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	<title>Stadtwerke &#8211; Die Aktiven Immenstadt</title>
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	<description>Bürger mit Mut, Herz und Verstand</description>
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		<title>Stadtrat spricht sich gegen ‚Mobil 365&#8242;-ÖPNV-Konzept des Landkreises aus &#8211; Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 30. Januar 2025</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2025/01/30/stadtrat-spricht-sich-gegen-mobil-365-oepnv-konzept-des-landkreises-aus-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-30-januar-2025/</link>
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				<pubDate>Thu, 30 Jan 2025 22:30:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Mobil 365]]></category>
		<category><![CDATA[Mobilitätskonzept]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtwerke]]></category>

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				<description><![CDATA[1. Jahresrechnung 2023 festgestellt und Entlastung ausgesprochen Die Jahresrechnung 2023 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates geprüft. Der Gesamthaushalt hat in Einnahmen und Ausgaben ein Volumen von 61.501.608,40 Euro. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig, das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 endgültig festzustellen und die Entlastung für dieses Rechnungsjahr auszusprechen. Einstimmig beschloss der Stadtrat, das Ergebnis der [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size"><strong>1. Jahresrechnung 2023 festgestellt
und Entlastung ausgesprochen</strong></p>



<p>Die Jahresrechnung 2023 wurde vom
Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates geprüft. Der Gesamthaushalt hat in
Einnahmen und Ausgaben ein Volumen von 61.501.608,40 Euro. Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig, das Ergebnis der
Jahresrechnung 2023 endgültig festzustellen und die Entlastung für dieses
Rechnungsjahr auszusprechen.</p>



<p><strong>Einstimmig beschloss der
Stadtrat</strong>, das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 festzustellen
und die Entlastung für das Rechnungsjahr 2023 auszusprechen.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>2. <a>ÖPNV Angebotskonzeption des Landkreises ‚Mobil 365‘ </a></strong></p>



<p><strong>Das Konzept</strong></p>



<p>Beim der ÖPNV Angebotskonzeption des Landkreises OA  <br><strong><a>‚</a></strong>Mobil 365&#8242; geht es um eine möglichst „perfekte Abstimmung von Bus und Bahn, von früh bis spät“ ( <a href="https://mobil365.oberallgaeu.org/">https://mobil365.oberallgaeu.org</a> ) </p>



<figure class="wp-block-image"><img src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/01/20250130_151824-Bus-Stadtbus-3-1024x768.jpg" alt="" class="wp-image-4816" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/01/20250130_151824-Bus-Stadtbus-3-1024x768.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/01/20250130_151824-Bus-Stadtbus-3-240x180.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/01/20250130_151824-Bus-Stadtbus-3-480x360.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/01/20250130_151824-Bus-Stadtbus-3-768x576.jpg 768w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/01/20250130_151824-Bus-Stadtbus-3-800x600.jpg 800w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/01/20250130_151824-Bus-Stadtbus-3-300x225.jpg 300w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/01/20250130_151824-Bus-Stadtbus-3-320x240.jpg 320w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/01/20250130_151824-Bus-Stadtbus-3-640x480.jpg 640w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>&#8211; Ein umfassendes Fahrplanangebot von Bussen und
neuen On-Demand-Diensten soll die 28 Gemeinden des Landkreises verbinden. Busse
sollen täglich von etwa 5 Uhr bis 22 Uhr auf den Hauptstrecken und mit der Bahn
abgestimmt verkehren.</p>



<p>&#8211; Mit einem integralen Taktfahrplan (ITF) soll der
Umstieg an wichtigen Verbindungen, ähnlich wie in der Schweiz, zuverlässig und
ohne lange Wartezeiten möglich werden. Busse erreichen die Knotenpunkte kurz
vor den Zügen und fahren direkt nach dem Umstieg wieder ab. So können Fahrgäste
bequem zwischen Bus und Bahn wechseln oder innerhalb des Busnetzes umsteigen. Das
Busnetz weist 21 Taktknoten (u.a. Immenstadt Bahnhof) auf, bei denen auf die
Minute abgestimmt umgestiegen werden kann.</p>



<p>&#8211; On-Demand-Angebote bieten individuelle Mobilität „auf
Abruf“. Nachdem in der App die gewünschte Zieladresse und Abfahrtszeit eingegeben
wird, bündelt ein Algorithmus die Anfrage mit den Wünschen anderer Fahrgäste
und bietet einen Fahrtvorschlag an. Kleinere Umwege sind erlaubt, solange sie
den Anschluss an die Bahn nicht gefährden.</p>



<p><strong>Die Kosten</strong></p>



<p>Sieben Millionen Euro, wobei die Fördermittel
bereits abgezogen sind. Die Kosten für das neue Nahverkehrsangebot fallen jedes
Jahr an. In den ersten zwei Jahren werden sie schrittweise steigen, da das Angebot
nach und nach ausgeweitet wird. Der On-Demand-Verkehr soll Ende 2025/Anfang
2026 starten, der erweiterte Linienverkehr Ende 2026. Bis 2027 wäre das
komplette System in Betrieb. Dann würde der jährliche Finanzbedarf
voraussichtlich bei etwa sieben Millionen Euro liegen.</p>



<p>Finanzieren will der Landkreis sein
Mobilitätskonzept über eine Erhöhung der Kreisumlage von zwei Prozent. <strong>Immenstadt müsste sich anteilig jährlich mit 387.000 Euro beteiligen.</strong>
Alle Kommunen könnten dies, so eine Arbeitsgruppe, folgendermaßen finanzieren:</p>



<p>Variante 1:</p>



<p>&#8211; Erhöhung Grundsteuerhebesatz um 35 %-Punkte</p>



<p>&#8211; Erhöhung Gewerbesteuerhebesatz um 10 %-Punkte</p>



<p>Variante 2:</p>



<p>&#8211; Erhöhung Grundsteuerhebesatz um 70 %-Punkte</p>



<p>Die Entscheidung der Finanzierbarkeit der höheren
Kreisumlage liegt bei jeder Gemeinde. Daneben sind für die Finanzierung möglich:
Kurbeitrag/Fremdenverkehrsbeitrag, Mieten, Pachten, Zinsen, Parkgebühren,
sonst. Benutzungsgebühren, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, etc.</p>



<p>Immenstadt unterstützt den Mobilpass Allgäu, der
Urlaubern freie Fahrt mit Bus und Bahn in der Region bietet. Dieser wird über
den Kurbeitrag finanziert.</p>



