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	<title>Natur- und Aktivhotel Bühl &#8211; Die Aktiven Immenstadt</title>
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	<description>Bürger mit Mut, Herz und Verstand</description>
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		<title>Unwahrheiten, Halbwahrheiten, Vermutungen, Annahmen, Befürchtungen</title>
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				<pubDate>Wed, 18 Feb 2015 10:44:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Richard Kraus]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Stellungnahme, Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Natur- und Aktivhotel Bühl]]></category>

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				<description><![CDATA[Manfred Miller hat Gedankensplitter zu Äußerungen aus den letzten Wochen in Diskussionen um das Hotel in Bühl zusammengesammelt und kommentiert. Wir halten diese Aufstellung für sehr beeindruckend und freuen uns, dass Herr Miller uns den Abdruck gestattet hat. Man kann Hotelgästen in Immenstadt doch nichts bieten Tolles Wandernetz vom Werdensteiner Moos über den Alpsee-Rundweg bis [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p>Manfred Miller hat Gedankensplitter zu Äußerungen aus den letzten Wochen in Diskussionen um das Hotel in Bühl zusammengesammelt und kommentiert. Wir halten diese Aufstellung für sehr beeindruckend und freuen uns, dass Herr Miller uns den Abdruck gestattet hat.</p>
<h5>Man kann Hotelgästen in Immenstadt doch nichts bieten</h5>
<p>Tolles Wandernetz vom Werdensteiner Moos über den Alpsee-Rundweg bis zu den Bergpfaden der Nagelfluhkette, Freizeitsport am Alpsee, Freibad und Hallenbad, Bergbauernmuseum und Heimatmuseum, Literaturhaus und Schloss, Bergbahnen mit Rodeln, Skifahren, Wandern, Langlaufloipen, Freizeitangebot im Hotel mit Tennis, Minigolf Beachvolleyball und, und, und&#8230;</p>
<h5>Kein Hotelgast wird in Immenstadt einkaufen</h5>
<p>Auch Gäste eines gehobenen Hotels vergessen mal ihre Badehose, haben die falschen Sportschuhe dabei, müssen ihren Sonnenschutz ergänzen, suchen nach typischen Reiseandenken usw. Einzelhändler berichten von deutlichen Umsatzsteigerungen Anfang August und das, obwohl die Gäste auf Gut Hochreute essen und schlafen können.</p>
<h5>Die Urlauber essen doch in keiner Immenstädter Wirtschaft, sondern nur im Hotel</h5>
<p>Bei Halbpension sicher richtig, aber tagsüber auf dem Mittag, auf dem Rabennest in Ratholz, in Diepolz im Museum und auch in der Stadt wird dort eingekehrt , gegessen und getrunken, wo man sich gerade aufhält.</p>
<h5>Am Alpsee sind schon genug Fremde. Wir brauchen keine zusätzlichen Urlauber</h5>
<p>Die Gäste am Alpsee sind überwiegend Tagesurlaube oder Urlauber, die aus Hotels anderer Gemeinden kommen. Die einen bringen ihr Essen und Trinken selbst mit, kaufen vielleicht mal ein Eis für die Kinder, die anderen fahren in ihre Hotels zurück und geben dort ihr Geld aus, nicht in Immenstadt. Die Stadt aber hat die Unterhaltskosten am See zu tragen, von Wegen und Bänken bis zu den Toiletten.</p>
<h5>Mit den Hoteleinnahmen wird man die Schulden der Stadt nicht verringern können</h5>
<p>Das ist richtig, aber kleine Schritte führen oft auch zum Ziel. Mit den Einnahmen kann man das eine oder andere Haushaltsproblem lösen, das sonst möglicherweise zu einer weiteren Reduzierung der freiwilligen Leistungen der Stadt oder zur Erhöhung von Gebühren führen würde.</p>
<h5>Mir bringt das Hotel nichts, ich habe auch nichts vom Tourismus</h5>
<p>Neben Industrie, Handel und Gewerbe ist auch in Immenstadt und besonders im Ortsteil Bühl der Tourismus längst zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor geworden. Während die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe in unserer Gegend nicht einfach ist, der örtliche Handel mit der Konkurrenz der Internet-Firmen zu kämpfen hat, hat der Tourismus Zukunft. Diese Zukunft muss allerdings mit Überlegung entwickelt werden. Passt ein Hotel in diese Planung? Damit machen wir nach den Investitionen der letzten 20 Jahre in Bühl einen weiteren Schritt.</p>
