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	<title>Mobilitätskonzept &#8211; Die Aktiven Immenstadt</title>
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	<description>Bürger mit Mut, Herz und Verstand</description>
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		<title>Stadtrat spricht sich gegen ‚Mobil 365&#8242;-ÖPNV-Konzept des Landkreises aus &#8211; Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 30. Januar 2025</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2025/01/30/stadtrat-spricht-sich-gegen-mobil-365-oepnv-konzept-des-landkreises-aus-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-30-januar-2025/</link>
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				<pubDate>Thu, 30 Jan 2025 22:30:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Mobil 365]]></category>
		<category><![CDATA[Mobilitätskonzept]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtwerke]]></category>

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				<description><![CDATA[1. Jahresrechnung 2023 festgestellt und Entlastung ausgesprochen Die Jahresrechnung 2023 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates geprüft. Der Gesamthaushalt hat in Einnahmen und Ausgaben ein Volumen von 61.501.608,40 Euro. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig, das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 endgültig festzustellen und die Entlastung für dieses Rechnungsjahr auszusprechen. Einstimmig beschloss der Stadtrat, das Ergebnis der [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size"><strong>1. Jahresrechnung 2023 festgestellt
und Entlastung ausgesprochen</strong></p>



<p>Die Jahresrechnung 2023 wurde vom
Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates geprüft. Der Gesamthaushalt hat in
Einnahmen und Ausgaben ein Volumen von 61.501.608,40 Euro. Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig, das Ergebnis der
Jahresrechnung 2023 endgültig festzustellen und die Entlastung für dieses
Rechnungsjahr auszusprechen.</p>



<p><strong>Einstimmig beschloss der
Stadtrat</strong>, das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 festzustellen
und die Entlastung für das Rechnungsjahr 2023 auszusprechen.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>2. <a>ÖPNV Angebotskonzeption des Landkreises ‚Mobil 365‘ </a></strong></p>



<p><strong>Das Konzept</strong></p>



<p>Beim der ÖPNV Angebotskonzeption des Landkreises OA  <br><strong><a>‚</a></strong>Mobil 365&#8242; geht es um eine möglichst „perfekte Abstimmung von Bus und Bahn, von früh bis spät“ ( <a href="https://mobil365.oberallgaeu.org/">https://mobil365.oberallgaeu.org</a> ) </p>



<figure class="wp-block-image"><img src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/01/20250130_151824-Bus-Stadtbus-3-1024x768.jpg" alt="" class="wp-image-4816" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/01/20250130_151824-Bus-Stadtbus-3-1024x768.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/01/20250130_151824-Bus-Stadtbus-3-240x180.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/01/20250130_151824-Bus-Stadtbus-3-480x360.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/01/20250130_151824-Bus-Stadtbus-3-768x576.jpg 768w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/01/20250130_151824-Bus-Stadtbus-3-800x600.jpg 800w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/01/20250130_151824-Bus-Stadtbus-3-300x225.jpg 300w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/01/20250130_151824-Bus-Stadtbus-3-320x240.jpg 320w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/01/20250130_151824-Bus-Stadtbus-3-640x480.jpg 640w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>&#8211; Ein umfassendes Fahrplanangebot von Bussen und
neuen On-Demand-Diensten soll die 28 Gemeinden des Landkreises verbinden. Busse
sollen täglich von etwa 5 Uhr bis 22 Uhr auf den Hauptstrecken und mit der Bahn
abgestimmt verkehren.</p>



<p>&#8211; Mit einem integralen Taktfahrplan (ITF) soll der
Umstieg an wichtigen Verbindungen, ähnlich wie in der Schweiz, zuverlässig und
ohne lange Wartezeiten möglich werden. Busse erreichen die Knotenpunkte kurz
vor den Zügen und fahren direkt nach dem Umstieg wieder ab. So können Fahrgäste
bequem zwischen Bus und Bahn wechseln oder innerhalb des Busnetzes umsteigen. Das
Busnetz weist 21 Taktknoten (u.a. Immenstadt Bahnhof) auf, bei denen auf die
Minute abgestimmt umgestiegen werden kann.</p>



