1. Verordnung über den Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen 2019-2023 genehmigt

Die Stadt Immenstadt i. Allgäu ist eine Stadt mit touristischer Prägung und hat dadurch die Möglichkeit eine Verordnung zu erlassen, die es bestimmten Verkaufsstellen (z.B. Kioske) ermöglicht, an Sonn- und Feiertagen beschränkte Produktgruppen zu verkaufen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, eine entsprechende Verordnung über den Ladenschluss an Sonn und Feiertagen zu erlassen.

 

  1. V-Markt: Vorstellung der Sanierungs- und Erweiterungspläne verschoben

Die Verantwortlichen haben gebeten, ihre Vorstellung in einer späteren Stadtratssitzung zu präsentieren.

 

  1. Erneuerung Mittagstraße – Vergabe Bauauftrag

Der Stadtrat nahm vom vorgestellten Submissionsergebnis Kenntnis und beschloss einstimmig, die Beauftragung der Bauarbeiten für die Erneuerung der Mittagstraße sowie der Wasser- und Abwasserkanäle (Anschluss des neuen Hochbehälters an das Abwassernetz) an die Fa. Dobler zum Angebotspreis von 1,927 Mio. € zu erteilen. Die Verwaltung erläuterte, aufgrund der guten Auftragslage im Baugewerbe liege der Angebotspreis etwa 17 % über der Kostenberechnung.

 

  1. Einheitlichen Betriebskostenregelung für Vereine und Förderung der Jugendarbeit in Vereinen – Gespräche mit den Vereinen vor einer Einführung geplant

Der Stadtrat hat sich das Ziel gesetzt, dass alle Vereine im Stadtgebiet Betriebskosten in städtischen Gebäuden zu entrichten haben, um eine Gleichbehandlung zu erreichen. Um die finanziellen Auswirkungen abzufedern, soll ein wesentlicher Teil der erwarteten Einnahmen wieder zurück in die Jugendförderung fließen.

Der Stadtrat beschloss einstimmig, vor einer Einführung der Neuregelung das Gespräch mit den Vereinen zu suchen, um einerseits eine pragmatische Regelung zu erreichen und andererseits die finanziellen Auswirkungen für die Vereine in einem erträglichen Maß zu halten.

 

  1. Sicherheitsrecht: Bühl ‚Unterm Horn‘ – Stadt sucht Gespräch mit allen Beteiligten, um eine faire Einigung zu erzielen

Unstrittig ist, dass durch die Baumaßnahmen ‚unterm Horn‘ eine Verschärfung der Gefahren durch Murenabgänge / Starkregenereignisse eingetreten ist (wir berichteten ausführlich). Über eine faire Verteilung der Finanzierung von notwendigen Schutzmaßnahmen soll nun nach dem einmütigen Willen des Stadtrates eine gütliche Einigung mit allen Beteiligten (Wasserwirtschaftsamt, Landratsamt, Anlieger und Stadt) angestrebt werden.

Den Vorschlag von Aktiven-Stadtrat Florian Hierl, vorab die Kosten in einem Vorentwurf der nötigen Schutzmaßnahmen zu ermitteln, wurde vom Stadtratsgremium einhellig zugestimmt.

Ebenfalls einig war sich der Stadtrat, dass bei einem Scheitern der Gespräche über eine gerechte finanzielle Lastenverteilung der Schutzmaßnahmen sich die Stadt vorbehält, den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht einzuschlagen.

 

  1. Grundsatzbeschluss zur Entwicklung von Wohnbaugebieten

Der Stadtrat hat in der Vergangenheit sich intensiv mit Kostenbeteiligung von Wohnbaugebieten an den Folgekosten für die Kommune beschäftigt. Derzeit gilt der Beschluss des Stadtrates, in dem der Kauf von Baugrundstücken durch die Stadt oder durch Wohnbebauung ausgelöste Folgekosten alternativ festgelegt werden können. Aus der Beratungen in den letzten Wochen wurde deutlich, dass die Berechnung der Folgekosten sehr aufwendig ist und daher hinterfragt wird. Aus diesem Grund hat sich der Stadtrat in der letzten Sitzung darauf vorab verständigt, künftig nur noch den Weg des Erwerbes zu gehen.

Mit großer Mehrheit (gegen 1 Stimme) fasste der Stadtrat den Grundsatzbeschluss, dass künftig Baulandentwicklung nur dann stattfindet, wenn das Bauland an die Stadt veräußert wird. Dabei sollen beide Parteien von der Entwicklung profitieren. Die Bedingungen werden im Einzelfall festgelegt. Ausgenommen sind Eigenbedarfsentwicklungen für die Grundstücksbesitzer bzw. Kinder.