<p><strong> </strong></p>



<p>2026 laufen die Konzessionen für die Buslinien im Oberallgäu aus. Deswegen ist in diesem Jahr eine Richtungsentscheidung wichtig. An einer Befragung zum Konzept  ‚Mobil 365&#8242;  haben landkreisweit 2485 Personen teilgenommen, 270 aus Immenstadt. Das Befragungsergebnis fällt mit 81 Prozent für die Umsetzung der genannten Verbesserungsmaßnahmen zu den genannten Kosten deutlich aus.</p>



<p><strong>Mit großer Mehrheit (22 : 1 Stimmen) nahm der Stadtrat</strong> die Ausführungen zum Projekt ÖPNV Angebotskonzeption  ‚Mobil 365&#8242;  zur Kenntnis und begrüßt grundsätzlich die Initative zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes des Landkreises ab dem Jahr 2026 wie vorgestellt. </p>



<p><strong>Keine Mehrheit des Stadtrates (9 : 14 Stimmen, z.T quer durch die Fraktionen)</strong> fand der Beschlussvorschlag  „Aus der Sicht der Stadt kann der dadurch entstehende höhere Finanzbedarf des  Landkreises für die ÖPNV Angebotskonzeption  ‚Mobil 365&#8242;  mitgetragen  werden.“ </p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Unsere Stadtratsfraktion hat in einer öffentlichen Sitzung das Thema ‚Mobil 365&#8242;  ergebnisoffen diskutiert. Folgende Argumente Pro und Contra haben wir näher betrachtet.</p><p><strong>Pro</strong></p><p>&#8211; Im Landkreis gibt es derzeit ein eher unattraktives Angebot des ÖPNV. Der ÖPNV wird von der Bevölkerung nur angenommen, wenn er künftig über ein gutes Angebot attraktiv und unkompliziert genutzt werden kann.</p><p>&#8211; Über eine Verbesserung des ÖPNV wird im Landkreis seit Jahren diskutiert, passiert ist wenig. Dies kann sich mit den geplanten Verbesserungen nun wenden. Eine Mobilitätswende mit einem durchdachten Mobilitätskonzept des ÖPNV auf Landkreisebene kann gelingen.</p><p>&#8211; Von einem stark verbesserten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) profitieren alle Bürger und Immenstadt profitiert als Verkehrsknotenpunkt besonders von dieser Konzeption, aber auch Touristen, die unsere Region besuchen.</p><p>&#8211; Ein verbesserter ÖPNV dient dem Klimaschutz und der Teilhabe an Mobilität von Jugendlichen und Senioren.</p><p><strong>Contra</strong></p><p>In dieser Legislaturperiode von Dez. 2020 (Schuldenstand 36,58 Mio. €) – Dez. 2024 (62,03 Mio. €) ist die Verschuldung Immenstadts im Schnitt um über 6,3 Mio. Euro / Jahr gestiegen. Angesichts der Verschuldung Immenstadts und anstehender großer anstehender Maßnahmen (z.B. Ganztagesbetreuung Grundschulen, Neubau / Sanierung Mittelschule, Sanierung Sonthofener Straße, …) die finanziert werden müssen, ist der Immenstädter Anteil dieses sinnvollen ÖPNV Projekts mit 357.000 € / Jahr – auch mit Steuererhöhungen – nur sehr schwer finanzierbar. Eigentlich müsste Immenstadt jetzt schon Steuern erhöhen. Mit dieser jährlichen Zusatzbelastung für den ÖPNV ist voraussichtlich eine Steuererhöhung der Grundsteuer / Kombination von Grund- und Gewerbesteuer unausweichlich.</p><p>Unsere Stadträte haben sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht und nach ihrem Gewissen unterschiedlich abgestimmt.</p><p>Herbert Waibel, Fraktionsvorsitzender<br></p></blockquote>



<p class="has-medium-font-size"><strong>3. Eigenbetrieb Stadtwerke
– Jahresabschluss 2022 festgestellt und Entlastung ausgesprochen</strong></p>



<p>Der Jahresabschluss 2022 wurde vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Er empfahl einstimmig dem Stadtrat, den
Jahresabschluss 2022 endgültig festzusetzen und die Entlastung für dieses
Rechnungsjahr auszusprechen.</p>



<p>Das Wirtschaftsjahr 2022 schließen die Stadtwerke ab
mit einem Ergebnis nach Steuern in Höhe von 245.722,13 EUR.</p>



<p>Im Wirtschaftsjahr 2022 wurden <strong>Investitionen</strong> in Höhe von rund 1,5 Mio EUR getätigt (in Klammern Gewinn-/Verlustrechnung):</p>



<p><strong>Bäder: 35.000 Euro </strong>(Betriebsdefizit: &#8211; 802.000 €, 2021: -711.000 €); <strong>Tiefgaragen: 43.000 Euro</strong> (Defizit – 203.000 €, 2021 – 586.000 €); <strong>Fernwärme: 62.000 Euro</strong> (Defizit – 197.000 €, 2021: &#8211; 135.000 €); <strong>Wasserversorgung: 949.000 Euro</strong> ( + 348.000 €, 2021: + 524.000 €); <strong>Abwasser: 384.000 Euro</strong> ( Defizit – 38.000 €, 2021: + 855.000 €) </p>



<p>Im Bereich der Wasserversorgung wurden ca. 3 km
Wasserleitungen und über 100 Hausanschlüsse erneuert oder neu verlegt.</p>



<p><strong>Einstimmig beschloss der Stadtrat</strong><strong>, </strong>das
Ergebnis des Jahresabschlusses für das Jahr 2022 festzustellen und die
Entlastung für das Rechnungsjahr 2022 auszusprechen. </p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>4. Satzungsrecht &#8211; Übergang
auf das Kommunalunternehmen Stadtwerke vollzogen</strong></p>



<p>Zum 1. Januar 2025 wurde der bisherige Eigenbetrieb
Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu in ein Kommunalunternehmen umgewandelt.</p>



<p>Nach der „Unternehmenssatzung für das
Kommunalunternehmen Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu, Anstalt des öffentlichen
Rechts“ vom 17. Mai 2024 ist das Kommunalunternehmen berechtigt, anstelle der
Stadt Satzungen und Verordnungen für das übertragene Aufgabengebiet zu erlassen
und zu vollziehen. </p>



<p>Die folgenden Satzungen wurden vom Verwaltungsrat
des Kommunalunternehmens in der Sitzung am 8. Januar 2025 mit Wirkung ab 15.
Januar 2025 erlassen:</p>



