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	<title>Alkoholverbot Bräuhausplatz &#8211; Die Aktiven Immenstadt</title>
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	<description>Bürger mit Mut, Herz und Verstand</description>
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		<title>Künftiges Konzept der Ganztagesbetreuung an den Immenstädter Grundschulen wird vorangetrieben</title>
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				<pubDate>Thu, 25 Apr 2024 22:04:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Alkoholverbot Bräuhausplatz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundschule Stein]]></category>
		<category><![CDATA[ISEK]]></category>
		<category><![CDATA[Kooperative Ganztagesbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Sanierung Königsegg-Grundschule]]></category>

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				<description><![CDATA[Ergebnisse der Sitzung des Stadtrates am 25. April 2024 1.Vorbereitende Untersuchungen für Immenstadt Kernstadt und den Ortsteil Bühl zur Städtebauförderung beschlossen Die „Vorbereitenden Untersuchungen“ dienen der Beurteilung, ob städtebauliche Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Maßgeblich ist es, einen Überblick über die strukturellen und städtebaulichen, aber auch die sozialen Verhältnisse und Zusammenhänge zu erhalten und anzustrebende Ziele zu [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Ergebnisse der Sitzung des Stadtrates am 25. April 2024</strong></p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>1.Vorbereitende Untersuchungen für Immenstadt Kernstadt und den Ortsteil Bühl zur Städtebauförderung beschlossen</strong></p>



<p>Die „Vorbereitenden Untersuchungen“ dienen der Beurteilung, ob städtebauliche Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Maßgeblich ist es, einen Überblick über die strukturellen und städtebaulichen, aber auch die sozialen Verhältnisse und Zusammenhänge zu erhalten und anzustrebende Ziele zu entwickeln. </p>



<p>Der Stadtrat hat in
seiner Sitzung am 30. Juni 2022 die Fortschreibung des Integrierten
Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und die Erarbeitung von
Vorbereitenden Untersuchungen (VU) beschlossen und nach Bewilligung durch die
Förderstelle dem Büro UmbauStadt PartGmbH, Frankfurt, einen entsprechenden
Planungsauftrag erteilt.</p>



<p>Durch die Erstellung
eines umfassenden städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit vertiefenden
Untersuchungen im Bereich der Stadtkerne von Immenstadt und des Ortsteils Bühl im
Rahmen von vorbereitenden Untersuchungen wird der formale Rahmen für die
Ausweisung von Sanierungsgebieten geschaffen. Zudem stellt dies die Grundlage
dar, um weiterhin Projekte und Maßnahmen zur Erneuerung des Stadtkerns von
Immenstadt und Bühl mit Unterstützung der Städtebauförderung umsetzen zu
können.</p>



<p>Am 22. Februar 2024 fand
eine Lenkungsgruppensitzung statt, um die relevanten Akteure in der Verwaltung
über die Absichten der Ortssanierung zu informieren und diese zu diskutieren. Am
26. Februar 2024 fand zur Beteiligung der Öffentlichkeit ein Zukunftsforum
statt. </p>



<p>Gesetzlich (§ 141 Abs. 3
Satz 1 BauGB) ist zur Vorbereitung der Sanierung ein Einleitungsbeschluss über
den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen <strong>verpflichtend</strong> vorgesehen.
Im Verfahren müssen (§ 138 BauGB) die im VU-Gebiet ansässigen Eigentümer von
der Stadt Immenstadt informiert werden.</p>



<p>Die Untersuchungsgebiete
der Vorbereitenden Untersuchungen „Immenstadt Kernstadt“ und „Bühl am Alpsee“ werden
im Anhang dieser Bekanntmachung mittels Planbeilage in ihrer Abgrenzung
dargestellt.</p>



<p><strong>Der Stadtrat beschloss einstimmig</strong>, den Beginn und die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Ausweisung der Sanierungsgebiete Kernstadt Immenstadt und Kernstadt Ortsteil Bühl, gemäß anliegende Lagepläne mit Umgriff zum Untersuchungsgebiet. &nbsp;Die Bauverwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung dieses Einleitungsbeschlusses sowie der Veranlassung der weiteren notwendigen Schritte beauftragt.</p>