<p>&#8211; On-Demand-Angebote bieten individuelle Mobilität „auf
Abruf“. Nachdem in der App die gewünschte Zieladresse und Abfahrtszeit eingegeben
wird, bündelt ein Algorithmus die Anfrage mit den Wünschen anderer Fahrgäste
und bietet einen Fahrtvorschlag an. Kleinere Umwege sind erlaubt, solange sie
den Anschluss an die Bahn nicht gefährden.</p>



<p><strong>Die Kosten</strong></p>



<p>Sieben Millionen Euro, wobei die Fördermittel
bereits abgezogen sind. Die Kosten für das neue Nahverkehrsangebot fallen jedes
Jahr an. In den ersten zwei Jahren werden sie schrittweise steigen, da das Angebot
nach und nach ausgeweitet wird. Der On-Demand-Verkehr soll Ende 2025/Anfang
2026 starten, der erweiterte Linienverkehr Ende 2026. Bis 2027 wäre das
komplette System in Betrieb. Dann würde der jährliche Finanzbedarf
voraussichtlich bei etwa sieben Millionen Euro liegen.</p>



<p>Finanzieren will der Landkreis sein
Mobilitätskonzept über eine Erhöhung der Kreisumlage von zwei Prozent. <strong>Immenstadt müsste sich anteilig jährlich mit 387.000 Euro beteiligen.</strong>
Alle Kommunen könnten dies, so eine Arbeitsgruppe, folgendermaßen finanzieren:</p>



<p>Variante 1:</p>



<p>&#8211; Erhöhung Grundsteuerhebesatz um 35 %-Punkte</p>



<p>&#8211; Erhöhung Gewerbesteuerhebesatz um 10 %-Punkte</p>



<p>Variante 2:</p>



<p>&#8211; Erhöhung Grundsteuerhebesatz um 70 %-Punkte</p>



<p>Die Entscheidung der Finanzierbarkeit der höheren
Kreisumlage liegt bei jeder Gemeinde. Daneben sind für die Finanzierung möglich:
Kurbeitrag/Fremdenverkehrsbeitrag, Mieten, Pachten, Zinsen, Parkgebühren,
sonst. Benutzungsgebühren, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, etc.</p>



<p>Immenstadt unterstützt den Mobilpass Allgäu, der
Urlaubern freie Fahrt mit Bus und Bahn in der Region bietet. Dieser wird über
den Kurbeitrag finanziert.</p>



<p><strong> </strong></p>



<p>2026 laufen die Konzessionen für die Buslinien im Oberallgäu aus. Deswegen ist in diesem Jahr eine Richtungsentscheidung wichtig. An einer Befragung zum Konzept  ‚Mobil 365&#8242;  haben landkreisweit 2485 Personen teilgenommen, 270 aus Immenstadt. Das Befragungsergebnis fällt mit 81 Prozent für die Umsetzung der genannten Verbesserungsmaßnahmen zu den genannten Kosten deutlich aus.</p>



<p><strong>Mit großer Mehrheit (22 : 1 Stimmen) nahm der Stadtrat</strong> die Ausführungen zum Projekt ÖPNV Angebotskonzeption  ‚Mobil 365&#8242;  zur Kenntnis und begrüßt grundsätzlich die Initative zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes des Landkreises ab dem Jahr 2026 wie vorgestellt. </p>



