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	<title>Baugebiet Akams &#8211; Die Aktiven Immenstadt</title>
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	<description>Bürger mit Mut, Herz und Verstand</description>
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		<title>Baugebiet Akams macht großen Schritt &#8211; Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 2. März 2023</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2023/03/02/baugebiet-akams-macht-grossen-schritt-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-2-maerz-2023/</link>
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				<pubDate>Thu, 02 Mar 2023 22:44:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Baugebiet Akams]]></category>
		<category><![CDATA[Feuerwehr Bühl]]></category>

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				<description><![CDATA[1. Neue Erschließungsstraße in Akams heißt „Im Buch“ Für das Neubaugebiet in Akams wird eine Straßenbenennung notwendig. Die Verwaltung machte folgende Vorschläge: Im Buch (Flurkartenbezeichnung) oder Stiftungsfeld (ortsübliche Bezeichnung der Wiese). Stadtrat Ulrich Kennerknecht brachte noch den Namen „Im Kirchengrund“ in die Diskussion. Mit der Mehrheit von 10 Stimmen beschloss der Stadtrat, die Erschließungsstraße „Im [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>1. Neue Erschließungsstraße
in Akams heißt „Im Buch“</strong></p>



<p>Für
das Neubaugebiet in Akams wird eine Straßenbenennung notwendig. Die Verwaltung machte
folgende Vorschläge: Im Buch (Flurkartenbezeichnung) oder Stiftungsfeld
(ortsübliche Bezeichnung der Wiese). Stadtrat Ulrich Kennerknecht brachte noch
den Namen „Im Kirchengrund“ in die Diskussion.</p>



<figure class="wp-block-image"><img src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2023/03/2023-03-02-StR-ö-Anlage-1-Akams-Erschließungsstr.-Im-Buch-Stiftungsfeld.jpg" alt="" class="wp-image-4305" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2023/03/2023-03-02-StR-ö-Anlage-1-Akams-Erschließungsstr.-Im-Buch-Stiftungsfeld.jpg 604w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2023/03/2023-03-02-StR-ö-Anlage-1-Akams-Erschließungsstr.-Im-Buch-Stiftungsfeld-240x182.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2023/03/2023-03-02-StR-ö-Anlage-1-Akams-Erschließungsstr.-Im-Buch-Stiftungsfeld-480x364.jpg 480w" sizes="(max-width: 604px) 100vw, 604px" /></figure>



<p><strong>Mit der Mehrheit von 10 Stimmen beschloss der Stadtrat</strong>, die Erschließungsstraße „Im Buch“ (erster zur Abstimmung gegebener Vorschlag) zu benennen.</p>



<p></p>



<p><strong>2. Stadtwerke &#8211; Entlastung
für Jahresabschluss 2020 </strong></p>



<p>Der
Jahresabschluss 2020 wurde vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Dieser hat dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss 2020 nun endgültig
festzusetzen und die Entlastung für dieses Rechnungsjahr auszusprechen. </p>



<p><strong>Einstimmig beschloss der Stadtrat</strong>, das Ergebnis des Jahresabschlusses für das Jahr 2020 festzustellen und hat die Entlastung für das Rechnungsjahr 2020 ausgesprochen. </p>



<p></p>



<p><strong>3. Kommandantenwahl
Freiwillige Feuerwehr Bühl a. Alpsee</strong></p>



<p>Der
im Jahr 2021 gewählte 1. Kommandant Alexander Mosmang erreicht im Jahr 2023 die
von Gesetzes wegen vorgeschriebene Altersgrenze für den aktiven
Feuerwehrdienst. Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst entfällt nach
derzeit geltendem Recht eine Voraussetzung für die Ausübung des Amtes als
Kommandant einer Feuerwehr. Für die Freiwillige Feuerwehr Bühl a. Alpsee ist
deshalb im Jahr 2023 die Einsetzung eines neuen 1. Kommandanten notwendig.</p>



<p>Am
14. Januar 2023 fand in einer Versammlung die Wahl des Feuerwehrkommandanten
und des Feuerwehrkommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Bühl
a. Alpsee statt. </p>



<p>Die
anwesenden Mitglieder der Feuerwehr wählten die Herren Helmut Geiger als
Feuerwehrkommandanten und Elias Hierl als Feuerwehrkommandanten-Stellvertreter</p>



<p>Der
Beginn der neuen Amtszeit wurde auf den 12.08.2023 festgelegt.</p>



<p><strong>Einstimmig beschloss der Stadtrat:</strong> Für die Freiwillige Feuerwehr Bühl a. Alpsee wird Herr Helmut Geiger als Feuerwehrkommandant und Herr Elias Hierl als Feuerwehrkommandant-Stellvertreter von der Gemeinde bestätigt. Die Amtszeit für die Ausübung der beiden Ämter beginnt am 12.08.2023 und endet am 11.08.2029.</p>



<figure class="wp-block-image"><img src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/07/6-rechts-unten-Feuerwehr-2-Bühl-1024x768.jpg" alt="" class="wp-image-3697" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/07/6-rechts-unten-Feuerwehr-2-Bühl-1024x768.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/07/6-rechts-unten-Feuerwehr-2-Bühl-240x180.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/07/6-rechts-unten-Feuerwehr-2-Bühl-480x360.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/07/6-rechts-unten-Feuerwehr-2-Bühl-768x576.jpg 768w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/07/6-rechts-unten-Feuerwehr-2-Bühl-800x600.jpg 800w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/07/6-rechts-unten-Feuerwehr-2-Bühl-300x225.jpg 300w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/07/6-rechts-unten-Feuerwehr-2-Bühl-320x240.jpg 320w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/07/6-rechts-unten-Feuerwehr-2-Bühl-640x480.jpg 640w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>Die Aktiven-Stadträte und Altstadträte bedanken sich aus ganzem Herzen bei Alexander Mosmang für sein jahrzehntelanges Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr Bühl a. Alpsee. 41 Jahre stellte er sich als freiwilliger Feuerwehrmann in den Dienst seiner Mitbürger. Davon war er zwölf Jahre zweiter und zwanzig Jahre erster Kommandant. Leidenschaftlich, beharrlich und immer fair hat er dem Stadtrat immer wieder die für seine Kameraden schwierigen, fast unzumutbaren Zustände des alten, maroden Feuerwehrgebäudes vor Augen geführt. Die Krönung seiner Bemühungen ist derzeit mit dem Neubau des neuen Feuerwehrgebäudes am Bühler Ortsrand sichtbar, das künftig den Bühler Feuerwehrlern optimale Bedingungen für Einsatz und Übungen bieten wird.</em></p><p><em>Unsere Glückwünsche und Dank für ihren Einsatz gelten Helmut Geiger und Elias Hierl zu ihrer Wahl als Kommandant bzw. Kommandant-Stellvertreter. Ihnen – und allen Feuerwehrmännern- und Frauen unserer Stadt und seinen Ortsteilen – wünschen wir, dass sie heil und unversehrt von ihren Einsätzen zurückkommen werden.</em></p><p><em>Herbert Waibel</em></p><p></p></blockquote>



<p><strong>4. Baugebiet Akams –
Vergabeverfahren und weitere Regelungen für Bauplätze beschlossen</strong></p>



<p>Der
Bau- und Umweltausschuss hatte in seiner Sitzung vom 29.11.2022 über die
Vergabe der Bauplätze im Baugebiet Akams beraten und einen Empfehlungsbeschluss
gefasst.</p>