<p>&#8211; Wasserabgabesatzung (WAS)</p>



<p>&#8211; Entwässerungssatzung (EWS)</p>



<p>&#8211; Beitrags- und Gebührensatzung zur WAS</p>



<p>&#8211; Beitrags- und Gebührensatzung zur EWS</p>



<p>&#8211; Kleineinleitersatzung / Kommunalabgabe
Kleineinleiter</p>



<p>Die bisher von der Stadt Immenstadt erlassenen
Satzungen sind deshalb zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft zu setzen. Ebenfalls
ist die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Immenstadt i. Allgäu
„Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu“ vom 23. Juni 2021 außer Kraft zu setzen.</p>



<p><strong>Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat,</strong> die folgenden Satzungen mit Ablauf des 14. Januar 2025 außer Kraft zu setzen:</p>



<p>&#8211; Wasserabgabesatzung (WAS) vom 01.04.2019</p>



<p>&#8211; Entwässerungssatzung (EWS) vom 26.04.2021</p>



<p>&#8211; Beitrags- und Gebührensatzung zur WAS vom
01.01.2025</p>



<p>&#8211; Beitrags- und Gebührensatzung zur EWS vom
01.01.2025</p>



<p>&#8211; Kleineinleitersatzung / Kommunalabgabe
Kleineinleiter vom 01.01.2002</p>



<p>Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Immenstadt i. Allgäu „Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu“ vom 23.06.2021 tritt mit Ablauf zum 31.12.2024 außer Kraft.</p>
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							</item>
		<item>
		<title>Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 16.Mai 2024</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2024/05/17/ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-16-mai-2024/</link>
				<comments>https://www.dieaktiven.de/blog/2024/05/17/ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-16-mai-2024/#respond</comments>
				<pubDate>Thu, 16 May 2024 22:35:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ganztagesbetreuung Grundschule]]></category>
		<category><![CDATA[ILEK]]></category>
		<category><![CDATA[Mittagbahn]]></category>
		<category><![CDATA[Mittelschule]]></category>
		<category><![CDATA[Skytrail]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtwerke]]></category>

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				<description><![CDATA[1. Stadtrat stimmt der künftigen Nutzung beim digitalisierten Amtsblatt des LRA Oberallgäu zu Die Stadt Immenstadt nutzt das Amtsblatt des Landratsamts Oberallgäu zur Bekanntmachung von Beschlüssen, Satzungen und anderen Inhalten. Die Veröffentlichung erfolgt bisher durch den Abdruck des Amtsblatts in der Allgäuer Zeitung. Das Landratsamt Oberallgäu digitalisiert nun ihr Amtsblatt bis Mitte 2024, d. h. [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[
<p></p>



<p class="has-medium-font-size"><strong> 1. Stadtrat stimmt der künftigen Nutzung beim digitalisierten Amtsblatt des LRA Oberallgäu zu</strong></p>



<p>Die Stadt Immenstadt
nutzt das Amtsblatt des Landratsamts Oberallgäu zur Bekanntmachung von
Beschlüssen, Satzungen und anderen Inhalten. Die Veröffentlichung erfolgt
bisher durch den Abdruck des Amtsblatts in der Allgäuer Zeitung.</p>



<p>Das Landratsamt
Oberallgäu digitalisiert nun ihr Amtsblatt bis Mitte 2024, d. h. künftig ist das
Amtsblatt ausschließlich digital über deren Internetseite abrufbar. Dies ist
der Wille des bayerischen Gesetzgebers (Art. 17 abs. 3 BayDiG und BayKommV).
Zahlreiche benachbarte Landratsämter haben ihr Amtsblatt bereits digitalisiert.</p>



<p>Künftig entfallen damit
auch die Kosten in Höhe von rund 1.400 Euro/ Jahr für die Veröffentlichung in
der Allgäuer Zeitung.</p>



<p></p>



<p><strong>Einstimmig stimmte der Stadtrat</strong> der Nutzung des ausschließlich digital veröffentlichten Amtsblatts des Landratsamt Oberallgäu als Bekanntmachungsart nach Art. 17 Abs. 3 BayDiG (Gesetz über die Digitalisierung im Freistaat Bayern) und § 1 Abs. 2 S. 2 BayKommV (Bayerische Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften) zu.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>2. Immenstadt      beteiligt sich am Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) der      Alpsee-Grünten-Gemeinden und sucht Umsetzungsbegleiter</strong></p>



<p></p>



<p>Im August 2022 gründeten
die fünf Kommunen Blaichach, Burgberg, Rettenberg, Immenstadt und Sonthofen die
Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) Alpsee-Grünten. Dazu schlossen sie sich
zu einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zusammen.</p>



<p>Zentrales Ziel der Integrierten
ländlichen Entwicklung (ILE) Alpsee-Grünten ist es, die wirtschaftlichen, kulturellen
und sozialen Lebensbedingungen in der Region zu stärken sowie die
landschaftliche und ökologische Vielfalt zu erhöhen. Dazu wurde in einem rund
1-jährigen Prozess ein gemeinsames ILEK zusammen mit einem Planungsbüro für die
Region ausgearbeitet. Das ILEK stellt einen Fahrplan für die zukünftige
interkommunale Zusammenarbeit dar. Es enthält Handlungsfelder (z.B. Interkommunale
Zusammenarbeit (z.B. im IT-Bereich), Landwirtschaft, Landschaft, Energie,
Klimaschutz, Mobilität, Infrastruktur, Soziales, Kultur), Ziele und konkrete
Maßnahmen. Das Konzept kann jederzeit fortgeschrieben bzw. ergänzt werden.</p>



<p>Zur erfolgreichen
Umsetzung des ILEK und der dort verankerten Maßnahmen ist die Einstellung einer
sogenannten Umsetzungsbegleitung (Regionalmanager) maßgebend. Dessen zentrale
Aufgabe ist es, die im ILEK festgelegten Maßnahmen umzusetzen. Die
Umsetzungsbegleitung handelt u.a. als Projektmanager, Koordinator, Netzwerker
und ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Für die Stelle der Umsetzungsbegleitung
kann eine Förderung von bis zu 75% (max. 90.000 € pro Jahr) beim Amt für
Ländliche Schwaben beantragt werden. Die Stelle soll zunächst für drei Jahre
(mit Aussicht auf Verlängerung) ausgeschrieben werden. </p>



<p><strong>Einstimmig
beschloss der Stadtrat:</strong></p>



<p>Das vorliegende ILEK
Alpsee-Grünten wird zur Kenntnis genommen. Die darin festgehaltenen Ziele und
Maßnahmen werden befürwortet. Es soll als Grundlage für die weitere
Zusammenarbeit der fünf ILE-Kommunen dienen.</p>