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		<title>Leserbrief der Familie Bechter und die Reaktion von pro-immenstadt</title>
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				<pubDate>Wed, 18 Feb 2015 09:48:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Richard Kraus]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Stellungnahme, Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Natur- und Aktivhotel Bühl]]></category>

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				<description><![CDATA[Leserbrief der Familie Bechter im Allgäuer-Anzeigeblatt: Hof wäre nicht mehr zu bewirtschaften Zur Berichterstattung über die Hotelund Straßenbaupläne in Bühl. Das Bürgerbegehren gegen das Projekt ist nach Ansicht von Stadt und Verwaltungsgericht unzulässig: Falsch sei in seiner Begründung, dass die Existenz eines landwirtschaftlichen Betriebs gefährdet sei. Denn nur weniger als ein Prozent seiner bewirtschafteten Fläche [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p>Leserbrief der Familie Bechter im Allgäuer-Anzeigeblatt:</p>
<blockquote><p>Hof wäre nicht mehr zu bewirtschaften</p>
<p>Zur Berichterstattung über die Hotelund Straßenbaupläne in Bühl. Das Bürgerbegehren gegen das Projekt ist nach Ansicht von Stadt und Verwaltungsgericht unzulässig: Falsch sei in seiner Begründung, dass die Existenz eines landwirtschaftlichen Betriebs gefährdet sei. Denn nur weniger als ein Prozent seiner bewirtschafteten Fläche sei durch den Straßenbau überhaupt berührt. Die betroffene Familie, die einen Milchviehbetrieb mit 25 Kühen und 30 Jungtieren betreibt, nimmt Stellung.</p>
<p>Wird das Hotel über den Trieblingser Weg erschlossen, ist unser Familienbetrieb zunächst nicht in seiner Existenz bedroht -aber massiv eingeschränkt. Langfristig benötigt das Hotel eine neue Zufahrt. Mit der Umgehung kommt das Baugebiet. Auch das Verwaltungsgericht gab uns hier recht und sah im Hotel und der Umgehung eine Einheit.</p>
<p>Der Großteil der Gesamtfläche unseres Hofs besteht aus Buckelwiesen und -weiden. Die Bedeutung der minimalen ebenen Flächen für den Hof ist deutlich höher. Diese Gesamtsituation wurde vom Gericht nicht berücksichtigt &#8211; und ebenso wenig der „Durchschneidungseffekt&#8221;: Durch die Ortsumfahrung würde der Hof von Mähwiesen, Weideflächen und der Hofalpe abgeschnitten. Ein neues Baugebiet mit mehr Verkehr macht den Viehaustrieb extrem schwer oder unmöglich. Eine ausschließliche Stallhaltung wäre die Konsequenz. Eine Entwicklungsmöglichkeit für den Betrieb wäre ausgeschlossen. Der Stadt sind vermutlich die Einschränkungen bekannt. Sie hat deshalb ein Angebot gemacht. Es läuft darauf hinaus, dass wir unsere hofnahen, ebenen Grundstücke als Bauerwartungsland an die Stadt verkaufen müssten &#8211; zu einem Preis von nur 15 Prozent des Wertes als Bauland. Alternativ wurden uns inadäquate Hangflächen zum Tausch angeboten. Damit wäre der Hof nicht mehr zu bewirtschaften.</p>
<p>Dr. Martina und Pamela Bechter, Bühl am Alpsee</p></blockquote>
<p>Und die Antwort der Bürgerinitiative Pro-Immenstadt:</p>
<blockquote><p>Eine Frage der Sichtweise</p>
<p>Zum Leserbrief „Hof wäre nicht mehr zu bewirtschaften“<br />
von Dr. Martina und Pamela Bechter von 16. Februar</p>
<p>Im Leserbrief steht: „Der Großteil der Gesamtfläche Ihres Hofes besteht aus Buckelwiesen<br />
