Wesentliche Ergebnisse der Stadtratssitzung am 3. Juli 2025
1. Stadtrat entsendet Sarah Haneberg (CSU) und Johann Lochbihler in den Beirat des Bergbauernmuseums Diepolz – Karin Hagenauer (die Aktiven) zieht Kandidatur zurück
Im Zuge der Finanzierung des Allgäuer Bergbauernmuseums (BBM) durch den Bezirk Schwaben, den Landkreis Oberallgäu und die Stadt Immenstadt wurde im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung die Gründung eines Beirats vereinbart. Dieser Beirat soll paritätisch mit politischen Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Gebietskörperschaften besetzt werden. Nach aktueller Vereinbarung ist die Besetzung mit jeweils zwei politischen Vertreterinnen und Vertretern aus Bezirk, Landkreis und Stadt vorgesehen. Der Bezirk Schwaben hat mit Frau Barbara Holzmann und Herrn Edgar Rölz seine beiden Vertreter bereits benannt. Der Landkreis Oberallgäu sowie die Stadt Immenstadt wurden nun gebeten, ebenfalls zwei Mitglieder aus ihren Gremien zu bestimmen, damit noch vor Herbst 2025 eine konstituierende Sitzung des Beirats stattfinden kann.

Als Vertreter des Museums sollen die beiden Vorsitzenden des Trägervereins Philine Blees und Siegfried Zengerle, sowie der Betriebsleiter des Museums Thilo Kreier als Gäste an den Sitzungen teilnehmen. Darüber hinaus können jederzeit die jeweils zuständigen Verwaltungsbeauftragten von Bezirk, Landkreis und Stadt je nach Bedarf als Gäste hinzugezogen werden. Stimmberechtigt im Beirat sind ausschließlich die politischen Vertreterinnen und Vertreter der drei Gebietskörperschaften.
Mit der Benennung durch den Stadtrat wird die städtische Vertretung in diesem Gremium komplettiert. Ziel ist es, die Zusammenarbeit mit allen beteiligten Partnern weiterzuführen und gemeinsam an der nachhaltigen Entwicklung des Museumsstandorts mitzuwirken. Das Gremium dient dem Wissensaustausch und der Möglichkeit, aktuelle Themen in die jeweiligen kommunalen Parlamente einzubringen. Entscheidungen über Investitionen und grundlegende Weichenstellungen bleiben dem Schul-, Kultur- und Sozialausschuss (SKS) sowie dem Stadtrat vorbehalten.
Als Kandidaten benannte die CSU Sarah Haneberg, die Grünen Johann Lochbihler und die Wählergemeinschaft die Aktiven die Tourismusexpertin Karin Hagenauer (2. Vorstand Tourismusverein Großer Alpsee Immenstadt). Fraktionsführer Herbert Waibel begründete dies, dass ein Mitglied mit Tourismuserfahrung den Beirat des BBM bereichern würde und die Fraktionen der CSU und Grünen schon über den Bezirk und vermutlich den Landkreis gut vertreten seien.
Bürgermeister Nico Sentner erläuterte, dass die aktuelle Geschäftsordnung die Besetzung der Ausschüsse / Beiräte nach dem Grundsatz der proportionsgerechten Verteilung vorsieht und danach die größten Fraktionen CSU und die Grünen das Vorschlagrecht ausüben könnten.
In einer Abstimmung legte der Stadtrat mit 14 : 8 Stimmen fest, dass dieses Prinzip bei der Besetzung des Beirates des BBM anzuwenden ist. Daraufhin zog Karin Hagenauer ihre Kandidatur zurück.
Der Stadtrat entschied, zur Besetzung des neu zu gründenden Beirats für das Allgäuer Bergbauernmuseum als Vertreterin bzw. Vertreter zu entsenden:
1. Sarah Haneberg (CSU), 1 Gegenstimme
2. Johann Lochbihler (die Grünen), 2 Gegenstimmen
Die Mitglieder werden für die Dauer der geltenden Legislaturperiode des jeweils amtierenden Stadtrates als Vertreter in den Beirat entsendet.
