1. Erdgaslieferung – Ausschreibungsergebnis angenommen

Die Stadt, Stadtwerke und Kurbetriebe beziehen Erdgas über eine jährlichen Gesamtmenge von knapp 4,6 Mio. kWh (18 Abnahmestellen). Eine Ausschreibung ergab ein Netto-Angebot von rund 160.000 € (Stadt, Stadtwerke und Kurbetriebe haben unterschiedliche Mehrwertsteuersätze).

Einstimmig beschloss der Stadtrat, dieses Angebot anzunehmen

 

2. Verkaufsoffener Feiertag am 3.10.2019 genehmigt

Nach gesetzlicher Vorgabe dürften vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr durchgeführt werden. In Immenstadt hatte der Stadtrat den Grundsatzbeschluss gefasst, in der Regel zwei offene Sonn- und Feiertage im Jahr zu genehmigen. Die Einzelhändlervereinigung ImPuls stellte den Antrag, am 3.10.2019 einen verkaufsoffenen Feiertag durchzuführen Die bisherigen Veranstaltungen zogen etwa 10.000 Bescher pro Veranstaltung an. In diesem Jahr ist das Motto „Residenz Immenstadt – historisch erleben!“

Einstimmig beschloss der Stadtrat, den verkaufsoffenen Feiertag am 3. Oktober 2019 zu genehmigen.

 

3. Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan “Hotel Bühl-Mitte” – dringendem Wunsch des Stadtrates, den Baukörper etwas von der Seestraße abzurücken, wurde bisher nicht entsprochen – Billigung vertagt

In der Sitzung vom 6. Nov. 2018 hatte der Stadtrat dem Vorhaben „grundsätzliche Zustimmung“ signalisiert – siehe https://www.dieaktiven.de/blog/2018/11/07/planung-gaestehaus-am-see-und-zuschuss-fuer-allgaeu-triathlon-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-6-nov-2018/

 

Einmütig beschloss der Stadtrat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Hotel Bühl Mitte” im sog. beschleunigten Verfahren.

Ziele der Planung:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Hotels „Seehäuser“ mit öffentlicher Gastronomie.

Stärkung und Förderung des Tourismus in der Region durch Schaffung attraktiver touristischer Angebote.

Verbesserung der städtebaulichen Situation durch Ausnutzung vorhandener Nachverdichtungspotenziale.

Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen

Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten.

Hinweis: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern

 

Weitere Gespräche gefordert – Billigungs – und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Hotel Bühl-Mitte” vertagt

In der Debatte vom 6.11.18 war es ein wesentliches Anliegen des Stadtrats, dass der südliche Baukörper etwas von der Straßenkante der Seestraße abgerückt wird (etwa auf die Äußenkante der Bebauung des Nachbargrundstückes „Seltmannhaus“). Diese Anregung wurde vom Vorhabensträger in den weiteren Feinplanungen nicht berücksichtigt. Einstimmig forderte der Stadtrat, dass vor einer Billigung und öffentlichen Ausglegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durch den Stadtrat Bürgermeister Armin Schaupp mit dem Vorhabensträger entsprechende Gespräche führt, damit diesem Anliegen des Stadtrats Rechnung getragen wird und vertagte diesen Punkt auf die nächste Stadtratssitzung im Herbst.

 

4. Kindertagesstätten – Maßnahmen zur Abdeckung des künftigen Bedarfes beschlossen – Modellversuch Waldkindergarten

Amtsleiter Marcus Kleebaur berichtete, dass die Erweiterung des Kindergarten Jahnstraße um eine Kindergartengruppe demnächst erfolgreich abgeschlossen werden kann und eine Betriebserlaubnis mit 100 Kindergartenkindern ausgestellt werden wird. Es wird im Moment noch eine Erzieherin gesucht. In der Praxis können auf Grund der beengten Situation im Gebäude und im Garten Jahnstraße tatsächlich nur maximal 85 Kinder bei vernünftigen pädagogischen Standards betreut werden.

Trotzdem bleiben noch 15 Kinder auf der Warteliste Kindergarten und 16 Kinder auf der Warteliste Kinderkrippe. Offensichtlich kann jedoch diese Durststrecke von den meisten Eltern überbrückt werden. Ab September 2019 können somit 75 Kinder untergebracht werden – wenn eine Erzieherin gefunden wird, dann bis zu 85 Kinder.