<p><strong>Keine Mehrheit des Stadtrates (9 : 14 Stimmen, z.T quer durch die Fraktionen)</strong> fand der Beschlussvorschlag  „Aus der Sicht der Stadt kann der dadurch entstehende höhere Finanzbedarf des  Landkreises für die ÖPNV Angebotskonzeption  ‚Mobil 365&#8242;  mitgetragen  werden.“ </p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Unsere Stadtratsfraktion hat in einer öffentlichen Sitzung das Thema ‚Mobil 365&#8242;  ergebnisoffen diskutiert. Folgende Argumente Pro und Contra haben wir näher betrachtet.</p><p><strong>Pro</strong></p><p>&#8211; Im Landkreis gibt es derzeit ein eher unattraktives Angebot des ÖPNV. Der ÖPNV wird von der Bevölkerung nur angenommen, wenn er künftig über ein gutes Angebot attraktiv und unkompliziert genutzt werden kann.</p><p>&#8211; Über eine Verbesserung des ÖPNV wird im Landkreis seit Jahren diskutiert, passiert ist wenig. Dies kann sich mit den geplanten Verbesserungen nun wenden. Eine Mobilitätswende mit einem durchdachten Mobilitätskonzept des ÖPNV auf Landkreisebene kann gelingen.</p><p>&#8211; Von einem stark verbesserten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) profitieren alle Bürger und Immenstadt profitiert als Verkehrsknotenpunkt besonders von dieser Konzeption, aber auch Touristen, die unsere Region besuchen.</p><p>&#8211; Ein verbesserter ÖPNV dient dem Klimaschutz und der Teilhabe an Mobilität von Jugendlichen und Senioren.</p><p><strong>Contra</strong></p><p>In dieser Legislaturperiode von Dez. 2020 (Schuldenstand 36,58 Mio. €) – Dez. 2024 (62,03 Mio. €) ist die Verschuldung Immenstadts im Schnitt um über 6,3 Mio. Euro / Jahr gestiegen. Angesichts der Verschuldung Immenstadts und anstehender großer anstehender Maßnahmen (z.B. Ganztagesbetreuung Grundschulen, Neubau / Sanierung Mittelschule, Sanierung Sonthofener Straße, …) die finanziert werden müssen, ist der Immenstädter Anteil dieses sinnvollen ÖPNV Projekts mit 357.000 € / Jahr – auch mit Steuererhöhungen – nur sehr schwer finanzierbar. Eigentlich müsste Immenstadt jetzt schon Steuern erhöhen. Mit dieser jährlichen Zusatzbelastung für den ÖPNV ist voraussichtlich eine Steuererhöhung der Grundsteuer / Kombination von Grund- und Gewerbesteuer unausweichlich.</p><p>Unsere Stadträte haben sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht und nach ihrem Gewissen unterschiedlich abgestimmt.</p><p>Herbert Waibel, Fraktionsvorsitzender<br></p></blockquote>



<p class="has-medium-font-size"><strong>3. Eigenbetrieb Stadtwerke
– Jahresabschluss 2022 festgestellt und Entlastung ausgesprochen</strong></p>



<p>Der Jahresabschluss 2022 wurde vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Er empfahl einstimmig dem Stadtrat, den
Jahresabschluss 2022 endgültig festzusetzen und die Entlastung für dieses
Rechnungsjahr auszusprechen.</p>



<p>Das Wirtschaftsjahr 2022 schließen die Stadtwerke ab
mit einem Ergebnis nach Steuern in Höhe von 245.722,13 EUR.</p>



<p>Im Wirtschaftsjahr 2022 wurden <strong>Investitionen</strong> in Höhe von rund 1,5 Mio EUR getätigt (in Klammern Gewinn-/Verlustrechnung):</p>



<p><strong>Bäder: 35.000 Euro </strong>(Betriebsdefizit: &#8211; 802.000 €, 2021: -711.000 €); <strong>Tiefgaragen: 43.000 Euro</strong> (Defizit – 203.000 €, 2021 – 586.000 €); <strong>Fernwärme: 62.000 Euro</strong> (Defizit – 197.000 €, 2021: &#8211; 135.000 €); <strong>Wasserversorgung: 949.000 Euro</strong> ( + 348.000 €, 2021: + 524.000 €); <strong>Abwasser: 384.000 Euro</strong> ( Defizit – 38.000 €, 2021: + 855.000 €) </p>



<p>Im Bereich der Wasserversorgung wurden ca. 3 km
Wasserleitungen und über 100 Hausanschlüsse erneuert oder neu verlegt.</p>



