1. Sanierungsgebiet Südstadt – ISEK-Förderung in der Diskussion – Entscheidung vertagt

Der Stadtrat hatte am 22.01.2015 der Aufnahme in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ der Städtebauförderung zugestimmt. Für die Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für den Bereich Südstadt, welches als Grundlage für die zukünftige städtebauliche Entwicklung der Südstadt dient, wurde das Büro AKFU, Germering, beauftragt

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Bereich der Südstadt

Vorstellung des Abschlussberichtes ISEK

Zur Abstimmung des Planungsprozesses wurde eine Lenkungsgruppe gebildet, der neben Vertretern aus dem Stadtrat und den beiden Wohnungsbaugesellschaften SWW OA und Sozialbau Kempten auch Vertreter der Stadtverwaltung angehörten. Es fanden insgesamt 3 Treffen der Lenkungsgruppe statt (14.12.2016, 18.01.2017, 17.07.2017). Die Vorschläge aus der Lenkungsgruppe wurden bei der Ausarbeitung des ISEK berücksichtigt.

Die Bürgerbeteiligung fand am 17.10.2017 mit dem Thema „Gestaltung der Südstadt“ im Hofgarten statt. An der Veranstaltung nahmen über 40 Personen teil. Die Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung fanden ebenfalls Berücksichtigung in der Fertigstellung des ISEK.

Das ISEK wurde mittlerweile vom Büro AKFU abgeschlossen. Das Ergebnis des ISEK-Abschlussberichts mit der vorgeschlagenen Maßnahmenliste und des Maßnahmenplans wurden in der Sitzung vorgestellt.

Sanierungssatzung „Südstadt“

Der Stadtrat diskutierte das Ergebnis des von AKFU Architekten und Stadtplaner, Germering, ausgearbeiteten Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Südstadt und den Entwurf der Sanierungssatzung „Südstadt“. Grundsätzlich wurde es von allen Fraktionen als gute Grundlage weiterer Planungen gesehen. Da es noch offene Fragen gab, wurde der Beschluss, die Sanierungssatzung zu beschließen und umzusetzen, auf die September-Sitzung des Stadtrates vertagt. Die Fraktionen haben so noch die Möglichkeit, intern und mit den Bürgern die Vor- und Nachteile dieses ISEK-Förderprozesses zu erörtern.

In der Diskussion wurde deutlich:

Einerseits ist der bürokratische Aufwand für die Verwaltung sehr hoch und das von den Zuschuss-Behörden zwingend eingeforderte Quartiersmanagement, das nicht von der Stadt betrieben wird, belastet langfristig den städtischen Haushalt.

Andererseits werden viele sinnvolle Projekte angestoßen, die Zug um Zug verwirklicht werden könnten. Auch ein langfristig angelegtes Quartiersmanagement trägt zur Verbesserung der Lebensqualität der Bewohner der Südstadt bei. Bei der Kostenverteilung sollte aber ein größerer Förderbeitrag sowie eine größere Unterstützung von SWW und Sozialbau (die große Wohneinheiten in dem Quartier betreiben und auch entsprechend von einem Quartiersmanagement profitieren würden) die Stadt bei den Kosten entlasten. Auch sollte geprüft werden, ob bei der Stadt angestellte Kräfte in diesem Bereich tätig werden könnten.

Für unsere Fraktion ist es wesentlich, dass sauber die Vor- und Nachteile des ISEK-Förderprogramms abgewogen und dann entschieden wird, ob die Stadt dieses Förderprogramm auch noch in Zukunft in Anspruch nimmt. Klar ist aber auch, dass bei einem Aussteigen aus dem Förderprogramm ISEK Zuschüsse in der Größenordnung von etwa 100.000 € zurückgezahlt werden müssten und auch Förderungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus davon betroffen wären.

Herbert Waibel

Fortsetzung ISEK „Soziale Stadt“ für Mittag- und Stuibenstraße

Der Standardausbau für die Maßnahmen Mittag-, Stuibenstraße und Kreisverkehr an der Liststraße beläuft sich auf geschätzte Gesamtkosten von 2,60 Mill. Euro. Der Standardausbau wird nicht gefördert.

Der geförderte Ausbau beläuft sich auf Gesamtkosten von ca. 2,89 Mill. Euro. Davon sind ca. 0,154 Mill Euro Fördermittel zu erwarten.

Der geförderte Ausbau ist um ca. 0,136 Mill. Euro teurer als der Standardausbau. Hinzu kommt der zusätzliche Mehraufwand für Verwaltung und Abwicklung des Förderverfahrens (Auftrag Städteplaner, Landschaftsplaner). Der Verwaltung empfiehlt auf den Standardausbau zurückzugreifen. Alleinig für die Gestaltung der Kreuzung Mittagstraße / Stuibenstraße könnte auf Förderung zurückgegriffen werden, aber nur dann wenn der Verwaltungsmehraufwand die Förderung nicht übersteigt.

Auch hier wurde die Entscheidung zurückgestellt, ob die komplette Ausführung der Straßen- und Gehwegflächen in der Mittag- und Stuibenstraße in Asphalt (keine Förderung) oder als geförderter Ausbau ausgeführt werden soll.

 

2. Anpassung der Geschäftsordnung des Jugendparlaments

Das Jugendparlament hat beantragt die Geschäftsordnung so anzupassen, damit es dem Jugendhaus Rainbow erleichtert wird, Delegierte zu entsenden.

Der Stadtrat stimmte der Änderung der Geschäftsordnung des Jugendparlamentes einstimmig zu.

