Parkplatz vor dem Dorfgemeinschaftshaus in Diepolz wird öffentlich gewidmet

Der Stadtrat beschloss einstimmig, dem im Eigentum der Stadt liegenden Parkplatz wird öffentlich gewidmet. Der Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Immenstadt i. Allgäu.

 

Stadtrat will Glasfaserausbau voranbringen

Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen der „Gigabitrichtlinie“ gigabitfähige Breitbandnetze. Um daran teilnehmen zu können, ist eine detaillierte Voruntersuchung notwendig. So muss u.a. hausgenau die Versorgungsbitraten der unterschiedlichen Netzbetreiber ermittelt und dargestellt werden. Die Firma Corvese, mit der die Stadt schon erfolgreich zusammen gearbeitet hat, unterbreitete der Stadt ein entsprechendes Angebot.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, die Firma Corvese mit den notwendigen Voruntersuchungen zu beauftragen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, das Angebot der Firma Corvese in Höhe von 3.800 € (netto) anzunehmen.

 

Planungsverfahren des Mobilfunk-Maststandort Knottenried (Begleitung, Förderung, Beauftragung) schreitet voran

Ebenso nahm der Stadtrat von den Inhalten des Angebots „Planung/ Bauleitung Maststandort“ der Tele-Plan Ingenieur GmbH Kenntnis und beschloss einstimmig, das Angebot in Höhe von 46.500 € (netto) anzunehmen.

 

Versorgung der Kinderbetreuungsangebote in Immenstadt wird deutlich verbessert

Stadtrat beschließt die Sanierung- und Neubau / Erweiterung des städtischen Kindergartens in Stein

Die aktuelle Erhebung der Verwaltung macht deutlich, dass in Immenstadt ein aktueller Bedarf von etwa 58 Kinderkrippen- und 118 Kindergartenplätzen besteht. Diese Tendenz wurde schon in der letzten Stadtratsperiode durch die Verwaltung aufgezeigt. Siehe: https://www.dieaktiven.de/blog/2019/05/29/sanierung-koenigsegg-grundschule-und-entwicklung-von-kinderhort-und-gartenplaetzen-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-28-mai-2019/

Durch die Fertigstellung des Naturkindergartens im Auwald werden 20 Kindergartenplätze neu geschaffen. Durch den Ausbau des Kindergartens in Stein könnten bis zu 68 Plätze neu geschaffen werden (36 Kinderkrippenplätze / 3 Gruppen; 68 Kindergartenplätze / 3 Gruppen (2x 25 Plätze, 1 Integrationsgruppe 18 Plätze). Damit würde eine große Versorgungslücke geschlossen und im Stadtgebiet nur noch rund 18 Krippen- und 30 Kindergartenplätze fehlen.

Der Neubau am und die Sanierung des Kindergartens in Stein wurde im Februar dieses Jahres (letzte Stadtratsperiode) grundsätzlich beschlossen. Siehe: https://www.dieaktiven.de/blog/2020/02/14/alte-schule-buehl-haushalt-2020-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-13-februar-2020/

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden auf Basis einer Kostenschätzung im Haushalt abgebildet. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Variante II a (Sanierung und Neubau) weiterzuverfolgen und in die Planung einzusteigen, die Kosten zu präzisieren und die Fördermöglichkeiten abzuklären.

Das Planungsbüro Fischer Gibbesch wurde mit der Entwurfsplanung für die Erweiterung des Kindergarten Stein inkl. Sanierung des Altbaus mit Kostenberechnung und Fördermöglichkeiten betraut. Da es im Moment verschiedene Fördermöglichkeiten gibt und noch nicht klar ist, welche greifen, werden die Beträge der Mindestförderung und Höchstförderung aufgeführt.

