zwölf Jahre zweiter und zwanzig Jahre erster Kommandant. Leidenschaftlich, beharrlich und immer fair hat er dem Stadtrat immer wieder die für seine Kameraden schwierigen, fast unzumutbaren Zustände des alten, maroden Feuerwehrgebäudes vor Augen geführt. Die Krönung seiner Bemühungen ist derzeit mit dem Neubau des neuen Feuerwehrgebäudes am Bühler Ortsrand sichtbar, das künftig den Bühler Feuerwehrlern optimale Bedingungen für Einsatz und Übungen bieten wird.

Unsere Glückwünsche und Dank für ihren Einsatz gelten Helmut Geiger und Elias Hierl zu ihrer Wahl als Kommandant bzw. Kommandant-Stellvertreter. Ihnen – und allen Feuerwehrmännern- und Frauen unserer Stadt und seinen Ortsteilen – wünschen wir, dass sie heil und unversehrt von ihren Einsätzen zurückkommen werden.

Herbert Waibel

4. Baugebiet Akams – Vergabeverfahren und weitere Regelungen für Bauplätze beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss hatte in seiner Sitzung vom 29.11.2022 über die Vergabe der Bauplätze im Baugebiet Akams beraten und einen Empfehlungsbeschluss gefasst.

Die Stadt verfügt über 14 Bauplätze, welche derzeit eine Größe von insgesamt 10.112 qm (Nettobauland) aufweisen. Die städtischen Grundstücke weisen nach aktuellem Planungsstand eine Größe von 567 qm bis 830 qm auf.

Aufgrund der angestrebten „Bevorzugung“ von Einheimischen (Ortsansässigkeit) – ist hinsichtlich der Rechtssicherheit – zwingend eine Einkommens- und Vermögensprüfung vorzunehmen. Personen, die diese vorhandenen Grenzen überschreiten, können nicht am Vergabeverfahren teilnehmen.

Auch kann ein Bauwerber grundsätzlich nicht am Vergabeverfahren teilnehmen, wenn dieser bereits Eigentümer einer Immobilie in Immenstadt i. Allgäu ist.

Zehn der 14 städtischen Bauplätze (7.077 qm) auf Fl.Nr. 60 (Einheimischenmodell) sollen direkt an die Bauwerber veräußert bzw. im Wege des Erbbaurechts vergeben werden. Die zugehörige Richtlinie ist der Anlage „Richtlinie Baugebiet Akams“ beigefügt. Die Bauplätze werden nach den sich sodann ergebenden Platzierungen vergeben. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

Die weiteren vier städtischen Bauplätze (3.305 qm) auf Fl.Nr. 71/2 werden im Losverfahren vergeben. Das Notariat Immenstadt wird dazu ein Tatsachenprotokoll führen.

Die Grundstücke mit den Nummern 12 und 13 werden gemäß Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 3.5.2022 mit Einfamilienhäusern – und nicht mit Doppelhaushälften – bebaut.

Die zehn städtischen Bauplätze auf Fl.Nr. 60 werden zu einem Kaufpreis von 320,00 €/qm bzw. im Wege eines Erbbaurechts vergeben.

Der Stadtrat nahm den Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses von 29. Nov. 2022 zur Kenntnis und beschloss gegen zwei Stimmen folgendes Vergabeverfahren und weitere Regelungen bei der Vergabe der Bauplätze im Neubaugebiet Akams:

Zehn der 14 städtischen Bauplätze werden nach der Richtlinie gemäß der Anlage „Richtlinie Baugebiet Akams“ (Einheimischenmodell) veräußert bzw. im Wege des Erbbaurechts vergeben. Gemäß der sich sodann ergebenden Platzierungen, werden die Bauplätze nacheinander vergeben. Bei Punktgleichheit entscheidet die Anzahl der Kinder und dann das Los. Die weiteren vier städtischen Bauplätze werden direkt unter allen Bewerber (außerhalb des Einheimischenmodells) im Losverfahren vergeben.

Die Grundstücke mit den Nummern 12 und 13 werden gemäß Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 03.05.2022 mit Einfamilienhäusern – und nicht mit Doppelhaushälften – bebaut.

Baupflicht besteht innerhalb von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung.

Zehn städtische Bauplätze werden im Rahmen des Einheimischenmodells zu einem Kaufpreis von 320,00 €/qm vergeben bzw. im Wege der Vergabe im Erbbaurecht beträgt der jährliche Erbbauzins 3% des vergünstigten Grundstückswertes.

( Beispielrechnung [Erbbauzins] für einen durchschnittlichen Bauplatz: 722 qm x 320,00 €/qm x 3% = 6.931,20 € pro Jahr )

Die Laufzeit soll zunächst 75 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption um weitere 20 Jahre betragen. Weiter stellt die Stadt dem Erbbaurechtsnehmer – während der Laufzeit des Erbbaurechts – in Aussicht, das Grundstück ebenfalls erwerben zu können. Die genauen Konditionen sind sodann zum Zeitpunkt der Antragsstellung zwischen den Parteien zu verhandeln.

Die beiden Vertragsparteien räumen sich zudem gegenseitige Vorkaufsrechte ein.

Vier städtische Bauplätze werden in einem Losverfahren zu einem Kaufpreis von 600,00 €/qm veräußert und somit nicht im Wege eines Erbbaurechts vergeben. Auch hier sind die üblichen Dienstbarkeiten (Wohnraumnutzungsbeschränkung, Weiterveräußerungsverbot, Baupflicht, …) analog der Richtlinie – jedoch mit verkürzten Bindungsfristen – zu bestellen.

Die Verkaufspreise gelten für erschlossenes Bauland. Sämtliche Kosten, die mit dem Kaufvertrag/Erbbaurechtsvertrag in Zusammenhang stehen, sind vom jeweiligen Antragsteller zu übernehmen.

Der Energie- bzw. Nachhaltigkeitsaufschlag wird gemäß der Anlage „klimaverträgliches Neubaugebiet“ umgesetzt.

Sofern sich die KfW-Förderbedingungen ändern, wird der künftig bestmögliche Standard von der Stadt gefördert.

Erläuterung: Zu dem o.g. Kaufpreis erfolgt ein pauschaler Aufschlag von 10.000,00 € pro Gebäude, welcher über den Kaufvertrag eingefordert wird. Auch bei der Bestellung des Erbbaurechts wird dieser Betrag eingeholt.

Sobald der Bauwerber die Voraussetzungen erfüllt hat und diese der Stadt nachgewiesen sind, wird dem jeweiligen Erwerber der Betrag in Höhe von 10.000,00 € erstattet. Dies soll die Erwerber animieren, ein nachhaltiges und klimaverträgliches Gebäude zu errichten.

Weiter ist jeder Bauwerber verpflichtet, eine PV-Anlage mit einer Leistung von mind. 4 kWp zu errichten. Die Umsetzung dieser Forderung wird ebenfalls entsprechend per Dienstbarkeit in dem jeweiligen Kaufvertrag abgesichert.