<p><strong>Einstimmig beschloss der Stadtrat</strong><strong>, </strong>das
Ergebnis des Jahresabschlusses für das Jahr 2022 festzustellen und die
Entlastung für das Rechnungsjahr 2022 auszusprechen. </p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>4. Satzungsrecht &#8211; Übergang
auf das Kommunalunternehmen Stadtwerke vollzogen</strong></p>



<p>Zum 1. Januar 2025 wurde der bisherige Eigenbetrieb
Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu in ein Kommunalunternehmen umgewandelt.</p>



<p>Nach der „Unternehmenssatzung für das
Kommunalunternehmen Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu, Anstalt des öffentlichen
Rechts“ vom 17. Mai 2024 ist das Kommunalunternehmen berechtigt, anstelle der
Stadt Satzungen und Verordnungen für das übertragene Aufgabengebiet zu erlassen
und zu vollziehen. </p>



<p>Die folgenden Satzungen wurden vom Verwaltungsrat
des Kommunalunternehmens in der Sitzung am 8. Januar 2025 mit Wirkung ab 15.
Januar 2025 erlassen:</p>



<p>&#8211; Wasserabgabesatzung (WAS)</p>



<p>&#8211; Entwässerungssatzung (EWS)</p>



<p>&#8211; Beitrags- und Gebührensatzung zur WAS</p>



<p>&#8211; Beitrags- und Gebührensatzung zur EWS</p>



<p>&#8211; Kleineinleitersatzung / Kommunalabgabe
Kleineinleiter</p>



<p>Die bisher von der Stadt Immenstadt erlassenen
Satzungen sind deshalb zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft zu setzen. Ebenfalls
ist die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Immenstadt i. Allgäu
„Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu“ vom 23. Juni 2021 außer Kraft zu setzen.</p>



<p><strong>Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat,</strong> die folgenden Satzungen mit Ablauf des 14. Januar 2025 außer Kraft zu setzen:</p>



<p>&#8211; Wasserabgabesatzung (WAS) vom 01.04.2019</p>



<p>&#8211; Entwässerungssatzung (EWS) vom 26.04.2021</p>



<p>&#8211; Beitrags- und Gebührensatzung zur WAS vom
01.01.2025</p>



<p>&#8211; Beitrags- und Gebührensatzung zur EWS vom
01.01.2025</p>



<p>&#8211; Kleineinleitersatzung / Kommunalabgabe
Kleineinleiter vom 01.01.2002</p>



<p>Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Immenstadt i. Allgäu „Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu“ vom 23.06.2021 tritt mit Ablauf zum 31.12.2024 außer Kraft.</p>
]]></content:encoded>
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							</item>
		<item>
		<title>Neubaugebiet Akams, Verkehrsregelung nach Trieblings &#8211; Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 22. Juli 2021</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2021/07/23/neubaugebiet-akams-verkehrsregelung-nach-trieblings-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-22-juli-2021/</link>
				<comments>https://www.dieaktiven.de/blog/2021/07/23/neubaugebiet-akams-verkehrsregelung-nach-trieblings-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-22-juli-2021/#respond</comments>
				<pubDate>Thu, 22 Jul 2021 23:15:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Baugebiet Akams]]></category>
		<category><![CDATA[Bebauungsplan Bühl-Mitte]]></category>
		<category><![CDATA[Bühl - Trieblings]]></category>
		<category><![CDATA[Mobilitätskonzept]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrskonzept]]></category>