<figure class="wp-block-image"><img src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/04/Isek-Stadt-20240425_191248-1024x780.jpg" alt="" class="wp-image-4660" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/04/Isek-Stadt-20240425_191248-1024x780.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/04/Isek-Stadt-20240425_191248-240x183.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/04/Isek-Stadt-20240425_191248-480x365.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/04/Isek-Stadt-20240425_191248-768x585.jpg 768w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Ausweisung Sanierungsgebiet Kernstadt</figcaption></figure>



<figure class="wp-block-image"><img src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/04/Isek-Bühl-20240425_190617-1024x745.jpg" alt="" class="wp-image-4661" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/04/Isek-Bühl-20240425_190617-1024x745.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/04/Isek-Bühl-20240425_190617-240x175.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/04/Isek-Bühl-20240425_190617-480x349.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/04/Isek-Bühl-20240425_190617-768x559.jpg 768w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Ausweisung Sanierungsgebiet Bühl am Alpsee</figcaption></figure>



<p class="has-medium-font-size"><strong> 2. Ganztagesbetreuung an der Königegg Grundschule ab 2026 wird vorangetrieben &#8211; Auf die Stadt kommen künftig enorme Betreuungskosten zu</strong></p>



<p>Ab 2026 hat jedes Kind im
Grundschulalter Recht auf einen Platz zur ganztägigen Betreuung.</p>



<p>Für Kommunen bedeutet
das: Der Bedarf an Ganztagsplätzen nimmt zu und die Zeit drängt! Es müssen räumliche
wie pädagogische Konzepte gefunden werden, um dem im Ganztagsförderungsgesetz formulierten
Anspruch auf ganztägige Förderung gerecht zu werden. </p>



<p>Nach dem Stadtratsbeschluss
vom 28. September 2023 wurden weitere Betreuungsformen im Bereich der
Grundschulen gründlich geprüft. Die Umsetzung des Konzeptes der „Kooperativen
Ganztagsbildung“ wird favorisiert.</p>



<p><em>„In Kombieinrichtungen
(auch „Kooperativer Ganztag“ oder kurz „KoGa“) arbeiten die Schule und ein
Ganztagskooperationspartner in gemeinsamer Verantwortung konzeptionell, räumlich
und personell eng zusammen. Das übergeordnete Ziel ist die engere Verzahnung
von Schule und Jugendhilfe. Der Unterricht und das Jugendhilfeangebot
(Betreuung durch den Ganztagskooperationspartner auf Hortniveau) finden in
einem gemeinsam genutzten Gebäude (sog. „Bildungscampus“) statt.“(https://www.stmas.bayern.de/ganztagsbetreuung/kombieinrichtung/index.php)</em></p>



<p>Nach intensiven
Recherchen der Verwaltung und vielen gemeinsamen Gesprächen mit der Schul- und
Hortleitung und dem Architekturbüro ergaben sich neue Erkenntnisse zur
Ganztagsbetreuung. So sind die Prognosen der Kinderzahlen
angestiegen (354 Kinder – davon 80% = 283 Kinder) sodass der Hort mit maximal
200 Kindern ungeeignet erscheint, um die Betreuungsquote zu erfüllen.</p>



<p>Diese Erkenntnisse wurden im Stadtrat in einer Präsentation vorgestellt. Im nächsten Schritt soll die Stadtverwaltung mit der Regierung von Schwaben einen Termin für die Rahmenbedingungen an der Königsegg-Grundschule zum Konzept des Kooperativen Ganztags koordinieren.  </p>



<p>Wir bedanken uns bei Herrn Michael Gibbesch, Büro FG-Architektur und bei Bürgermeister Nico Sentner, dass wir die im Stadtrat vorgestellte Präsentationen (auch die der Grundschule Stein, TOP 3) veröffentlichen dürfen. </p>



<p><a href="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/04/2024-04-25-StR-ö-Anlage-3-Ganztagesbetreuung-Königsegg-Grundschule-ppp.pdf">https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/04/2024-04-25-StR-ö-Anlage-3-Ganztagesbetreuung-Königsegg-Grundschule-ppp.pdf</a></p>



<p><strong>Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat:</strong></p>



<p> 1. Der Stadtratsbeschluss des Tagesordnungspunktes 4.2 vom 28. September 2023 wird aufgehoben. ( <a href="https://www.dieaktiven.de/blog/2023/09/28/ergebnisse-der-sitzung-des-stadtrates-vom-28-august-2023/">https://www.dieaktiven.de/blog/2023/09/28/ergebnisse-der-sitzung-des-stadtrates-vom-28-august-2023/</a> )</p>



