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	<title>Zweitwohnungssteuer &#8211; Die Aktiven Immenstadt</title>
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	<description>Bürger mit Mut, Herz und Verstand</description>
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		<title>Ganztagesbetreuung Grundschule Stein / Haushalt 2026 &#8211; ﻿Wichtige Ergebnis der Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 26. März 2026</title>
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				<pubDate>Fri, 27 Mar 2026 12:07:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ganztagsbetreuung Grundschule Stein]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt 2026]]></category>
		<category><![CDATA[Zweitwohnungssteuer]]></category>

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				<description><![CDATA[1. Ganztagesbetreuung Grundschule Stein kommt voran Der Stadtrat hatte am 22. Mai 2025 beschlossen, die Entwurfsplanung des Büro FG-Architektur (Anbau anstatt Aufstockung) weiter zu verfolgen. Die Kostenschätzung betrug 5.047.000 EUR, die Förderung 2.476.000 EUR, der Eigenanteil Stadt 2.571.000 EUR. Die Kostenberechnung beträgt nun 6.912.000 EUR, es besteht eine Förderungsschwankung von 2.854.000 – 3.207.000 EUR, der [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[
<p></p>



<p><br></p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>1. Ganztagesbetreuung
Grundschule Stein kommt voran</strong></p>



<p>Der Stadtrat hatte am 22. Mai 2025 beschlossen, die
Entwurfsplanung des Büro FG-Architektur (Anbau anstatt Aufstockung) weiter zu
verfolgen. Die Kostenschätzung betrug 5.047.000 EUR, die Förderung 2.476.000
EUR, der Eigenanteil Stadt 2.571.000 EUR.</p>



<p>Die Kostenberechnung beträgt nun 6.912.000 EUR, es
besteht eine Förderungsschwankung von 2.854.000 – 3.207.000 EUR, der Eigenanteil
Stadt beträgt entsprechend 2.854.000 – 3.207.000 EUR.</p>



<p><strong>Gründe der Kostenmehrung:</strong>
Baukostensteigerung in 24 Monaten 7 Prozent, Vergrößerung Gebäudehülle, Dach
für Entlüftungsanlage, zusätzlicher Raum für Sekretariat, Tiefengründung
notwendig, zusätzliche PV Anlage, Erforderliche Maßnahmen im Altbau
(Blitzschutz, Beschallung, Brand- und Arbeitsschutz).</p>



<p><strong>Mit großer Mehrheit ( gegen
1 Stimme) beschloss der Stadtrat</strong>, das Vorhaben weiter fortzuführen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Projekt, die Ausschreibungen und Vergaben
auf Basis der vorgestellten Kosten (Eigenanteil bis 3,2 Mio.) fortzuführen und
die entsprechenden Aufträge zu erteilen.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>2. Verkaufsoffener Sonn-
und Feiertag</strong></p>



<p><strong>Der Stadtrat beschloss
einstimmig</strong> die nötige Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung „Tag der Vereine“ am 26. April 2026
und der Veranstaltung „Residenz Immenstadt – historisch erleben“ am 03. Oktober
2026.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>3. Jahresrechnung 2024
verabschiedet</strong></p>



<p>Die Jahresrechnung des städtischen Haushaltsjahres
2024 wurde fertiggestellt und eine Übersicht über die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben (über EUR 25.000) im Jahr 2024 angefügt.</p>



<p>Die Zuführung vom Verwaltungs- an den
Vermögenshaushalt betrug EUR 2.557.306,65 (Ansatz EUR 3.424.000,00).</p>



<p><strong>Einstimmig beschloss der
Stadtrat</strong>, das Ergebnis der Jahresrechnung 2024, zur Kenntnis
zu nehmen und sie zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen. Die
über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>4. Haushalt 2026 – 2029
einstimmig verabschiedet</strong><br></p>



<p>Der Haushalt der Stadt Immenstadt (ohne Eigenbetrieb Stadtwerke) sieht im Jahr 2026 eine Kreditaufnahme von EUR 13.160.000,00 vor. Die Hebesätze (Grundsteuer A 380 v. H., Grundsteuer B 535 v. H. und Gewerbesteuer 380 v.H.) bleiben unverändert. </p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2026/03/2026-03-26-Präsentation-HH-2026-für-STR.pdf">Wir bedanken uns bei Stadtkämmerer Stefan Holzinger, dass wir die Präsentation des Haushaltes veröffentlichen dürfen: 2026 03 26 Präsentation HH 2026 für STR</a><a href="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2026/03/2026-03-26-Präsentation-HH-2026-für-STR.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>