2. Kurbeitrag wird erhöht
in seiner Sitzung am 24. Oktober 2024 hat der Stadtrat der Stadt Immenstadt beschlossen, den jeweiligen Kurbeitrag je Übernachtung mit Wirkung zum 1. Dezember 2024 um 1,00 € zu erhöhen. Hintergrund war die Einführung des „MOBIL PASS ALLGÄU“ zum 12. November 2024 inkl. einer deutlichen Ausweitung und Verbesserung des ÖPNV-Angebots für unsere Gäste.
In diesem Zusammenhang wurde eine 1. Änderungssatzung der Kurbeitragssatzung beschlossen, welche zum 1. Dezember 2024 in Kraft getreten ist.
Bereits zu Jahresbeginn 2024 wurde die Fa. KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH unter der Federführung unserer Stadt beauftragt, für die Alpsee-Grünten-Kommunen jeweils eine Neukalkulation der Kurbeiträge vorzunehmen und die bestehenden Kurbeitragssatzungen auf deren Aktualität zu überprüfen.
Seit Ende Mai 2025 liegen nun die jeweiligen Kalkulationen vor. Auch eine Neufassung unserer Kurbeitragssatzung konnte zwischenzeitlich mit der Fa. KUBUS sowie mit dem Bayer. Gemeindetag abgestimmt werden. Gemäß des damaligem Stadtratsbeschlusses soll eine abschließende Entscheidung über die Höhe des Kurbeitrages sowie über den Zeitpunkt der jeweiligen Umsetzung im Hinblick auf den saisonalen Verlauf nach Vorlage der finalen Kalkulation getroffen werden.

Aus diesem Grund hat die Verwaltung nun einen Vorschlag zur Kurbeitragsanpassung erarbeitet:
Nach intensiver Diskussion wurde über verschiedene Anträge der FW, der Grünen, des Hauptausschusses und der Wählergemeinschaft die Aktiven abgestimmt.
Markus Fetzer (FW) beantragte, den Kurbeitrag auf 4,79 € zu erhöhen. Dieser Antrag wurde mit 1 : 21 Stimmen abgelehnt.
Tina Thaqi (die Grünen) beantragte, den Kurbeitrag auf 4,00 € zu erhöhen. Dieser Antrag wurde mit 2 : 20 Stimmen abgelehnt.
Mit 16 : 6 Stimmen folgte der Stadtrat dem Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses vom 24. Juni 2025 zur Anpassung des Kurbeitrages auf 3,50 € und beschloss entsprechend die Neufassung der Kurbeitragssatzung. Die neue Kurbeitragssatzung soll mit Wirkung zum 1. November 2025 in Kraft treten. Diesen Beschluss trug auch Tourismusreferent Florian Hierl (die Aktiven) mit.
Somit wurde über den Antrag von Karin Hagenauer (die Aktiven), den Kurbeitrag aktuell nicht anzuheben, nicht mehr abgestimmt.
Mit 15 : 7 Stimmen beschloss der Stadtrat anzustreben, eine weitere Anpassung nicht vor Ablauf eines Zeitraums von zwei Jahren vorzunehmen.
Schlechterer Service und höhere Gebühren passen nicht zusammen
Aktiven-Fraktion lehnt mehrheitlich eine Kurbeitragserhöhung ab
Kommentar von Stadträtin Karin Hagenauer
Im Bereich Tourismus wurden bei den Haushaltsberatungen in der Summe drei Stellen gestrichen. Dies wird sich in den Öffnungszeiten der Touristinfos und in der Projektarbeit bemerkbar machen – also beim Service am Gast.
Service, Angebot und Leistung runter – Preis rauf und dabei 10 Cent unter der Konkurrenz bleiben, ist meiner Meinung nach nicht die richtige Vorgehensweise.
