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	<title>Sparkassen-Gutachten &#8211; Die Aktiven Immenstadt</title>
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		<title>Ausschüttungen Sparkasse Allgäu &#8211; Kurzfassung der Fakten aus dem Gutachten von Prof. Eilenberger von Stadtrat Peter Schmid</title>
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				<pubDate>Fri, 30 Sep 2016 15:04:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Richard Kraus]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Stadträte aktiv]]></category>
		<category><![CDATA[Sparkassen-Gutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Sparkassenausschüttung]]></category>

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				<description><![CDATA[Zum 31.12.2014 ergab sich ein „Hartes Kernkapital“ (ist gleich dem Kernkapital bei der Sparkasse Allgäu [SKA]) von 319,033 Mio. € Hieraus ergibt sich eine Ist-Kernkapitalquote von 13,27 % Die gesetzlichen Anforderungen erhöhen sich ab 2016 bis 2019 in jedem Jahr (von 8%) um plus 0,625% und erreichen im Jahr 2019 eine geforderte Kernkapitalquote von 10,5%. [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p>Zum 31.12.2014 ergab sich ein „Hartes Kernkapital“ (ist gleich dem Kernkapital bei der Sparkasse Allgäu [SKA]) von <strong>319,033 Mio. €</strong></p>
<p>Hieraus ergibt sich eine <strong>Ist-Kernkapitalquote von 13,27 %</strong></p>
<p>Die gesetzlichen Anforderungen erhöhen sich ab 2016 bis 2019 in jedem Jahr (von 8%) um plus 0,625% und erreichen im Jahr 2019 eine <strong>geforderte Kernkapitalquote von 10,5%.</strong></p>
<p>D<strong>ieser für 2019 geforderte Wert wurde bereits Ende 2014 mit 13,27% erheblich übertroffen.</strong></p>
<p>Selbst bei Anordnung eines möglichen zusätzlichen antizyklischen Kapitalpuffers von maximal 2,5 % (ergäbe zusammen 13%) hätte die SKA diesen bereits 12/2014 erfüllt.</p>
<p>Die <strong>Bafin</strong> (Bankenaufsicht) hat den antizyklischen Kapitalpuffer ab 2016 <strong>jedoch mit 0,0% festgelegt</strong>.</p>
<p>Die SKA hat keine Verwendung für die überreichlich angehäuften Eigenmittel gefunden. Für ihre Geschäfte benötigt sie nur knapp 60% der Eigenmittel</p>
<p><strong>Daher war eine Zuführung des gesamten Jahresüberschusses nach Steuern zur Erhöhung der Sicherheitsrücklage zum 31.12.2014 durch Beschluss des Verwaltungsrates nicht notwendig.</strong></p>
<p><strong>Die stark überhöhte Eigenkapitalausstattung des SKA hat zur Konsequenz, dass die Eigenkapitalrentabilität nach Steuern nur 1,39% aufweist.</strong> Der Durchschnitt aller Sparkassen weist in Deutschland <strong>6,72%</strong> (für 2014) aus.</p>
<p>Eine Verbesserung der Eigenkapitalrentabilität kann mittelfristig dadurch erreicht werden, dass die ungeschmälerten Zuführungen des Jahresüberschusses zur Sicherheitsrücklage ab sofort unterbleiben.</p>
<p>Der <strong>Fonds für allgemeine Bankenrisiken</strong> nach §340g nach HGB<strong> spielt eine besondere Rolle.</strong></p>