und -weiden“. Das ist im südlichen Oberallgäu nichts Außergewöhnliches. Normalerweise geht man von &#8220;befahrbar &#8221; und &#8220;nicht befahrbar&#8221; aus. Weiter heißt es: „Ein neues Baugebiet bzw. eine Ortsumfahrung macht den Viehaustrieb extrem schwer oder unmöglich“. Richtig ist: Eine Ortsumfahrung würde die heutige Viehtriebsstrecke auf dem Trieblingser Weg durch Verkehrsentlastung erheblich verbessern. Es wird gesagt: „Eine Entwicklungsmöglichkeit wäre ausgeschlossen“. Dazu muss man wissen: Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist fit für die nächste Generation, wenn er nach &#8220;guter fachlichen Praxis&#8221; die gesetzlichen Vorgaben zu den Haltungsbedingungen und dem Tierwohl einhält. Dazu braucht es vor allem Platz und Freiraum um den Hof. Was ist vorgeschrieben?<br />
Freilaufstall statt Halsrahmenanbindung, Anpassung der Stallplätze an die Herdengröße nach den rechtlichen Anforderungen. Tiere dürfen nicht mehr an der Hauswand fixierte werden (auch nicht vorübergehend). Jungviehvollspaltenboxen dürfen nicht überbelegt werden und Kälberhaltung hat nach gültigen Vorschriften zu erfolgen. Bei Mistlagerstätten und Fahrsiloanlagen ist eine wasserdichte Betonplatte mit Silosickersaftbehälter notwendig. Auf die Klauengesundheit der Weidetiere durch artgerechte Triebwege ist zu achten.<br />
Die Betreiber müssen selbst entscheiden: Sind diese gesetzlichen Vorgaben am jetzigen Standort einzuhalten?</p>
<p>Welche Alternativen gibt es?<br />
Kann man wirklich von einem „Damoklesschwert“ reden, das über dem Betrieb hängt, wenn es die Option gibt, einer für Bühl bitter notwendigen Ortsumfahrung zuzustimmen und im Zuge dieser Umfahrung 4800 Quadratmeter eigenes Bauerwartungsland zu bekommen? Die Betreiber könnten selbst entscheiden: Den Grund weiter landwirtschaftlich bewirtschaften, selbst bebauen, frei verkaufen oder es als Banksicherheit verwenden, um in die eigene landwirtschaftliche Entwicklung zu investieren. Viele Betriebe im Oberallgäu wären froh über eine solche Option – viele haben die nicht!</p></blockquote>
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		<title>Langfristiges Konzept für Stärkung des Tourismus in Bühl</title>
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				<pubDate>Thu, 04 Dec 2014 09:56:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Richard Kraus]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Entwicklung Bühl]]></category>
		<category><![CDATA[Natur- und Aktivhotel Bühl]]></category>

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				<description><![CDATA[Mit folgendem kleinen Beitrag/Kommentar gehe ich auf zwei Fragen (wie kam das Grundstück in den Besitz der Stadt, wo liegt es genau) ein, die mir in einer Diskussion um das Hotelprojekt gestellt wurden. Erstaunlich für mich ist, dass es &#8211; trotz der intensiven Berichterstattung &#8211; immer noch etliche Mitbürger gibt, die gar nicht wissen, wo [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p>Mit folgendem kleinen Beitrag/Kommentar gehe ich auf zwei Fragen (wie kam das Grundstück in den Besitz der Stadt, wo liegt es genau) ein, die mir in einer Diskussion um das Hotelprojekt gestellt wurden. Erstaunlich für mich ist, dass es &#8211; trotz der intensiven Berichterstattung &#8211; immer noch etliche Mitbürger gibt, die gar nicht wissen, wo das Gründstück genau ist, auf dem das künftige Hotel geplant ist. Einen herzlichen Dank an Mandi Miller, der aus Sicht eines Spaziergängers das Grundstück fotografiert hat.</p>
<p><strong>Hotelgrundstück wurde bereits 1980 erworben</strong></p>
<p>In der derzeitigen Debatte um eine Hotelbebauung auf der nördlichen Wiese neben dem Campingplatz wurde auch darüber spekuliert, wie die Stadt zu diesem Grundstück gekommen ist.</p>
<p>Altbürgermeister Gerd Bischoff und der damalige Stadtrat haben vorausschauend bereits am 17. Januar 1980 das Grundstück (Flurnummer 1410) mit Grundstücksflächen im Weihergut eines Landwirtes eingetauscht. Der Tauschvertrag wurde vom Stadtrat am 31.1.1980 genehmigt.</p>
<p>Nicht nur Tagestourismus, sondern auch die Stärkung der Übernachtungsqualität vor Ort z. B. durch ein Hotel, haben Generationen von Immenstädter Stadträten beschäftigt. Mit dem Grundstückstausch 1980 haben sie die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir heute über die Ansiedelung eines Hotels in diesem Bereich entscheiden können.</p>