<p> 2. Die vom Sozial-, Kultur- und Sportausschuss am festgelegte Betreuungsquote von 80 % wird bestätigt.</p>



<p>&nbsp;3. Die vorgestellte aktualisierte Machbarkeitsuntersuchung zur Ganztagsbetreuung an der Königsegg-Grundschule Immenstadt wird grundsätzlich befürwortet. Der Umsetzung des Konzepts „Kooperative Ganztagsbildung“ wird im Grundschulsprengel der Königsegg-Grundschule zugestimmt. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung zur Durchführung der weiteren Schritte (weitere Abstimmung mit der Reg. von Schwaben usw). Die Stadtverwaltung wird bevollmächtigt, die hierzu notwendige Kooperationsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern (Staatsministerium für Unterricht und Kultus und Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) abzuschließen.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong> 3.  Ganztagesbetreuung an der Grundschule Stein ab 2026 wird vorangetrieben</strong></p>



<p>Gemeinsam mit der Schul-
bzw. Mittagsbetreuungsleitung und dem Büro FG-Architektur aus Sonthofen hat die
Verwaltung in einer Machbarkeitsuntersuchung die möglichen Lösungen für eine Ganztagesbetreuung
(KoGa) untersucht. </p>



<p><a href="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/04/2024-04-25-StR-ö-Anlage-4-Ganztagesbetreuung-Stein-Grundschule-ppp-2.pdf">https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/04/2024-04-25-StR-ö-Anlage-4-Ganztagesbetreuung-Stein-Grundschule-ppp-2.pdf</a></p>



<p>Die vom Sozial-, Kultur- und Sportausschuss am festgelegte Betreuungsquote von 80 % wurde <strong>vom Stadtrat einstimmig </strong> für die Grundschule Stein bestätigt.</p>



<p>Die vorgestellte Machbarkeitsuntersuchung zur Ganztagesbetreuung mit dem Konzept der „Kooperativen Ganztagsbildung“ an der Grundschule Stein <strong>wurde vom Stadtrat grundsätzlich befürwortet.</strong> Der Stadtrat beauftragte die Stadtverwaltung zur Durchführung der weiteren Schritte (Einleitung VGV-Verfahren, Erstellung Entwurf, weitere Abstimmung mit Reg. v. Schwaben usw.). Die Stadtverwaltung wurde bevollmächtigt, die hierzu notwendige Kooperationsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern (Staatsministerium für Unterricht und Kultus und Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) abzuschließen.</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><strong>Die Fraktion der Wählergemeinschaft die Aktiven befürwortet das erarbeitete Konzept der &#8220;Kooperativen Ganztagsbildung&#8221; &#8211; ist sich aber bewusst, dass die Umsetzung dieses Projektes die Finanzen der Stadt bis zur Schmerzgrenze fordern wird</strong></p><p>Die Zeiten haben sich grundlegend gewandelt. Für junge Familien ist es inzwischen existentiell wichtig, dass sie Beruf und Familie in Einklang bringen können. Damit beide Elternteile &#8220;guten Gewissens&#8221; berufstätig sein können, benötigen sie ein zuverlässiges und pädagogisch qualifiziertes Betreuungsangebot für ihre Kinder: Von der Kinderkrippe, den Kindergarten über den Kinderhort oder Ganztagsschulangeboten. Die Kooperative Ganztagesbildung in Verbindung mit der Ganztagesschule bietet ein überzeugendes Konzept, qualifizierte Betreuung auf dem &#8220;Bildungscampus&#8221; anzubieten. Um den enormen Bedarf an Betreuung decken zu können, benötigt die Stadt neue Räume, auch wenn bei diesem Konzept teilweise Schulräume mit genutzt werden können.</p><p>So kommen auf die Stadt nach Abzug der Förderungen allein für das nötige Raumangebot an der Königsegg-Grundschule Kosten von rund 10 Mio. Euro und für die Grundschule Stein von rund 2,7 Mio. Euro zu. Und für die laufende Betreuung eines Kindes kommen im Jahr rund 2.100 € dazu. Was die Stadt dann die Betreuung von geschätzten 283 Kindern an den Grundschulen Königsegg und Stein mit geschätzten 125 Kindern rund 850.000 Euro kosten wird &#8211; außer die Elternbeiträge werden deutlich erhöht. Dazu kommt noch, dass die Mittelschule grundlegend saniert werden muss.</p><p>Ab 2026 hat jedes Kind im Grundschulalter ein Recht auf einen Platz zur ganztägigen Betreuung. Diese gesetzliche Vorgabe ist sinnvoll und nachvollziehbar. Um aber finanzschwächere Kommunen, die sich dieser Aufgabe verantwortungsvoll stellen, finanziell nicht zu strangulieren, sollte auf Landes- und Bundesebene auch dafür gesorgt werden, dass die Kommunen entsprechend finanziell gefördert werden, damit sie diese Aufgabe auch bewältigen können, ohne für die nachfolgenden Generationen gewaltige Schuldenberge zu hinterlassen zu müssen.</p><cite>Herbert Waibel, Fraktionsvorsitzender</cite></blockquote>