<p>Dieser Fonds wurde <span style="text-decoration: underline;">vom Vorstand</span> von 2010 bis 2015 zur Regulierung des ausgewiesenen Gewinnes in der Handelsbilanz genutzt. <span style="text-decoration: underline;">Das Ziel war ganz offensichtlich einen möglichst geringen Gewinn in den Jahrsabschlüssen auszuweisen</span>. Auf diese Weise sollte erreicht werden, dass bei den Mitgliedern des Zweckverbandes durch den niedrigen Gewinn keine Begehrlichkeiten nach einer Gewinnabführung geweckt werden. In den Jahren 2010 bis 2015 wurde <strong>durch den Vorstand vorgenommene Vorwegzuführungen von 148 Mio €</strong>. (durchschnittlich 24,7 Mio/Jahr) dem Gewinnausweis in der Handessbilanz entzogen und damit der <strong>Bilanzgewinn auf durchschnittlich 4,025. Mio. fixiert</strong>.</p>
<p>Die Zuführungen zu diesem Fonds sind steuerrechtlich irrrelevant, sie stellen versteuerten Gewinn dar, der aufgrund der Entscheidung des Vorstandes und der darauf folgenden Entscheidung des Verwaltungsrates der Verwendung durch die Anteilseigner (Träger) entzogen ist. Das beschriebene Verfahren benachteiligt die Zweckverbandmitglieder (Träger) massiv da ihnen dadurch abführungsfähiger Jahresüberschuss in erheblichem Umfang vorenthalten wird. Dieses Verfahren scheint auch wettbewerbsrechtlich nicht unbedenklich zu sein, da sich Konkurrenten aus dem privatrechtlichen Bankenbereich solche willkürlichen Handhabungen durch den Vorstand nicht leisten können.</p>
<p>Eine Dotierung eines Fonds für allgemeine Bankenrisiken ist <strong>bei Notwendigkeit</strong> (nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung) möglich. Dieser Fonds ist jedoch der Disposition der Träger entzogen und muss daher die Interessen des Zweckverbandes als Eigentümer berücksichtigen. Daher hat der Vorstand seine Kompetenzen in der Weise auszuüben die dem Verwaltungsrat und den Zweckverbandsmitgliedern die Wahrung ihrer Rechte sinnvoll möglich macht. (lt. Bescheid d. Finanzministerium NRW vom 9.6.2016, HGB = Bundesrecht)</p>
<p>Wäre es dem Vorstand um Sicherheitsinteressen der Sparkasse gegangen, wäre es doch naheliegender gewesen, die Jahresüberschüsse den Sicherheitsrücklagen (als dem Eigenkapital der Sparkasse) zuzuführen und damit auch die Rechte der Verbandsmitglieder zu wahren.</p>
<p>So aber hat der Vorstand aus primär eigenbestimmten Interessen und bilanzierungspolitischen Überlegungen (zur Gewinnglättung) den Fonds für allgemeine Bankenrisiken als seine eigenbestimmte Gewinnrücklage dotiert, die er auch jederzeit ohne Mitwirkung des Trägers wieder auflösen oder verringern könnte.</p>
<p><strong>Eine Modellrechnung bei Verwendung der Jahresüberschüsse über einen Zeitraum</strong> von <strong>2010 bis 2015 (ohne Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankenrisiken)</strong> und Vorwegabführungen über 25% durch den Vorstand mit Abführungen an den Zweckverband zeigt die Konsequenzen für die Eigenkapitalquote der SKA.</p>
<p>Die <strong>Quote für das harte Kernkapital hätte 12,41%</strong> (zum 31.12.2014) <strong>betragen</strong>,<br />
<strong>ohne Abführungen</strong> an die Zweckverbandsmitglieder <strong>beträgt sie 13,31%</strong>.</p>
<p><strong>(Differenz 0,9%).</strong></p>
<p><strong>Der Stadt Immenstadt sind lt. Modelrechnung im obigen Zeitraum</strong><br />
<strong><span style="text-decoration: underline;"> 3.369.055,31</span> € zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke entgangen.</strong></p>
<p>Peter Schmid</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 29. September</title>
