Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 1. Juni 2017

1. Geh-/Radweg Ortsumfahrung Rauhenzell wird erstellt

Bürgermeister spart mit „kreativem Ingenieursdenken“ rund 250.000 € ein

In der Sitzung des Stadtrats vom 29.03.2017 wurde der Bau des Geh-/Radwegs beschlossen und die Verwaltung beauftrag die Ausschreibung der Baumaßnahme durchzuführen. Die Kostenberechnung inkl. Baunebenkosten beträgt 1,044 Mio €. Für den Bau wurde eine Förderung bei der Regierung von Schwaben (RvS) beantragt. Die Förderung beträgt voraussichtlich 65% der förderfähigen Kosten.

Das günstigste Angebot ging von der Fa. Josef Hebel, Memmingen, mit einem Angebotspreis von 1.045.386,84 € brutto ein.

Bürgermeister Armin Schaupp machte einen Vorschlag zur Kosteneinsparung durch „Knüppeldamm-Bauweise“. Die Einsparung beträgt ca. 249.000,- € brutto Für das Liefern und Einbauen des Holzes wurden dabei 25.000,- € netto angesetzt. Die Angebotssumme der Fa.Hebel reduziert sich somit auf 796.109,64 € brutto.

Nach Abzug der Zuwendungen (65% der zuwendungsfähigen Kosten) betragen die Mehrkosten für die Stadt Immenstadt beim „Knüppeldamm“ gegenüber dem Ansatz aus der Kostenberechnung ca.40.500,- € brutto.

Knüppeldämme stellen eine historisch erprobte Bauweise dar, sind aber nicht setzungsfrei. Es muss  mit lang anhaltenden, ungleichmäßigen Setzungen gerechnet werden – die aber bei einem Geh-/Radweg kaum ins Gewicht fallen. Ein Befahren mit schweren (Räum-)Fahrzeugen wird Seitens des Planungsbüros nicht empfohlen. In diesen nachsetzungsgefährdeten Strecken könnte man eine reine wassergebundene Bauweise oder eine Spritzdecke wählen, bis die Setzungen abgeklungen sind.

Mit 17 : 5 Stimmen beschloss der Stadtrat, den Geh-/Radweg entlang der Ortsumfahrung Rauhenzell in Knüppeldammbauweise auszuführen und den Auftrag entsprechend zu erteilen.

Unsere Fraktion hat sich einstimmig für diese Lösung ausgesprochen, um die Sicherheit der Radler/Fußgänger in diesem Bereich langfristig zu gewährleisten.

2. Bauleitplanung

2.1 Einstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bräunlings-Ost“; Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bräunlings-Ost; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bläunlings-Ost

Die von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschläge wurden vom Stadtrat einstimmig gebilligt.

2.2 Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Zaumberg“

Die von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschläge wurden vom Stadtrat einstimmig gebilligt.

2.3 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Akams“

       Planungsprozess in Gang gesetzt – Erschließung nur von unten

Nach intensiver Debatte, wo es auch um die grundsätzliche Frage ging, ob in den Ortsteilen („Dörfern“) zusätzliche Wohngebiete ausgewiesen werden sollen (Frage der Baukultur, der Integration von Zugezogenen in die Dorfgemeinschaft, Rolle der Kirche als Grundstückseigentümer, Erschließung und Erschließungskosten) beschloss der Stadtrat mit 18 : 4 Stimmen

  1. Zur Sicherung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung in Akams, die den Wohnbedürfnissen der einheimischen Bevölkerung, der Eigentumsbildung und der Bevölkerungsentwicklung dient, ist für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 60 (Teilfl.), Gemarkung Akams, ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.
  2. Das Gebiet umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 60, Gemarkung Akams. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Lageplan vom 04.01.2016. Das Bebauungsplangebiet soll als „Allgemeines Wohngebiet“ im Sinne des § 4 BauNVO genutzt werden.
  3. Die Zufahrt / Erschließung soll „von unten“ und nicht über das bestehende Wohngebiet von oben erschlossen werden.
  4. Es soll auf die Qualität der Baukultur besonders geachtet werden, die dem dörflichen Charakter Rechnung trägt.