<p>Wenn wir (Unterstützer einer Stärkung des Immenstädter Tourismus, Stadtrat und Bürgermeister Armin Schaupp) die Bevölkerung von der Sinnhaftigkeit und Nachhaltigkeit mit unseren guten Argumenten überzeugen können, könnte in absehbarer Zeit die Vision der damaligen Stadträte und von Altbürgermeister Gerd Bischoff Wirklichkeit werden.</p>
<p>Herzlichst,</p>
<p>Euer Herbert Waibel</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2014/12/Hotel-Grundstück.jpg"><img class="aligncenter wp-image-2024 size-large" src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2014/12/Hotel-Grundstück-1024x376.jpg" alt="Hotel - Grundstück" width="640" height="235" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2014/12/Hotel-Grundstück-1024x376.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2014/12/Hotel-Grundstück-150x55.jpg 150w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2014/12/Hotel-Grundstück-300x110.jpg 300w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2014/12/Hotel-Grundstück-400x147.jpg 400w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /></a></p>
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		<title>Zusammenfassung der Stadtratsbeschlüsse vom 2. Dezember 2014</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2014/12/02/zusammenfassung-der-stadtratsbeschluesse-vom-2-dezember-2014/</link>
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				<pubDate>Tue, 02 Dec 2014 21:04:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Richard Kraus]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bericht Stadtratssitzung, Ausschuss-Sitzungen]]></category>
		<category><![CDATA[Entwicklung Bühl]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerentscheid]]></category>
		<category><![CDATA[Natur- und Aktivhotel Bühl]]></category>
		<category><![CDATA[Ratsbegehren]]></category>

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				<description><![CDATA[Einstimmige Beschlüsse des Stadtrates Fragestellung fehlerhaft: Bürgerbegehren „gegen ein Hotel am Ostufer des Großen Alpsees“ nicht zulässig Stadtrat initiiert Ratsbegehren am Sonntag, 22. Februar 2015 In seiner Sitzung am 2.12.2014 hatte der Stadtrat zum geplanten Bürgerbegehren über zwei Fragen zu entscheiden. Zum einen, ob die „Bürgerinitiative zum Erhalt der Alpseelandschaft“ die nötigen Unterschriften gesammelt hat [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einstimmige Beschlüsse des Stadtrates</strong></p>
<p><strong>Fragestellung fehlerhaft: Bürgerbegehren „gegen ein Hotel am Ostufer des Großen Alpsees“ nicht zulässig</strong></p>
<p><strong>Stadtrat initiiert Ratsbegehren am Sonntag, 22. Februar 2015</strong></p>
<p>In seiner Sitzung am 2.12.2014 hatte der Stadtrat zum geplanten Bürgerbegehren über zwei Fragen zu entscheiden. Zum einen, ob die „Bürgerinitiative zum Erhalt der Alpseelandschaft“ die nötigen Unterschriften gesammelt hat und zum anderen, ob die Fragestellung rechtlich einwandfrei ist.</p>
<h5>Unterschriften</h5>
<p>Von der Verwaltung wurde festgestellt, dass von 1.517 Unterschriften 1.402 gültig sind (erforderlich 993) und somit diese Voraussetzung zur Durchführung eines Bürgerentscheides gegeben ist.</p>
<h5>Fragestellung</h5>
<p>Da die Fragestellung der Bürgerinitiative „Sind Sie dafür, dass sämtliche Planungen für einen Hotelkomplex oberhalb des Alpsee-Ostufers (Flur-Nummer 1410,1410/3, 1411) eingestellt werden, einschließlich der damit verbundenen Straßenplanung?“ der Verwaltung als rechtlich fragwürdig erschien, hat sie drei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben (Landratsamt Oberallgäu, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Gemeindetag). Schon Mitte Oktober hatte ich in einem Beitrag für unsere Homepage bezweifelt, dass die Frage zulässig ist, da die Umgehungsstraße für einen Hotelbau laut Gutachter nicht nötig ist. ( <a class="smarterwiki-linkify" href="https://www.dieaktiven.de/blog/2014/10/15/natur-und-aktivhotel-in-buehl-neue-zufahrt-nicht-erforderlic/">https://www.dieaktiven.de/blog/2014/10/15/natur-und-aktivhotel-in-buehl-neue-zufahrt-nicht-erforderlic/</a> ). Außerdem: Bei einer Abstimmung kann ein Bürger gegen ein Hotel – aber für eine Umgehungsstraße Hub oder für ein Hotel – aber gegen eine Umgehungsstraße sein. Dies kann er bei einer Abstimmung mit der Fragestellung der BI nicht zum Ausdruck bringen.</p>