<p><strong>Einstimmig beschloss der Stadtrat</strong>, die Haushaltssatzung der Stadt Immenstadt für das Haushaltsjahr 2026 wie vorgestellt zu beschließen. Ebenso den vorgestellten Finanzplan für die Jahre 2027 – 2029.</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>  <br><br> <br> <strong>Herbert Waibel, Fraktionsvorsitzender Wählergemeinschaft die Aktiven</strong></p><p><strong>Rede zur Verabschiedung des Haushalts 2026 </strong> </p><p>  Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sentner, werte Kolleginnen und  Kollegen, sehr geehrte Damen und Herrn der Verwaltung, liebe Mitbürger! </p><p> <strong>Erfreuliche Entwicklung der Steuerkraft</strong><br> Erfreulich ist die stabile, leicht steigende Steuer- und Umlagekraft Immenstadts. Diese zeigt die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Stadt auf. Es wurden den letzten Jahren mit den Investitionen in Gewerbegebiete und Infrastruktur vom Stadtrat die richtigen Entscheidungen getroffen.</p><p> <strong>Kommunen finanziell fremdgesteuert</strong><br> Getrübt wird diese Freude dadurch, dass die Schlüsselzuweisungen sinken und die Kreisumlage um 1,9 Prozent von 47,85 auf 49,75 Prozent erhöht wird und wir über 10,5 Mio. EUR an den Landkreis weiterreichen müssen. Entlastungsprogramme des Staates für Kommunen laufen aus und die Kosten im wichtigen sozialen Bereich des Bezirks steigen deutlich an und müssen letztendlich über die Landkreise / die Gemeinden finanziert werden. Dies macht deutlich, wie sehr die Finanzen der Kommunen fremdgesteuert sind.</p><p><br> <strong>Pflichtaufgaben stehen im Vordergrund</strong><br> Ebenso fremdgesteuert ist die Stadt bei vielen Pflicht-Ausgaben. Es hat sich schon im bei den letztjährigen Haushaltsberatungen angebahnt: Die sinnvollen und vom Staat vorgegebenen Investitionen in die Ganztagesbetreuung unserer Grundschulen müssen finanziert werden. Der Staat refinanziert nur einen Teil der entstehenden Kosten (Investitionen und später im Betrieb). So benötigt Immenstadt für die baulichen Maßnahmen der Ganztagesbetreuung in diesem Jahr Eigenmittel von über 11 Mio. EUR (Königsegg 8.7 Mio. EUR und Stein 2,575 Mio. EUR), deren Hauptförderung mit einer Verzögerung von zwei Jahren erfolgt. So überrascht es nicht, dass eine Steigerung des Schuldenstands zum Ende des Jahres um rund 10 Mio. EUR prognostiziert wird.<br> Der Haushalt 2026 bildet ab, dass sich Stadtrat und Verwaltung auf die Kernthemen der städtischen Daseinsvorsorge konzentrieren. Alle geplanten Investitionen im Vermögenshaushalt werden im Rahmen der Daseinsvorsorge und Pflichtaufgaben getätigt. Als Fraktion haben wir für alle geplanten Projekte gestimmt. Die vermeintlich „freiwilligen Leistungen“ bei den Renovierungen des Proberaums der Musikkapelle Bühl und des Dorfgemeinschaftshauses Akams fördern Kultur und Tradition, unterstützen das Ehrenamt und dienen so dem Zusammenhalt in unserer Stadt und seinen Ortsteilen.</p><p><br> <strong>Investitionen zur Stärkung des Tourismus und der Infrastruktur</strong><br> Die eingestellten Finanzmittel für Investitionen bei der Weiterentwicklung des Naturparkzentrums und der Neuordnung der Parksituation in Bühl wertet den Bereich am See deutlich auf und führt zu weniger Park-Suchverkehr. Außerdem lösen diese Maßnahmen mit dem Bau eines Familienhotels erhebliche private Investitionen aus, die unseren Tourismusstandort stärken. <br> Ein Meisterstück der Verwaltung unter Einbeziehung der Bürger ist die Nachnutzung der frei gewordenen Hofgartenfläche mitten in der Stadt. Die erzielte Zuschussquote mit 90 Prozent ist sensationell und ich bin mir sicher, dass dieser Bereich nach den Bauarbeiten mit allen einhergehenden optischen Einschränkungen eine grüne Oase für Entspannung und Begegnung in unserer Stadt wird.<br> Endlich erfolgt der Ausbau der Stadtspange im Bereich der Sonthofener Straße. Die eingesetzten Eigenmittel von 1,1 Mio. EUR lohnen sich auf alle Fälle. Einerseits, wird kann dann die Unterhaltslast auf den Bund übergehen und andererseits wird die Verkehrssicherheit für Radler mit dem Geh- / Radweg deutlich erhöht.</p><p><br> <strong>Deutliche Steigerung des Vermögensetats</strong><br> Insgesamt steigt unser Vermögensetat um 15,24 Prozent auf rund 29 Millionen EUR. Angesichts der zahlreichen geplanten Projekte ist diese Entwicklung gut nachvollziehbar.<br> Offen – wenn auch mit einem kleinen Lichtblick – bleibt weiterhin die Frage der Sanierung beziehungsweise des Neubaus unserer Mittelschule. Wir hoffen, dass Bürgermeister Nico Sentner gemeinsam mit den Vertretern des Landkreises zu tragfähigen Lösungsansätzen kommt, die bereits in früheren Jahren vom damaligen Bürgermeister Armin Schaupp sowie vom Stadtrat angedacht worden sind.