<p>Es soll eine
Umsetzungsbegleitung innerhalb der ILE Alpsee-Grünten für die Initiierung und
Begleitung der ländlichen Entwicklungsprozesse und zur Umsetzung des
Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes der ILE Alpsee-Grünten geschaffen
werden. Die Umsetzungsbegleitung soll in Form einer Personalstelle im
Beschäftigungsverhältnis angegliedert bei der Stadt Immenstadt. Dazu soll
entsprechend der Musterausschreibung des Amts für Ländliche Entwicklung (ALE)
Schwaben eine Vollzeitstelle ausgeschrieben werden. Die Stadt Immenstadt wird
hierzu federführend agieren und auch den entsprechenden Förderantrag am ALE Schwaben
stellvertretend für die ILE Alpsee-Grünten stellen.</p>



<p>Bei den Bewerbungsgesprächen
und der Auswahl eines passenden Kandidaten werden alle fünf Kommunen
gleichberechtigt vertreten sein.</p>



<p>Die Kosten für die Personalstelle (abzüglich der Förderung) werden zu 50 % entsprechend der Einwohnerzahl der Mitglieder und zu 50 % zu gleichen Teilen zwischen den Mitgliedern aufgeteilt. Sie werden über den Haushalt der Stadt Immenstadt abgewickelt und fließen somit in die Umlage.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>3. Stadtwerke      werden in ein Kommunalunternehmen umgewandelt</strong></p>



<p>In den Sitzungen des
Stadtrates am 27. April 2023 und 29. Juni 2023 wurden bereits
Grundsatzbeschlüsse zur Umwandlung des Eigenbetriebs in ein Kommunalunternehmen
gefasst, die wirtschaftlichen Auswirkungen dargestellt (Geschätzte Einsparungen
rund 550.000 Euro / Jahr; diese kommen u.a. dadurch zustande, dass bei Ausschreibungen
Nachverhandlungen möglich sind und z.T. ein höherer Vorsteuerabzug in Anspruch
genommen werden kann.) sowie die Satzung des künftigen Kommunalunternehmens
formuliert.</p>



<p>Gemeinsame Arbeitsgruppen
Stadt / Stadtwerke wurden gebildet und begleiten den Prozess der Umwandlung.
Die künftige Zusammenarbeit wird in einem Dienstleistungsvertrag geregelt,
welcher &#8211; je nach Bedarf &#8211; jährlich angepasst wird. Dieser tritt an die Stelle
des bisherigen Verwaltungskostenbeitrages.</p>



<p>Der Werkausschuss hat in
seiner Sitzung am 7. Mai 2024 einstimmig beschlossen, dem Stadtrat die
Empfehlung auszusprechen, den Eigenbetrieb der Stadtwerke Immenstadt in die
Rechtsform eines Kommunalunternehmens umzuwandeln und die Unternehmenssatzung
des Kommunalunternehmens sowie den Übergang zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe
(VTV-V) zum 1. Januar 2025 zu beschließen.</p>



<p><strong>Der Stadtrat </strong>nahm<strong> </strong>die Ausführungen zur Kenntnis und <strong>beschloss mit großer Mehrheit (gegen 2 Stimmen der SPD-Fraktion)</strong> die Satzung für das künftige Kommunalunternehmen in der vorliegenden Fassung und die Umwandlung des Eigenbetriebes in ein Kommunalunternehmen mit Übergang zum TV-V zum 1 Januar 2025.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>4. Verkauf      des Alpsee Skytrails an die Mittagbahn wird mit der Änderung des      Flächennutzungsplans im Bereich der Mittelstation der Mittagbahn ermöglicht.      </strong></p>



<p>Die Stadt Immenstadt
beabsichtigt, den Alpsee Skytrail mit acht Masten und dem dazugehörigen „Kiddy
Parcours“ mit sechs Masten zu verkaufen. Hierzu wurde in einem öffentlichen
Markterkundungsverfahren zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach Prüfung und
Auswertung der Angebote entschied sich der Stadtrat, den „Skytrail“ an die
Mittagbahn zu verkaufen.</p>



<p>Mit der 15. Änderung des
Flächennutzungsplans (FNP) wird das Ziel verfolgt, den Alpsee Skytrail vom
bestehenden Parkplatz des Alpseehauses zur Mittelstation am Mittagberg zu verlegen.</p>



<p>Die Umgebung ist durch
die Bergbahn und dem Rasthaus am Mittag bereits vorbelastet und bildet ein
thematisch schlüssiges Gesamtkonzept. Alternative Standorte im Bereich der
Mittagbahn wären entweder talseitig besser einsehbar oder nur mit größeren Geländeveränderungen
(aufgrund der Topographie) realisierbar, so dass der gewählte Standort unter
Berücksichtigung des Landschaftsbilds am geeignetsten erscheint.</p>



<p>Der Geltungsbereich
befindet sich südwestlich der Mittelstation.</p>



<figure class="wp-block-image"><img src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/05/2024-05-16-Mittagbahn-Skytrail-Aufstellbereich-1024x681.jpg" alt="" class="wp-image-4678" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/05/2024-05-16-Mittagbahn-Skytrail-Aufstellbereich-1024x681.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/05/2024-05-16-Mittagbahn-Skytrail-Aufstellbereich-240x160.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/05/2024-05-16-Mittagbahn-Skytrail-Aufstellbereich-480x319.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/05/2024-05-16-Mittagbahn-Skytrail-Aufstellbereich-768x511.jpg 768w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/05/2024-05-16-Mittagbahn-Skytrail-Aufstellbereich.jpg 1128w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Wir bedanken uns beim Bauamt, dass wir dieses Foto veröffentlichen können.</figcaption></figure>



<p><br></p>



<p><strong>Durch die
Änderung des FNP sollen folgende Ziele verfolgt werden:</strong></p>



<p>Die Ausweisung einer
Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freizeitanlage“ dient der Verlegung des
bestehenden „Kletterparks“ („Alpsee Skytrail“) im Ortsteil Bühl am Alpsee zur
Mittelstation am Mittagberg</p>



<p>Durch die Änderung können
das touristische Potenzial sowie die touristische Anziehungskraft und die
Attraktivität des Mittagbergs gesteigert werden. Davon profitieren wiederum die
Einwohner durch eine mittel- bis langfristig gesicherte Versorgung mit
Arbeitsplätzen.</p>



<p>Durch den touristischen
Multiplikatoreffekt können indirekt Arbeitsplätze in tourismusnahen Branchen
geschaffen werden.</p>



<p>Der Klimawandel beeinflusst
den Tourismus im Oberallgäu und deren Städte und Gemeinden. Durch Schneemangel
bzw. Verschiebung des natürlichen Schnees in höhere Lagen verkürzt sich die
Wintersportsaison. Auch die Herstellung von Kunstschnee ist bei zunehmenden
Temperaturen am Mittagberg nicht sichergestellt. Es ist daher wahrscheinlich,
dass die weiter zurückgehen werden. Hier bietet der Kletterpark eine
Alternative.</p>