Anmerkung: Ein Aufstellungsbeschluss ist in einem Bebauungsplanverfahren der Start des Planungs- und Diskussionsprozesses. Dann beginnen die Gespräche und in diesen Prozess können Sie Ihre Gesichtspunkte einbringen, die dann abgewogen werden. Dieser Prozess endet mit einem Satzungsbeschluss oder mit der Beendigung der Weiterverfolgung des Planungsgedankens.

Unsere Fraktion hat einstimmig unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Erschließung dieses Baugebietes von unten (nicht über das Wohngebiet von oben) erfolgt.

3. Kindergartengebühren – Koppelung an den Basiswert

Bisher wurden vom Stadtrat in größeren zeitlichen Abständen (letzte Erhöhung 1.9.2015) die Gebühren erhöht. Deswegen fiel die Anhebung z. T. sehr stark aus. Laufende Preis- und Personalkostensteigerungen sowie die Verbesserung der Personalausstattung finanzierte die Stadt mit einem erheblichen Defizit aus städtischen Mitteln. Deswegen soll künftig die Gebührenordnung nach einem staatlich vorgegebenen Schlüssel künftig regelmäßig (jährlich) angepasst bzw. erhöht werden.

Derzeitige Gebührenordnung:

Buchungszeiten Kindergärten
Kinderkrippen

>  3 bis  4 Stunden / Tag 69,00 143,00
>  4 bis  5 Stunden / Tag 75,00 156,00
>  5 bis  6 Stunden / Tag 81,00 169,00
>  6 bis  7 Stunden / Tag 87,00 182,00
>  7 bis  8 Stunden / Tag 93,00 195,00
>  8 bis  9 Stunden / Tag 99,00 208,00
>  9 Stunden / Tag 105,00 221,00

 

Der Stadtrat beschloss mit großer Mehrheit (18 : 4 Stimmen):

  • Die Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Stadt Immenstadt werden ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 über den staatlichen Basiswert jährlich ermittelt und automatisch angepasst. Der errechnete Gebührenbetrag wird auf die nächste, ganze Zahl (nach den math. Regeln) auf bzw. abgerundet.
  • Die Stadt Immenstadt empfiehlt der Gräfl. Königsegg’schen Waisenhausstiftung, und den kirchlichen Trägern, die Kinderhortgebühren im selben Verhältnis wie die Kindergartengebühren anzuheben.
  • Die Stadt Immenstadt erlässt die im Anhang ab dem 01.09.2017 geltende Tarifordnung für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen.

Anmerkung: Fair wäre es vom Gesetzgeber, wenn er die Kindergarten/-Krippengebühren – wie z. T. in anderen Bundesländern üblich – übernehmen würde. Leider sperrt sich die bayerische Staatsregierung trotz hoher Steuereinnahmen gegen diese familienfreundliche Regelung. Da die Stadt Immenstadt sich in einer schwierigen Finanzlage befindet, haben wir dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt.

4. Straßenausbaubeitragssatzung (dieser Punkt wurde auf Antrag der JA mit großer Mehrheit in den nichtöffentlichen Teil verwiesen. Persönlich habe ich dagegen gestimmt, diesen Punkt nichtöffentlich zu beraten).

Aufgrund der aktuellen Rechtslage (rechtskräftiges Urteil zur Straßenausbaubeitragssatzung vom Verw.-Gerichtshof und Rechtsexpertise des Bayer. Städtetages und Gemeindetages) sieht die Verwaltung keinen rechtlichen Spielraum mehr, auf die Straßenausbaubeitragssatzung verzichten zu können, ohne Gefahr zu laufen, wegen Untreue verklagt zu werden.

5. Schulentwicklung – Arbeitsgruppe gegründet

Wie berichtet, hatten in der letzten Stadtratssitzung alle Schulleiter/-innen aus ihrer Sicht die Schulentwicklung in Immenstadt (GS/MS/RS/Gym) angesprochen. Da Zweifel aufgekommen sind, ob die derzeitig beschlossene Sanierung der Königsegg-Grundschule geeignet ist, im Rahmen der Ganztagsschule für alle Schüler die entsprechenden Räumlichkeiten bereitstellen zu können, wird die Anregung der Schulleiter/-innen aufgenommen, gemeinsam eine Arbeitsgruppe zu gründen, in der Teilnehmer aller Fraktionen, der Verwaltung und der Schulen entsendet werden.

Dies wurde mit nur einer Gegenstimme (21 : 1) vom Stadtrat beschlossen.

Herbert Waibel