1. Ganztagsbetreuung Grundschule Stein – Entwurfsplanung optimiert / Anbau statt Aufstockung
Ausgehend von der derzeitigen Mittagsbetreuung wurden vom Stadtrat (25.4.2024) folgende Beschlüsse (einstimmig) gefasst:
Die vom Sozial-, Kultur- und Sportausschuss am 18.04.2024 festgelegte Betreuungsquote von 80 % wird bestätigt.
Die vorgestellte Machbarkeitsuntersuchung zur Ganztagesbetreuung mit dem Konzept der „Kooperativen Ganztagsbildung“ an der Grundschule Stein wird grundsätzlich befürwortet. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung zur Durchführung der weiteren Schritte (Einleitung VGV-Verfahren, Erstellung Entwurf, weitere Abstimmung mit RvS, …). Die Stadtverwaltung wird bevollmächtigt, die hierzu notwendige Kooperationsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern (Staatsministerium für Unterricht und Kultus und Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) abzuschließen.
Nach zahlreichen Gesprächen mit der Förderstelle bei der Regierung von Schwaben u.a. auch im Zusammenhang mit der Ganztagesbetreuung an der Königsegg-Grundschule und einer veränderten Fördersituation (KFW), wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Zuschussantrag nun auf „Mittagsbetreuung“ zu stellen. Vorteil ist eine einfachere und deutlich schnellere Abwicklung der Förderung und analog zur Königsegg-Grundschule die Möglichkeit, jederzeit auf den beschlossenen Kooperativen Ganztag (KOGA) wechseln zu können. Die aktuelle Entwurfsplanung berücksichtigt sämtliche Anforderungen des Raumprogramms eines KOGA, auch ist ein Wechsel förderunschädlich. Der Betrieb als Mittagsbetreuung und die Änderungen wurden mit der Schulleitung abgestimmt und das Vorgehen gemeinschaftlich abgestimmt.

Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden die Planungen aus der Machbarkeitsstudie hinsichtlich des Eingriffes in den Bestand und regulären Schulablauf optimiert. In Abstimmung mit der Schulleitung soll auf die ursprüngliche Aufstockung u.a. aus den o.g. Gründen (Abbau PV-Anlage, aufwändige Verlagerung Lüftungseinheit, erheblicher Eingriff ins 1. OG mit Kabel und Leitungen) verzichtet werden. Stattdessen soll nördlich (Richtung Allwetterplatz) ein Anbau am Bestand über 3 Geschosse erfolgen. Dieser bewirkt eine effektive Ausnutzung der bestehenden Flure und Anlagen. Der vorgesehene 1-geschossige Neubau südlich im Schulhof bleibt, bekommt aber eine Nutzung für die Mittagsbetreuung.
Das beteiligte Büro FG-Architektur stellte die Pläne in der Sitzung vor. Wir bedanken uns beim Herrn Michael Gibbesch vom Büro FG-Architektur und Bürgermeister Nico Sentner, dass wir die aktuelle Entwurfsplanung veröffentlichen dürfen
Gegen 2 Stimmen beschloss der Stadtrat, die Entwurfsplanung in der vorgestellten Form weiter zu verfolgen.
Der Beschluss des Stadtrats vom 25. April 2024 wird bzgl. der Betreuungsform KOGA aufgehoben. Für den Förderantrag bei der Regierung von Schwaben wird eine Mittagsbetreuung beantragt.
Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren Schritte zur Realisierung der Ganztagesbetreuung an der Grundschule Stein durchzuführen (Einreichung Förderantrag Sommer 2025, Beginn der Arbeiten spätestens Sommer 2026).
2. Anpassung Kindergarten- und Krippengebühren – Erhöhung deckt nicht die Lohnsteigerungen der Personalausgaben
Die Verwaltung schlägt aufgrund der hohen Defizite vor, die Gebühren der Tarifordnung für die Kindertageseinrichtungen zu überarbeiten. Die Kindergartengebühren liegen bisher im Durchschnitt, die Kinderkrippengebühren liegen bisher etwas unter dem Durchschnitt umliegender Kommunen.
Aktuell sind in der Kinderbetreuung Defizite von aktuell rund 1,6 – 1,7 Mio. Euro / Jahr zu verzeichnen.
In den Kindergärten beträgt das Defizit pro Kind rund 5.500 Euro / Jahr
In den Kinderkrippen beträgt das Defizit 7.200 Euro / Jahr.


Der mit dem Sozialausschuss abgestimmte Entwurf sieht folgende Erhöhung vor (monatlich ab dem 1. September 2025 – 12 Monate jährlich). Auf Nachfrage unserer Stadträtin Karin Hagenauer, ob die vorgesehene Erhöhung der Kinderbetreuungsgebühren die aktuelle Lohnerhöhung der pädagogischen Fachkräfte ausgleiche, antwortete Bürgermeister Nico Sentner, dies sei nicht der Fall.