Bei der letzten Erhöhung des Kurbeitrags gab es mit den Mobilpass Allgäu einen absoluten Mehrwert für den Gast. Damals wurde bereits für Immenstadt eine weitere Erhöhung angedeutet. Wir hatten aber schon damals darum gebeten die Parkmöglichkeit am Viehmarktplatz als Park + Ride Parkplatz – das wäre vor allem wichtig für die Gäste aus den Ortsteilen Stein, Eckarts, Akams und Diepolz – anzubieten. Ziel ist es ja, die Gäste von der Straße zu bringen, um den Ausflugsverkehr zu verringern.
Die Argumentation: „Der Kurbeitrag ist ja NUR so hoch, weil IHR den ÖPNV wolltet“ hinkt und hat eine sehr schlechte Außenwirkung. Damit wird ein sehr gutes Projekt so lange kaputt geredet, bis man es wieder absetzt. Sehr schade ist, dass in Immenstadt offensichtlich dieses Angebot nicht wertgeschätzt wird, während Touristiker aus unseren Nachbargemeinden Bad Hindelang und Oberstaufen dies als buchungsentscheidenden Mehrwert für den Gast sehen und sogar Verkehrsbetriebe aus dem niederländischen Limburg unlängst in der Region waren, um sich das Konzept anzuschauen.
Wir können nicht den Kurbeitrag, wie gefordert, mit 4,79 € kostendeckend berechnen. Einerseits wäre das eine Wettbewerbsverzerrung im Vergleich mit umliegenden Kommunen und andererseits sind auch andere städtische Einrichtungen wie z.B. Tiefgaragen, Hallenbad, Kindergarten oder Friedhof ebenfalls defizitär und deren Gebühren müssten drastisch erhöht werden.
Kostenlose Nutzung eines gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehrs ist in Ferienregionen wie Schwarzwald oder Bayerischer Wald schon seit Jahrzehnten Standard. Kommt das Projekt „Mobil 365“ in dieser oder ähnlicher Form, sowie mit der Evaluation des MobilPass Allgäu oder mit der Erweiterung des Mobilpass um das Ostallgäu und das Kleinwalsertal, wird es ebenfalls nochmals Anpassungen geben müssen.
Wir können nicht jedes Jahr den Kurbeitrag um 30 Cent erhöhen. Deswegen lehne ich die Erhöhung „ohne Gegenleistung“ zum jetzigen Zeitpunkt ab. Die Erhöhung sollte erst mit einem weiter verbesserten ÖPNV oder durch die Schaffung eines Mehrwertes, z.B. von Park+Ride Parkplätzen erfolgen.
3. Einführung eines verkehrsberuhigten Bereichs und Einbahnstraßenregelung in der oberen Bahnhofstraße
Aktuell ist in der Bahnhofstraße Begegnungsverkehr zugelassen. Aufgrund der geringen Straßenbreite müssen Fahrzeuge auf die Gehwege ausweichen, was immer wieder zu schwierigen / gefährlichen Verkehrssituationen führt. Außerdem wird die Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h in der Bahnhofstraße von etlichen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten.
Vertreter der Händler in der Bahnhofstraße kamen auf Bürgermeister Sentner zu, um Lösungsmöglichkeiten für diese Situationen zu finden. Im Gespräch mit der Stadtverwaltung erarbeitete man folgendes Konzept:
In der Bahnhofstraße soll testweise eine Einbahnstraßenregelung stadteinwärts ab der Dobler-Parkplatzausfahrt sowie ein verkehrsberuhigter Bereich eingeführt werden, um die Geschwindigkeit zu drosseln und die Aufenthaltsqualität zur erhöhen. Zudem sollen Pflanztröge in der Straße platziert werden, um den Verkehrsfluss zu lenken.
Die Testphase soll sechs Wochen lang vom 18. August bis 28. September 2025 durchgeführt werden, um sowohl Ferien- als auch Schulzeiten zu berücksichtigen. Nach dieser Testphase soll der Erfolg des neuen Verkehrskonzeptes durch eine Befragung der Händler und Anwohner der Bahnhofstraße evaluiert sowie ggf. für die langfristige Einführung Unterschriften gesammelt werden.
Während der Testphase erhalten die Stadtbusse eine Ausnahmegenehmigung, welche für diese den Begegnungsverkehr im unteren Teil der Bahnhofstraße (Fäßler bis Ecke Felbinger) zulässt. Ebenso sollen Radfahrer entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen.