Anbau von Räumen an einem bestehenden Kindergarten – Standort: Prioritätenliste beschlossen

Das Stadtbauamt befindet sich im Augenblick in der Planung der Erweiterung einer KiTa um eine weitere Kindergartengruppe und einer Kinderkrippengruppe in Modulraum- oder Fertigbauweise mit dem Ziel einer raschen Realisierung. Dabei handelt es sich nicht um „Containerlösungen“ sondern um eine qualitativ hochwertige Holzbauweise, die auch von heimischen Firmen erstellt werden könnte. Grundsätzlich muss jedoch parallel auch entsprechendes Fachpersonal gefunden werden, was sich auf Grund der aktuellen Arbeitsmarktlage als extrem schwierig erweist.

Nach intensiver Debatte über den Vor- und Nachteil eines Anbaus an den Standorten städt. Kindergarten Stein, Auwald und des kirchlichen Kindergartens St. Nikolaus einigte sich der Stadtrat auf die Prüfung folgender Prioritätenliste in der Reihenfolge städtischer Kindergarten Stein, kirchlicher Kindergarten St. Nikolaus und städtischer Kindergarten Auwald. Ein wesentliches Kriterium wird sein, an welchem Standort sich am schnellsten diese Lösung umsetzen lässt.

Einrichtung eines Waldkindergartens wird geprüft

Amtsleiter Marcus Kleebauer berichtete von Gesprächen mit Erzieherinnen und Eltern, dass die Einrichtung eines Waldkindergartens bei den Eltern eine hohe Akzeptanz (40 %) erfahren würde.

Einmütig beschloss der Stadtrat, dass die Verwaltung prüfen soll, ob u.U. im Auwald ein Waldkindergarten erstellt werden kann. U.U. könnte ein Modell entstehen, dass zwei Kindergartengruppen wechselnd (Kindergartengebäude – Waldkindergarten) dieses Angebot in Anspruch nehmen.

Durch diese Maßnahmen können so viele Plätze angeboten werden, dass nur noch ein Kind auf der Warteliste Kinderkrippe bleibt und 10 freie Plätze Kindergarten entstehen.

 

5. Sanierung Stadtspange: Straßenbauamt lehnt einen Shared-Place-Bereich am Bahnhof und Kreisverkehr in der Sonthofener Straße (Opel Haeberlen) ab

Mit der Begründung Bundes- und Staatstraßen hätten bei Ortsdurchfahrten vorrangig Verbindungsfunktion und der durchfließende Verkehr würde durch die Errichtung einer Shared-Space-Zone beeinträchtigt/verlangsamt, lehnte das Straßenbauamt diese Maßnahme ab. Nach einer Diskussion einigte sich der Stadtrat darauf, in den Fraktionen die Einmündungssituation der Bahnhofstr. Nochmals unter die Lupe zu nehmen und dann zu entscheiden, ob an der bisherigen Regelung (offen in alle Fahrtrichtungen) Änderungen auf Grundlage der vorliegenden „Konzeptentwicklung Bahnhofstr. / Bahnhofvorplatz“ vorgenommen werden sollen.

Vor allem wegen der Begründung dem Vorrang der Durchgangstr. Sowie der schwierigen technischen Umsetzbarkeit lehnte das Straßenbauamt diese Maßnahme ab. Mit 8 : 15 Stimmen wurde die Forderung einiger Stadträte abgelehnt, den Planungsprozess nochmals neu zu beginnen.

Einig war sich das Stadtratsplenum, dass untersucht werden soll, ob die bestehende Ampelregelung in diesem Bereich optimiert werden kann.

 

6. Sanierungs- und Handlungskonzept der Erneuerung / Sanierung von Gemeindestraßen

In der Sitzung des Stadtrats am 18.04.2019 wurde das Ergebnis der von der Verwaltung durchgeführten Straßenzustandsbewertung aus den Jahren 2008, 2012 und 2018 vorgestellt.