Buchungszeiten |
Kindergärten € | Kinderkrippen € |
> 3 bis 4 Stunden / Tag | von 125,00 auf 138,00 | von 216,00 auf 238,00 |
> 4 bis 5 Stunden / Tag | von 135,00 auf 149,00 | von 235,00 auf 259,00 |
> 5 bis 6 Stunden / Tag | von 165,00 auf 182,00 | von 248,00 auf 273,00 |
> 6 bis 7 Stunden / Tag | von 175,00 auf 193,00 | von 268,00 auf 295,00 |
> 7 bis 8 Stunden / Tag | von 195,00 auf 215,00 | von 295,00 auf 325,00 |
> 8 bis 9 Stunden / Tag | von 205,00 auf 226,00 | von 313,00 auf 344,00 |
Der Freistaat Bayern bezuschusst die Gebühr mit 100,00 € monatlich. Dies gilt für Kindergartenkinder ab September eines Jahres, in dem sie 3 Jahre alt werden bis zur Einschulung. Dieser Betrag wird im Rahmen der Betriebskostenförderung über die Gemeinde an die Einrichtungen gereicht. Der Betrag, der darüber hinaus geht, ist von den Eltern zu tragen.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung beim Kreisjugendamt zu beantragen (Antrag auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten).
Das Krippengeld (höchstens 100 Euro) ist – entgegen der Förderung für Kindergartenkinder – einkommensabhängig. Das Krippengeld wird direkt an die Eltern ausgezahlt.
Mit 13 : 8 Stimmen beschloss der Stadtrat, die vorgestellte Tarifordnung ab dem 01.09.2025 für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen in Kraft zu setzen.
Kommentar: Gebühren müssten stärker erhöht werden, um zumindest die Lohnkostensteigerung auszugleichen – Staat wälzt finanzielle Lasten auf Kommunen ab
Fair wäre es vom Gesetzgeber, wenn er die Kindergarten / -Krippengebühren – wie z. T. in anderen Bundesländern üblich – übernehmen würde. Leider sperrt sich die bayerische Staatsregierung gegen diese familienfreundliche Regelung.
Natürlich wollen wir, dass die pädagogischen Fachkräfte angemessen entlohnt werden! Nach dem hohen Defizit im laufenden Betrieb der städtischen Kindertageseinrichtungen hätten die Gebühren eigentlich deutlich stärker erhöht werden müssen. Mit der beschlossenen Erhöhung werden nicht einmal die Lohnkostensteigerungen der letzten Tarifrunde im öffentlichen Dienst ausgeglichen. Weitere jährliche Erhöhungen sind unausweichlich, um das Defizit nicht noch weiter so rasant ansteigen zu lassen. Statt um rund 15 – 20 Euro / Buchungszeit / Monat wäre mindestens eine Erhöhung um rund 40 Euro / Buchungszeit / Monat erforderlich. So wird das Dezizit für die Stadt wegen ungenügender Einnahmen und steigender Ausgaben immer weiter ansteigen. Aus diesem Grund haben wir Aktiven-Stadträte einstimmig gegen die vom Sozialausschuss beschlossenen Vorlage gestimmt.
Herbert Waibel, Fraktionsvorsitzender
3. ÖPNV: Willensbekundung zum Bahnhalt Bosch / Seifen
Der Landkreis Oberallgäu und die Stadt Kempten haben sich an der Planung der bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) für ein „Fahrplankonzept Oberallgäu/Kempten 203X“ beteiligt. So konnten sie sich jederzeit für die Belange der Region einsetzen. Der Endbericht wird in Kürze vorliegen. Aufbauend auf den Ergebnissen wird die BEG nun den Auftrag für den „Nachweis der fahrplantechnischen Machbarkeit“ des vorgeschlagenen Fahrplankonzeptes vergeben. Dieser berücksichtigt und bewertet auch neue Infrastrukturen (u.a. Wirtschaftlichkeitsprüfung, barrierefreie Gestaltung, Busanpassung, kommunale Umfeldmaßnahmen und gesicherte Finanzierung durch den Bund).
Ein wesentlicher Infrastrukturbedarf wird bei der Schaffung eines Bahnhalts „Seifen/ Bosch“ gesehen. Als Voraussetzung für die relativ aufwändige Untersuchung durch die DB InfraGo werden positive Willensbekundungen vom Landkreis als ÖPNV-Aufgabenträger und der Stadt Immenstadt i. Allgäu gefordert.
Einstimmig beschloss der Stadtrat seine Mitwirkungsbereitschaft im Hinblick auf die kommunalen Zuständigkeiten (Barrierefreiheit, kommunale Umfeldmaßnahmen) unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit durch die Stadt.
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