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				<pubDate>Fri, 30 Sep 2016 14:44:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Richard Kraus]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Bericht Stadtratssitzung, Ausschuss-Sitzungen]]></category>
		<category><![CDATA[Kürzung freiwillige Leistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Sparkassen-Gutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Sparkassenausschüttung]]></category>

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				<description><![CDATA[Breiten Raum der Stadtratssitzung vom 29. Sept. 2016 nahm das &#8220;Sparkassen-Gutachten&#8221; von Prof. Dr. Eilenberger und die erste Einsparrunde bei den freiwilligen Leistungen ein. Die nicht erledigten Tagesordnungspunkte werden in der nächsten Stadtratssitzung abgearbeitet. Kommentar zum Gutachten von Prof. Dr. Guido Eilenberger zur Praxis der Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung der Sparkasse Allgäu „Reiche Sparkasse“ – arme [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p>Breiten Raum der Stadtratssitzung vom 29. Sept. 2016 nahm das &#8220;Sparkassen-Gutachten&#8221; von Prof. Dr. Eilenberger und die erste Einsparrunde bei den freiwilligen Leistungen ein. Die nicht erledigten Tagesordnungspunkte werden in der nächsten Stadtratssitzung abgearbeitet.</p>
<p>Kommentar zum Gutachten von Prof. Dr. Guido Eilenberger zur Praxis der Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung der Sparkasse Allgäu</p>
<p><strong><em>„Reiche Sparkasse“ – arme Träger</em></strong></p>
<p><strong><em>2014 entgehen Immenstadt 1.206.857,77 € durch nicht erfolgte Gewinnausschüttung</em></strong></p>
<p><em>Da können einem Stadtrat die Tränen kommen. Kurz nachdem Prof. Dr. Guido Eilenberger sein Gutachten zur Gewinnermittlung und Gewinnausschüttungspraxis der Sparkasse Allgäu vorgestellt hatte, beschäftigte sich der Stadtrat mit schmerzhaften Kürzungen bei den freiwilligen Leistungen. Oder: Jeder kann sich ausrechnen, um wieviel Punkte die Grundsteuer gesenkt werden könnte (1 Punkt Grundsteuer entspricht 5.143 €)</em></p>
<p><em>Prof. Eilenberger sagte, die Spk. Allgäu sei eine „reiche Sparkasse“, der es ohne Probleme (keine Gefährdung von Arbeitsplätzen oder Gefährdung des Geschäftsmodells) möglich gewesen wäre, an seine Träger im Jahr 2014 eine Gewinnausschüttung vorzunehmen. Immenstadt wäre daran mit 1.206.857,77 € netto (nach Steuern) beteiligt gewesen. Auch künftig seien ohne Probleme für die Spk. Allgäu Gewinnausschüttungen in ähnlicher Größenordnung möglich.</em></p>
<p><em>Dass die Spk. Allgäu keine Gewinnausschüttung (bzw. vergleichsweise geringe Ausschüttungen an Vereine und soziale Institutionen) vornimmt und fast jedes Jahr einen etwa gleich hohen Gewinn von rund 4 Mio. Euro ausweist, hängt mit der kreativen, aber legalen „Buchführung“ zusammen. Gleiche Risiken werden zweimal abgedeckt (Fond für allg. Bankrisiken, die nicht in der Bilanz auftauchen und Sicherheitsrücklage)</em></p>
<p><em>Prof. Eilenberger bezeichnete die Zuführungen der Spk. Allgäu an den Fond für allgemeine Bankenrisiken</em></p>
<p><em>&#8211; ohne begründeten Anlass</em></p>
<p><em>&#8211; willkürlich</em></p>
<p><em>&#8211; gewinnregulierend.</em></p>
<p><em>So war eine Zuführung des gesamten Jahresüberschusses nach Steuern zur Erhöhung der Sicherheitsrücklage nach Ansicht des Gutachters nicht notwendig.</em></p>
