Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 29. Oktober 2026
1. Friedhofsgebühren werden erhöht um Unterhaltdefizit zu verringern
Seit 2016 wurden die Friedhofsgebühren nicht erhöht. Aktuell werden 50 Prozent der anfallenden Unterhaltskosten der städtischen Friedhöfe durch Gebühren gedeckt. In den Vorberatungen hat der Hauptausschuss beschlossen, dass die Verwaltung die Friedhofsgebührensatzung mit einer angestrebten Kostendeckung von 70 Prozent vorzubereiten hat. Auf dieser Grundlage wurden die Gebührensätze überarbeitet. Ziel ist es, die Gebührenpflichtigen angemessen zu beteiligen und gleichzeitig die finanzielle Belastung in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
Auch die Bestattungs- und Friedhofssatzung wurden überprüft und entsprechend angepasst.
Einstimmig stimmte der Stadtrat der vorgelegten Änderung der Bestattungs- und Friedhofsatzung zu.
Einstimmig stimmte der Stadtrat der Änderung der Friedhofsgebührensatzung auf Grundlage der Gebührenkalkulation mit einer angestrebten Kostendeckung von 70 Prozent zu.
2. Durch Umgestaltungsmaßnahmen des Friedhofsgeländes soll Pflegeaufwand verringert werden
Durch die Reduzierung des Pflegeaufwands von Kiesflächen und Friedhofswegen sollen die städtischen Friedhöfe langfristig pflegefreundlicher und wirtschaftlicher gestaltet werden. Erreicht werden soll dies durch die Umwandlung von Kiesflächen in Schotterrasen und die Ertüchtigung von Friedhofswegen durch eine Spritzteerdecke.


Ziel ist es, dass sich die Investitionskosten im Verlauf mehrerer Jahre durch den verringerten Pflege- und Erhaltungsaufwand amortisieren.
Vor der endgültigen Entscheidung und Umsetzung sollen folgende Schritte umgesetzt werden:
– Fachliche Überprüfung der bestehenden Friedhofswege (Untergrund, Tragfähigkeit)
– Überprüfung der Investitionskosten
– Festlegung der vorrangig umzugestaltenden Friedhofsflächen und Wegeabschnitte
– Abstimmung Haushalts- und Finanzplanung
– Vorbereitung der erforderlichen Ausschreibungen und Vergaben nach Bereitstellung der Haushaltsmittel.
Nach Kenntnisnahme der dargestellten Planung beschloss der Stadtrat einstimmig:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umwandlung von rund 10.000 m² Kiesflächen in Schotterrasen sowie die Ertüchtigung von rund 5.000 m² Friedhofswegen durch Herstellung einer Spritzasphaltdecke weiter vorzubereiten.
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass sich der Gesamtinvestitionsbedarf, abhängig von der Beschaffenheit des Untergrunds der Friedhofswege voraussichtlich zwischen 410.000 Euro und 520.000 Euro bewegen wird. Die maximale jährliche Pflegeeinsparung wird voraussichtlich rund 57.000 Euro betragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Untersuchungen und Kostenermittlungen durchzuführen (Umsetzung innerhalb eines Jahres)
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bei den jeweiligen Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
3. Alkoholverbot für Hofgartenareal
Nach der Eröffnung des neuen Hofgartenareals wurde bereits erster grober Vandalismus und weitere Vorkommnisse festgestellt (Verschmutzung, Müll, alkoholisierte Personen, Lärmbelästigung).
Durch eine Alkoholverbotsverordnung kann die Polizei bzw. das Ordnungsamt besser gegen die Verursacher vorgehen.
Mit 19 : 6 Stimmen beschloss der Stadtrat die bestehende Alkoholverbotsverordnung um den Bereich des Hofgartenareals zu erweitern. Dagegen stimmten die Fraktion der Grünen (außer 3. Bürgermeister Markus Dinnebier) und die FW-Fraktion.
4. Auwaldstadion soll 2028 teilweise saniert werden
Im November 2025 hat sich der Stadtrat für das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) beworben und kam nicht zum Zug (bundesweit 3.600 Förderanträge / 314 Projekte wurden bewilligt).
Die Kostenberechnung für eine Sanierung des Auwaldstadions ergab rund 1,8 Mio. Euro.
Inzwischen gibt es ein Förderprogramm SKS II, an dem sich Immenstadt beteiligen wird.
Die Stadt bemüht sich auch um andere Förderungen, wie der BayFAG-Förderung (anerkannter schulischer Bedarf, z.B. Laufbahnen, Allwetterplatz mit Hoch- und Weitsprung, Kugelstoßanlage, Umkleidekabine).
Förderung durch den Landkreis
Die Flutlichtanlage könnte über den BLSV/Bund gefördert werden.
Vertraglich wurde mit dem Landkreis vereinbart, dass bei Investitionsmaßnahmen für die schulische Nutzung der Landkreis an den Kosten nach Abzug anderer Förderungen mit 31 Prozent beteiligt.
Die Verwaltung schlägt deswegen vor, nur Maßnahmen umzusetzen, die für den schulischen Bedarf erforderlich sind. Voraussichtliche Gesamtkosten rund 1,25 Mio Euro, nach Abzug von Förderungen von Land und Landkreis wird mit einem Eigenanteil der Stadt von rund 508.000 Euro gerechnet.
Die Modernisierung der Flutlichtanlage kostet voraussichtlich 130.000 Euro. Nach Abzug von Forderungen und Eigenanteil der Vereine FCI / TVI würde ein Eigenanteil von rund 12.000 Euro bei der Stadt verbleiben.
Einstimmig beschloss der Stadtrat, die Sanierung für das Auwald-Stadion für das Jahr 2028 vorzunehmen und sich weiterhin für die SKS-Förderung zu bewerben.
Sofern für die SKS-Förderung keine Zusage erfolgt, ist die „kostenoptimierte Variante“ umzusetzen. Ferner kann die Verwaltung mit den Vereinen selbst abstimmen, ob die Flutlichanlage bereits 2027 erneuert wird, wenn der Eigenanteil der Stadt Immenstadt von 25.000 Euro nicht übersteigt.

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