<br> Dazu gehörte insbesondere die Überlegung, einen Neubau im Bereich von Gymnasium und Realschule zu realisieren und dabei einen gemeinsamen Mensabereich für Mittelschule, Realschule und Gymnasium zu schaffen. Eine solche Lösung hätte mehrere Vorteile: einen wirtschaftlicheren Betrieb, eine bessere Nutzung gemeinsamer Infrastruktur sowie eine geringere Belastung durch Containerklassen während der Bauzeit, da die bestehende Mittelschule weiterhin genutzt werden könnte. <br> Ein wichtiges Zeichen für die Mittelschul-Schulgemeinschaft ist es, dass für den laufenden Unterhalt der Mittelschule 60.000 EUR eingeplant sind, damit ärgste Mängel behoben werden können.<br> Auch in Zukunft bleibt es für unsere Stadt eine Herausforderung, über Investitionen die Bereiche Handwerk, produzierender Mittelstand, Einzelhandel und Tourismus zu stärken, um die Wirtschaftskraft unserer Stadt zu steigern, aber auch immer den kritischen Blick beizubehalten, was wir uns als Kommune leisten können – und was nicht.</p><p><br> <strong>Schuldenanstieg bremsen</strong><br> Immenstadts Schulden steigen – so die Prognose &#8211; bis zum Jahresende von aktuell rund 30,63 Mio. auf 41,42 Mio. EUR, die der Stadtwerke von 37,65 Mio. auf 50,76 Mio. EUR Schulden der Stadtwerke zu einem prognostizierten Gesamtschuldenstand von 92,18 Mio. Euro.<br> Es bleibt eine Daueraufgabe, die städtische Finanzkraft zu stärken und die deutlich ansteigende Verschuldung der letzten Jahre zu bremsen. </p><p><br> <strong>Der geplanten Neuverschuldung können wir aus folgenden Gründen zustimmen:</strong><br> &#8211; Die erheblichen Investitionen im Bereich Ganztagsbetreuung an den Grundschulen und der verzögerten Auszahlung der Zuschüsse.<br> &#8211; In der Vergangenheit wurden immer weniger Schulden aufgenommen, als bei der Verabschiedung der Haushalte eingeplant war (2025: prognostizierter Schuldenstand (ohne Eigenbetrieb Stadtwerke) 33,61 Mio. Euro – tatsächlicher Schuldenstand am Jahresende 30,63 Mio. Euro = rund minus 3 Mio. EUR). <br> &#8211; Die von Verwaltung und Stadtrat durchgeführten Maßnahmen in den Bereichen Parkgebühren, Kurbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag und Zweitwohnungssteuer haben die letzten Jahre zu deutlich gestiegenen Einnahmen geführt (2025 rund 3,5 Mio. EUR auf <strong>nun</strong> 3,65 Mio. EUR 2026).<br> &#8211; 1,4 Mio. EUR fließen in den Grunderwerb und verschafft der Stadt bei künftigen Projekten Handlungsspielrum.<br> &#8211; Die Stadtwerke, die grundsätzlich kostenneutral wirtschaften müssen, haben in ihrem Wirtschaftsplan alle geplanten Investitionen im Bereich der Fernwärme mit Krediten finanziert darstellt. Wenn dieses Netz in Betrieb genommen werden kann, fließen die Beiträge der Nutzer und die Kredite können entsprechend getilgt werden.<br> Es ist klar, ein so deutlicher Anstieg der Verschuldung kann kein Dauerzustand bleiben.</p><p><br> <strong>Freie Finanzspanne stagniert auf niedrigem Niveau</strong><br> (Diese zeigt auf, wieviel Finanzmittel die Stadt nach der Bedienung der Verbindlichkeiten noch für Investitionen bleiben.) <br> Die Freie Finanzspanne stagniert auf niedrigem Niveau (2024: 0,97 Mio., 2025: 0,77 Mio., 2026: 0,60 Mio. und 2027: 0,56 Mio. EUR). Ohne weitere Schuldenaufnahme mit höheren Zinssätzen, können wir wichtige Projekte nicht finanzieren. </p><p><br> <strong>Konnexitätsprinzip wird grob missachtet</strong><br> „Das Konnexitätsprinzip stellt sicher, dass keine kostenintensiven Aufgaben vom Land auf die kommunale Ebene übertragen werden, ohne dass die Kommunen für diese Mehrbelastung vom Land einen entsprechenden Ausgleich erhalten. Es gilt: Wer bestellt, der bezahlt.“ (Google)<br> Man kann als Stadtrat nicht oft genug darauf hinweisen: Das Konnexitätsprinzip wird immer mehr ausgehebelt. Bei den vorgeschriebenen Investitionen der Ganztagesbetreuung an den GS habe ich dies bereits ausgeführt. Die unvermeidlichen Kreditaufnahmen bringen die Stadt in eine noch stärkere finanzielle Schieflage. (Hofgartenanlagen „nice to have“ – Ganztagesangebot GS Pflichtaufgabe!)<br> Ein deutliches Plus für Kommunen bei den staatlichen Steueranteilen wäre das Gebot der Stunde, damit diese ihre ihnen zugewiesenen Pflichtaufgaben zur Daseinsvorsorge der Bevölkerung leisten können, ohne dass sie sich übermäßig verschulden müssen.<br> Trotz aller Widrigkeiten wollen die Aktiven-Stadträte gemeinsam mit Stadtrat, Bürgermeister und Verwaltung auch künftig konstruktiv daran mitwirken, dass wir für unsere Bürgerinnen und Bürger ein soziales und attraktives Wohnen in Immenstadt ermöglichen. In diesem Sinne wünsche ich dem neuen Stadtrat gute Entscheidungen!</p><p><strong>Dank</strong><br> Wir bedanken uns bei allen Kolleginnen und Kollegen für die konstruktiven Beratungen.<br> Wir bedanken uns ebenso bei der Verwaltung mit Kämmerer Stefan Holzinger und Bürgermeister Nico Sentner an der Spitze, für die gut vorbereitete, transparente Präsentation des Haushalts.<br> Wir stimmen dem Haushalt 2026 zu. </p></blockquote>



