Folgende Beschlüsse wurden auf der Stadtratssitzung am 9. Januar 2020 gefasst.

  1. Dorfgemeinschaftshaus Bühl – Stadtrat verpflichtet sich zum Neubau

Die „Alte Schule“ in Bühl, die bisher auch als Treffpunkt der Dorfgemeinschaft dient, ist baufällig und darf nicht mehr benutzt werden. Das Bühler Feuerwehrgebäude ist ebenfalls in einem sanierungswürdigen Zustand. Ebenso der Proberaum der Bühler Musikkapelle. Bühler Vereine und die Kath. Pfarrgemeinde wollen am Standort „Alte Schule“ ein Dorfgemeinschaftshaus installieren, in dem auch die Feuerwehrfahrzeuge untergebracht werden können. In der Diskussion gab es unterschiedliche Auffassungen, ob dies in einem Neubau oder einer Sanierung angegangen werden soll. Gespräche mit dem Amt für Denkmalpflege und der Regierung von Schwaben mit Vertretern der kath. Pfarrgemeinde, den Vereinen und der Stadt verliefen ergebnislos (wir berichteten).

In der ersten Abstimmung wurde mit 21 : 2 Stimmen vom Stadtrat der Grundsatzbeschluss gefasst, sich zu verpflichten, die Planungen für einen Neubau am Standort „Alte Schule“ zu beginnen und zeitnah umzusetzen. In diesem Dorfgemeinschaftshaus sollen die Freiwillige Feuerwehr, die Musikkapelle, die Schützen, die Pfarrgemeinde und eine Kindertagesstätte (eine Kinderhort-, eine Kindergartengruppe) untergebracht werden und das schon vorliegende Raumprogramm entsprechend angepasst werden (bisher ohne Kindertagesstätte).

In der zweiten Abstimmung beschloss der Stadtrat mit 21 : 2 Stimmen, der Pfarrpfründestiftung ein notarielles Kaufangebot zu machen und – sofern dieses Kaufangebot angenommen wird – die Planungen und die Umsetzung des Baus eines Gemeinschaftshauses zeitnah anzugehen, sobald die „Alte Schule“ abgebrochen ist und einem Neubau des Dorfgemeinschaftshauses nichts mehr im Wege steht.

Kommentar

Zukunftsprojekt für Bühl

Die Aktiven-Stadträte/-in haben sich einstimmig für einen Neubau des Dorfgemeinschaftshauses ausgesprochen. Folgende wesentliche Gründe haben uns dazu bewogen:

  • Auch wenn die „Alte Schule“ ein historisches Gebäude ist, wird es in der Abbruchgenehmigung des Landratsamtes vom 28.04.2014 als ein „eher unbedeutendes Denkmal“ bezeichnet und eingeordnet. Außerdem wird in dem Schreiben die Feststellung getroffen, dass „In Verbindung mit den hohen Kosten und der Unmöglichkeit einer sinnvollen zukünftigen Verwendung des Gebäudes sowie der Baumängel des Bestandes der Erhalt des Denkmals als unzumutbar angesehen wird.“
  • Das Amt für Denkmalpflege / Reg. v. Schwaben haben es abgelehnt, bei einem Teilabriss (‚neuerer‘ westlicher Teil) einen Zuschuss zu gewähren.
  • Mit einem neuen Dorfgemeinschaftshaus können Pflichtaufgaben der Stadt (dringend nötige neue Unterkunft für die FFW Bühl und das Angebot von ausreichend Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen) und die Unterstützung der regen Bühler Vereine, die gemeinsam mit den kath. Pfarrgemeindegruppen, mit ihrem Engagement das Leben in Bühl prägen, gebündelt werden. Dieses Zukunftsprojekt wird nach unserer Überzeugung die Dorfgemeinschaft neu beleben und ein noch stärkeres „Wir-Gefühl“ der Bühler erzeugen – so wie dies in anderen Ortsteilen bereits erfolgreich praktiziert wurde.
  • Der „Musikbunker“ der Musikkapelle Bühl ist sanierungsbedürftig, da der Raum sehr feucht ist, sodass langfristig keine Trachten oder Musikinstrumente dort gelagert werden können.
  • Bühl ist der letzte Ortsteil unserer Stadt ohne Vereinehaus. Zuletzt wurden drei Immenstädter Vereinen durch die Sanierung des „Alten Kindergartens“ am Graben der Verbleib in ihrem Vereinehaus ermöglicht.

Stadträtin Renate Wichmann und wir Aktiven-Stadträte wünschen diesem Projekt viel Erfolg und werden dieses auch künftig unterstützen. Für uns ist es eine lohnenswerte Aufgabe, ein Haus zu planen, an dem dann möglichst viele Bühler mitarbeiten, es zu errichten und dann mit Leben füllen. Von der Kinderkrippe über die Musik / Feuerwehr / Jugendgruppe der Pfarrgemeinde / Schützen oder anderer Gruppen in diesem Dorfgemeinschaftshaus „groß werden“ und Heimat finden. Ich finde: Eine schöne Vision, die hoffentlich in Erfüllung gehen wird.

Herbert Waibel

 

 

  1. Plakatierungsverordnung verabschiedet (betrifft Plakatierung zur Kommunalwahl 2020)

Gegen eine Stimme hat der Stadtrat beschlossen, den Satzungsbeschluss für eine Plakatierungsverordnung zu verabschieden.

Dies bedeutet für die Kommunalwahl, dass eine Plakatierung für Parteien und Wählergemeinschaften im öffentlichen Raum nur auf dafür vorgesehenen Standorten / Plakattafeln möglich ist. Es werden im Stadtgebiet sechs Plakattafeln und im Ortsteil Stein und Bühl jeweils eine Plakattafel aufgestellt werden.

Alle im Immenstädter Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen haben sich verpflichtet, auf Wahlwerbung auf privatem Grund / an privaten Gebäuden zu verzichten.

Herbert Waibel