<p>Ohne die Änderung des
Flächennutzungsplans ist es der Stadt nicht möglich, die Attraktivität der
Mittagbahn langfristig zu sichern. Der Stadt erwächst daher ein Erfordernis
bauleitplanerisch steuernd einzugreifen.</p>



<p>Die Lage im Bereich der
Mittelstation ist geeignet für einen Kletterpark. Der Tourismuswert wird somit
gestärkt und quantitativ verbessert. Thematisch ergänzt sich das Angebot ideal.
Städtebauliche Nutzungskonflikte sind nicht erkennbar.</p>



<p><strong>Einstimmig beschloss der Stadtrat </strong>die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich &#8220;Mittelstation Mittagberg&#8221; sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die räumlichen Geltungsbereiche dieser Änderung werden aus den Lageplänen ersichtlich.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>5. Ganztagsbetreuung      Grundschule Immenstadt – Vergabeverfahren in Gang gesetzt</strong></p>



<p>An den Bayrischen
Grundschulen besteht ab dem Schuljahr 2026/2027 ein gesetzlicher Anspruch auf eine
Ganztagesbetreuung (beginnend mit der Klassenstufe 1). In der
Machbarkeitsuntersuchung des Büros FG-Architektur aus Sonthofen wurden im
Rahmen der Stadtratssitzung vom 25. April.2024 der Bestand, das Raumprogramm,
eine Planung der Betreuung bzw. des Teilneubaus, sowie der zeitliche Ablauf und
eine Kostenaufstellung ausführlich erläutert.</p>



<p>Auf der Basis der
Bewertungsmatrix im VGV-Verfahren hat das Büro Landherr &amp; Wehrhan, München,
die Angebote ausgewertet und Vorschläge zur Einladung in die nächste Bewerbungsrunde
erstellt. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Angebote ist der weitere Zeitplan
wie folgt vorgesehen:</p>



<p>Beauftragung Fachplaner
und Architekten&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 05/2024</p>



<p>Einreichung Förderantrag&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 09/2024</p>



<p>Bewilligung durch die
Regierung von Schwaben&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; vor&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 03/2025</p>



<p>Beginn Ausführungsplanung&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 01/2025</p>



<p>Ausschreibung in mehreren
Paketen &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; ab&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 04/2025</p>



<p>Baubeginn Abbruch /
Sanierung und Erweiterung&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 02/2026</p>



<p>Ende der Bauausführung&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 12/2027</p>



<p>Eine Übergangslösung für
die Turnhalle und den Sportbetrieb (auch für die betroffenen Vereine) ist
derzeit noch in der Abstimmung. Angedacht sind hier die verstärkte Nutzung der
Julius-Kunert-Turnhalle, der Grüntenhalle bzw. auch der Turnhalle am
Berufsschulzentrum bzw. der Maria-Stern-Mädchenrealschule.</p>



<p><strong>Der Stadtrat</strong>
nahm das vorgestellte Ergebnis des VgV-Verfahrens zur Kenntnis und <strong>beschloss einstimmig</strong>,
die Vergabe an die jeweiligen Fachplaner für die Tragwerksplanung,
Elektrotechnik, Freianlagen und Heizung-Lüftung-Sanitär sowie die Objektplanung
an den hierfür vorgesehenen Architekten.</p>



<p>Die Stadtverwaltung wird zur Durchführung aller hierfür weiteren Schritte ermächtigt.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>6. Erfolgreiche      sozialpädagogische Betreuung der Praxis- und Deutschklassen der      Mittelschule wird fortgesetzt</strong></p>



<p>Seit Jahren werden durch
die Klassenmodelle der Deutsch- und Praxisklassen Schülerinnen und Schülern mit
zusätzlicher Sozialpädagogischer Betreuung im Ganztagsunterricht erfolgreich begleitet
und gefördert.</p>



<p>Das gebundene
Ganztagsangebot der Deutschklasse zielt darauf ab, dass möglichst viele der geförderten
Schüler frühzeitig in das reguläre deutschsprachige Unterrichtsangebot wechseln
können. Der Verbleib in der Deutschklasse soll verkürzt und ein Schulabschluss
erleichtert werden.</p>



<p>Die Praxisklasse soll in
Kooperation mit außerschulischen Partnern und durch eine auf die Leistungsmöglichkeit
der Schüler abgestimmte schulische und außerschulische Förderung unterstützen.
Die Schüler sollen so in die Wirtschaft und das Berufsleben begleitet werden.
Es sollen Schulversagen, Ausbildungsabbrüche und Arbeitslosigkeit vermieden
werden.</p>



<p>Beide Klassenmodelle
werden durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Die
Förderrichtlinien hierzu sehen eine regelmäßige Ausschreibung nach Vergaberecht
vor.</p>



<p>Für beide Klassenformen
ging jeweils nur ein Angebot der gfi gGmbH ein. Diese hat die Praxis- sowie
auch die Deutschklasse auch in den vergangenen Jahren betreut.</p>



<p><strong>Soz.-päd. Betreuung mit Deutschkurs der Praxisklasse</strong></p>



<p>Angebot über 56.098 € für
ein Schuljahr (2024/2025) mit optionaler Verlängerung um ein weiteres Schuljahr</p>



<p><strong>Soz.-päd. Betreuung der Deutschklasse</strong></p>



<p>Angebot über 29.480 € für
ein Schuljahr (2024/2025) mit optionaler Verlängerung um ein weiteres Schuljahr</p>



<p><strong>Einstimmig
stimmte der Stadtrat</strong> dem Vertragsschluss über die sozialpäd.
Betreuung der Praxisklassen mit Deutschkurs sowie der sozpäd. Betreuung der
Deutschklasse mit der gfi gGmbH zu.</p>



<p>Die Verwaltung wurde
bevollmächtigt den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen und ausreichend
Haushaltsmittel bereitzustellen.</p>
]]></content:encoded>
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							</item>
		<item>
		<title>Gästeticket Bus &#038; Bahn Oberallgäu, Mietspiegel Immenstadt &#8211; Ergebnisse der Stadtratssitzung am 22. Februar 2024</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2024/02/22/gaesteticket-bus-bahn-oberallgaeu-mietspiegel-immenstadt-ergebnisse-der-stadtratssitzung-am-22-februar-2024/</link>
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				<pubDate>Thu, 22 Feb 2024 21:54:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gästeticket Oberallgäu]]></category>
		<category><![CDATA[Mietspiegel]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtwerke]]></category>