Für die Einführung der Einbahnstraßenregelung und des verkehrsberuhigten Bereichs fallen voraussichtlich 10.000 Euro an Kosten an:
• Beschilderung inkl. Rohrpfosten und Bodenhülsen: 1.565,00 €
• Mitarbeiter-/Maschinenkosten Beschilderung: 1.700,00 €
• Wiederherstellung Pflanztröge (5 Stück): 4.770,00 €
• Unterhalt/Bepflanzung Pflanztröge (5 Stück): 1.925,00 €
Gesamtkosten: 9.960,00 €
Hierbei handelt es größtenteils um einmalige Kosten, z.T. um interne Verrechnungen. Lediglich der Unterhalt für die Pflanztröge fällt jährlich an und ist zudem von der Anzahl der Pflanztröge abhängig (pro Pflanztrog ca. 385,00 €).
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 3. Juni 2025 die testweise Einführung eines verkehrsberuhigten Bereichs und einer Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße vorberaten und empfiehlt dem Stadtrat die sechswöchige Testphase zu beschließen.
Einstimmig beschloss der Stadtrat die Durchführung einer Testphase zur Einführung eines verkehrsberuhigten Bereichs und einer Einbahnstraßenregelung vom 18.08. bis 28.09.2025 im oberen Teil der Bahnhofstraße (ab dem Dobler-Parkplatz stadteinwärts) gemäß dem beiliegenden Beschilderungsplan.

Die Anregung von Herbert Waibel (die Aktiven) Geschwindigkeitskontrollen vor und während der Testphase durchzuführen, um vergleichbare Daten zu erhalten, ob mit einer Einbahnstraßenregelung schneller oder gleich schnell gefahren wird, wurde von Bürgermeister Nico Sentner unter der Einschränkung zugesagt, falls die entsprechenden Geräte verfügbar sind. Bisher sind, so die Verwaltung, keine größeren Unfälle in der Bahnhofstraße bekannt.
4. Gemeindeverbindungsstraße Adelharz – Göhlenbühl wird erneuert
Im Jahr 2024 wurde die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Eckarts und Adelharz erneuert.
Die Stadtwerke Immenstadt (Wasserversorgung) und AllgäuNetz (Strom) beabsichtigen, nun Leitungsbauarbeiten im öffentlichen Straßengrundstück / weiteren Verlauf der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Adelharz und Göhlenbühl durchzuführen. Dieser Streckenabschnitt mit rd. 650m Länge ist abschnittsweise sehr schadhaft, im Bereich des bestehenden Gewerbebetriebes fehlt zudem eine klare Abgrenzung der Nutzungen; die Verwaltung empfiehlt daher die Erneuerung der Straße über die gesamte Fahrbahnbreite inkl. den Entwässerungseinrichtungen im Zuge der Leitungsbauarbeiten.
Für die Vorplanung wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, welches die Kosten für die Straßenerneuerung auf der gesamten Strecke zwischen Adelharz und Göhlenbühl (bis zum Abzweig Freibrechts) auf 400.000 € brutto schätzt, zzgl. Baunebenkosten (Vermessung und Planung mit rd. 15 – 20% der eigentlichen Baukosten).
Im Haushalt für das Jahr 2025 ist ein Ansatz von 400.000 € für die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße von Göhlenbühl nach Freibrechts eingestellt. Fehlende Mittel können über die Haushaltstelle „Straßensanierung allgemein“ abgedeckt werden. Ggfls. können noch Leistungen der Stadtwerke und von AllgäuNetz (Beteiligung am Asphaltoberbau) bzw. von Grundstückseigentümern zum Abzug gebracht werden. Die genaue Höhe der Beteiligtenleistung wird bis zur Sitzung noch geklärt.
Der Stadtrat nahm die vorgestellte Planung zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die nächsten Planungsschritte sowie die Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen. Der Bürgermeister wurde ermächtigt die Aufträge für Planung und bauliche Umsetzung im Rahmen der vorgestellten Kosten zu erteilen.
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