Variante 1

Platz für 100 Kindergartenkinder und 24 Krippenkinder = Erweiterung um 2 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen

Bruttogesamtkosten          5.330.000 Euro

Förderung                         2.061.682   bis  3.586.614 Euro

Eigenanteil Stadt             3.268.317  bis  1.743.385 Euro

Variante 2

Platz für 125 Kindergartenkinder und 36 Krippenkinder = Erweiterung um 3 Kindergartengruppen und 3 Krippengruppen

Bruttogesamtkosten      6.330.000,- Euro

Förderung                     2.547.925   bis  4.393.961 Euro

Eigenanteil Stadt         3.782.074   bis 1.936.038 Euro

Einstimmig nahm der Stadtrat die vorgestellte Planung zur Kenntnis und beschloss die Maßnahme in der großen Variante 2 in den Jahren 2021-2023 durchzuführen.

Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat die erforderlichen Haushaltsmittel für die Vergabe der Planung (Entwurfs-, Ausführungsplanung, Ausschreibung) und die Vergabe der Bauleistungen im Haushalt 2021-2023 einzustellen und im Vorgriff für das Jahr 2021 freizugeben. Die Verwaltung wurde ermächtigt die notwendigen Vergaben vorzunehmen.

Das Bauamt wird kontinuierlich über den Planungsfortschritt und die Kostenverfolgung informieren.

 

Kommentar:

Wir Aktiven-Stadträte haben uns für die „große Variante 2“ ausgesprochen. Schon bei der Erweiterung des Kindergartens St. Mauritius in Stein hatten wir uns wegen des stark steigenden Betreuungsbedarfs dafür ausgesprochen, St. Mauritius um zwei Gruppen – statt einer Gruppe – zu erweitern. Wegen der ungünstigen Fördermöglichkeiten hatte der Stadtrat damals entschieden, nur um eine Gruppe zu erweitern.

Auch jetzt sind die Prognosen eindeutig, dass wir einen hohen Bedarf an Betreuungsplätzen haben. Der zusätzliche finanzielle Aufwand des größeren Ausbaus ist geringer (als wenn später neu angebaut oder an einem anderen Standort neu gebaut werden würde) und auch die derzeitigen Förderprogramme der Bayer. Staatsregierung sind derzeit so gut, dass sich die Kosten für die Stadt voraussichtlich in einem günstigen Rahmen halten werden – wenngleich es sich natürlich um eine hohe Bausumme handelt.

Die Familien unseres Städtles mit seinen Ortsteilen haben einen Anspruch auf eine gute Versorgung von Kinderbetreuungsplätzen – und sind es uns wert!

Herbert Waibel

 

Besserer Ton bei Sitzungen – mobile Konferenzanlage für den Stadtrat wird angeschafft

Seitdem die Stadtratssitzungen im Hofgarten stattfinden, wird eine verkabelte Konferenzanlage von einem regionalen Dienstleister ausgeliehen. Die Kosten liegen bei 849,12€ je Sitzungstermin. Es ist zu erwarten, dass noch über längere Zeit die Sitzungen wegen der Corona-Abstandsregeln im Hofgarten / Julius-Kunert Halle, aber auch u.U. im Schlosssaal stattfinden werden. Dazu kommt, dass die Akustik im großen Sitzungssaal des Rathauses schlecht ist. Ratsmitglieder und Besucher bekommen teilweise nicht alle Redebeiträge mit.

Es wurden drei regionale Anbieter unter folgenden Anforderungen beauftragt, ein Angebot abzugeben: Anlage ähnlich der bisher ausgeliehenen; zwei Funkmikrophone für Redebeträge, Nutzbar für Hofgarten und andere Veranstaltungsorte sowie den Sitzungssaal; eventuell Akkubetrieb der gesamten Anlage; Option Kauf- / Mietlösung; Umsetzung 2020 incl. Rechnungsstellung (reduzierte Umsatzsteuer).

Die günstigste Funklösung der drei Anbieter kostet 30.504,61€ (Anlieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und Einweisung). Die Mietlösung dieser Anlage übersteigt nach 36 Monaten die Anschaffung. Vorteil der Funklösung: flexibel an verschiedenen Sitzungsorten einsetzbar, keine Verkabelung notwendig. Nachteil: Akku müssen nach 12 Stunden Nutzung geladen werden.

