Stadtrat fasst Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans “Dorfgemeinschaftshaus Bühl“

Die Stadt Immenstadt beabsichtigt, den Bereich um die bisherige „Alte Schule“ in Bühl zu überplanen. Um die Grundlage für die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses zu schaffen, ist ein Bebauungsplan (BBP) aufzustellen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat einen BBP für den Bereich „Dorfgemeinschaftshaus Bühl“ aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen und nötige weitere Verfahren durchzuführen.

 

Prozess Bebauungsplan „Hub-Nord“ wird weiter geführt

Beratung und Beschlussfassung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Beteiligung.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage (26.09.19) zu eigen zu machen und mit den heute beschlossenen Inhalten zu ergänzen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan „Hub-Nord – Nördlicher Ortsrand Hub zwischen Trieblingser Weg und Missener Straße“ öffentlich auszulegen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

 

Positive Entwicklung des Stadtwaldes

Dr. Ulrich Sauter und Stadtförster Gerhard Honold stellten die positive Entwicklung des Stadtwaldes anhand der erfolgten Maßnahmen, wie z. B. der erfolgreichen Eigenjagd dar. Diese ist Voraussetzung, damit eine natürliche Waldverjüngung des Schutzwaldes vorgenommen werden kann. Außerdem skizzierten sie die Herausforderungen, die natürliche Waldverjüngung im Zeichen des Klimawandels fortzusetzen.

Am 16.10.2019 erhielt Immenstadt den Staatspreis für vorbildliche Waldbewirtschaftung.


Daten Stadtwald: 1000 Hektar; zusätzlich 400 Hektar lichte Flächen für Land- und Alpwirtschaft (11 Alpen), Baumarten: 75 % Fichte, 2 % Tanne, 19 % Buche, 1 % Eiche, 3% Edellaubhölzer. Jährlicher Hiebssatz ca. 4.800 fm mit einem Durchschnittsertrag von rund 100.000 € / Jahr – auch wenn die letzten zwei Jahren durch den Verfall des Holzpreises ein leichter Verlust verkraftet werden musste.

 

Verleihung des Goldenen Ehrenringes neu geregelt

Aufgrund der Anmerkungen des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes beschloss der Stadtrat einstimmig, den Beschluss des Stadtrates vom 3.4.2014 aufzuheben. Damit ist die Verleihung des Goldenen Ehrenrings nicht mehr an das Ausscheiden nach 18 Jahren Stadtratsangehörigkeit gebunden und die Satzung vom 26.9.1996 mit den dazugehörenden Richtlinien tritt wieder in Kraft.

 

Allgäu-Walser-Card wird aufgewertet – verbesserte Mobilität für „Alpsee-Grünten Gäste“ – Finanzierung durch Erhöhung des Kurbeitrages

Seit geraumer Zeit wird – vor allem auch auf Initiative des Tourismusvereins Großer Alpsee Immenstadt – in der Alpsee-Grünten Region über eine Aufwertung der Allgäu-Walser-Card (AWC) diskutiert. Im Auftrag der Gemeinden hat sich deshalb die Alpsee-Grünten Tourismus GmbH (AGT) im Jahr 2019 mit verschiedenen Formen der Aufwertung (wie etwa auch PLUS-Card-Systeme) in Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen WIIF beschäftigt.

Der Stadtrat begrüßt diese Initiative und beschloss mit 22 : 1 Stimmen, die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb der Gemeindegebiete der Alpsee-Grünten-Tourismus (Blaichach, Burgberg, Immenstadt, Rettenberg und Sonthofen mit Anschluss nach Bad Hindelang, Bolsterlang, Martinszell, Oberstaufen, Oberstdorf, Seltmanns und Wertach auf den Linien der Verkehrsgemeinschaft Oberallgäu sowie in den Stadtbussen in Immenstadt und Sonthofen) für Übernachtungsgäste und Zweitwohnungsbesitzer auf Basis der Allgäu-Walser-Card (AWC)

Gleichzeitig soll der ÖPNV innerhalb der Alpsee-Grünten-Gemeinden über eine Fahrplanverdichtung und Erweiterung (Ringbuslinie mit Anschlüssen) aufgewertet werden.

Die Maßnahmen sollen über eine Erhöhung des Kurbeitrags um 0,50 Euro pro Übernachtung finanziert werden.

Die vorgenannten Maßnahmen sollen zum 19.12.2020 für die Dauer von zwei Jahren umgesetzt, dabei Erfahrungen gesammelt und ein entsprechendes Controlling durchgeführt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Umsetzung einzuleiten und den entsprechenden Vertrag mit der Alpsee-Grünten Tourismus GmbH abzuschließen. Die entsprechende Anpassung der Kurbeitragssatzung mit Neukalkulation des Kurbeitrags soll durch die Verwaltung vorbereitet und dem Gemeinderat/Stadtrat zur Beschlussfassung in der nächsten Sitzung vorgelegt werden.