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				<description><![CDATA[  &#160; Fremdenverkehrsbeitrag &#8211; Aussetzung der Vorauszahlung beschlossen Bei der Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages für das Jahr 2019 (incl. Vorauszahlungen 2021) wurden die Vorteilssätze auf der Grundlage der aktuellen Fremdenverkehrsbeitragssatzung entsprechend festgelegt und geändert. Die Änderung war aufgrund einer Beanstandung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes erfolgt. Da bei den Vorteilssätzen Nachbesserungsbedarf besteht, sollen die Vorauszahlungen 2021 (für [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>
<h3><strong>Fremdenverkehrsbeitrag</strong> &#8211; <strong>Aussetzung der Vorauszahlung beschlossen</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Bei der Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages für das Jahr 2019 (incl. Vorauszahlungen 2021) wurden die Vorteilssätze auf der Grundlage der aktuellen Fremdenverkehrsbeitragssatzung entsprechend festgelegt und geändert. Die Änderung war aufgrund einer Beanstandung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes erfolgt. Da bei den Vorteilssätzen Nachbesserungsbedarf besteht, sollen die Vorauszahlungen 2021 (für alle die noch keine Erklärung des Fremdenverkehrsbeitrages 2019 abgegeben haben) ausgesetzt und generell die Vorteilssätze nochmals überprüft und ggf. geändert werden.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u> die Aussetzung der Vorauszahlung des Fremdenverkehrsbeitrages für das Veranlagungsjahr 2021. Die Verwaltung wird mit der Überprüfung und ggf. Neufestsetzung der Vorteilssätze für den Fremdenverkehrsbeitrag beauftragt. Sobald eine neue Festsetzung der Vorteilsätze vorliegt, wird die Verwaltung mit der Veranlagung der Fremdenverkehrsbeiträge bzw. der Vorauszahlungen bis spätestens Ende des Jahres 2021 beauftragt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="2">
<li>
<h3><strong> Einführung Bürgerticket für Ringbus </strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Die Alpsee Grünten Tourismus GmbH (AGT) hat zusammen mit den Gemeinden Sonthofen, Immenstadt, Rettenberg, Blaichach und Burgberg die ÖPNV-Bürgerkarte auf den Weg gebracht. Die ÖPNV-Bürgerkarte hat künftig eine Gültigkeit von Montag bis Freitag ab 09.00 Uhr und an ganztägig an Wochenenden und Feiertagen.</p>
<p>Der Verkauf der Jahreskarte erfolgt über die Tourist-Infos. Die Berechtigung kann auf die Allgäu-Walser-Fan-Card gebucht werden, da diese vom Busunternehmer in den Linien gelesen werden kann. Das Ticket ist ab dem Verkaufsdatum für 365 Tage nutzbar.</p>
<p><u>Der Stadtrat der Stadt Immenstadt hat hierzu folgenden einstimmigen Beschluss gefasst</u>:</p>
<p>Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Sachstand ÖPNV Bürgerkarte der Alpsee-Grünten-Region und begrüßt ausdrücklich deren baldmögliche Einführung als Probebetrieb, bis zum Fahrplanwechsel an Weihnachten 2022. Er stimmt zu, den Einstandspreis von 127,75 € / Jahr durch einen Verkaufspreis von 119,40 € / Jahr mit der Differenz von 8,35 € mit nachfolgender Aufteilung zu unterstützen:</p>
<p>&#8211; 50 % nach Verkaufszahlen sowie 50 % nach Einwohner-Werten der AGT-Gemeinden.</p>
<p>Die Verwaltung / AGT wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte, Maßnahmen und Verträge abzuschließen.</p>
<p>Alle Beschlüsse werden unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Regierung von Schwaben gefasst.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="3">
<li>
<h3><strong> Aufstellungsbeschluss zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes &#8220;Hotel Bühl Mitte&#8221; gefasst</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Mit Durchführungsvertrag vom 19.06.2019 verpflichtete sich die Familie Alger als Vorhabensträger, das ursprünglich geplante Vorhaben innerhalb einer Frist von 5 Jahren ab Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (14.7.2020) fertigzustellen (wir berichteten). Die bisherigen Planungsüberlegungen wurden jedoch wieder verworfen und mit den Architekten Dietrich | Untertriffaller ein neues Konzept erarbeitet. Dieses wurde öffentlich vorgestellt und mit dem Aufstellungsbeschluss soll ein neues Verfahren eröffnet werden.</p>