<p><em>So weist die Spk. Allgäu eine Eigenkapitalrentabilität nach Steuern von nur 1,39 % aus (Durchschnitt alle Sparkassen Deutschland 6,72 %). Die Kernkapitalquote der Spk. Allgäu lag 2014 bei 13,31 % (keine Gewinnausschüttung). Mit Gewinnausschüttung hätte sie im Jahr 12,41% betragen).</em></p>
<p><em>„Als <strong>Eigenkapitalrentabilität</strong> wird das Verhältnis des Gewinns eines Unternehmens zum Eigenkapital bezeichnet. Analog zur Verzinsung einer Kapitalanlage kann die Eigenkapitalrendite als Zinsertrag des Eigenkapitals aufgefasst werden. Je höher die Eigenkapitalrendite ist, desto wirtschaftlicher arbeitet ein Unternehmen.“ (bwl-wissen.net)</em></p>
<p><em>„Die <strong>Kernkapitalquote</strong> ist im Kreditwesen eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die den Anteil der durch Eigenmittel gedeckten, anrechnungspflichtigen und risikotragenden Risikopositionen in einer Bankbilanz angibt, insbesondere den Anteil des Aktivgeschäfts.“ Wikepedia)</em></p>
<p><em>Aufgabe wird es nun sein, die Entscheidungsgremien der Spk. Allgäu davon zu überzeugen, dass die Spk. Allgäu ihre kreative Buchführung ändert und ihrem Auftrag nachkommt, ihre Gewinne an ihre Träger (Kommunen) auszuschütten, damit diese ihre gemeinnützigen und sozialen Aufgaben (z. B. Schulbau, Vereinsförderung) angemessen finanzieren kann.</em></p>
<p><strong>Kürzung von freiwilligen Leistungen</strong></p>
<p>In einer lebhaften Debatte, in der Pro und Contra z.T. quer durch die Fraktionen ging, wurde ein erster Teil der freiwilligen Leistungen behandelt und z. T. deutliche Kürzungen vorgenommen.</p>
<p><strong>Ziel unserer Stadtratsfraktion ist es, Kürzungen im sozialen Bereich zu vermeiden und durch Kürzungen in anderen Bereichen mit dafür zu sorgen, dass die Grundsteuer künftig wieder gesenkt werden kann. Jeder von uns stellt sich die Frage: Kann diese freiwillige Leistung der Allgemeinheit (dem Steuerzahler) auch künftig komplett/zum Teil aufgebürdet werden – oder nicht.</strong></p>
<p><strong>Die Ergebnisse:</strong></p>
<p>&#8211; Verkauf des Flügels Hofgarten geschätzter Erlös 16.500 €</p>
<p>(Künstler nutzen inzwischen eigene Flügel, er wird für wenige Schulkonzerte genutzt, er müsste generalüberholt und jährlich gewartet werden)</p>
<p>&#8211; Jahrmarkt der Träume, Weihnachtsmarkt, Draußen Lesen auf dem Marienplatz und der Kulturetat der Stadt wurden bisher getrennt bezuschusst (insgesamt rund 50.000 €). Diese werden nun in einem Budget zusammengefasst und dieses mit 40.000 € ausgestattet (Kürzung 10.000 €)</p>
<p>&#8211; Der Zuschuss an den Klausenverein für den Faschingsumzug (4.600 €) wird nicht gekürzt.</p>
<p>&#8211; Die Alpsee-Energy-Days werden nicht mehr durchgeführt (7.500 €)</p>
<p>&#8211; Der Zuschuss an den Viehscheid (11.800 €) wird um 5.000 € auf 6.800 € gekürzt.</p>
<p>&#8211; Der Zuschuss an den erfolgreichen Allgäu-Triathlon (12.000 €) wird 2017 (Vertrauensschutz) um 6.000 € gekürzt und 2018 ganz gestrichen.</p>
<p>&#8211; Der Zuschuss an die Interessensgemeinschaft des Einzelhandels „Im!Puls“ (13.900 €) wird 2017 (Vertrauensschutz) um 50 % (6.950 €) und 2018 komplett gestrichen.</p>
<p>In der nächsten Sitzung des Stadtrats am 4. Oktober, 19.00 Uhr werden die Beratungen fortgesetzt.</p>
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