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				<description><![CDATA[Gästeticket Bus &#38; Bahn Oberallgäu Stadtrat stimmt Umsetzung und Finanzierung zu Das Allgäu zieht ist ganzjährig eine der tourismusstärksten Regionen in Deutschland mit Gästen aus dem In- und Ausland (Wandern und Radfahren, Wintersport, Wellness, Kulinarik und weitere Erlebnisse). Aktivitäten innerhalb des eigenen Urlaubsortes, insbesondere aber auch in der gesamten Region, erfordern eine gute Mobilität. Immer [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size"><strong>Gästeticket      Bus &amp; Bahn Oberallgäu</strong></p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>Stadtrat stimmt
Umsetzung und Finanzierung zu</strong></p>



<p>Das Allgäu zieht ist
ganzjährig eine der tourismusstärksten Regionen in Deutschland mit Gästen aus
dem In- und Ausland (Wandern und Radfahren, Wintersport, Wellness, Kulinarik
und weitere Erlebnisse). Aktivitäten innerhalb des eigenen Urlaubsortes,
insbesondere aber auch in der gesamten Region, erfordern eine gute Mobilität. Immer
mehr Gäste fordern ein gutes Angebot, dass sie mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln
verschiedene Ziele erreichen können.</p>



<p>Die Einführung eines
beitragsfinanzierten Gästetickets für die Nutzung von Bus und Bahn für
Übernachtungsgäste der Region Oberallgäu ist neben künftig geplanten
Angebotsverbesserungen ein zentrales und notwendiges Instrument, um dieses
Bedürfnis zu erfüllen. Folgende Gründe sprechen für die Einführung eines
solchen Ticketangebots für Übernachtungsgäste:</p>



<p>&nbsp;&#8211; Attraktivierung des ÖPNV</p>



<p> &#8211; Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz, Reduzierung des Individualverkehrs</p>



<p>&nbsp;&#8211; Wettbewerbsfaktor zwischen
Urlaubsregionen/-Destinationen.</p>



<p>Andere Regionen im In-
und Ausland haben entsprechende Angebote (teils bereits vor vielen Jahren)
eingeführt und Urlaubsgäste betrachten dieses Angebot mehr und mehr als Basisleistung
einer Destination. </p>



<p>Einen Faktor für die
ÖPNV-Finanzierung in der Region stellt bereits heute in vielen Gemeinden die
Refinanzierung touristischer Angebote über den Kurbeitrag und damit auch über
die Nutzer (= Gäste) dieser Angebote dar. Mit einem übergreifenden Gästetickt
erfolgt auch diese Finanzierungsgrundlage künftig übergreifend und einheitlich.</p>



<p>Erhalten sollen das ÖPNV-Gästeticket
alle Übernachtungsgäste ab 6 Jahren in den teilnehmenden Kommunen. Aus
Gleichbehandlungsgründen gilt dies auch für Zweiwohnsitzinhaber. Kinder unter 6
Jahren werden grundsätzlich in Begleitung der Elternteile kostenfrei befördert.</p>



<p>Geschäftsreisende (kein
Kurbeitrag) erhalten kein Gästeticket und keine Allgäu-Walser-Card (neu ab
Herbst: Allgäu-Walser-Pass). </p>



<p>Das Gästeticket
beinhaltet freie Nutzung des Nahverkehrs (Bus und Bahn) in der 2. Klasse im
definierten Gebiet während des Aufenthaltes. Verschiedene Orts- und Stadtbusse
sind grundsätzlich integriert.</p>



<p>Das Kerngebiet für die
Nutzung des Verkehrsangebotes bilden der Landkreis Oberallgäu, die Stadt
Kempten und Jungholz.</p>



<p><strong>Mit großer Mehrheit (gegen 2 Stimmen) beschloss der Stadtrat,</strong> die Einführung und Umsetzung des Projektes „Gästeticket Bus &amp; Bahn Oberallgäu“ samt möglicher Erweiterungsoptionen zu unterstützten.</p>



<p>Die Stadt Immenstadt
beteiligt sich an der Finanzierung mit einem Solidarbeitrag von bis zu 1,00 €
(inkl. MwSt.) je ticketrelevanter Übernachtung für die gesamte Dauer der
Pilotphase ab November 2024 bis einschließlich Dezember 2026.</p>



<p>Der erste Bürgermeister
wird beauftragt, gegenüber dem Landkreis Oberallgäu die Teilnahme der Stadt
Immenstadt an der Einführung des Gästetickets und ihre Beteiligung an der
Finanzierung mit bis 1,00 € (inkl. MwSt.) je ticketrelevanter Übernachtung
verbindlich zu erklären.</p>



<p>Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung hinsichtlich der Anpassung der Kurbeitragssatzung sowie weiterer relevanter Themen vorzubereiten und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.<strong> </strong></p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>Neuer QualifizierterMietspiegel für Immenstadt wird veröffentlicht </strong></p>



<p>Nach § 558d Abs. 2 BGB
ist der qualifizierte Mietspiegel alle zwei Jahre der Marktsituation anzupassen
und alle vier Jahre neu zu erstellen. Mit 18 anderen Kommunen und
Verwaltungsgemeinschaften hat Immenstadt im Sommer 2022 das EMA-Institut für
empirische Marktanalysen (Regensburg) erneut mit der Durchführung dieses
Projektes beauftragt. Im Frühjahr 2023 wurden im Rahmen der Primärdaten erhoben
und nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ausgewertet. In Immenstadt wurden
11.000 Haushalte per Zufall angeschrieben und befragt. In die Auswertungen zum
Mietspiegel flossen insgesamt 1.111 „mietspiegelrelevante“ Mietverhältnisse aller
beteiligten Kommunen ein. Der qualifizierte Mietspiegel findet nur Anwendung
für Wohnraum, nicht für Gewerbemieträume oder den sozialen Wohnungsbau.</p>



<p>Der Nachweis über die
wissenschaftliche Vorgehensweise wurde in Form einer Dokumentation schriftlich
dargelegt und veröffentlicht. </p>



<p>Die Kosten von 70.000,00
Euro für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels teilen sich die beteiligten
Kommunen. Der Anteil der Stadt Immenstadt beträgt ca. 9.500,00 € (brutto).</p>



<p><strong>Einstimmig beschloss der Stadtrat</strong>, dass der Mietspiegel 2023 vom Stadtrat als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB anerkannt wird und auf der städtischen Internetseite zum Download kostenfrei zur Verfügung gestellt werden soll.</p>



