Stadtwerke und neue Einbahnstraßenregelung – Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 18. Dezember 2025
1. Eröffnungsbilanz des Kommunalunternehmens Stadtwerke Immenstadt
Am 1. Januar wurde der bisherige Eigenbetrieb Stadtwerke Immenstadt im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge in ein Kommunalunternehmen umgewandelt. Aufgrund der Unternehmenssatzung muss für die übertragenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eine
Eröffnungsbilanz aufgestellt werden.
Die Eröffnungsbilanz wurde dem Verwaltungsrat vorgestellt. Der Verwaltungsrat hat dem Stadtrat empfohlen, diese in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Einstimmig nahm der Stadtrat die Ausführungen zur Kenntnis und beschloss die Eröffnungsbilanz des Kommunalunternehmens Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu zum 1. Januar.2025 mit einer Bilanzsumme von 69.876.003,57 EUR.
2. Das neue Verkehrskonzepts in der oberen Bahnhofstraße wird dauerhaft umgesetzt
In der Bahnhofstraße ist derzeit Begegnungsverkehr zugelassen. Aufgrund der geringen Straßenbreite müssen Fahrzeuge regelmäßig auf die Gehwege ausweichen. Dies führt wiederholt zu gefährlichen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie zu Unsicherheiten im Verkehrsfluss. Die aktuell geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h wird von vielen Verkehrsteilnehmern nicht ausreichend eingehalten, weshalb es oft zu überhöhten Geschwindigkeiten kommt. Wie in der Stadtratssitzung vom 3. Juli 2025 beschlossen, wurde deshalb ein sechswöchiger Verkehrsversuch vom 18.8. – 28.09.2025 durchgeführt, um sowohl Ferienzeit als auch Schulbetrieb abzudecken. Während dieser Testphase galt in der Bahnhofstraße die Einbahnstraßenregelung (stadteinwärts). Des Weiteren wurde die Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und es wurden Pflanztröge zur gezielten Lenkung des Verkehrsflusses und optischen Aufwertung des Straßenraums aufgestellt.
Während und nach der Testphase fanden Verkehrsbeobachtungen und -zählungen statt. Außerdem wurden Anwohner und Händler der Bahnhofstraße durch die Stadtverwaltung befragt, um die Maßnahme zu evaluieren.
Insgesamt erhielten die geänderten Verkehrsregelungen während der Testphase großen Zuspruch. 56 % der Befragten stimmten für eine dauerhafte Umsetzung. Auch die Verkehrsbeobachtungen und -zählungen zeigen positive Auswirkungen, weshalb die Verwaltung eine dauerhafte Umsetzung der Einbahnstraßenregelung und des verkehrsberuhigten Bereichs in der Bahnhofstraße befürwortet.
Die neuen Verkehrsregeln sollen ab Beginn 2026 gelten. Der genaue Zeitpunkt wird von den Witterungsverhältnissen sowie der Möglichkeit der Umsetzung der notwendigen Arbeiten durch den städtischen Betriebshof abhängig gemacht.
Einstimmig beschloss der Stadtrat die dauerhafte Umsetzung der Einbahnstraßenregelung sowie des verkehrsberuhigten Bereichs in der Bahnhofstraße und beauftragt die Verwaltung die notwendigen Maßnahmen für die neuen Verkehrsregelungen zu ergreifen und umzusetzen.

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