<p class="has-medium-font-size"><strong>5. Zweitwohnungssteuer wird
auf 25 Prozent erhöht</strong></p>



<p>Seit dem 1. Januar 2020 berechnet die Stadt
Immenstadt i. Allgäu einen Zweitwohnungssteuersatz i. H. v. 20 %.
Bemessungsgrundlage hierfür ist der jeweilige Mietaufwand (Nettokaltmiete) pro
Jahr. Für Mobilheime, Wohnmobile Wohn- und Campingwagen, Almen und Berghütten
wird bisher ein Steuer-Pauschalbetrag i. H. v. EUR 138,00 in Rechnung gestellt.</p>



<p>Von der Kämmerei wurden in den letzten Jahren
vermehrt Zweitwohnungen kontrolliert, daher sind die Bestände gestiegen. Bisher
nicht angemeldete Zweitwohnungsbesitzer konnten so bis zu vier Jahren
nachveranlagt werden. </p>



<p>Derzeitiger Bestand zum 1. Januar 2026: 754
Zweitwohnungen, 46 Dauercamper+Hütten (2014: 648 ZW / 39 DC+Hü; 2024: 758 ZW /
46 DC+Hü).</p>



<p>Etliche Kommunen heben in jüngster Vergangenheit
ihre Zweitwohnungssteuersätze an. </p>



<p>Die Verwaltung der Stadt Immenstadt schlägt aufgrund
der positiven Erfahrungen anderer Gemeinden eine Erhöhung des
Zweitwohnungssteuersatzes auf 25% rückwirkend zum 1. Januar 2026 vor.</p>



<p>Mehrere Stadträte forderten, den Satz auf 29 % zu
erhöhen. Dieser Antrag fand keine Mehrheit. </p>



<p><strong>Daraufhin beschloss der
Stadtrat mit großer Mehrheit (gegen 1 Stimme)</strong>, dass Immenstadt den
Satz zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auf 25 % der jeweiligen
Bemessungsgrundlage anhebt. Für Mobilheime, Wohnmobile Wohn- und Campingwagen,
Almen und Berghütten wird der bisherige Steuer-Pauschalbetrag in analogem
Verhältnis angepasst und beträgt dann EUR 172,50 (+ 25%).</p>