<p class="has-medium-font-size"><strong> 4. Alkoholverbot für <a>Bräuhausplatz, Fidel-Schlund-Platz und Landwehrplatz erlassen</a></strong></p>



<p>Im August 2018 wurde durch
den Stadtrat für den Bräuhausplatz, den Fidel-Schlund-Platz (früher
Literaturhausplatz) sowie den Landwehrplatz eine bis Juli 2022 befristete Alkoholverbotsverordnung
erlassen.</p>



<p>Vorangegangen waren
Beschwerden über Müll, Hilflose Personen (Alkohol), Lärm, Streitigkeiten und
Handgreiflichkeiten, Wildpinkeln usw.</p>



<p>Da beim Ordnungsamt kaum
Beschwerden eingingen, wurde auch keine neue Verordnung erlassen.</p>



<p>In letzter Zeit haben die Beschwerden über die oben beschriebenen Ordnungswidrigkeiten und massive Belästigungen durch stark alkoholisierte Personen an den genannten Plätzen zugenommen. Daher empfiehlt die Polizei sowie der Geschäftsbereich 30 für diese Bereiche den Erlass einer Alkoholverbotsverordnung.</p>



<p>Unsere Fraktion fragte nach, ob in diesem Zuge auch ein Verbot von Cannabisnutzung mit in die Verordung aufgenommen werden könnte. Nach derzeitiger Rechtslage sieht die Verwaltung dazu keine Handhabe, wird aber beobachten, ob sich die Liberalisierung des Cannabiskonsums negativ im öffentlichen Raum auswirkt.</p>



<p><strong>Gegen zwei Stimmen beschloss der Stadtrat</strong> eine Alkoholverbotsverordnung für die Bereiche Bräuhausplatz, Fidel-Schlund-Platz und Landwehrplatz.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>5. Tourismus: Verordnung über den Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen ermöglicht Verkauf an 40 Sonn- und Feiertagen</strong></p>



<p>Immenstadt hat als Stadt mit
touristischer Prägung die Möglichkeit eine Verordnung zu erlassen, die es
bestimmten Verkaufsstellen ermöglicht, an Sonn- und Feiertagen entgegen dem
üblichen Ladenschlussgesetz, beschränkte Produktgruppen zu verkaufen, z. B. Badegegenstände,
Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und
Milcherzeugnisse, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die
für Immenstadt kennzeichnend sind. Dies ist auf maximal 40 Sonn- oder Feiertage
im Jahr beschränkt.</p>



<p><strong>Der
Stadtrat beschloss einstimmig</strong> eine entsprechende
Verordnung über den Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen.</p>
]]></content:encoded>
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							</item>
		<item>
		<title>ISEK-Förderung in der Diskussion / Alkoholverbot auf Bräuhausplatz / Hochwasserschutz Winkelbach wird angegangen &#8211; Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 18. Juli 2018</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2018/07/19/isek-foerderung-in-der-diskussion-alkoholverbot-auf-braeuhausplatz-hochwasserschutz-winkelbach-wird-angegangen-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-18-juli-2018/</link>
				<comments>https://www.dieaktiven.de/blog/2018/07/19/isek-foerderung-in-der-diskussion-alkoholverbot-auf-braeuhausplatz-hochwasserschutz-winkelbach-wird-angegangen-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-18-juli-2018/#respond</comments>
				<pubDate>Wed, 18 Jul 2018 23:24:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Alkoholverbot Bräuhausplatz]]></category>
		<category><![CDATA[Hochwasserschutz Winkelbach]]></category>
		<category><![CDATA[ISEK]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendparlament]]></category>
		<category><![CDATA[Südstadt]]></category>