<p>Die
Stadt verfügt über 14 Bauplätze, welche derzeit eine Größe von insgesamt 10.112
qm (Nettobauland) aufweisen. Die städtischen Grundstücke weisen nach aktuellem
Planungsstand eine Größe von 567 qm bis 830 qm auf.</p>



<p>Aufgrund
der angestrebten „Bevorzugung“ von Einheimischen (Ortsansässigkeit) &#8211; ist
hinsichtlich der Rechtssicherheit &#8211; zwingend eine Einkommens- und
Vermögensprüfung vorzunehmen. Personen, die diese vorhandenen Grenzen
überschreiten, können nicht am Vergabeverfahren teilnehmen.</p>



<p>Auch
kann ein Bauwerber grundsätzlich nicht am Vergabeverfahren teilnehmen, wenn
dieser bereits Eigentümer einer Immobilie in Immenstadt i. Allgäu ist.</p>



<p>Zehn
der 14 städtischen Bauplätze (7.077 qm) auf Fl.Nr. 60 (Einheimischenmodell) sollen
direkt an die Bauwerber veräußert bzw. im Wege des Erbbaurechts vergeben werden.
Die zugehörige Richtlinie ist der Anlage „Richtlinie Baugebiet Akams“
beigefügt. Die Bauplätze werden nach den sich sodann ergebenden Platzierungen
vergeben. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. </p>



<p>Die
weiteren vier städtischen Bauplätze (3.305 qm) auf Fl.Nr. 71/2 werden im
Losverfahren vergeben. Das Notariat Immenstadt wird dazu ein Tatsachenprotokoll
führen.</p>



<p>Die
Grundstücke mit den Nummern 12 und 13 werden gemäß Empfehlungsbeschluss des Bau-
und Umweltausschusses vom 3.5.2022 mit Einfamilienhäusern – und nicht mit
Doppelhaushälften – bebaut.</p>



<p>Die
zehn städtischen Bauplätze auf Fl.Nr. 60 werden zu einem Kaufpreis von 320,00
€/qm bzw. im Wege eines Erbbaurechts vergeben.</p>



<p><strong>Der Stadtrat nahm den Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses von 29. Nov. 2022 zur Kenntnis und beschloss gegen zwei Stimmen </strong>folgendes Vergabeverfahren und weitere Regelungen bei der Vergabe der Bauplätze im Neubaugebiet Akams: </p>



<figure class="wp-block-image"><img src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2023/03/2023-03-02-StR-ö-Anlage-3-Akams-städtische-Bauplätze-1024x704.jpg" alt="" class="wp-image-4306" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2023/03/2023-03-02-StR-ö-Anlage-3-Akams-städtische-Bauplätze-1024x704.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2023/03/2023-03-02-StR-ö-Anlage-3-Akams-städtische-Bauplätze-240x165.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2023/03/2023-03-02-StR-ö-Anlage-3-Akams-städtische-Bauplätze-480x330.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2023/03/2023-03-02-StR-ö-Anlage-3-Akams-städtische-Bauplätze-768x528.jpg 768w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2023/03/2023-03-02-StR-ö-Anlage-3-Akams-städtische-Bauplätze.jpg 1247w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Zehn der 14 städtischen Bauplätze werden nach der Richtlinie gemäß der Anlage „Richtlinie Baugebiet Akams“ (Einheimischenmodell) veräußert bzw. im Wege des Erbbaurechts vergeben. Gemäß der sich sodann ergebenden Platzierungen, werden die Bauplätze nacheinander vergeben. Bei Punktgleichheit entscheidet die Anzahl der Kinder und dann das Los. Die weiteren vier städtischen Bauplätze werden direkt unter allen Bewerber (außerhalb des Einheimischenmodells) im Losverfahren vergeben.</p>



<p>Die
Grundstücke mit den Nummern 12 und 13 werden gemäß Empfehlungsbeschluss des
Bau- und Umweltausschusses vom 03.05.2022 mit Einfamilienhäusern – und nicht
mit Doppelhaushälften – bebaut.</p>



<p>Baupflicht besteht innerhalb von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung.</p>



<p>Zehn
städtische Bauplätze werden im Rahmen des Einheimischenmodells zu einem
Kaufpreis von 320,00 €/qm vergeben bzw. im Wege der Vergabe im Erbbaurecht
beträgt der jährliche Erbbauzins 3% des vergünstigten Grundstückswertes.</p>



<p>( Beispielrechnung [Erbbauzins] für einen durchschnittlichen Bauplatz: 722 qm x 320,00 €/qm x 3% = 6.931,20 € pro Jahr )</p>



<p>Die
Laufzeit soll zunächst 75 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption um weitere 20
Jahre betragen. Weiter stellt die Stadt dem Erbbaurechtsnehmer &#8211; während der
Laufzeit des Erbbaurechts – in Aussicht, das Grundstück ebenfalls erwerben zu
können. Die genauen Konditionen sind sodann zum Zeitpunkt der Antragsstellung
zwischen den Parteien zu verhandeln.</p>



<p>Die
beiden Vertragsparteien räumen sich zudem gegenseitige Vorkaufsrechte ein.</p>



<p>Vier
städtische Bauplätze werden in einem Losverfahren zu einem Kaufpreis von 600,00
€/qm veräußert und somit nicht im Wege eines Erbbaurechts vergeben. Auch hier
sind die üblichen Dienstbarkeiten (Wohnraumnutzungsbeschränkung,
Weiterveräußerungsverbot, Baupflicht, …) analog der Richtlinie – jedoch mit
verkürzten Bindungsfristen – zu bestellen.</p>



<p>Die Verkaufspreise gelten für erschlossenes Bauland. Sämtliche Kosten, die mit dem Kaufvertrag/Erbbaurechtsvertrag in Zusammenhang stehen, sind vom jeweiligen Antragsteller zu übernehmen.</p>



<p><strong>Der Energie- bzw. Nachhaltigkeitsaufschlag</strong> wird gemäß der Anlage „klimaverträgliches Neubaugebiet“ umgesetzt. </p>



<p>Sofern
sich die KfW-Förderbedingungen ändern, wird der künftig bestmögliche Standard
von der Stadt gefördert.</p>



<p><strong>Erläuterung:</strong> Zu dem o.g. Kaufpreis erfolgt ein pauschaler Aufschlag von 10.000,00 € pro Gebäude, welcher über den Kaufvertrag eingefordert wird. Auch bei der Bestellung des Erbbaurechts wird dieser Betrag eingeholt.</p>



<p>Sobald
der Bauwerber die Voraussetzungen erfüllt hat und diese der Stadt nachgewiesen
sind, wird dem jeweiligen Erwerber der Betrag in Höhe von 10.000,00 €
erstattet. Dies soll die Erwerber animieren, ein nachhaltiges und
klimaverträgliches Gebäude zu errichten.</p>



<p>Weiter ist jeder Bauwerber verpflichtet, eine PV-Anlage mit einer Leistung von mind. 4 kWp zu errichten. Die Umsetzung dieser Forderung wird ebenfalls entsprechend per Dienstbarkeit in dem jeweiligen Kaufvertrag abgesichert.</p>
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							</item>
		<item>
		<title>Baugebiet Akams und &#8220;Eberl-Areal&#8221; &#8211; Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 19. Mai 2022</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2022/05/19/baugebiet-akams-und-eberl-areal-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-19-mai-2022/</link>
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				<pubDate>Thu, 19 May 2022 21:45:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Baugebiet Akams]]></category>
		<category><![CDATA[Eberl Areal]]></category>