Siehe: https://www.dieaktiven.de/blog/2019/04/19/ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-18-april-2019/

Die städtische Bauabteilung führte im Juni 2019 in Zusammenarbeit mit dem Betriebshof an mehreren Straßen Kernbohrungen und eine Fachfirma Tragfähigkeitsmessungen durch, um eine genaue Analyse des Straßenzustandes zu erhalten.

a) Straßenerneuerung im Vollausbau

2020 – Erneuerung Mittag-/Stuibenstr., Teilabschnitt Göhlenbühl/Freibrechts, Finanzbedarf: 600.000 €

2021 – Stadtspange BA I (SF-Str. – Mittagstr.), Finanzbedarf 2.500.000 €

2022 – Stadtspange BA II (Mittagstr. – Bahnhofstr., Finanzbedarf 700.000 €

2023 Knottenried – Diepolz, Finanzbedarf 1.000.000 €

b) Straßenerneuerung Deckenbau

2020 – Knottenried (St2006 – bis Ortseingang, Zufahrt LZA, Finanzbedarf 700.000 €

2021 – Akams – Göhlenbühl – Adelharz, Finanzbedarf 750.000 €

2022 – Trieblingser Weg bis Abbiegung Gut Hochreute, Finanzbedarf 750.000 €

2023 – Bräunlings / Gnadenberg, Finanzbedarf 1.000.000 €

Die Bauverwaltung schlägt vor, mindestens eine Straße pro Jahr im Vollausbau (ungebundene Tragschichten/Frostschutzkies und Asphalttrag-/deckschichten inkl. Randeinfassungen/Wasserführung) zu erneuern. Ebenfalls soll mindestens eine Gemeindeverbindungsstraße mit Austausch bzw. Ergänzung der Asphaltschichten pro Jahr instand gesetzt werden. Um den Sanierungsrückstau schrittweise abzubauen sei in den nächsten vier Jahren folgender Finanzbedarf erforderlich:

In den Auflistungen nicht enthalten sind:

Neubaumaßnahmen (z.B. Erweiterung GWG Seifen, BG Bühl Hub Nord, BG Akams) Resterschließungen (z.B. Einbau AFD GWG Seifen, BG Rauhenzell Hirtenbichel) sowie normale Straßenunterhaltungsmaßnahmen (z.B. ‚Schlaglochsanierung‘, Flickstellen etc. => Verwaltungshaushalt).

Der Stadtrat nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis und wird auf dieser Grundlage in die Haushalts- bzw. Finanzplanung einpflegen.

 

7. Gewerbegebiet Seifen West II: Stadrat billigt einstimmig Entwurf zum Bebauungsplan  “Gewerbegebiet Seifen-West II”

Unter anderem schreibt der Bebauungsplan einen Grünordnungs-/Pflanzungsplan, eine Dachbegrünung der Gebäude von 85 % und eine Fassadenbegrünung von 20% vor.

Einstimmig billigte der Stadtrat den Entwurf zum Bebauungsplan “Gewerbegebiet Seifen-West II” sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Mit diesem Entwurf werden die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

8. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Billigung und Auslegung des Flächennutzungsplans im Bereich Werdenstein einstimmig beschlossen

Einstimmig beschloss der Stadtrat die 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Billigung und Auslegung des Flächennutzungsplans im Bereich Werdenstein.

 

9. Stadtrat lehnt Wohnbebauung zwischen Friedhof und V-Markt ab

Mit großer Mehrheit (22:1 Stimmen) lehnte der Stadtrat grundsätzlich eine Wohnbebauung zwischen Friedhof und V-Markt ab.

Die städtische Bauverwaltung hatte vor dem Beschluss folgende Informationen erläutert:

– Es drohen Naturgefahren aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Immenstädter Horn (Rutschungen, Steinschlag). Die Schutzwaldfunktion des vorhandenen Waldes oberhalb des Plangebiets wird infolge des Klimawandels voraussichtlich abnehmen.

– Schattenlage

– Verlust eines weiteren Sport-/Bolzplatzes. Nach dem Verlust des Bolzplatzes im Bereich des neuen Trinkwasserhochbehälters gibt es dann im gesamten Stadtgebiet südl. der Bahnlinie keinen öffentlichen/städt. Bolzplatz mehr.

Herbert Waibel