<p>Der erste Bauabschnitt des geänderten Vorhabens soll nun, so Familie Alger, innerhalb von 5 Jahren, der zweite Bauabschnitt innerhalb von 8 Jahren ab Bekanntmachung des neuen Satzungsbeschlusses realisiert werden.</p>
<p><u>Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat</u> die beschleunigte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes &#8220;Hotel Bühl Mitte&#8221;. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde durch einen Lageplan ersichtlich.</p>
<p><strong>Erfordernis und Ziele der neuen Planung:</strong></p>
<p>&#8211; Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung eines vom bisherigen, der Planung zu Grunde liegenden, abweichenden Bauvorhabens mit zwei Hotelgebäuden zur touristischen Nutzung.</p>
<p>&#8211; Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der neuen Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung</p>
<p><em>Kommentar:</em></p>
<blockquote><p><strong><em>Hochwertige Übernachtungsqualität stärkt Tourismusstandort</em></strong></p>
<p><em>Unsere Aktiven-Stadtratsfraktion wünscht der Familie Alger viel Glück und Erfolg bei der Umsetzung ihres Vorhabens</em> „<em>Appartementhaus und Seecafé Alger“. Mit dem geplanten Vorhaben wird hochwertige Übernachtungsqualität geschaffen. Unserer Fraktion ist es wichtig, dass auch im neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ebenfalls ausdrücklich festgehalten wird, dass das ambitionierte Vorhaben in der Zukunft langfristig touristisch genutzt werden wird, damit Immenstadt/Bühl am Alpsee als Tourismusstandort dauerhaft gestärkt wird. In diesem Sinne haben wir auch deutlich gemacht, dass wir ein ganzjähriges öffentliches gastronomisches Angebot im Rahmen der touristischen Nutzung für Gäste und Einheimische als Wesentlich erachten, ohne dabei die unternehmerische Freiheit einzuschränken.</em></p>
<p><em>Herbert Waibel</em></p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="4">
<li>
<h3><strong> Baugebiet Akams schreitet voran</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Das geplante Neubaugebiet in Akams schreitet voran. Es erfolgten intensive Gespräche mit der kath. Kirche (Aufteilung der Baugrundstücke kirchlich/städtisch) und eine Verfeinerung der Planungen.</p>
<p><strong>4.1 Nachprüfungsantrag „kaltes Nahwärmenetz“ abgelehnt</strong></p>
<p>Der Bauausschuss hat es am 6.7.21 mehrheitlich abgelehnt, die Energieversorgung des künftigen Baugebietes zentral durch ein kaltes Nahwärmenetz mit Wärmepumpen vorzugeben. <u>Mit 9 : 15 Stimmen lehnte der Stadtrat</u> einen Nachprüfantrag von Stadtrat Markus Fetzer ab, diesen Beschluss aufzuheben.</p>
<p><em>Kommentar</em></p>
<blockquote><p><strong><em>Anreize statt Bevormundung &#8211; keine Zeitverzögerung für Bauwillige<br />
</em></strong></p>
<p><em>Unsere Fraktion steht der Versorgung mit neuen Energieformen grundsätzlich positiv gegenüber. In diesem Falle hat sich die Aktiven-Fraktion gegen ein kaltes Nahwärmenetz mit Wärmepumpen ausgesprochen, da wir nicht davon überzeugt sind, dass die vorgeschlagene Technik für dieses Baugebiet sinnvoll ist. Voraussetzung für diese Technik ist eine ausreichende Grundwassersicherheit, die aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gegeben ist und damit die Wirtschaftlichkeit des Projektes gefährdet. Auch würden weitere Untersuchungen und eine Inanspruchnahme von staatlichen Förderungen eine deutliche zeitliche Verzögerung des Neubaugebietes bedeuten. Die jungen, einheimischen Familien warten schon sehr lange darauf, dass dieses Projekt endlich verwirklicht wird. </em></p>
<p><em>Unserer Ansicht nach liegt es im Eigeninteresse der künftigen Bauherren, eine für sie stimmige Energieversorgung (passive förderfähige Wärmedämmung KFW Effizienzhausstufe  40/40+, 55 in Verbindung mit einer modernen sparsamen Heiztechnik, z.B. Pellets, Scheitholz, Tiefenbohrung, Solarthermie, Photovoltaik o.a.) auszuwählen und diese nicht die Stadt vorgeben sollte. Es sollte eher darüber nachgedacht werden, den Bauherren Anreize zu geben (Energiezuschlag-/punkte wie seinerzeit im Baugebiet Rauhenzell erfolgreich angewandt), sich für eine nachhaltige Energieversorgung zu entscheiden.</em></p>