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				<description><![CDATA[1. Vermögen der Dr.-Rudolf-Vogel-Stiftung soll in Stiftungsfond eingebracht werden Die Dr.-Rudolf-Vogel-Stiftung ist eine nichtrechtsfähige (sog. fiduzarische) Stiftung. Träger der Stiftung ist die Stadt Immenstadt i. Allgäu. Die Stiftung geht zurück auf den Anfang September 2005 verstorbenen früheren Konrektor des Staatlichen Gymnasiums und langjährige ehrenamtlichen wissenschaftlichen Leiter des Stadtarchivs, Studiendirektor a.D. Dr. Rudolf Vogel. Dieser war [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<h3><strong>1. Vermögen der Dr.-Rudolf-Vogel-Stiftung soll in Stiftungsfond eingebracht werden</strong></h3>
<p>Die Dr.-Rudolf-Vogel-Stiftung ist eine nichtrechtsfähige (sog. fiduzarische) Stiftung. Träger der Stiftung ist die Stadt Immenstadt i. Allgäu. Die Stiftung geht zurück auf den Anfang September 2005 verstorbenen früheren Konrektor des Staatlichen Gymnasiums und langjährige ehrenamtlichen wissenschaftlichen Leiter des Stadtarchivs, Studiendirektor a.D. Dr. Rudolf Vogel. Dieser war mit Immenstadt sehr verbunden und hat sich mit der Stadtgeschichte intensiv auseinander gesetzt. Das in Fachkreisen anerkannte Stadtbuch Immenstadt, das 1996 unter seiner Federführung herausgegeben wurde, und die wissenschaftliche Leitung des Stadtarchivs von 1987 bis zu seinem Tod legen dafür lebhaftes Zeugnis ab Mehr dazu unter <a href="https://www.stadt-immenstadt.de/leben-soziales/stiftungen/">https://www.stadt-immenstadt.de/leben-soziales/stiftungen/</a></p>
<p>Die Schenkungen in der Gesamthöhe von 131.000 € hat der Stadtrat am 11. Mai 2006 mit der Auflage angenommen, den Betrag in eine nicht rechtsfähige Stiftung einzubringen. Die Stiftung soll das Stadtarchiv Immenstadt fördern. Der Betrag wurde damals einer Sonderrücklage zugeführt, über das Verwahrbuch für die Kassenbestandsverstärkung eingesetzt und nicht gesondert als Sondervermögen, getrennt vom übrigen Gemeindevermögen, verwahrt. Über den Verwaltungshaushalt wurden jährlich Zinsbeträge auf das Verwahrbuch gebucht und zum Teil auch wieder dem Stiftungszweck zugeführt. Der Restbetrag wurde undifferenziert auf der Sonderrücklage belassen. Dies hat der Bayer. Kommunale Prüfungsverband beanstandet. Nach Beschaffung einer Software für das Stadtarchiv beträgt das Stiftungsvermögens mittlerweile 136.063,42 €.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u>, die Verwaltung zu beauftragen, die Vermögenswerte der Dr.-Rudolf-Vogel-Stiftung in einen Stiftungsfonds einzubringen. Die Vermögenswerte sollen bestmöglich erhalten und vermehrt werden, sodass der Stiftungszweck fortdauernd erfüllt werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>2. Baugebiet Akams</strong></h3>
<h4><strong>2.1 Stadtrat beschließt einstimmig die Satzung zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Baugebiet Akams“</strong></h4>
<p>Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden, anderweitiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden die Stellungnahmen inzwischen abgegeben.</p>
<p><u>Gegen eine Stimme hat der Stadtrat</u> die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen und abgewogen. Den Abwägungs- und Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen wurde ohne Änderung zugestimmt. Der Bebauungsplan mit Grünordnung „Baugebiet Akams“ in der Fassung vom 19.05.2022 mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, dem zeichnerischen Teil (Planzeichnung) und der Begründung in der Fassung vom 19. Mai 2022 wurde als Satzung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.</p>
<blockquote><p>Für die Aktiven-Stadtratsfraktion erinnerte Fraktionsführer Herbert Waibel daran, dass die Anregung für das neue Baugebiet aus der Akamser Bürgerschaft an die Stadt herangetragen wurde. Gemeinsam mit der kath. Kirche / Pfründestiftung war es das Anliegen der Stadträte der letzten Periode, vor allem jungen Mitbürgern aus Akams eine Perspektive in ihrem Heimat-Ortsteil zu bieten und dafür zu sorgen, dass Akams eine vitale Bevölkerungsstruktur behält und das reichhaltige soziale Leben in den Vereinen langfristig gesichert bleibt.</p></blockquote>
<h4><strong>2.2 Bauauftrag zur Erschließung des „Baugebiets Akams“ 7 Prozent unter Kostenberechnung</strong></h4>
<p><u>Der Stadtrat nahm zustimmend zur Kenntnis</u>, dass der Bauauftrag für die Erschließung des Baugebiet Akams an die Fa. Lässer vergeben wurde.</p>
<p>Das Ausschreibungsergebnis lag mit 2.016.901,98 € brutto gemäß Leistungsverzeichnis und somit etwa 7 % unter der Kostenberechnung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Stadtalpe“ einstimmig auf den Weg gebracht</strong></h3>
<p>Im Bereich „Stadtalpe&#8221; soll eine Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes erfolgen, um die Darstellung als „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Flächen für Wald“ zu ermöglichen.</p>
<p>Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 27 Januar 2022 einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst ( <a href="https://www.dieaktiven.de/blog/2022/01/28/ergebnisse-der-sitzung-des-stadtrates-am-27-januar-2022/">https://www.dieaktiven.de/blog/2022/01/28/ergebnisse-der-sitzung-des-stadtrates-am-27-januar-2022/</a> ). Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Stadtalpe“ wurde die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt.</p>
<p>Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist nun abgeschlossen und der Flächennutzungsplan kann gebilligt und förmlich ausgelegt werden. Von den Trägern öffentlicher Belange und etlichen Privatpersonen wurde die geplante Änderung begrüßt.</p>
<p>Derzeit ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt ist die etwa 15,08 ha große Fläche als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Um die Darstellungen des Flächennutzungsplanes an die tatsächlichen Entwicklungsabsichten der Stadt anzupassen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.</p>
<p><u>Einstimmig billigte der Stadtrat</u> den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Stadtalpe“ in der Fassung vom 25 April 2022 und beschloss, diesen öffentlich auszulegen sowie die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>4. Ehemaliges Eberl-Areal im Herzen der Stadt soll entwickelt werden – Pläne vorgestellt</strong></h3>