<p>Diese Änderungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2026
und werden i.R. einer Änderungssatzung gem. Anlage zur bestehenden
Zweitwohnungssteuersatzung umgesetzt.</p>



<p>Der erste Bürgermeister und die Stadtverwaltung werden beauftragt, die weiteren Schritte zu vollziehen (Ausfertigung und Bekanntmachung der Änderungssatzung, technische Änderungen, Steuerveranlagung etc.).</p>



<p></p>
]]></content:encoded>
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							</item>
		<item>
		<title>Ergebnisse der Sitzung des Stadtrates am 27. Januar 2022</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2022/01/28/ergebnisse-der-sitzung-des-stadtrates-am-27-januar-2022/</link>
				<comments>https://www.dieaktiven.de/blog/2022/01/28/ergebnisse-der-sitzung-des-stadtrates-am-27-januar-2022/#respond</comments>
				<pubDate>Thu, 27 Jan 2022 23:11:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Diepolz]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtalpe]]></category>
		<category><![CDATA[Tennishalle]]></category>
		<category><![CDATA[Zweitwohnungssteuer]]></category>

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				<description><![CDATA[Antrag der FW auf Erhöhung der Zweitwohnungssteuer abgelehnt Die FW stellte einen Antrag zur „Anpassung der Zweitwohnungssteuer mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen und der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken“. Durch die schrittweise Erhöhung des Steuersatzes ab 2023 bis in Jahr 2028 von 22 % bis 33 % solle mehr Wohnraum für Erstwohnsitze oder für Vermietung an [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<ol>
<li>
<h3><strong>Antrag der FW auf Erhöhung der Zweitwohnungssteuer abgelehnt<br />
</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Die FW stellte einen Antrag zur „Anpassung der Zweitwohnungssteuer mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen und der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken“.</p>
<p>Durch die schrittweise Erhöhung des Steuersatzes ab 2023 bis in Jahr 2028 von 22 % bis 33 % solle mehr Wohnraum für Erstwohnsitze oder für Vermietung an Touristen entstehen. Auch soll die Steuer für Wohnwagen im genannten Zeitraum schrittweise von EUR 152,- auf EUR 228,- gesteigert werden.</p>
<p>Die Verwaltung hat den Sachverhalt dem Bayer. Gemeindetag zur Prüfung übermittelt. Der Bayer. Gemeindetag gab die Auskunft, dass der Stadtrat jährlich den Steuersatz in der Satzung ändern könne. Die bayerische Rechtsprechung lege sich bei Steuererhöhung der sog. „erdrosselnden Wirkung“ auf eine Grenze von 20 % fest. So gebe es in ganz Bayern keine Kommune, in der dieser Steuersatz höher als 20 % sei (z.B. München 18 %, Garmisch und Lindau 20 %). Der Bayer. Gemeindetag empfiehlt der Stadt Immenstadt – wenn diese keine rechtlichen Risiken eingehen will – den Steuersatz bei maximal 20 % zu belassen.</p>
<p><u>Mit 5 : 20 Stimmen lehnte der Stadtrat</u> den Antrag der FW auf Anhebung der Zweitwohnungssteuer ab</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="2">
<li>
<h3><strong> Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Stadtalpe“</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt ist ein ca. 15 ha großes Areal für Wohnbauflächen im Bereich der Stadtalpe dargestellt. Davon wären maximal 4,00 ha für diesen Zweck nutzbar. Bei einer Bebauung wird ein sehr hohes Konfliktpotential in Bezug auf Landschaftsbild und Naturschutz sowie mit den Zielen der Raumordnung (Stichwort: Anbindegebot) erwartet.</p>
<p>Auch hatte das Landratsamt Oberallgäu bereits mehrfach (sowohl unter Landrat Kaiser als auch unter Landrat Klotz) signalisiert, dass ein mögliches Bauleitplanverfahren nicht mit einer positiven Stellungnahme rechnen kann.</p>
<p><u>Der Stadtrat beschloss mit 24:1 Stimmen</u> die 13. Änderung des FNP im Bereich der Stadtalpe.</p>
<p>Durch die Änderung des FNP sollen folgende Ziele verfolgt werden:</p>
<p>&#8211; Herausnahme der Darstellung von Wohnbaufläche im Bereich „Stadtalpe“ aus dem rechtskräftigen FNP.</p>
<p>&#8211; Anpassung der Darstellung des rechtskräftigen FNP an die kommunalen Entwicklungsziele der Stadt.</p>
<p>&#8211; Freihalten hochwertiger landschaftlicher Flächen von Wohnbauflächen</p>
<p>Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung durchgeführt.</p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren durchzuführen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="3">
<li>
<h3><strong> Abbruch Tennishalle vergeben<br />
</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>In der Stadtratssitzung am 26. Juli 2021 wurde die Verwaltung durch den Stadtrat beauftragt, die Tennishalle mit den dazugehörigen Tennisplätzen und der Kegelbahn abzubrechen. Für den Abbruch-u. Rückbau der Tennishalle-Kegelbahn wurde eine „beschränkte Ausschreibung“ durchgeführt. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote empfahl die Verwaltung, der Firma Max Wild GmbH den Auftrag im Gesamtwert von 218.682,02 € (brutto) zu erteilen.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u>, die Firma Max Wild GmbH mit dem Abbruch der Tennishalle zu beauftragen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="4">
<li>
<h3><strong> Neukonzept Kuhnigundenweg Diepolz &#8211; Umsetzung nur mit EU-Förderprogramm<br />
</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Der viel begangene Kuhnigundenweg wurde 2005 mit EU-Mitteln erbaut und ist ein Themenweg in Diepolz, auf dem an elf Spiel- und Infostationen, geleitet durch das Maskottchen „Kuhnigunde“, interaktiv und kindgerecht, Wissen um die Kulturlandschaft und deren Bewirtschaftung sowie die Tier- und Pflanzenwelt vermittelt werden. Nachdem die Elemente in den letzten Jahren zunehmend nicht mehr verkehrssicher waren und teilweise abgebaut werden mussten, ist geplant, den Weg umfänglich konzeptionell neu aufzustellen.</p>
<p><a href="https://www.bergbauernmuseum.de/das-museum/kuhnigundenweg.html">https://www.bergbauernmuseum.de/das-museum/kuhnigundenweg.html</a></p>
<p><img class="alignnone size-medium wp-image-4042" src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/01/2022-01-21-Kuhnigundenweg-480x226.jpg" alt="" width="480" height="226" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/01/2022-01-21-Kuhnigundenweg-480x226.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/01/2022-01-21-Kuhnigundenweg-240x113.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/01/2022-01-21-Kuhnigundenweg-768x362.jpg 768w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/01/2022-01-21-Kuhnigundenweg-1024x483.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/01/2022-01-21-Kuhnigundenweg.jpg 1381w" sizes="(max-width: 480px) 100vw, 480px" /></p>
<p>Dazu wurden in Absprache mit dem Bergbauernmuseum Gespräche mit dem Regionalmanagement geführt. Dabei wurde eine Förderung über Leader (Förderprogramm der EU, mit dem modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden) geprüft und in Aussicht gestellt.</p>
<p>Die Fa. Hochkant aus Gestratz hat dazu ein Konzept erstellt.</p>
<p>Es wurden folgende Kosten ermittelt:</p>
<p>Beschaffung, Bau und Umsetzung der Konzeptelemente   217.888,00 EUR brutto</p>
<p>Davon förderfähig nach Leader                                              91.549,00 EUR</p>
<p>Verbleibender Eigenanteil Stadt                                            126.339,00 EUR</p>
<p>Im Rahmen der Maßnahme soll eine öffentliche Toilettenanlage auf dem oberen Parkplatz gebaut werden, die ebenfalls über das Projekt Kuhnigundenweg förderfähig ist.</p>
<p>Die Toilettenanlage (ca. 60.000 EUR brutto) soll in einen geplanten Stadel zur Abstellung der Pistenraupe integriert werden. Der bisherige Stadel entspricht nicht den derzeit geltenden rechtlichen Vorgaben (Arbeits- u. Umweltschutzstandards). Die Kosten für den geplanten Stadel (Verwendung eigenes Holz aus dem Stadtwald) zur Unterbringen des Loipenspurgeräts werden von der Stadt &#8211; mit Ausnahme der Toilettenanlage (50% Leader-Förderung) &#8211; selbst getragen.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u>, diese Maßnahmen umzusetzen, falls eine Förderung über Leader erfolgt.</p>
<p>Herbert Waibel</p>
]]></content:encoded>
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							</item>
		<item>
		<title>Haushaltssperre und Bebauungsplan &#8220;Diepolz Süd&#8221; beschlossen &#8211; wesentliche Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 25. Juni 2020</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2020/06/26/haushaltssperre-und-bebauungsplan-diepolz-sued-beschlossen-wesentliche-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-25-juni-2020/</link>
				<comments>https://www.dieaktiven.de/blog/2020/06/26/haushaltssperre-und-bebauungsplan-diepolz-sued-beschlossen-wesentliche-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-25-juni-2020/#respond</comments>
				<pubDate>Thu, 25 Jun 2020 23:18:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Alpsee Immenstadt Tourismus GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Diepolz Süd]]></category>
		<category><![CDATA[Haushaltssperre]]></category>
		<category><![CDATA[Zweitwohnungssteuer]]></category>