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				<description><![CDATA[1. Sanierungsgebiet Südstadt &#8211; ISEK-Förderung in der Diskussion &#8211; Entscheidung vertagt Der Stadtrat hatte am 22.01.2015 der Aufnahme in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ der Städtebauförderung zugestimmt. Für die Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für den Bereich Südstadt, welches als Grundlage für die zukünftige städtebauliche Entwicklung der Südstadt dient, wurde das Büro AKFU, Germering, beauftragt [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<h4><strong>1. Sanierungsgebiet Südstadt &#8211; ISEK-Förderung in der Diskussion &#8211; Entscheidung vertagt<br />
</strong></h4>
<p>Der Stadtrat hatte am 22.01.2015 der Aufnahme in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ der Städtebauförderung zugestimmt. Für die Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für den Bereich Südstadt, welches als Grundlage für die zukünftige städtebauliche Entwicklung der Südstadt dient, wurde das Büro AKFU, Germering, beauftragt</p>
<p><strong>Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Bereich der Südstadt</strong></p>
<p><strong>Vorstellung des Abschlussberichtes ISEK</strong></p>
<p>Zur Abstimmung des Planungsprozesses wurde eine Lenkungsgruppe gebildet, der neben Vertretern aus dem Stadtrat und den beiden Wohnungsbaugesellschaften SWW OA und Sozialbau Kempten auch Vertreter der Stadtverwaltung angehörten. Es fanden insgesamt 3 Treffen der Lenkungsgruppe statt (14.12.2016, 18.01.2017, 17.07.2017). Die Vorschläge aus der Lenkungsgruppe wurden bei der Ausarbeitung des ISEK berücksichtigt.</p>
<p>Die Bürgerbeteiligung fand am 17.10.2017 mit dem Thema „Gestaltung der Südstadt“ im Hofgarten statt. An der Veranstaltung nahmen über 40 Personen teil. Die Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung fanden ebenfalls Berücksichtigung in der Fertigstellung des ISEK.</p>
<p>Das ISEK wurde mittlerweile vom Büro AKFU abgeschlossen. Das Ergebnis des ISEK-Abschlussberichts mit der vorgeschlagenen Maßnahmenliste und des Maßnahmenplans wurden in der Sitzung vorgestellt.</p>
<p><strong>Sanierungssatzung „Südstadt“</strong></p>
<p>Der Stadtrat diskutierte das Ergebnis des von AKFU Architekten und Stadtplaner, Germering, ausgearbeiteten Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Südstadt und den Entwurf der Sanierungssatzung „Südstadt“. Grundsätzlich wurde es von allen Fraktionen als gute Grundlage weiterer Planungen gesehen. Da es noch offene Fragen gab, wurde der Beschluss, die Sanierungssatzung zu beschließen und umzusetzen, auf die September-Sitzung des Stadtrates vertagt. Die Fraktionen haben so noch die Möglichkeit, intern und mit den Bürgern die Vor- und Nachteile dieses ISEK-Förderprozesses zu erörtern.</p>
<p>In der Diskussion wurde deutlich:</p>
<p>Einerseits ist der bürokratische Aufwand für die Verwaltung sehr hoch und das von den Zuschuss-Behörden zwingend eingeforderte Quartiersmanagement, das nicht von der Stadt betrieben wird, belastet langfristig den städtischen Haushalt.</p>
<p>Andererseits werden viele sinnvolle Projekte angestoßen, die Zug um Zug verwirklicht werden könnten. Auch ein langfristig angelegtes Quartiersmanagement trägt zur Verbesserung der Lebensqualität der Bewohner der Südstadt bei. Bei der Kostenverteilung sollte aber ein größerer Förderbeitrag sowie eine größere Unterstützung von SWW und Sozialbau (die große Wohneinheiten in dem Quartier betreiben und auch entsprechend von einem Quartiersmanagement profitieren würden) die Stadt bei den Kosten entlasten. Auch sollte geprüft werden, ob bei der Stadt angestellte Kräfte in diesem Bereich tätig werden könnten.</p>