<p><img class="alignnone size-medium wp-image-4128" src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_142015-Eberl-Gelände-480x360.jpg" alt="" width="480" height="360" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_142015-Eberl-Gelände-480x360.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_142015-Eberl-Gelände-240x180.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_142015-Eberl-Gelände-768x576.jpg 768w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_142015-Eberl-Gelände-1024x768.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_142015-Eberl-Gelände-800x600.jpg 800w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_142015-Eberl-Gelände-300x225.jpg 300w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_142015-Eberl-Gelände-320x240.jpg 320w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_142015-Eberl-Gelände-640x480.jpg 640w" sizes="(max-width: 480px) 100vw, 480px" /> <img class="alignnone size-medium wp-image-4129" src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_142252-Eberl-Gelände-480x360.jpg" alt="" width="480" height="360" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_142252-Eberl-Gelände-480x360.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_142252-Eberl-Gelände-240x180.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_142252-Eberl-Gelände-768x576.jpg 768w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_142252-Eberl-Gelände-1024x768.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_142252-Eberl-Gelände-800x600.jpg 800w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_142252-Eberl-Gelände-300x225.jpg 300w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_142252-Eberl-Gelände-320x240.jpg 320w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_142252-Eberl-Gelände-640x480.jpg 640w" sizes="(max-width: 480px) 100vw, 480px" /> <img class="alignnone size-medium wp-image-4130" src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_182249-Eberl-Gelände-480x360.jpg" alt="" width="480" height="360" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_182249-Eberl-Gelände-480x360.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_182249-Eberl-Gelände-240x180.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_182249-Eberl-Gelände-768x576.jpg 768w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_182249-Eberl-Gelände-1024x768.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_182249-Eberl-Gelände-800x600.jpg 800w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_182249-Eberl-Gelände-300x225.jpg 300w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_182249-Eberl-Gelände-320x240.jpg 320w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/20220517_182249-Eberl-Gelände-640x480.jpg 640w" sizes="(max-width: 480px) 100vw, 480px" /></p>
<p>Nach der Fusion der Firmen Eberl Druck GmbH und Kösel ist das ehemalige Druckereigelände größtenteils leerstehend und soll nun weiterentwickelt werden. In seiner Sitzung vom 13. Februar 2020 hatte der Stadtrat beschlossen, zur Umsetzung einer sinnvollen städtebaulichen Entwicklung einen Bebauungsplan aufzustellen. Mit den Eigentümern wurden entsprechende Gespräche geführt. Diese haben nun mit dem Büro FG Architekten einen Entwurf ausgearbeitet, auf dessen Grundlage ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden kann. Finanzielle Aufwendungen, die durch die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans entstehen, sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.</p>
<p>Auf dem Areal bietet sich Platz für die Entwicklung weiterer Gewerbeeinheiten im EG-Bereich (u.a. auch die Möglichkeit einer weiteren innerstädtischen Kindertageseinrichtung) sowie für weiteren Wohnraum. Insgesamt könnten hier nach dem vorliegenden Entwurf ca. 80 &#8211; 90 Wohneinheiten entstehen.</p>
<p>Aus Sicht der Verwaltung und des Stadtrates sollte hier eine Mischung aus verschiedenen Wohnungstypen (z.B. Seniorenwohnen / Wohngemeinschaften; &#8211; sozial geförderter Wohnraum /; altersgerechte Wohnungen; Mix aus Eigentumswohnungen; Familienwohnungen) entstehen, welche neben den Eigentumswohnungen auch den Bedarf an zeitgemäßen und bezahlbaren Mietraum decken. Dies soll über einen städtebaulichen Vertrag abgesichert werden (festgelegter Anteil an gefördertem Wohnraum). Weiter sollten aus Sicht der Verwaltung auch Wohnraumnutzungs- und Veräußerungsbeschränkungen dinglich gesichert werden.</p>
<p>In der Sitzung wurde die Planung von Vertretern des Büros FG Architekten vorgestellt.</p>
<p><img class="alignnone size-medium wp-image-4123" src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/2022-05-19-Eberl-Areal-1-480x394.jpg" alt="" width="480" height="394" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/2022-05-19-Eberl-Areal-1-480x394.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/2022-05-19-Eberl-Areal-1-240x197.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/2022-05-19-Eberl-Areal-1.jpg 678w" sizes="(max-width: 480px) 100vw, 480px" /></p>
<p><img class="alignnone size-medium wp-image-4124" src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/2022-05-19-Eberl-Areal-2-480x398.jpg" alt="" width="480" height="398" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/2022-05-19-Eberl-Areal-2-480x398.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/2022-05-19-Eberl-Areal-2-240x199.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/05/2022-05-19-Eberl-Areal-2.jpg 697w" sizes="(max-width: 480px) 100vw, 480px" /></p>
<p>Wir bedanken uns bei <strong>Ulrich Eberl und FG Architekten</strong>, dass wir diese beiden perspektivischen Planskizzen, wie das &#8220;Eberl-Areal&#8221; bebaut werden könnte, veröffentlichen dürfen.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u>, den vorgestellten Entwurf zur Kenntnis zu nehmen und signalisierte seine grundsätzliche Bereitschaft, für die Umsetzung des Vorhabens einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.</p>
<blockquote><p><strong>Überzeugende Planung</strong></p>
<p>Wir Aktiven Stadträte finden die von Ulrich Eberl, den Investoren und dem Planungsbüro FG Architekten im Zusammenspiel mit Stadtverwaltung / Stadtrat Zug um Zug entwickelten Pläne, das „Eberl-Areal“ für Gewerbe und einer Mischung aus verschiedenen Wohnungstypen zu entwickeln, sehr gelungen. Es war für uns beeindruckend, wie in diesem Prozess Anregungen Seitens der Stadt von den Planern konkret und kreativ aufgenommen wurden. Die vorgestellten Planungen und Eckpunkte stellen unserer Ansicht nach eine solide Planungsgrundlage für die weitere Entwicklung dar, die hoffentlich in einigen Jahren in einem neuen Immenstädter Quartier ihren krönenden Abschluss finden wird.</p>
<p>Herbert Waibel</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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							</item>
		<item>
		<title>Haushalt 2022 verabschiedet und Baugebiet Akams auf den Weg gebracht</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2022/02/24/haushalt-2022-verabschiedet-und-baugebiet-akams-auf-den-weg-gebracht/</link>
				<comments>https://www.dieaktiven.de/blog/2022/02/24/haushalt-2022-verabschiedet-und-baugebiet-akams-auf-den-weg-gebracht/#respond</comments>
				<pubDate>Thu, 24 Feb 2022 22:37:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Baugebiet Akams]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt 2022]]></category>