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				<description><![CDATA[Zeichen gesetzt für junge Familien in Diepolz Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan „Diepolz Süd“ mit großer Mehrheit beschlossen. In Diepolz möchten junge Bürger Familien gründen und in ihrem Heimatort bauen. Dies gelingt ihnen nicht &#8211; trotz vorhandener Baulücken und Leerständen. Ein derzeit aktiver Landwirt könnte sich mittelfristig eine Bebauung am südlichen Ortsrand vorstellen und würde [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<h3><strong>Zeichen gesetzt für junge Familien in Diepolz</strong></h3>
<h3><strong>Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan „Diepolz Süd“ mit großer Mehrheit beschlossen.</strong></h3>
<p>In Diepolz möchten junge Bürger Familien gründen und in ihrem Heimatort bauen. Dies gelingt ihnen nicht &#8211; trotz vorhandener Baulücken und Leerständen.</p>
<p>Ein derzeit aktiver Landwirt könnte sich mittelfristig eine Bebauung am südlichen Ortsrand vorstellen und würde an ortsansässigen Interessenten sein Grundstück veräußern. Aus ortsplanerischer Sicht sind die in Frage kommenden Flächen auch sehr gut für eine Bebauung geeignet.</p>
<p>Derzeit befindet sich die Stadt in Grunderwerbsverhandlungen mit dem Grundstückseigentümer. Aller Voraussicht nach wird man sich auf ein Zwischenerwerbsmodell mit vier Bauplätzen verständigen, bei dem die Stadt einen Teil der Bauflächen erwirbt. Die Kosten der Bauleitplanung sollten anteilig umgelegt werden. Um Baurechte zu ermöglichen, ist die 12. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.</p>
<p>Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans ist es sinnvoll, den Geltungsbereich etwas großzügiger (bis zur vorhandenen Ortsstraße) zu fassen.</p>
<p><u>Mit 23 : 2 Stimmen beschloss der Stadtrat</u> die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes &#8220;Diepolz&#8221;</p>
<p>Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine Wohnbaufläche für die überwiegend ortsansässige Bevölkerung zur Erhaltung einer ausgewogenen Einwohnerzusammensetzung geschaffen werden. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung durchgeführt.</p>
<p>Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des FNP hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.</p>
<p><u>Mit 23 : 2 Stimmen beschloss der Stadtrat,</u> die Aufstellung des Bebauungsplanes &#8220;Diepolz&#8221; und begründete die Planung folgendemaßen</p>
<ul>
<li>Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs junger, ortsansässiger Familien</li>
<li>Abrundung der Bebauungsstruktur von Diepolz</li>
<li>Ausarbeitung einer in die Zukunft gerichteten Planung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung</li>
<li>Vermeidung / Minimierung von Nutzungs-Konflikten mit dem Naturraum</li>
</ul>
<p>Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Es wird ein Umweltbericht erstellt.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h3><strong>Direkte Unterstützung von Schülern beim „digitalen Lernen“</strong></h3>
<p>Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Im Zuge der Corona-Krise wurde ein „Sonderbudget Leihgeräte“ für Laptops, Notebooks, Tablets, Headsets usw. verabschiedet. Der Stadt Immenstadt als Schulaufwandsträger werden vom Bund 72.045 € als Vollfinanzierung zur Verfügung gestellt.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u> die überplanmäßige Ausgabe für das „Sonderbudget Leihgeräte“ aus dem Digitalpakt Schule in einer maximalen Höhe von 72.045 €. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Anschaffungen zu tätigen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h3><strong>Einstimmige Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2018 beschlossen</strong></h3>
<p>Die Jahresrechnung 2018 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates geprüft.</p>
<p>In seiner Sitzung am 02.04.2020 empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig dem Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 endgültig festzustellen und die Entlastung für dieses Rechnungsjahr auszusprechen.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u> das Ergebnis der Jahresrechnung für das Jahr 2018 festzustellen und die Entlastung für das Rechnungsjahr 2018 auszusprechen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h3><strong>Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie</strong></h3>
<h3><strong>Haushaltssperre bis zum Nachtragshaushalt einstimmig beschlossen</strong></h3>
<p>Die Corona Krise hat erhebliche negative finanzielle Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Stadt Immenstadt. Neben der Stundung von Abgaben, werden die Vorauszahlungen der Gewebesteuer nach unten korrigiert. Außerdem hat die Steuerschätzung seitens des Bayerischen Städtetages bereits einen Ausblick darauf gegeben, dass sich die Einkommenssteuer- und Umsatzsteuerbeteiligung nach unten entwickeln werden.</p>
<p>Von der Verwaltung wurde empfohlen, eine haushaltswirtschaftliche Sperre für die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln gemäß § 28 der Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik zu beschließen („<strong>Haushaltswirtschaftliche Sperre: </strong>Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, ist die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren.“) Mit dieser Maßnahme können Projekte gestoppt bzw. verschoben werden, die im Haushalt eingeplant sind. Kämmerin Franziska Lorzenz berichtete, dass so konkret rund 2,6 Mio. € eingespart werden können – es besteht dann noch ein voraussichtliches Defizit von rund 1,1 Mio € zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u> gemäß § 28 KommHV-K eine haushaltswirtschaftliche Sperre, die bis zum Erlass eines Nachtragshaushaltes zu gelten hat. Dieser wird im Herbst verabschiedet. Bis dahin klärt es sich, mit welchen finanziellen Hilfen Bund und Land den Kommunen in dieser Krise beistehen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h3><strong>Mehreinnahmen erwartet</strong></h3>
<h3><strong>Änderung der Satzung der Zweitwohnungssteuer</strong></h3>
<p>Bisher wurden für den Steuermaßstab zur Berechnung der Zweitwohnungsteuer die Werte der Einheitsbewertung von Grundstücken basierend auf den Wertverhältnissen von 1964 herangezogen. Dieser Werte wurden entsprechend dem Verbraucherpreisindex hochgerechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsteuerurteil vom 10. April 2018 die Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundstücken auf Grundlage der Wertverhältnisse von 1964 wegen der inzwischen aufgetretenen Wertverzerrungen für verfassungswidrig erachtet. Eine Hochrechnung mit dem Verbraucherpreisindex sei nicht geeignet, diese Wertverzerrungen auszugleichen. Das BVG hat zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben, die sich gegen die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in den Gemeinden Oberstdorf und Sonthofen wenden, die ebenfalls nach der genannten Jahresrohmiete veranlagen. Aufgrund dieses Beschlusses des BVG ist die gültige Satzung der Stadt Immenstadt rechtswidrig.</p>
<p>Vom Bayerischen Städte- und Gemeindetag wurde den Kommunen empfohlen, die jährliche Nettokaltmiete als Steuermaßstab heranzuziehen. Diese Erhebung wurde von der Stadt durchgeführt (Baujahr, Größe und Zustand der Zweit-Wohnung/Haus). Die rückgemeldeten Werte wurden anhand des Mietpreisspiegels für Immenstadt und Sonthofen hochgerechnet und die Jahresnettokaltmiete ermittelt.</p>
<p>Die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer beliefen sich im Jahr 2019 auf rd. EUR 440.000.</p>
<p>Hochgerechnet auf die einzelnen Steuersätze würde sich gemäß der neuen Satzung bei einem Steuersatz von 20 % eine Einnahmenerhöhung von rund 227.000 € ergeben:</p>
<p><u>Der Stadtrat beschloss einstimmig </u>die Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer mit einem Steuersatz von 20 %.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h3><strong>Statt 3-jährigem Verzicht werden Referentenerstattungen halbiert</strong></h3>
<p>Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Stadtverfassungsrechts muss aus rechtlichen Gründen bei § 5 Abs. 4 angepasst werden, da ein Verzicht auf Referentenerstattungen – wie in der konstituierenden Stadtratssitzung beschlossen – nicht möglich ist.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u> § 5 Abs. 4 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Stadtverfassungsrecht wie folgt abzuändern:</p>
<p>Die Referentinnen und Referenten der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergemeinschaften erhalten neben der Entschädigung nach Absatz 2 einen weiteren Grundbetrag von monatlich 24 €.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h3><strong>Neuregelung der Annahme von Spenden</strong></h3>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u>, das es zur Aufgabe des Hauptausschusses gehört, Nachlässen und Vermächtnissen sowie von Schenkungen und zweckgebundenen Spenden im Wert von mehr als 1.000 € (bisher 50.000 €) anzunehmen. Der Bürgermeister nimmt künftig Nachlässe und Vermächtnissen sowie Schenkungen und zweckgebundenen Spenden im Wert bis zu 1.000 € (bisher 50.000 €) an. Die Geschäftsordnung des Stadtrates wird entsprechend geändert.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h3><strong>Anzahl der Beiräte der Alpsee Immenstadt Tourismus GmbH wird um zwei erhöht</strong></h3>
<p>In den Vorberatungen zur konstituierenden Sitzung wurden Änderungen im Beirat der Alpsee Immenstadt Tourismus GmbH angeregt, damit möglichst viele Fraktionen des Stadtrates vertreten sind.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss d</u><u>er Stadtrat,</u> die Anzahl der Mitglieder im Beirat der Alpsee Immenstadt Tourismus GmbH von fünf auf sieben Mitglieder zu erhöhen. Zu weiteren Mitglieder des Beirates der Alpsee Immenstadt GmbH werden auf die Dauer von 6 Jahren (Legislaturperiode des Stadtrates) Vera Huschka (SPD) und Hannes Blaschke (FW) gewählt.</p>
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							</item>
		<item>
		<title>Kurzbericht von der Stadtratssitzung vom 25.09.2014</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2014/09/26/kurzbericht-von-der-stadtratssitzung-vom-25-09-2014/</link>
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				<pubDate>Fri, 26 Sep 2014 10:44:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Richard Kraus]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Bericht Stadtratssitzung, Ausschuss-Sitzungen]]></category>
		<category><![CDATA[Einsparungen freiwilliger Leistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierung Gewerbegebietsentwicklung Seifen-West]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzkonsolidierung]]></category>
		<category><![CDATA[Hochwasserschutz Winkelbach]]></category>
		<category><![CDATA[KFW-Hotel]]></category>
		<category><![CDATA[Zweitwohnungssteuer]]></category>