Die günstigste verkabelte Anlage kostet 20.562,76€ incl. Anlieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und Einweisung. Die Mietlösung dieser Anlage übersteigt nach 29 Monaten die Anschaffung.

Einstimmig beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, eine kabellose Konferenzanlage anzuschaffen.

 

Unterbringung von Obdachlosen – neue Satzung beschlossen

Die Zahl der Obdachlosen, die von der Stadt untergebracht werden müssen, steigt von Jahr zu Jahr an. Obwohl die Stadt über eine Notunterkunft im Badeweg 2 verfügt und versucht, Obdachlose in Pensionen oder Gasthöfen unterzubringen, stößt sie bei der Unterbringung an ihre Grenzen. Vor allem eine Unterbringung in Pensionen oder Gasthöfen ist seit diesem Jahr faktisch nicht möglich.

Rechtlich sind die Ordnungsämter in Fällen plötzlich auftretender Obdachlosigkeit (z.B. Verlust der Wohnung) verpflichtet, die Obdachlosigkeit als „Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ zu beseitigen. Für die Unterbringung Obdachloser ist diejenige Gemeinde zuständig, in der die Betroffenen obdachlos werden. Obdachlose sollen in erster Linie in gemeindeeigenen oder der Gemeinde zur Verfügung stehenden Unterkünften (angemietete Wohnungen, Pensionen oder Gasthöfe) untergebracht werden.

Im Monat Oktober standen schon wieder drei Neuaufnahmen von Einzelpersonen an. Bei zwei Familien ist der Ausgang noch ungewiss, ob diese nicht doch noch in den gekündigten Wohnungen verbleiben können. Die Kapazität in Immenstadt ist damit also bald ausgereizt.

Angesichts dieser Entwicklung ist dringend angebracht, die Unterbringung auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Mit Hilfe einer Satzung soll nicht nur geregelt werden, wer Anspruch auf eine Unterkunft hat. Sie soll vor allem verbindlich festlegen, welche Regeln in den Räumen oder Wohnungen gelten und welche Rechte und Pflichten die Bewohner, aber auch die Stadt haben.

In dem Regelwerk der Gebührensatzung ist festgelegt, dass für die Benutzung der Notunterkunft Gebühren zu entrichten sind. Die Gebühren richten sich nach Mietpreisspiegel der Stadt Immenstadt mit Abschlagsmerkmalen für Notunterkünfte. Angemietete Räumen werden nach den vom Eigentümer verlangten Benutzungsgebühren abgerechnet. Nebenkosten sind dabei nicht enthalten.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Bewohner in den seltensten Fällen selbst bezahlen müssen. Hier ist das Jobcenter oder das Sozialamt gefordert. Bei der Antragstellung ist die Stadt behilflich.

Die Unterbringung in der Unterkunft soll hier nur ein Notbehelf sei. Ziel ist es, dass sich die Betroffenen eine Wohnung suchen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, die vorgelegte Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Immenstadt.

Ebenso einstimmig beschloss der Stadtrat die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für Obdachlosenunterbringung der Stadt Immenstadt“

Stadtwerke – Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung/Gebührensatzung für Wasser und Abwasser

Die Grund- und Verbrauchsgebühren der Wasser- und Abwasserversorgung der Stadt Immenstadt wurden aufgrund des abgelaufenen Kalkulationszeitraums 2018 – 2020 neu kalkuliert. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasser- und Abwasserabgabesatzung wurden entsprechend geändert.

Der Stadtrat nahm die Kalkulation der Grund- und Verbrauchsgebühren der Wasser- und Abwasserversorgung (Stand 11/2020) zur Kenntnis.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasser- und Wasserabgabensatzung mit Erhöhung der Grundgebühr zum 1. Januar 2021.

Die Verwaltung wird beauftragt, Kosten und Nutzen einer neu zu erstellenden Globalkalkulation zur Anpassung der Herstellungsbeiträge zu prüfen.

Gebührenkalkulation Wasser/Abwasser der Stadtwerke, vorgestellt im Hauptausschuss am 8. Dezember 2020:

Download (PDF, Unknown)