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				<description><![CDATA[Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 24. Februar 2022 Baugebiet Akams auf den Weg gebracht Der Stadtrat hatte am 22.07.2021 den Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung „Baugebiet Akams“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 22.07.2021 gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Baugebiet [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 24. Februar 2022</strong></h2>
<ol>
<li>
<h3><strong> Baugebiet Akams auf den Weg gebracht</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Der Stadtrat hatte am 22.07.2021 den Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung „Baugebiet Akams“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 22.07.2021 gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.</p>
<p>Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Baugebiet Akams“ lag im Zeitraum vom 04.08.2021 bis einschließlich 22.09.2021 öffentlich aus. Von sieben Bürgern wurden Rückmeldungen vorgebracht.</p>
<p>Im Rahmen der Beteiligung der Behörden wurden diese sowie anderweitige Träger öffentlicher Belange zu einer Stellungnahme aufgefordert. Sie hatten bis zum 22.09.2021 Zeit sich zu äußern. Parallel hierzu wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u></p>
<p>&#8211;       Die Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit werden zur Kenntnis genommen und abgewogen. Den Abwägungs- und Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen wird ohne Änderung zugestimmt. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.</p>
<p>&#8211;        Durch die formalen Änderungen sind keine wesentlichen Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.</p>
<p>&#8211;       Der Bebauungsplan mit Grünordnung „Baugebiet Akams“ in der Fassung vom 24.02.2022 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.</p>
<p>&#8211;       Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="2">
<li>
<h3><strong> Beteiligungsbericht 2020</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Der Beteiligungsbericht des Jahres 2020, sowie der Nachtrag zum Beteiligungsbericht wurde den Mitgliedern des Stadtrats vorab per E-Mail übermittelt</p>
<p><u>Einstimmig nahm der Stadtrat</u> den Beteiligungsbericht 2020 samt Anlagen zur Kenntnis.</p>
<p><strong> </strong></p>
<ol start="3">
<li>
<h3><strong> Haushaltsplan 2022 und Finanzplan 2023-2025 verabschiedet</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Kämmerin Franziska Lorenz stellte den Haushalt 2022 und den Finanzplan 2022-2025 anhand einer Präsentation vor. Der Verwaltungshaushalt hat einen Umfang von 38,023 Mio. Euro und der Vermögenshaushalt von 27,670 Mio. Euro. Somit beläuft sich der Gesamthaushalt der Stadt Immenstadt auf rund 65,693 Mio. Euro. Er sieht im Jahr 2022 eine Kreditaufnahme von 8,9 Mio. Euro vor.</p>
<p>Es ist keine Erhöhung der Hebesätze (Grundsteuer, Gewerbesteuer) vorgesehen. Die Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer A betragen 380 v. H., für die Grundsteuer B 535 v. H. und für die Gewerbesteuer 380 v.H.</p>
<p>Der Hauptausschuss hat in der Sitzung vom 15 Februar 2022 dem Stadtrat einstimmig empfohlen, den Haushalt 2022 und den Finanzplan 2023-2025 in dieser Fassung zu beschließen.</p>
<p><iframe src="//docs.google.com/viewer?url=https%3A%2F%2Fwww.dieaktiven.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2022%2F02%2F2022-Haushalt-Pr%C3%A4sentation-HH-HA-15.02.2022.pdf&hl=de&embedded=true" class="gde-frame" style="width:100%; height:500px; border: none;" scrolling="no"></iframe>
<p class="gde-text"><a href="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2022/02/2022-Haushalt-Präsentation-HH-HA-15.02.2022.pdf" class="gde-link">Download (PDF, 3.58MB)</a></p>  Wir bedanken bei der Kämmerin, Frau Franziska Lorenz, dass wir ihre Haushaltspräsentation veröffentlichen dürfen.</p>
<p>Der am 15. Februar 2022 vom Werkausschuss einstimmig empfohlene Wirtschaftsplan der Stadtwerke weist eine Darlehensaufnahme von EUR 9.750.000 und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von EUR 7.970.000 für die Stadtwerke auf.</p>
<p>Bürgermeister und Sprecher der verschiedenen Stadtratsfraktionen gaben zum Haushalt ihre Bewertungen und Stellungnahmen ab.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u> den vorgestellten Haushalt 2022 und den vorgestellten Finanzplan 2022 &#8211; 2025</p>
<p><strong> </strong></p>
<blockquote><p><strong>Stellungnahme der Aktiven-Stadtratsfraktion zum Haushalt 2022, vorgetragen von Fraktionssprecher Herbert Waibel</strong></p>
<p>Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sentner, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herrn der Verwaltung, liebe Mitbürger!</p>
<p><strong>Licht und Schatten</strong> prägen den Haushalt für 2022.</p>
<p>Es ist erfreulich, dass die Stadt anscheinend das Corona-Tal durchschritten hat. Die Steuer-einnahmen haben mit 25,55 Mio. Euro wieder fast das Niveau von 2020 erreicht. Es zahlt sich aus, dass der Immenstädter Stadtrat vergangener Perioden seinen Schwerpunkt auf die Stärkung des Mittelstandes und Tourismus gesetzt hat, um die Einnahmekraft zu stärken. So steigt sowohl die prognostizierte Gewerbesteuer mit 7 Mio. Euro (2021: 5 Mio. €) als auch die Einkommensteuerbeteiligung mit 8,5 Mio. Euro (2021: 7,99 Mio. €) erfreulich an. Statt der erwarteten Gesamtverschuldung Ende 2021 von rund 58 Mio. Euro liegt das Ergebnis bei nun 49 Mio. Euro. Auch für 2022 sind die Haushaltsansätze konservativ angesetzt und es ist zu erwarten, dass die geplante Neuverschuldung von 13 Mio. Euro vermutlich nicht voll ausgeschöpft werden wird. Sonst würde diese zu einem Gesamtschuldenstand von rund 62,6 Mio. Euro führen.</p>
<p>Trotzdem ist die geplante Steigerung der Gesamtverschuldung für uns schwindelerregend. Auch wenn derzeit die Zinsen niedrig sind: Schulden müssen getilgt werden. Und welchen Einfluss die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine auf die Finanzmärkte haben werden, steht in den Sternen.</p>
<p>Ein Blick in die Entwicklung der Freien Finanzspanne (Diese zeigt auf, wieviel Finanzmittel die Stadt nach der Bedienung der Verbindlichkeiten noch für Investitionen bleibt.) zeigt, dass diese in der vergangenen Periode 2014-2020 im Jahresschnitt mit rund 3 Mio. Euro deutlich höher ausgefallen ist als für die Jahre 2022 – 2025 mit etwa 1,5 Mio. Euro prognostiziert wird. Daraus folgt für unsere Fraktion: Wir müssen künftige Investitionen noch intensiver auf deren nachhaltige Finanzierbarkeit und auf entstehende Folgekosten überprüfen. Und wir müssen weiterhin Mittelstand und Tourismus und damit die Wirtschaftskraft unserer Stadt mit allen Kräften stärken, damit wir unsere Pflichtaufgaben stemmen und so weiterhin eine soziale, pulsierende Stadt bleiben werden. Dies wird angesichts der anstehenden Millionenprojekte wie der Generalsanierung der Hauptschule, der Sanierung der Sonthofener Straße oder der Erstellung einer neuen Stadthalle eine Herkulesaufgabe. Da werden wir vermehrt zu diskutieren haben, was wir uns leisten können – und was nicht.</p>
