1. Stadtspangensanierung bleibt beschlossen

Notwendigkeit und Ablaufbedingungen von der Stadt Immenstadt, dem Staatl. Bauamt und der Kreistiefbauverwaltung” vertiefend erläutert.

In seiner Sitzung vom 4.6.2019 hatte der Stadtrat mit großer Mehrheit (13 : 3 Stimmen) die Übertragung der Stadtspange an den Freistaat Bayern beschlossen. Grundlage der Sanierung war die Entscheidung, des Rechnungshofes, dass die Straße an den Freistaat Bayern übertragen werden kann und somit aus der teuren Unterhaltslast der Stadt fallen würde. Dass das Thema nochmals im Stadtrat behandelt wurde, hatte mit der Forderung der SPD Immenstadt zu tun, angesichts der massiven Haushaltsschwierigkeiten der Stadt die Sanierung der Stadtspange zu verschieben.

Robert Kennerknecht von der Bauverwaltung der Stadt berichtete mit Fotos sanierungsbedürftigen, zum Teil 90 Jahre alten, Kanälen und Wasserleitungen. Christoph Wipper von der Kreistiefbauverwaltung und Markus Kreitmeier vom staatlichen Bauamt Kempten erläuterten ausführlich die Projekte und den zeitlichen Ablauf.

Zur Staatstraße aufgestuft werden soll die Kreisstraße OA 5 vom sog. ‚Jörgkreisel‘ an der B19-Anschlussstelle in Rauhenzell über den ‚Rosskopfkreisel‘, Sonthofner Str, Staufner Str. (Stadtspange), Bahnhofstraße bis zum Kreisverkehr an der Berufsschule (Anschluss an B308). Der aufzustufende Straßenabschnitt umfasst bisher zwei Straßenbaulastträger, den Landkreis Oberallgäu für die Kreisstraße OA 5 und die Stadt Immenstadt für die Sonthofener Str., Staufner Str. und Bahnhofstraße.

Herr Wipper und Herr Kreitmeier bestätigten, dass die sanierten Straßen nur in einem Zuge übernommen werden, d. h. die Abschnitte des Landkreises und der Stadt zusammen. Der Landkreis besteht darauf, im Jahr 2020 seinen Abschnitt zu sanieren, weil er seinen Anteil aus der Unterhaltslast herausnehmen möchte. Somit muss die Stadt 2021/2022 ihre Abschnitte sanieren, damit eine Übergabe in einem Zuge möglich ist. Eine zeitgleiche Sanierung ist aufgrund der Verkehrsführung während der Bauabschnitte ist nicht möglich.

Die Sanierung des städtischen Teils ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen:

Bauabschnitt 1 – 2021, geschätzte Bauzeit etwa 4 – 6 Monate: ‚Rosskopfkreisel‘ bis Einmündung Mittagstraße, Sanierung/Erneuerung Wasser/Kanal, Erstellung Geh-Radweg (3 m) auf der Nordseite der Straße bis Autohaus Haeberlen.

Bauabschnitt 2 – 2022: Einmündung Mittagstraße bis zum ‚Berufsschulkreisel‘, Bauzeit etwa 2 – 4 Monate

Geschätzte Gesamtkosten (Stadt/Stadtwerke) 5,5 Mio. €

Die jährliche Unterhaltslast für die gesamte Stadtspange wurde von Herrn Kennerknecht mit rund 34.000 € jährlich angegeben. Diese würde nach der Sanierung auf das Staatl. Bauamt übertragen.

Die Haltung der Aktiven-Stadträte/-in ist eindeutig. Sie befürworten die geplante Sanierung im beschlossenen Zeitplan. Vor allem der Abschnitt der Stadtspange zwischen Bahnunterführung und Berufsschul-Kreisverkehr ist ein einem Zustand, dass der Unterbau noch so beschaffen ist, dass er mit einem verhältnismäßig geringem Aufwand saniert werden kann. Außerdem entfallen mit der Übertragung der Stadtspange an den Freistaat Bayern die nicht unerheblichen Unterhaltskosten, die die Stadt zu tragen hat.

Der Stadtrat nahm den Bericht zur Kenntnis. Der Beschluss des Stadtrates vom 4.6.19, die Stadtspange zu sanieren, bleibt bestehen.

2. Billigungs – und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Hotel Bühl-Mitte”

In der Sitzung vom 25.07.2019 wurde zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hotel Bühl-Mitte“ ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Der vorgelegte Plan mit einem geringen Abstand des Baukörpers zur Seestraße entsprach allerdings noch nicht den Vorstellungen des Stadtrates und daher kam es noch nicht zu einer Auslegung.

Von Vertretern des Bauherren, Herrn Peter Alger, wurden geänderte Pläne vorgelegt, die eine Verschwenkung und Zurückrückens des Baukörpers auf die Außenkante des Nachbargebäudes „Seltmannhaus“ vorsehen.

Aktiven-Fraktionsvorsitzender Rudi Seber wies darauf hin, dass die zugesagte Ganzjahresgastronomie für den Tourismus bedeutend sei und durchgeführt werden solle. Daraufhin wurde vom Planer anhand von Skizzen deutlich gemacht, dass für die Hauptsaison im Sommer ein großer öffentlich Gastronomiebereich im Erdgeschoss vorgehalten werde, der in der Nach- und Nebensaison flexibel verkleinert werden könne.

Mit 20 : 3 Stimmen billigte der Stadtrat den geänderten Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Hotel Bühl Mitte” und setzt so die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Gang.

3. Mittelfreigabe für Grunderwerb, Planung und Bau der Kindergartenerweiterung in Stein einstimmig genehmigt

Gemäß des Beschlusses des Hauptausschusses vom 08.10.2019 soll der Kindergarten Stein mit 2 Kindergartengruppen erweitert werden. Für die oben beschriebenen Maßnahmen sind für 2019 Gelder in Höhe von 300.000,-€ bewilligt worden die ins Jahr 2020 übernommen werden können. Für die Realisierung werden in 2020 weitere 1.200.000,-€ und für das Jahr 2021 nochmals 500.000,-EUR benötigt. Die Gesamtkosten belaufen sich damit auf ca. 2.000.000,- € Euro. Nicht beinhaltet sind Kosten für den Grunderwerb, dafür werden nach heutigem Stand zusätzlich ca. 350.000,-€ benötigt.

Der Stadtrat gab einstimmig die genannten/benötigten Mittel gemäß Ermittlung Bauamt für die Erweiterung des Kindergartens in Stein frei und beauftragte die Verwaltung die Maßnahmen entsprechend durchzuführen.

Foto: Städtischer Kindergarten in Stein (Abbau des Maibaums 2019 durch die FFW Stein, Dorfplatz)

Herbert Waibel