<p><a href="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/02/2024-02-22-StR-ö-Anlage-1-Mietspiegel-Homepage-11.pdf">https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/02/2024-02-22-StR-ö-Anlage-1-Mietspiegel-Homepage-11.pdf</a></p>



<p></p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>Entlastung      für Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke</strong></p>



<p>Der Jahresabschluss 2021
wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Dieser hat einstimmig dem
Stadtrat empfohlen, ihn endgültig festzusetzen und die Entlastung für dieses
Rechnungsjahr auszusprechen.</p>



<figure class="wp-block-image"><img src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/02/2024-02-22-Stadtwerke-21-Tiefgarage.jpg" alt="" class="wp-image-4593" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/02/2024-02-22-Stadtwerke-21-Tiefgarage.jpg 903w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/02/2024-02-22-Stadtwerke-21-Tiefgarage-240x194.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/02/2024-02-22-Stadtwerke-21-Tiefgarage-480x388.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/02/2024-02-22-Stadtwerke-21-Tiefgarage-768x620.jpg 768w" sizes="(max-width: 903px) 100vw, 903px" /><figcaption>Fotos: Stadtwerke Immenstadt</figcaption></figure>



<p>Im Jahr 2021 wurde ein
Jahresüberschuss von 763.000 € nach einem Vorjahresverlust von 2.514.000 €
ausgewiesen.</p>



<p>Im Geschäftsjahr 2021
betrug das Betriebsergebnis (EBIT) 386.000 € (2020: &#8211; 3.503.000 €).</p>



<figure class="wp-block-image"><img src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/02/2024-02-22-Stadtwerke-21-Abschluss.jpg" alt="" class="wp-image-4591" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/02/2024-02-22-Stadtwerke-21-Abschluss.jpg 775w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/02/2024-02-22-Stadtwerke-21-Abschluss-240x125.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/02/2024-02-22-Stadtwerke-21-Abschluss-480x250.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2024/02/2024-02-22-Stadtwerke-21-Abschluss-768x399.jpg 768w" sizes="(max-width: 775px) 100vw, 775px" /></figure>