 

3. Alkoholverbotsverordnung Bräuhausplatz, Literaturhausplatz und Landwehrplatz verabschiedet

Anwohner und Gäste klagen seit Langem über Vorfälle am Bräuhausplatz, am Literaturhausplatz und am Landwehrplatz, z.B. über hilflose alkoholisierte Personen sowie durch Angetrunkene verursachte Vermüllung, Lärm, Streitigkeiten, Handgreiflichkeiten und über „Wildbieseln“.

Seit Kurzem gibt es die Möglichkeit, ganztätig Alkoholverbote per Verordnung auszusprechen (25.05.2018; Art. 30 LStVG). Nachdem die Stadtverwaltung fast wöchentlich Beschwerden über die oben beschriebenen Ordnungswidrigkeiten und massive Belästigungen durch stark alkoholisierte Personen an den genannten Plätzen erhält, empfiehlt die Polizei sowie der Geschäftsbereich Soziales den Erlass einer Verordnung.

Der Stadtrat beschloss mit 19 : 2 Stimmen eine Alkoholverbotsverordnung für Bräuhausplatz, Literaturhausplatz und Landwehrplatz.

Unsere Fraktion hat sich einstimmig für diese Verordnung ausgesprochen, auch wenn es klar ist, dass sich damit nicht alle Probleme auf einen Schlag erledigen und u.U. nur verlagert werden. Wir können aber die Argumente der Polizei, der Stadtverwaltung, der angrenzenden Geschäftsleuten und vieler Bürger nachvollziehen, endlich gegen diesen „Wildwuchs“ vorgehen zu können. Nach einem Jahr sollte dann überprüft werden, ob diese Maßnahme den erhofften Erfolg zeigen wird.

Herbert Waibel

 

4. Haushalt – Jahresrechnung 2017

Siehe extra Bericht

 

5. Hochwasserschutz Winkelbach – Auftragsvergabe

In den Sitzungen des Stadtrats am 23.11. und 14.12.2017 wurden von Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes Kempten die aktuelle Planung und die aktuelle Kostenberechnung in Höhe von rund 1,252 Mio.€ vorgestellt und beschlossen. Die ursprüngliche Kostenschätzung lag bei 700.000,- €. Der Beteiligtenbeitrag der Stadt Immenstadt beträgt 30% und somit vorläufig 375.600,- € brutto.

Die Ausführung der Maßnahme war für 2018 geplant. Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Bauleistungen im Siedlungsbereich von Bühl (Am Winkelbach) im Januar/Februar 2018 mit Submission am 08.02.2018 wurde nur ein Angebot abgegeben. Die Kosten für die ausgeschriebenen Leistungen gem. Kostenberechnung lagen bei 850.000,- €. Nach Prüfung und Wertung des Angebots wurde ein unerwartet hoher Preis (ca.1,2 Mio €) festgestellt, welcher den genehmigten und abgestimmten Rahmen der benötigten Haushaltsmittel deutlich überstiegen hätte. Die Ausschreibung wurde daher zum 22.02.2018 aufgehoben mit dem Ziel, die Maßnahme im 2.Quartal 2018 mit einer Umsetzung in 2019 erneut auszuschreiben. Durch die Vorgabe eines flexibleren Ausführungszeitpunkt wahlweise im Frühjahr oder Herbst, und durch den gewählten Vorlauf wurden bessere Preise und Vergleichsangebote erhofft.

Die erneute öffentliche Ausschreibung wurde am 05.06.2018 öffentlich bekannt gemacht. Die Submission fand am 05.07.2018 statt. Es gingen insgesamt mehrere Angebote von 3 Bietern ein. Die erhofften besseren Preise durch den angebotenen Vorlauf bzw. die Ausführung in 2019 konnten leider nicht erzielt werden. Die ungeprüften Angebotspreise liegen zwischen 1,2 bis 1,4 Mio € brutto. Hinzu kommen die Kosten für die Leistungen der Flussmeisterstelle für den Ausbau des Bachgerinnes und einer Geschiebesperre oberhalb der Siedlung sowie die Baunebenkosten in Höhe von ca. 400.000,- € brutto. Die Gesamtkosten betragen demnach ca. 1,6 Mio € anstelle von 1,252 Mio € gem. der Finanzierungsvereinbarung vom 16./18.01.2018. Der Beteiligtenbeitrag der Stadt Immenstadt steigt demnach auf 480.000,- € und ist somit um 104.400,- € höher als in der vorgenannten Finanzierungsvereinbarung angenommen.

Der Stadtrat beschloss einstimmig, das Ausschreiungsergebnis zu akzeptieren und die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 104.400,- € zu übernehmen. Der Beteiligtenbeitrag der Stadt erhöht sich damit für die Maßnahme Hochwasserschutz Winkelbach auf voraussichtlich 480.000,- €. Da die Bauausführung in 2019 erfolgen soll, wird der Beteiligtenbeitrag für die Stadt im Jahr 2020 fällig.

Außerdem wird überprüft, ob die bestehende, teilweise marode Rohrleitung durch eine neue, direkte Rohrleitung zur Konstanzer Ach ersetzt werden soll und dadurch ein Dücker-Bauwerk (eine Druckleitung zur Unterquerung der B 308) entfallen kann.

 

6. Veranstaltungen (Da der Sachgebietsleiter erkrankt ist, wurde dieser Punkt nicht behandelt.)

– Outdoorfestival Allgäu – Berichterstattung und Planung 2019

– Jahrmarkt der Träume 2019