<p>Natürlich stimmen wir diesem Haushalt 2022 geschlossen zu, haben wir doch die geplanten Projekte mit beschlossen und auf den Weg gebracht. Sie sind sinnvoll und dienen überwiegend der Bewältigung der Daseinsvorsorge. Exemplarisch seien genannt</p>
<p>&#8211; der Neubau des Kindergartens in Stein, damit junge Familien den Spagat von Familie und Beruf gut meistern können.</p>
<p>&#8211; der Neubau des Feuerwehrhauses in Bühl, wo die Stadt seit langem bei der Bühler Wehr im Wort steht, dass diese ihren wichtigen Dienst für uns alle künftig unter angemessenen Bedingungen leisten kann.</p>
<p>&#8211; die Netzwerkverkabelung des Schulzentrums und die Fertigstellung der Sanierung der Königsegg-Grundschule, damit nun die Schulgemeinschaften unter deutlich besseren Bedingungen soziales und digitales Lernen praktizieren können.</p>
<p>&#8211; die im Haushalt eingestellten 3,725 Mio. Euro für geplanten Grundstücksankäufe. Eine kluge Grundstückspolitik, so hat es die Vergangenheit gezeigt, sorgt für manche Lösungsmöglichkeiten bei der Bewältigung von Zukunftsaufgaben und ist ein Pfund, mit dem die Stadt gut wuchern kann.</p>
<p>Die Entscheidung von Bürgermeister Nico Sentner, Herrn Michael Peters als Zuschussmanager einzusetzen, hat sich bewährt. Das Zuschuss(un)wesen wird immer unübersichtlicher und schnelllebiger. Ich habe den Eindruck, der Staat wälzt viele Dinge der Daseinsvorsorge auf die Kommunen ab und lässt diese dann – mal mehr, mal weniger &#8211; auf den Kosten sitzen. Musterbeispiel ist die Anschaffung der natürlich sinnvollen Lüftungsanlagen für die Klassenzimmer. Aber: Rund 284.000 Euro und alle Folgekosten müssen von der Stadt finanziert werden. Nur wenn die Kommunen künftig eine angemessene Finanzausstattung erhalten, wird die Schuldenspirale nachhaltig gebrochen werden können.</p>
<p><strong>Sorge um finanzielle Entwicklung der Stadtwerke</strong></p>
<p>Weiterhin schwierig erscheint uns die Lage der Stadtwerke mit den defizitären Einrichtungen Hallenbad / Freibad (- 0,91 Mio. € ), Tiefgaragen (- 0,43 Mio. €) und Fernwärme (- 0,12 Mio. €). Der Erlös von rund 1,2 Mio. € durch Ausschüttung städtischer AÜW-Anteile (Wirtschaftsplan 2022) reicht – wie jedes Jahr &#8211; zur Defizitabdeckung nicht aus. Dazu kommen hohe Investitionen in das Biomasse-Heizwerk (Biomasse-Kessel Generalüberholung), auch das Freibad muss neu aufgestellt werden.</p>
<p>Wir Aktiven-Stadträte unterstützen Bürgermeister Nico Sentner und die Mitarbeiter/-innen der Verwaltung bei allen notwendigen Projekten der Daseinsvorsorge, aber auch wenn es gilt, Einsparungen anzugehen, auch falls dies nicht populär sein sollte.</p>
<p>Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, auch künftig autark und handlungsfähig zu bleiben. Unserer Überzeugung nach ist dies nur möglich, wenn wir zuverlässig und dauerhaft in die Bereiche investieren, die die Wirtschaftskraft, damit die Einnahmensituation und somit die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Stadt verbessern. Davon werden alle Bürger profitieren!</p>
<p>Wir bedanken uns bei allen Kolleginnen und Kollegen für die konstruktiven Gespräche.</p>
<p>Wir bedanken uns ebenso bei der Verwaltung mit Kämmererin Franziska Lorenz und Bürgermeister Nico Sentner an der Spitze für die gut vorbereitete, transparente Präsentation des Haushalts.</p>
<p>Wir stimmen dem Haushalt 2022 zu.</p></blockquote>
<p><strong> </strong></p>
<ol start="4">
<li>
<h3><strong> Förderverfahren React-EU &#8211; Bericht zum Verfahrensstand, Projektauswahl </strong><strong>und Beschluss zur Mittelbereitstellung</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Die Stadt Immenstadt wurde beim EU Förderprojekt „REACT-EU“, dessen Ziel es ist, Innenstädte zu beleben, berücksichtigt. Eine Maßnahmenliste mit einem Volumen von 800.000 € soll nun umgesetzt werden (u.a. Planung und Aufwertung Fidel-Schlund Platz, innerstädtisches Mobilitätskonzept, innerstädtisches Beleuchtungskonzept, öffentliche WC-Anlagen, Fahrrad-Abstellmöglichkeiten)</p>
<p>Inzwischen hat die Stadt die Mittelzuweisung in Höhe von  720.000 € von der Regierung von Schwaben erhalten. Dies sind 90% der förderfähigen Ausgaben.</p>
<p><u>Einstimmig nahm der Stadtrat </u>die Maßnahmenliste im Rahmen der Innenstadt-Initiative REACT-EU zur Kenntnis und stimmte dem Maßnahmenpaket zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Maßnahmenpaket umzusetzen und die Ausgaben zur Vorfinanzierung in Höhe von 800.000 € inklusive der erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 80.000 € im Haushalt 2022 einzustellen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<ol start="5">
<li>
<h3><strong> Umsetzung des Tarifvertrages zum Fahrradleasing</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Mit dem TV-Fahrradleasing wurde zum 01. März 2021 die „tarifvertragliche Grundlage zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst“ geschaffen. Diese TV-Fahrradleasing gilt für alle Tarifbeschäftigten, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen (Somit gilt sie nicht für Auszubildende, Praktikanten, Geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit und Beamte [wg. fehlender rechtlicher Grundlage]).</p>
<p>45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt haben grundsätzliches Interesse bekundet. Es besteht zwar kein Rechtsanspruch auf die Umsetzung des TV-Fahrradleasings, aber durch die Einführung kann jedoch dem Wunsch der Beschäftigten entsprochen und die Attraktivität als städtischer Arbeitgeber gesteigert werden. Auch kann die Stadt damit einen Beitrag zum Schutz der Umwelt und zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden leisten.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat,</u> die Verwaltung mit der „Umsetzung des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst“ zu beauftragen und mit dem günstigsten Anbieter ein entsprechendes Rahmenabkommen abzuschließen.</p>
]]></content:encoded>
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							</item>
		<item>
		<title>Neubaugebiet Akams, Verkehrsregelung nach Trieblings &#8211; Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 22. Juli 2021</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2021/07/23/neubaugebiet-akams-verkehrsregelung-nach-trieblings-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-22-juli-2021/</link>
				<comments>https://www.dieaktiven.de/blog/2021/07/23/neubaugebiet-akams-verkehrsregelung-nach-trieblings-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-22-juli-2021/#respond</comments>
				<pubDate>Thu, 22 Jul 2021 23:15:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Baugebiet Akams]]></category>
		<category><![CDATA[Bebauungsplan Bühl-Mitte]]></category>
		<category><![CDATA[Bühl - Trieblings]]></category>
		<category><![CDATA[Mobilitätskonzept]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrskonzept]]></category>