<blockquote><p>Für unsere Fraktion ist es wesentlich, dass sauber die Vor- und Nachteile des ISEK-Förderprogramms abgewogen und dann entschieden wird, ob die Stadt dieses Förderprogramm auch noch in Zukunft in Anspruch nimmt. Klar ist aber auch, dass bei einem Aussteigen aus dem Förderprogramm ISEK Zuschüsse in der Größenordnung von etwa 100.000 € zurückgezahlt werden müssten und auch Förderungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus davon betroffen wären.</p>
<p>Herbert Waibel</p></blockquote>
<p><strong>Fortsetzung ISEK „Soziale Stadt“ für Mittag- und Stuibenstraße </strong></p>
<p>Der Standardausbau für die Maßnahmen Mittag-, Stuibenstraße und Kreisverkehr an der Liststraße beläuft sich auf geschätzte Gesamtkosten von 2,60 Mill. Euro. Der Standardausbau wird nicht gefördert.</p>
<p>Der geförderte Ausbau beläuft sich auf Gesamtkosten von ca. 2,89 Mill. Euro. Davon sind ca. 0,154 Mill Euro Fördermittel zu erwarten.</p>
<p>Der geförderte Ausbau ist um ca. 0,136 Mill. Euro teurer als der Standardausbau. Hinzu kommt der zusätzliche Mehraufwand für Verwaltung und Abwicklung des Förderverfahrens (Auftrag Städteplaner, Landschaftsplaner). Der Verwaltung empfiehlt auf den Standardausbau zurückzugreifen. Alleinig für die Gestaltung der Kreuzung Mittagstraße / Stuibenstraße könnte auf Förderung zurückgegriffen werden, aber nur dann wenn der Verwaltungsmehraufwand die Förderung nicht übersteigt.</p>
<p>Auch hier wurde die Entscheidung zurückgestellt, ob die komplette Ausführung der Straßen- und Gehwegflächen in der Mittag- und Stuibenstraße in Asphalt (keine Förderung) oder als geförderter Ausbau ausgeführt werden soll.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h4><strong>2. Anpassung der Geschäftsordnung des Jugendparlaments</strong></h4>
<p>Das Jugendparlament hat beantragt die Geschäftsordnung so anzupassen, damit es dem Jugendhaus Rainbow erleichtert wird, Delegierte zu entsenden.</p>
<p><strong>Der Stadtrat stimmte der Änderung der Geschäftsordnung des Jugendparlamentes einstimmig zu.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<h4><strong>3. Alkoholverbotsverordnung Bräuhausplatz, Literaturhausplatz und Landwehrplatz verabschiedet<br />
</strong></h4>
<p>Anwohner und Gäste klagen seit Langem über Vorfälle am Bräuhausplatz, am Literaturhausplatz und am Landwehrplatz, z.B. über hilflose alkoholisierte Personen sowie durch Angetrunkene verursachte Vermüllung, Lärm, Streitigkeiten, Handgreiflichkeiten und über „Wildbieseln“.</p>
<p>Seit Kurzem gibt es die Möglichkeit, ganztätig Alkoholverbote per Verordnung auszusprechen (25.05.2018; Art. 30 LStVG). Nachdem die Stadtverwaltung fast wöchentlich Beschwerden über die oben beschriebenen Ordnungswidrigkeiten und massive Belästigungen durch stark alkoholisierte Personen an den genannten Plätzen erhält, empfiehlt die Polizei sowie der Geschäftsbereich Soziales den Erlass einer Verordnung.</p>
<p><strong>Der Stadtrat beschloss mit 19 : 2 Stimmen eine Alkoholverbotsverordnung für </strong><strong>Bräuhausplatz, Literaturhausplatz und Landwehrplatz.</strong></p>
<blockquote><p>Unsere Fraktion hat sich einstimmig für diese Verordnung ausgesprochen, auch wenn es klar ist, dass sich damit nicht alle Probleme auf einen Schlag erledigen und u.U. nur verlagert werden. Wir können aber die Argumente der Polizei, der Stadtverwaltung, der angrenzenden Geschäftsleuten und vieler Bürger nachvollziehen, endlich gegen diesen „Wildwuchs“ vorgehen zu können. Nach einem Jahr sollte dann überprüft werden, ob diese Maßnahme den erhofften Erfolg zeigen wird.</p>