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				<description><![CDATA[Bei der Sitzung des Stadtrates am 25.9. 2014 wurde Folgendes beschlossen: 1. Hotelentwicklung der Kath. Jugendfürsorge in Bühl Der Stadtrat beschloss einstimmig den Flächennutzungsplan und beauftragte die Verwaltung mit der erneuten Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Kommentar: Im Zuge der Hoteldiskussion &#8220;Chalet-Hotel&#8221; wurde von Gegnern des Projektes &#8220;Chalet-Hotel&#8221; öffentlich der Vorwurf geäußert, Stadtverwaltung und Stadtrat würden [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Sitzung des Stadtrates  am 25.9. 2014 wurde Folgendes beschlossen:</p>
<ul>
<li>
<h5>1. Hotelentwicklung der Kath. Jugendfürsorge in Bühl</h5>
<p>Der Stadtrat beschloss einstimmig den Flächennutzungsplan und beauftragte die Verwaltung mit der erneuten Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.</li>
</ul>
<p><em>Kommentar: Im Zuge der Hoteldiskussion &#8220;Chalet-Hotel&#8221; wurde von Gegnern des Projektes &#8220;Chalet-Hotel&#8221; öffentlich der Vorwurf geäußert, Stadtverwaltung und Stadtrat würden das Hotel-Vorhaben der KJF nur mit &#8220;halber Kraft&#8221; vorantreiben. Ich denke, es wird mit diesem einstimmigen Beschluss des Stadtrates deutlich, dass der Stadtrat mit Bürgermeister Armin Schaupp an der Spitze &#8220;mit voller Kraft&#8221; das Hotel-Projekt der KJF voranbringt und die KJF nach Kräften unterstützt, damit dieses Hotel-Projekt möglichst schnell umgesetzt wird. Hoffentlich treibt auch die KJF dieses Projekt künftig konsequent voran.<br />
Ebenso deutlich wird von Stadt und Vermietern, aber auch der KJF deutlich gemacht, dass Bühl/See gut zwei Hotels verträgt, da die letzten 10 Jahre in Bühl/See die Bettenanzahl drastisch gefallen ist.<br />
Herbert Waibel</em></p>
<ul>
<li>
<h5>2. Finanzkonsolidierung</h5>
<ul>
<li><strong>2.1 Zweitwohnungssteuer</strong><br />
Dem Vorschlag des Hauptausschusses &#8211; auf eine prozentuale Berechnung von 9 % (bisher 8,5 %) des Mietwertes umzustellen und auf das von Zweitwohnungsbesitzern als ungerecht empfundene &#8220;Stufenmodell&#8221; zu verzichten wurde mit 21:3 Stimmen zugestimmt. Dies ergibt rechnerisch Mehreinnahmen von 18.365. Derzeit ist das Aufkommen der Zweitwohnungssteuer 268.689 €/Jahr.</li>
<li><strong>2.2 Einsparungen bei freiwilligen Leistungen</strong><br />
Es wurde noch ein alternatives Sparmodell in die Diskussion eingebracht. Auf Anregung von Bürgermeister Schaupp wurde daher die Entscheidung vertagt und nochmals zur Beratung in den Hauptausschuss verwiesen. Die Verwaltung wird bis dahin prüfen, wie hoch der Einspareffekt dieses Alternativmodells sein wird.</li>
</ul>
</li>
<li>
<h5>3. Finanzierung des Gewerbegebiets Seifen-West</h5>
<p>Mit 16:8 Stimmen hat der Stadtrat entschieden, einen Abschluss eines projektbezogenen Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Firma KFB zusammen mit der Raiffeisenbank OA-Süd eG zu tätigen. Dadurch wird die Finanzierung des Gewerbegebeites Seifen-West aus dem allgemeinen Haushalt heraus genommen und kann deutlich übersichtlicher und flexibler gehandhabt werden als durch eine Abwicklung über den städtischen Haushalt. Dieses Vorgehen hat die Stadt bei der Finanzierung des Baugebietes Rauhenzell bereits erfolgreich praktiziert.</li>
<li>
<h5>4. Hochwasserschutz Winkelbach</h5>
<p>Der Finanzierungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern wurde mit 22:2 Stimmen zugestimmt.<br />
Die geschätzten Projektkosten belaufen sich auf ca. 600.000 Euro, die Stadt hat davon 30 Prozent zu tragen. Erreicht wird ein Schutzgrad &#8220;hundertjähriges Hochwasser&#8221;.</li>
<li>
<h5>5. Systemhoheit über das Meldewesen</h5>
<p>Der Aufsichtsrat der Alpsee-Grünten-Tourismus GmbH (AGT) hat in seiner Sitzung am 8. Juli 14 zugestimmt, die Systemhoheit über den Betrieb des Meldewesens auf die Alpsee-Grünten-Tourismus GmbH zu übertragen. Neben einer gemeinsamen Statistik, die für eine erfolgreiche Marketingarbeit unabdingbar ist, hat die außerdem den Vorteil, dass durch einen gemeinsamen Vertrag deutlich günstigere Kondidtionen mit dem Anbieter ausgehandelt werden konnten. Die Meldedaten bleiben weiterhin im Besitz der Stadt Immenstadt. Mitarbeiter der Alpsee-Grünten Tourismus GmbH erhalten Dateneinsicht in die Meldedaten der Kommunen. Eine vertrauliche Behandlung gilt als vereinbart. Der Stadtrat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung mit 23:1 Stimmen zu.</li>
</ul>
<p>Da alle Punkte abgearbeitet wurden, entfällt die für den 30.09. vorgesehene Sitzung.</p>
<p>Mit freundlichem Gruß</p>
<p>Herbert Waibel</p>
]]></content:encoded>
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							</item>
		<item>