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				<description><![CDATA[  &#160; Fremdenverkehrsbeitrag &#8211; Aussetzung der Vorauszahlung beschlossen Bei der Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages für das Jahr 2019 (incl. Vorauszahlungen 2021) wurden die Vorteilssätze auf der Grundlage der aktuellen Fremdenverkehrsbeitragssatzung entsprechend festgelegt und geändert. Die Änderung war aufgrund einer Beanstandung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes erfolgt. Da bei den Vorteilssätzen Nachbesserungsbedarf besteht, sollen die Vorauszahlungen 2021 (für [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>
<h3><strong>Fremdenverkehrsbeitrag</strong> &#8211; <strong>Aussetzung der Vorauszahlung beschlossen</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Bei der Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages für das Jahr 2019 (incl. Vorauszahlungen 2021) wurden die Vorteilssätze auf der Grundlage der aktuellen Fremdenverkehrsbeitragssatzung entsprechend festgelegt und geändert. Die Änderung war aufgrund einer Beanstandung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes erfolgt. Da bei den Vorteilssätzen Nachbesserungsbedarf besteht, sollen die Vorauszahlungen 2021 (für alle die noch keine Erklärung des Fremdenverkehrsbeitrages 2019 abgegeben haben) ausgesetzt und generell die Vorteilssätze nochmals überprüft und ggf. geändert werden.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u> die Aussetzung der Vorauszahlung des Fremdenverkehrsbeitrages für das Veranlagungsjahr 2021. Die Verwaltung wird mit der Überprüfung und ggf. Neufestsetzung der Vorteilssätze für den Fremdenverkehrsbeitrag beauftragt. Sobald eine neue Festsetzung der Vorteilsätze vorliegt, wird die Verwaltung mit der Veranlagung der Fremdenverkehrsbeiträge bzw. der Vorauszahlungen bis spätestens Ende des Jahres 2021 beauftragt.</p>
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<ol start="2">
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<h3><strong> Einführung Bürgerticket für Ringbus </strong></h3>
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</ol>
<p>Die Alpsee Grünten Tourismus GmbH (AGT) hat zusammen mit den Gemeinden Sonthofen, Immenstadt, Rettenberg, Blaichach und Burgberg die ÖPNV-Bürgerkarte auf den Weg gebracht. Die ÖPNV-Bürgerkarte hat künftig eine Gültigkeit von Montag bis Freitag ab 09.00 Uhr und an ganztägig an Wochenenden und Feiertagen.</p>
<p>Der Verkauf der Jahreskarte erfolgt über die Tourist-Infos. Die Berechtigung kann auf die Allgäu-Walser-Fan-Card gebucht werden, da diese vom Busunternehmer in den Linien gelesen werden kann. Das Ticket ist ab dem Verkaufsdatum für 365 Tage nutzbar.</p>
<p><u>Der Stadtrat der Stadt Immenstadt hat hierzu folgenden einstimmigen Beschluss gefasst</u>:</p>
<p>Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Sachstand ÖPNV Bürgerkarte der Alpsee-Grünten-Region und begrüßt ausdrücklich deren baldmögliche Einführung als Probebetrieb, bis zum Fahrplanwechsel an Weihnachten 2022. Er stimmt zu, den Einstandspreis von 127,75 € / Jahr durch einen Verkaufspreis von 119,40 € / Jahr mit der Differenz von 8,35 € mit nachfolgender Aufteilung zu unterstützen:</p>
<p>&#8211; 50 % nach Verkaufszahlen sowie 50 % nach Einwohner-Werten der AGT-Gemeinden.</p>
<p>Die Verwaltung / AGT wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte, Maßnahmen und Verträge abzuschließen.</p>
<p>Alle Beschlüsse werden unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Regierung von Schwaben gefasst.</p>
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<ol start="3">
<li>
<h3><strong> Aufstellungsbeschluss zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes &#8220;Hotel Bühl Mitte&#8221; gefasst</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Mit Durchführungsvertrag vom 19.06.2019 verpflichtete sich die Familie Alger als Vorhabensträger, das ursprünglich geplante Vorhaben innerhalb einer Frist von 5 Jahren ab Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (14.7.2020) fertigzustellen (wir berichteten). Die bisherigen Planungsüberlegungen wurden jedoch wieder verworfen und mit den Architekten Dietrich | Untertriffaller ein neues Konzept erarbeitet. Dieses wurde öffentlich vorgestellt und mit dem Aufstellungsbeschluss soll ein neues Verfahren eröffnet werden.</p>
<p>Der erste Bauabschnitt des geänderten Vorhabens soll nun, so Familie Alger, innerhalb von 5 Jahren, der zweite Bauabschnitt innerhalb von 8 Jahren ab Bekanntmachung des neuen Satzungsbeschlusses realisiert werden.</p>
<p><u>Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat</u> die beschleunigte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes &#8220;Hotel Bühl Mitte&#8221;. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde durch einen Lageplan ersichtlich.</p>
<p><strong>Erfordernis und Ziele der neuen Planung:</strong></p>
<p>&#8211; Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung eines vom bisherigen, der Planung zu Grunde liegenden, abweichenden Bauvorhabens mit zwei Hotelgebäuden zur touristischen Nutzung.</p>
<p>&#8211; Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der neuen Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung</p>
<p><em>Kommentar:</em></p>
<blockquote><p><strong><em>Hochwertige Übernachtungsqualität stärkt Tourismusstandort</em></strong></p>
<p><em>Unsere Aktiven-Stadtratsfraktion wünscht der Familie Alger viel Glück und Erfolg bei der Umsetzung ihres Vorhabens</em> „<em>Appartementhaus und Seecafé Alger“. Mit dem geplanten Vorhaben wird hochwertige Übernachtungsqualität geschaffen. Unserer Fraktion ist es wichtig, dass auch im neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ebenfalls ausdrücklich festgehalten wird, dass das ambitionierte Vorhaben in der Zukunft langfristig touristisch genutzt werden wird, damit Immenstadt/Bühl am Alpsee als Tourismusstandort dauerhaft gestärkt wird. In diesem Sinne haben wir auch deutlich gemacht, dass wir ein ganzjähriges öffentliches gastronomisches Angebot im Rahmen der touristischen Nutzung für Gäste und Einheimische als Wesentlich erachten, ohne dabei die unternehmerische Freiheit einzuschränken.</em></p>
<p><em>Herbert Waibel</em></p></blockquote>
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<ol start="4">
<li>
<h3><strong> Baugebiet Akams schreitet voran</strong></h3>
</li>
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<p>Das geplante Neubaugebiet in Akams schreitet voran. Es erfolgten intensive Gespräche mit der kath. Kirche (Aufteilung der Baugrundstücke kirchlich/städtisch) und eine Verfeinerung der Planungen.</p>
<p><strong>4.1 Nachprüfungsantrag „kaltes Nahwärmenetz“ abgelehnt</strong></p>
<p>Der Bauausschuss hat es am 6.7.21 mehrheitlich abgelehnt, die Energieversorgung des künftigen Baugebietes zentral durch ein kaltes Nahwärmenetz mit Wärmepumpen vorzugeben. <u>Mit 9 : 15 Stimmen lehnte der Stadtrat</u> einen Nachprüfantrag von Stadtrat Markus Fetzer ab, diesen Beschluss aufzuheben.</p>
<p><em>Kommentar</em></p>
<blockquote><p><strong><em>Anreize statt Bevormundung &#8211; keine Zeitverzögerung für Bauwillige<br />
</em></strong></p>
<p><em>Unsere Fraktion steht der Versorgung mit neuen Energieformen grundsätzlich positiv gegenüber. In diesem Falle hat sich die Aktiven-Fraktion gegen ein kaltes Nahwärmenetz mit Wärmepumpen ausgesprochen, da wir nicht davon überzeugt sind, dass die vorgeschlagene Technik für dieses Baugebiet sinnvoll ist. Voraussetzung für diese Technik ist eine ausreichende Grundwassersicherheit, die aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gegeben ist und damit die Wirtschaftlichkeit des Projektes gefährdet. Auch würden weitere Untersuchungen und eine Inanspruchnahme von staatlichen Förderungen eine deutliche zeitliche Verzögerung des Neubaugebietes bedeuten. Die jungen, einheimischen Familien warten schon sehr lange darauf, dass dieses Projekt endlich verwirklicht wird. </em></p>