<p>Herbert Waibel</p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<h4><strong>4. Haushalt – Jahresrechnung 2017</strong></h4>
<p>Siehe extra Bericht</p>
<p>&nbsp;</p>
<h4><strong>5. Hochwasserschutz Winkelbach – Auftragsvergabe</strong></h4>
<p>In den Sitzungen des Stadtrats am 23.11. und 14.12.2017 wurden von Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes Kempten die aktuelle Planung und die aktuelle Kostenberechnung in Höhe von rund 1,252 Mio.€ vorgestellt und beschlossen. Die ursprüngliche Kostenschätzung lag bei 700.000,- €. Der Beteiligtenbeitrag der Stadt Immenstadt beträgt 30% und somit vorläufig 375.600,- € brutto.</p>
<p>Die Ausführung der Maßnahme war für 2018 geplant. Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Bauleistungen im Siedlungsbereich von Bühl (Am Winkelbach) im Januar/Februar 2018 mit Submission am 08.02.2018 wurde nur ein Angebot abgegeben. Die Kosten für die ausgeschriebenen Leistungen gem. Kostenberechnung lagen bei 850.000,- €. Nach Prüfung und Wertung des Angebots wurde ein unerwartet hoher Preis (ca.1,2 Mio €) festgestellt, welcher den genehmigten und abgestimmten Rahmen der benötigten Haushaltsmittel deutlich überstiegen hätte. Die Ausschreibung wurde daher zum 22.02.2018 aufgehoben mit dem Ziel, die Maßnahme im 2.Quartal 2018 mit einer Umsetzung in 2019 erneut auszuschreiben. Durch die Vorgabe eines flexibleren Ausführungszeitpunkt wahlweise im Frühjahr oder Herbst, und durch den gewählten Vorlauf wurden bessere Preise und Vergleichsangebote erhofft.</p>
<p>Die erneute öffentliche Ausschreibung wurde am 05.06.2018 öffentlich bekannt gemacht. Die Submission fand am 05.07.2018 statt. Es gingen insgesamt mehrere Angebote von 3 Bietern ein. Die erhofften besseren Preise durch den angebotenen Vorlauf bzw. die Ausführung in 2019 konnten leider nicht erzielt werden. Die ungeprüften Angebotspreise liegen zwischen 1,2 bis 1,4 Mio € brutto. Hinzu kommen die Kosten für die Leistungen der Flussmeisterstelle für den Ausbau des Bachgerinnes und einer Geschiebesperre oberhalb der Siedlung sowie die Baunebenkosten in Höhe von ca. 400.000,- € brutto. Die Gesamtkosten betragen demnach ca. 1,6 Mio € anstelle von 1,252 Mio € gem. der Finanzierungsvereinbarung vom 16./18.01.2018. Der Beteiligtenbeitrag der Stadt Immenstadt steigt demnach auf 480.000,- € und ist somit um 104.400,- € höher als in der vorgenannten Finanzierungsvereinbarung angenommen.</p>
<p><strong>Der Stadtrat beschloss einstimmig, das Ausschreiungsergebnis zu akzeptieren und die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 104.400,- € zu übernehmen.</strong> Der Beteiligtenbeitrag der Stadt erhöht sich damit für die Maßnahme Hochwasserschutz Winkelbach auf voraussichtlich 480.000,- €. Da die Bauausführung in 2019 erfolgen soll, wird der Beteiligtenbeitrag für die Stadt im Jahr 2020 fällig.</p>
<p>Außerdem wird überprüft, ob die bestehende, teilweise marode Rohrleitung durch eine neue, direkte Rohrleitung zur Konstanzer Ach ersetzt werden soll und dadurch ein Dücker-Bauwerk (eine Druckleitung zur Unterquerung der B 308) entfallen kann.</p>
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<h4><strong>6. Veranstaltungen (Da der Sachgebietsleiter erkrankt ist, wurde dieser Punkt nicht behandelt.)</strong></h4>
<p>&#8211; Outdoorfestival Allgäu – Berichterstattung und Planung 2019</p>
<p>&#8211; Jahrmarkt der Träume 2019</p>
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