		<title>Einladung zur öffentlichen Fraktionssitzung am Dienstag, 23. September</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2014/09/18/einladung-zur-oeffentlichen-fraktionssitzung-am-dienstag-23-september/</link>
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				<pubDate>Thu, 18 Sep 2014 08:53:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Richard Kraus]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Entwicklung Bühl]]></category>
		<category><![CDATA[Fraktionssitzung]]></category>
		<category><![CDATA[KJF Hotel]]></category>
		<category><![CDATA[Reduktion freiwilliger Leistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Zweitwohnungssteuer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.dieaktiven.de/?p=1916</guid>
				<description><![CDATA[Liebe Freunde der Aktiven, liebe an der Kommunalpolitik Interessierte, herzliche Einladung zur öffentlichen Fraktionssitzung der Wählergemeinschaft die Aktiven am Dienstag, 23. September, 20.00 Uhr, Gasthof Hirsch, Immenstadt Zu aktuellen Fragen der Kommunalpolitik finden folgende Veranstaltungen statt: 1. Öffentliche Fraktionssitzung unserer Wählergemeinschaft am Dienstag, 23. September, 20.00 Uhr, Gasthof Hirsch, Immenstadt (Konferenzraum) Vorbereitung auf die Stadtratssitzungen [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Freunde der Aktiven,<br />
liebe an der Kommunalpolitik Interessierte,</p>
<p>herzliche Einladung zur öffentlichen Fraktionssitzung der Wählergemeinschaft die Aktiven am Dienstag, 23. September, 20.00 Uhr, Gasthof Hirsch, Immenstadt</p>
<p>Zu aktuellen Fragen der Kommunalpolitik finden folgende Veranstaltungen statt:</p>
<p>1. Öffentliche Fraktionssitzung unserer Wählergemeinschaft am<br />
Dienstag, 23. September, 20.00 Uhr, Gasthof Hirsch, Immenstadt (Konferenzraum)</p>
<p>Vorbereitung auf die Stadtratssitzungen vom 25. Und 30. September 2014<br />
2. Öffentliche Bürgerinformation von Bürgermeister Armin Schaupp am Dienstag, 23. September, Rathaus, großer Sitzungssaal, 19.00 Uhr, zu den Themen der Stadtratssitzungen.</p>
<p>Tagesordnung der Stadtratssitzungen vom 25. und 30. September 2014, 19.00 Uhr, Rathaus, großer Sitzungssal.<br />
Die Punkte, die auf der Sitzung vom 25.9. nicht abgearbeitet werden können, werden dann am 30.9. behandelt.</p>
<ul>
<li>1. Genehmigung der Protokolle der Stadtratssitzungen vom 24.7. und 5.8.14</li>
<li>2. Bauleitplanung / Stadtentwicklung</li>
<ul>
<li>2.1 Dritte Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes / „Hotel Katholische Jugendfürsorge“<br /> Behandlung der Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss</li>
<li>2.2 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotel KJF“<br /> Behandlung von Stellungnahmen und Billigung des Entwurfes und Beschluss über nochmalige Auslegung</li>
</ul>
</ul>
<ul>
<li>3. Finanzkonsolidierung</li>
<ul>
<li>3.1 Änderung der Zweitwohnungssteuer <br />(Empfehlung des Hauptausschusses vom 16.9.: Erhöhung von 8,5 auf 9%, Wegfall der von Zweitwohungsbesitzern als ungerecht empfundene Stufenregelung und statt dessen fester Beitragssatz von 9 % des Mietwertes. Dies ergibt rechnerisch Mehreinnahmen von 18.365. Derzeit ist das Aufkommen der Zweitwohnungssteuer 268.689 €/Jahr.</li>
<li>3.2 Reduktion freiwilliger Leistungen <br />Nach den erfolgten Gesprächen mit den betroffenen Vereinen / Organisationen hat die Verwaltung einen Vorschlag über Kürzungen erarbeitet, über den diskutiert und abgestimmt wird.</li>
</ul>
</ul>
<p><em><strong>Kommentar</strong>: Unsere angespannte Haushaltslage macht Einsparungen bei den freiwilligen Leistungen unumgänglich, damit wir als Stadt wieder mehr finanziellen Handlungsspielraum bekommen. Auf diesem Hintergrund sehe ich die derzeitige Diskussion um das geplante „Chalet-Hotel“ in Bühl sehr kritisch, wenn durch die Gegner apodiktisch ein Hotel auf einer im Flächennutzungsplan ausgewiesenen „Hotelfläche“ ausgeschlossen werden soll. Tourismus ist einer der wenigen Branchen, wo wir als Stadt Mehreinnahmen erzielen können. Durch das Projekt Alpsee 2000 sind wir finanziell in erhebliche Vorleistungen gegangen (Investitionen von rund 14 Mio €, finanziert durch Fördermittel der EU, des Landes und durch unsere Stadt).Einerseits müssen wir in Immenstadt unseren sozialen Standard einschränken und auf der anderen Seite soll uns verwehrt werden, dringend benötigte Mehreinnahmen (ca 160.000 € / Jahr laut Kämmerer Sigi Zengerle) für die Stadt zu erzielen.</em></p>
<p><em>Herbert Waibel</em></p>
<ul>
<li>4. Finanzierung der Gewerbegebietsentwicklung Seifen-West</li>
<li>5. Systemhoheit über das touristische Meldewesen</li>
</ul>
<p>Mit freundlichem Gruß</p>
<p>Herbert Waibel</p>
]]></content:encoded>
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