<p><em>Unserer Ansicht nach liegt es im Eigeninteresse der künftigen Bauherren, eine für sie stimmige Energieversorgung (passive förderfähige Wärmedämmung KFW Effizienzhausstufe  40/40+, 55 in Verbindung mit einer modernen sparsamen Heiztechnik, z.B. Pellets, Scheitholz, Tiefenbohrung, Solarthermie, Photovoltaik o.a.) auszuwählen und diese nicht die Stadt vorgeben sollte. Es sollte eher darüber nachgedacht werden, den Bauherren Anreize zu geben (Energiezuschlag-/punkte wie seinerzeit im Baugebiet Rauhenzell erfolgreich angewandt), sich für eine nachhaltige Energieversorgung zu entscheiden.</em></p>
<p><em>Herbert Waibel</em></p></blockquote>
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<p><strong>4.2 Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2019 aufgehoben und erneuter Aufstellungsbeschluss &#8220;Baugebiet Akams&#8221;gefasst </strong></p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u>, den bisherigen Aufstellungsbeschluss vom 29.09.2019 des Bebauungsplans mit Grünordnung „Baugebiet Akams“ aufzuheben und durch den gegenständlichen Aufstellungsbeschluss, auf der Grundlage der Novelle des BauGB durch das Baulandmobilisierungsgesetz zu ersetzen. Der Bebauungsplan wird in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der Geltungsbereich umfasst ca. 3,5 ha. Die Stadt beabsichtigt mit dem Vorhaben, am südlichen Ortsrand des Ortsteils Akams, im unmittelbaren Anschluss an den Ortsrand und an das bestehende Wohngebiet, verträgliche Erweiterungsflächen für Wohnbebauung zu schaffen und wird diesen Beschluss ortsüblich bekannt machen.</p>
<p><img class="alignnone size-medium wp-image-3932" src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2021/07/Baugebiet-Akams-480x375.jpg" alt="" width="480" height="375" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2021/07/Baugebiet-Akams-480x375.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2021/07/Baugebiet-Akams-240x187.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2021/07/Baugebiet-Akams.jpg 651w" sizes="(max-width: 480px) 100vw, 480px" /></p>
<p><strong>4.3</strong> <strong>Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan &#8220;Baugebiet Akams&#8221; </strong></p>
<p><u>Gegen eine Stimme billigte der Stadtrat</u> nach Erörterung und Beratung den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Baugebiet Akams“ mit Planzeichnung, Satzung, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung, jeweils Stand 22.07.2021.</p>
<p>Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.</p>
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<ol start="5">
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<h3><strong> Verkehrsangelegenheiten &#8211; Antrag SPD Fraktion „Fahrradstraßen“ abgelehnt<br />
</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Die SPD Fraktion beantragte, folgende Straßen als Fahrradstraßen mit dem Zusatz „KfZ-Verkehr frei“ auszuweisen:</p>
<p>Rothenfelsstraße, Stengerstraße, Luitpoldstraße, Lustgartenstraße, An der Stadtmauer, Bei Maria Stern, An der Aach, Gerbergasse, Mühlhaldeweg (westlicher Teil, teilweise), Spitalstraße.</p>
<p>Amtsleiter Reinhold Hüppy erläuterte im Vorfeld die aktuelle Gesetzeslage: Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung). Fahrradstraßen werden in der Straßenverkehrsordnung in § 41 Absatz 1 u.a. folgendermaßen geregelt:</p>
<p>Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektro-Kleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.</p>
<p>Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.</p>
<p><u>Gegen sechs Stimmen lehnte der Stadtrat</u> den Antrag ab.</p>
<p><u>Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat</u>, ein nachhaltiges, umfassendes Mobilitätskonzept, insbesondere für den Radverkehr, auch mit externer Fachunterstützung, zu erstellen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="6">
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<h3><strong> Verkehrslenkung Bühl &#8211; Trieblings: Beschränkungen teilweise zurückgenommen<br />
</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 8. Juni 2021 wurden mehrere Maßnahmen zur Verkehrslenkung und -beruhigung im Ortskern von Bühl beschlossen. Unter anderem eine temporäre (1.5.-30.9.) Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km im Bereich Römerbrücke bis Ratholz (Risthof). In einem Schreiben vom 15. Juni wurde von den betroffenen Anwohnern um Aufhebung dieses Punktes gebeten. Danach fand ein Gespräch mit Ersten Bürgermeister Nico Sentner sowie Referatsleiter Reinhold Hüppy und den Anwohnern vor Ort in Trieblings statt. Bürgermeister Sentner erläuterte den Anwesenden die Hintergründe des Ausschuss-Beschlusses und schlug folgenden Kompromiss vor:</p>
<p>„Die Beschränkung 30 km/h wird auf die Strecke zwischen der „Römerbrücke“ und der Zufahrt zum „Gut Hochreute“ (1. Mai – 30. September) reduziert. Weiter Richtung Trieblings bleiben die 50 km/h bestehen. Nach ausgiebiger Diskussion wurde dieser Vorschlag von den anwesenden Anwohnern akzeptiert und angenommen.</p>
<p><u>Gegen vier Stimmen beschloss der Stadtrat, </u>den Beschluss Nr. 1 „Anbringung eines Verkehrszeichens ‘Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h‘ im Zeitraum vom 01.05. – 30.09. mit dem Hinweisschild „Radverkehr frei“ ab der Römerbrücke bis Trieblings“ unter TOP 2 des öffentlichen Teils des Bau- und Umweltausschusses vom 08. Juni 2021 aufzuheben.</p>
<p>Die Beschränkung 30 km/h wird auf die Strecke zwischen der „Römerbrücke“ und der Zufahrt zum „Gut Hochreute“ im Zeitraum vom 01.05. – 30.09. mit dem Hinweisschild „Radverkehr frei“ reduziert.</p>
<p>Die Beschilderung am Ende des Froschweiherparkplatzes wird entsprechend aktualisiert (Landschaftsschutzgebiet, mit den wichtigsten darin enthaltenen Verboten wie z.B. Parken, Feuer, Camping, Befahren von Wiesen, Schutz der Pflanzen) sowie die Information, dass es ab diesem Bereich keine öffentlichen Park- und Badeplätze am See mehr gibt.</p>
<p>Die Anregung einer deutlich besseren Beschilderung war vom Trieblingser Sigi Wegmann vorgeschlagen worden. Bürgermeister Nico Sentner teilte mit, dass der Bauhof schon die Vorbereitungen treffe, die Beschilderung entsprechend zu erstellen. Auch machte er deutlich, dass dieser Bereich beim geplanten Mobilitätskonzept (siehe Punkt 5) ebenfalls betrachtet werde.</p>
<p><strong> </strong></p>
<ol start="7">
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<h3><strong> Kindergarten Stein &#8211; Handlungsvollmacht des Ersten Bürgermeisters zur Auftragsvergabe in der Sommerpause </strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Das Projekt Sanierung und Neubau Kindergarten Stein läuft unter Hochdruck, um die Eröffnung und alle Fristen bestmöglich einzuhalten. Auch während der Sommerpause des Immenstädter Stadtrats wird das Projekt weiterlaufen. So werden nach Rücklauf und Auswertung der Ausschreibungen Aufträge vergeben werden müssen. Hierzu wird es im Sinne einer Dringlichkeit erforderlich sein, das der 1. Bürgermeister Aufträge oberhalb der in der Geschäftsordnung geregelten Beträge, unterzeichnet. Ansonsten besteht die Gefahr eines Zeitverzuges und damit einhergehend eine Gefährdung von Förderungen.</p>
<p><u>Einstimmig ermächtigte der Stadtrat</u> den Ersten Bürgermeister, die im Zusammenhang mit der Maßnahme „Sanierung und Neubau Kindergarten Stein“ in der Sommerpause erforderlichen und dringlichen Aufträge, auch falls diese sich auf oberhalb der in der Geschäftsordnung geregelten maximalen Auftragssummen belaufen sollten, zu unterzeichnen.</p>
<p>Der Stadtrat/Bauausschuss wird in einer nachfolgenden Sitzung über die Ausschreibungsergebnisse und die vergebenen Aufträge informiert.</p>
<p>Herbert Waibel</p>
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