<p>So sehen es auch alle drei Rechtsgutachter und melden erhebliche rechtliche Bedenken an: Nach Art. 18a Abs 4 Satz 1 Gemeindeordnung wird die sogenannte Koppelung von verschiedenen Fragen in einem Bürgerbegehren als zulässig gesehen, wenn für die thematische Verbindung ein innerer, sachlicher Zusammenhang besteht und sie eine einheitliche Materie bildet. Alle drei Gutachten gehen davon aus, dass die Problematik des Hotels in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der Umgehungsstraße Hub steht und die Fragestellung somit unzulässig ist (Koppelungsverbot). Ebenso stellten sie fest, dass eine nachträgliche Korrektur der Fragestellung ebenfalls nicht zulässig ist, auch wenn die BI in ihrem Antrag auf dem Formblatt der Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren schreibt „ … sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile.“</p>
<h5>Fragestellung darf nachträglich nicht verändert werden</h5>
<p>Der Gutachter des Bayer. Städtetags zitiert aus einem Urteil des BayVGH vom 25.7.2007: „Ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot bewirkt, dass das Bürgerbegehren von Anfang an insgesamt unzulässig ist. Dieser Mangel kann im Nachhinein weder durch Erklärungen seitens des Klägers als Vertreter des Bürgerbegehrens, noch durch die Beklagte oder das Gericht mittels einer Trennung in mehrere Bürgerentscheide geheilt werden. Denn das Koppelungsverbot erfasst bereits das Sammeln der Unterschriften. Eine nachträgliche Teilung der Abstimmungsgegenstände oder gar Streichung von Teilbereichen wäre durch die Unterschriften der Befürworter des Bürgerbegehrens nicht gedeckt und scheidet daher aus.</p>
<p>Der Stadtrat folgte einstimmig der Argumentation der drei Rechtsgutachten und lehnte die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ab.</p>
<h5>Ratsbegehren</h5>
<p>Bürgermeister Armin Schaupp und Sprecher aller Fraktionen wiesen darauf hin, dass eine Befragung der Bürger nicht an der falschen Fragestellung scheitern dürfe und sich viele Gegner und Befürworter des Hotelprojekts für ein Bürgerbegehren ausgesprochen hätten. Außerdem hatte der Stadtrat in seiner Sitzung vom 5. August beschlossen: „Wenn nach der intensiven Phase der Information und Diskussion der Stadtrat weiterhin wahrnehmen sollte, dass aus Teilen der Bevölkerung erhebliche Bedenken zur Realisierung des Chalethotels bestehen, behält er sich die Option einer Bürgerbefragung oder eines Ratsbegehrens vor.“</p>
<p><strong>Einstimmig beschloss der Stadtrat, ein Ratsbegehren am Sonntag, 22. Februar 2015 durchzuführen.</strong></p>
<h5>Präambel:</h5>
<p><em>„Der Stadtrat ist sich der sensiblen Lage des Grundstückes für die vorgesehene Hotelentwicklung in Bühl am Alpsee bewusst und wird darauf achten, dass sich der Baukörper in das Landschaftsbild einpasst.“</em></p>
<h5>Fragestellung</h5>
<p><em>„Sind Sie dafür, dass auf den Grundstücken, die im Flächennutzungsplan rechtskräftig als Hotelfläche ausgewiesen sind (Flurnummer 1410, 1410/3, 1411 neben dem Campingplatz in Bühl) ein Hotel in Bühl gebaut werden soll?“</em></p>
<p>Unsere Wählergemeinschaft ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich gründlich über die Auswirkungen einer Entscheidung für oder gegen den Hotelbau zu informieren und am Ratsbegehren teilzunehmen.</p>
<p>Herbert Waibel</p>
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