<p><strong>Einstimmig
stellte der Stadtrat</strong> das Ergebnis des Jahresabschlusses der
Stadtwerke für das Jahr 2021 fest und sprach die Entlastung für das
Rechnungsjahr 2021 aus.</p>
]]></content:encoded>
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		<slash:comments>0</slash:comments>
							</item>
		<item>
		<title>Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 18. Mai 2021</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2021/05/19/ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-18-mai-2021/</link>
				<comments>https://www.dieaktiven.de/blog/2021/05/19/ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-18-mai-2021/#respond</comments>
				<pubDate>Tue, 18 May 2021 22:30:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Feuerwehr]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtwerke]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.dieaktiven.de/?p=3894</guid>
				<description><![CDATA[Überarbeitung der Kurbeitragssatzung Die Verwaltung hat aufgrund der neuen Fassung des Kurabgabengesetzes die Kurbeitragssatzung überarbeitet. U.a. wird es wieder möglich, die nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner der Inhaber von Zweitwohnungen, sowie deren im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr zur Jahreskurpauschale zu veranlagen. Einstimmig beschloss der Stadtrat die neue Satzung zur Erhebung [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<ol>
<li>
<h3><strong>Überarbeitung der Kurbeitragssatzung</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Die Verwaltung hat aufgrund der neuen Fassung des Kurabgabengesetzes die Kurbeitragssatzung überarbeitet. U.a. wird es wieder möglich, die nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner der Inhaber von Zweitwohnungen, sowie deren im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr zur Jahreskurpauschale zu veranlagen.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u> die neue Satzung zur Erhebung des Kurbeitrages, die zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="2">
<li>
<h3><strong> Jahresabschluss der Kurbetriebe 2018 und 2019 </strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Die Jahresabschlüsse der Kurbetriebe für die Jahre 2018 und 2019 wurden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erstellt. Das Betriebsergebnis ist in den letzten 3 Jahre nahezu unverändert.</p>
<p><u>Einstimmig stellte der Stadtrat</u> die Ergebnisse der Jahresabschlüsse der Kurbetriebe für 2018 und 2019 fest und sprach für diese Rechnungsjahre die Entlastung aus.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="3">
<li>
<h3><strong> Jahresabschluss der Stadtwerke 2016 und 2017</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates geprüft. Dieser hat einstimmig dem Stadtrat empfohlen, die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 nun endgültig festzusetzen und die Entlastung für dieses Rechnungsjahr auszusprechen.</p>
<p><u>Einstimmig wurden vom Stadtrat</u> die Ergebnisse der Jahresabschlüsse der Stadtwerke für 2016 und 2017 festgestellt und die Entlastung ausgesprochen.</p>
<h3></h3>
<ol start="4">
<li>
<h3><strong> Feststellung der Jahresrechnung 2019 und Entlastung </strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Die Jahresrechnung 2019 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates geprüft. Dieser empfahl einstimmig dem Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 endgültig festzustellen und die Entlastung für dieses Rechnungsjahr auszusprechen.</p>
<p><u>Einstimmig stellte der Stadtrat</u> das Ergebnis der Jahresrechnung für 2019 fest und sprach die Entlastung aus.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="5">
<li>
<h3><strong> Auftrag für Funkmast Knottenried ans AÜW vergeben </strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Nach Prüfung der zukunftsfähigen Anschlusswerte der Stromversorgung des Funkmasts Knottenried wurden zwei Varianten des Ausbaustandards geplant und auch das AÜW um ein Angebot angefragt. Die Verwaltung empfiehlt einen höheren Ausbau, um so zu gewährleisten, dass auch künftig weitere Mobilfunkanbieter am Standort nachgerüstet werden können. Die Differenz zum niedrigeren Ausbaustandard von 2.583,16 € trägt die Stadt Immenstadt, da der höhere Standard nicht förderfähig ist.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u> die Vergabe des Auftrags „Erstellen eines Kabelanschlusses für einen Mobilfunkmasten“ an die Firma Allgäunetz in Höhe von 64.498,27 € brutto. <u>Außerdem stimmte der Stadtrat einstimmig zu</u>, für den zukunftsfähigeren Stromanschluss, den nicht förderfähigen Betrag in Höhe von 2.583,16 € aus eigenen Haushaltsmitteln zu tragen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="6">
<li>
<h3><strong> Kassenkredit Stadtwerke </strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Dem Eigenbetrieb Stadtwerke wurde durch die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über eine Einheitskasse ein Kassenkredit durch die Stadt gewährt. Vor dem Hintergrund der geplanten Einführung eines separaten Zahlweg-Kontos für den Eigenbetrieb Stadtwerke Immenstadt soll dieser Kassenkredit in Höhe von 10.000.000 EUR in ein separates Darlehen umgewandelt und planmäßig innerhalb der nächsten 4 Jahre getilgt werden.</p>
<p>Der verbleibende Kassenkredit wird nach endgültiger Einführung einer separaten Kasse für die Stadtwerke Immenstadt und der Auflösung der Einheitskasse in dieser Form nicht mehr notwendig sein. Entsprechend ist vorgesehen, dass der bestehende Kassenkredit dann vollständig abgelöst und in ein langfristiges Darlehen umgewandelt wird. Da die endgültige Höhe des Kassenkreditstandes erst nach Fertigstellung des Jahresabschlusses 2021 feststeht, soll die bestehende Kassenkreditvereinbarung neu gefasst werden.</p>
<p><u>Einstimmig stimmte der Stadtrat</u> dem Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen Stadt und Stadtwerke zu. Ebenso der Vereinbarung über die Gewährung des Kassenkredites aufgrund der Einheitskasse zwischen Stadt und Stadtwerke.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="7">
<li>
<h3><strong>Freiwillige Feuerwehr Bühl: Alexander Mosmang und Helmut Geiger als Notkommandanten bestellt</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Das Bayerische Feuerwehrgesetz bestimmt, dass ein Feuerwehrkommandant für sechs Jahre gewählt wird. Indiesem Jahr würden in der Ortsteilfeuerwehr Bühl am Alpsee der Kommandant und der Kommandant-Stellvertreter zur Wahl stehen.</p>
<p>Aufgrund der Corona-Pandemie konnten bisher keine Wahlen stattfinden. Gemäß dem BayFwG muss nach Ablauf der Amtszeit der Kommandanten von der Gemeinde &#8211; wenn innerhalb von 3 Monaten kein Nachfolger gewählt werden konnte &#8211; ein Nachfolger zum Kommandanten bestellt werden. Diese erfolgt durch die Bestätigung des Ersten Bürgermeisters.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u>, den bisherigen Kommandanten Alexander Moßmang sowie den bisherigen Kommandanten-Stellvertreter Helmut Geiger der Ortsteilfeuerwehr Bühl am Alpsee zum Notkommandanten bzw. Notkommandanten-Stellvertreter zu bestellen, bis nach ordentlichen Wahlen der dann neu oder wieder gewählte Kommandant und der Kommandanten-Stellvertreter durch den Stadtrat bestätigt werden können.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h4><strong><em>Wir Aktiven-Stadträte bedanken uns an dieser Stelle bei Alexander Mosmang und Helmut Geiger für ihren langjährigen engagierten Einsatz bei der Freiwilligen Feuerwehr Bühl am Alpsee und bei allen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern unserer Stadt und seiner Ortsteile für Ihren Dienst an der Allgemeinheit<br />
</em></strong></h4>
<p>Herbert Waibel</p>
]]></content:encoded>
							<wfw:commentRss>https://www.dieaktiven.de/blog/2021/05/19/ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-18-mai-2021/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
							</item>
		<item>
		<title>Einladung zur öffentlichen Fraktionssitzung am Dienstag, 16. Dezember, 20.00 Uhr, Hotel Hirsch, Immenstadt</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2014/12/10/einladung-zur-oeffentlichen-fraktionssitzung-am-dienstag-16-dezember-20-00-uhr-hotel-hirsch-immenstadt/</link>
				<comments>https://www.dieaktiven.de/blog/2014/12/10/einladung-zur-oeffentlichen-fraktionssitzung-am-dienstag-16-dezember-20-00-uhr-hotel-hirsch-immenstadt/#respond</comments>
				<pubDate>Wed, 10 Dec 2014 14:18:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Richard Kraus]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbegebiet Seifen West]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtwerke]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.dieaktiven.de/?p=2030</guid>
				<description><![CDATA[Herzliche Einladung zur öffentlichen Fraktionssitzung der Wählergemeinschaft die Aktiven am Dienstag, 16. Dezember, 20.00 Uhr, Hotel Hirsch, Immenstadt Zu aktuellen Fragen der Kommunalpolitik finden folgende Veranstaltungen statt: 1. Öffentliche Fraktionssitzung unserer Wählergemeinschaft am Dienstag, 16. Dezember, 20.00 Uhr, Hotel Hirsch, Konferenzraum, Immenstadt Vorbereitung auf die Stadtratssitzung vom 18. Dezember. 2. Öffentliche Bürgerinformation von Bürgermeister Armin [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p>Herzliche Einladung zur öffentlichen Fraktionssitzung der Wählergemeinschaft die Aktiven am Dienstag, 16. Dezember, 20.00 Uhr, Hotel Hirsch, Immenstadt</p>
<p>Zu aktuellen Fragen der Kommunalpolitik finden folgende Veranstaltungen statt:</p>
<p>1. Öffentliche Fraktionssitzung unserer Wählergemeinschaft am</p>
<p>Dienstag, 16. Dezember, 20.00 Uhr, Hotel Hirsch, Konferenzraum, Immenstadt</p>
<p>Vorbereitung auf die Stadtratssitzung vom 18. Dezember.</p>
<p>2. Öffentliche Bürgerinformation von Bürgermeister Armin Schaupp am Dienstag, 16. Dezember, Rathaus, großer Sitzungssaal, 19.00 Uhr, zu den Themen der Stadtratssitzung.</p>
<h5>Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 18. Dezember 2014 , 19.00 Uhr, Rathaus, großer Sitzungssal;</h5>
<p>Genehmigung der Protokolle der öffentlichen/nichtöffentlichen Stadtratssitzungen vom 20.11. und 2.12.2014</p>
<p style="padding-left: 30px;">1.) Bauleitplanung/Stadtentwicklung</p>
<p style="padding-left: 60px;">1.1) Bebauungsplan Gewerbegebiet Seifen-West (Billigung des Entwurfs und Beschluss öffentl. Auslegung)</p>
<p style="padding-left: 60px;">1.2) Aufstellung eines Bebauungsplanes für „Bräunlings-Ost“</p>
<p style="padding-left: 30px;">2.) Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze/Leistungen gemeindlicher Feuerwehren</p>
<p style="padding-left: 30px;">3.) Stadtwerke (Erlass Änderung Betriebssatzung und Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung)</p>
<p style="padding-left: 30px;">4.) Bericht des Kulturreferenten</p>
<p style="padding-left: 30px;">5.) Hotelansiedlung Bühl (Ratsbegehren, Durchführung eines Bürgerentscheides mit Fragestellung und Bestellung eines Abstimmungsleiters)</p>
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