In einer kurzen Stellungnahme für die Aktiven-Fraktion hob 2. Bürgermeister Herbert Waibel hervor, dass diese Regelung schon in der Vergangenheit hätten angewandt werden sollen, damit durch Wohnungsbau ausgelöste Folgekosten (Infrastruktur, Kindergärten, Schulen usw.) zumindest zum Teil von Planungsgewinnen finanziert werden. Dies sei aber immer wieder an konkreten Gegebenheiten bei der Realisierung von Wohnbaugebieten gescheitert. Ausdrücklich hob Waibel hervor, dass der Grundsatzbeschluss künftig den Weg eröffnet, im Einzelfall einen fairen Kompromiss bei den Verhandlungen zwischen Stadt und Grundstücksbesitzer zu finden.

7. Satzungsrecht

  1. 1 Wasser – Künftig keine Chlorierung des Immenstädter Wassers mehr nötig – Gebührenerhöhung aufgrund hoher Investitionen – Neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Die Stadtwerke unserer Stadt unterhalten ein Wasserleitungsnetz von 160 km. In der Vergangenheit hat sich ein Sanierungsstau ergeben, da die jährlich angestrebten Sanierungen / Erneuerungen von 1,5 % – 2 % des Leitungsnetzes nicht realisiert werden konnten. Als größere Maßnahme wurde der Hochbehälter am Fuße des Mittags gebaut, der nun im Zuge der Sanierung der Mittagstraße ans städtische Wassernetz angeschlossen wird. Damit wird künftig keine Chlorierung des von der Stadt gewonnenen Wassers mehr notwendig sein. Außerdem wurden Reuter und Gschwend ans öffentliche Wassernetz angeschlossen. Diese Maßnahmen machten eine Neukalkulation der Wasserpreise notwendig, um eine Kostendeckung (kein Gewinn!) dieser Maßnahmen zu erreichen. Der Wasserpreis wird dadurch – je nach Einzelfall – um bis zu 30 % steigen.

Der erfolgten Kalkulation für die Grund- und Verbrauchsgebühren für den Zeitraum (2019 bis 2020) wurden von den Stadtwerken folgende Prognosen zugrunde gelegt:

Investitionsvolumen: 5.606.900 €

Gesamter Wasserabsatz: 1.900.000 m³

Gebührenfähiger Aufwand: 2.830.751 €

Mit großer Mehrheit (gegen 2 Stimmen) beschloss der Stadtrat nach der vorgelegten Kalkulation die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung zum 01.04.2019 in Kraft zu setzen.

 

  • 7.2 Neue Entwässerungssatzung zum 1.4.2019

In der Sitzung des Stadtrates vom 20.11.2014 wurde bekannt gegeben, dass der Anteil der Kosten für die Niederschlagswasserentsorgung über 12% der Gesamtkosten beträgt.

Der Stadtrat beschloss einstimmig, die vorgelegte Entwässerungsatzung zum 01.04.2019 in Kraft zu setzen.

 

  • 7.3 Gesplitterte Abwassergebühr schlägt sich in derBeitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung nieder

Die Entwässerungssatzung wurde entsprechend der zusätzlichen gesplitteten Abwassergebühr und auf Grundlage der Mustersatzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern neu erstellt.

Der Kalkulation wurden folgende Prognosen für den Kalkulationszeitraum (2019 bis 2020) zugrunde gelegt:

  • Investitionsvolumen (Schmutz-, Regen-, Mischwasser): 6.877.000 €
  • Eingeleitete Schmutzwassermenge: 1.510.550 m³
  • Versiegelte/Bebaute Fläche: 2.510.000 m²
  • Gebührenfähiger Aufwand: (SW) 3.721.980 €; (RW) 1.491.177 €

Die Schmutzwassergebühr wird auf 1,58 €/m³ Frischwasser und 0,55 €/m² versiegelte/befestigte Fläche festgelegt. Die Grundgebühren werden nicht verändert.

Der Stadtrat beschloss einstimmig, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zum 01.04.2019 in Kraft zu setzen.

 

  1. Haushalt – Feststellung der Jahresrechnung 2017 und Entlastung

Die Jahresrechnung 2017 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates geprüft. In seiner Sitzung vom 14.02.2019 empfahl der Ausschuss einstimmig dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2017 nun endgültig festzustellen und die Entlastung für dieses Rechnungsjahr auszusprechen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung für das Jahr 2017 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordung (GO) festzustellen und die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für das Rechnungsjahr 2017 auszusprechen.

 

  1. Verlängerung Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlicher Ortsrand Hub zwischen Trieblingser Weg und Missener Straße“

Einstimmig beschloss der Stadtrat, den Erlass über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Nördlicher Ortsrand Hub zwischen Trieblingser Weg und Missener Straße“ gemäß dem Entwurf des Satzungstextes und des Lageplanes vom 07.02.2017 als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veränderungssperre auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

 

  1. Stadt bleibt im ISEK-Prozess – Quartiermanagement Südstadt

Nachdem die Regierung von Schwaben zugestimmt hat, dass im Rahmen des Förderprogramms ‚soziale Stadt‘ das Quartiersmanagement im Bereich der Südstadt durch eine städtische Mitarbeiterin durchgeführt werden kann, stimmte der Stadtrat zu, dass der ISEK-Prozess (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) auch künftig weitergeführt werden soll.

Herbert Waibel