<p><em>Herbert Waibel</em></p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>4.2 Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2019 aufgehoben und erneuter Aufstellungsbeschluss &#8220;Baugebiet Akams&#8221;gefasst </strong></p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u>, den bisherigen Aufstellungsbeschluss vom 29.09.2019 des Bebauungsplans mit Grünordnung „Baugebiet Akams“ aufzuheben und durch den gegenständlichen Aufstellungsbeschluss, auf der Grundlage der Novelle des BauGB durch das Baulandmobilisierungsgesetz zu ersetzen. Der Bebauungsplan wird in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der Geltungsbereich umfasst ca. 3,5 ha. Die Stadt beabsichtigt mit dem Vorhaben, am südlichen Ortsrand des Ortsteils Akams, im unmittelbaren Anschluss an den Ortsrand und an das bestehende Wohngebiet, verträgliche Erweiterungsflächen für Wohnbebauung zu schaffen und wird diesen Beschluss ortsüblich bekannt machen.</p>
<p><img class="alignnone size-medium wp-image-3932" src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2021/07/Baugebiet-Akams-480x375.jpg" alt="" width="480" height="375" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2021/07/Baugebiet-Akams-480x375.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2021/07/Baugebiet-Akams-240x187.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2021/07/Baugebiet-Akams.jpg 651w" sizes="(max-width: 480px) 100vw, 480px" /></p>
<p><strong>4.3</strong> <strong>Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan &#8220;Baugebiet Akams&#8221; </strong></p>
<p><u>Gegen eine Stimme billigte der Stadtrat</u> nach Erörterung und Beratung den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Baugebiet Akams“ mit Planzeichnung, Satzung, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung, jeweils Stand 22.07.2021.</p>
<p>Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="5">
<li>
<h3><strong> Verkehrsangelegenheiten &#8211; Antrag SPD Fraktion „Fahrradstraßen“ abgelehnt<br />
</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Die SPD Fraktion beantragte, folgende Straßen als Fahrradstraßen mit dem Zusatz „KfZ-Verkehr frei“ auszuweisen:</p>
<p>Rothenfelsstraße, Stengerstraße, Luitpoldstraße, Lustgartenstraße, An der Stadtmauer, Bei Maria Stern, An der Aach, Gerbergasse, Mühlhaldeweg (westlicher Teil, teilweise), Spitalstraße.</p>
<p>Amtsleiter Reinhold Hüppy erläuterte im Vorfeld die aktuelle Gesetzeslage: Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung). Fahrradstraßen werden in der Straßenverkehrsordnung in § 41 Absatz 1 u.a. folgendermaßen geregelt:</p>
<p>Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektro-Kleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.</p>
<p>Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.</p>
<p><u>Gegen sechs Stimmen lehnte der Stadtrat</u> den Antrag ab.</p>
<p><u>Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat</u>, ein nachhaltiges, umfassendes Mobilitätskonzept, insbesondere für den Radverkehr, auch mit externer Fachunterstützung, zu erstellen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="6">
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<h3><strong> Verkehrslenkung Bühl &#8211; Trieblings: Beschränkungen teilweise zurückgenommen<br />
</strong></h3>
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</ol>
<p>In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 8. Juni 2021 wurden mehrere Maßnahmen zur Verkehrslenkung und -beruhigung im Ortskern von Bühl beschlossen. Unter anderem eine temporäre (1.5.-30.9.) Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km im Bereich Römerbrücke bis Ratholz (Risthof). In einem Schreiben vom 15. Juni wurde von den betroffenen Anwohnern um Aufhebung dieses Punktes gebeten. Danach fand ein Gespräch mit Ersten Bürgermeister Nico Sentner sowie Referatsleiter Reinhold Hüppy und den Anwohnern vor Ort in Trieblings statt. Bürgermeister Sentner erläuterte den Anwesenden die Hintergründe des Ausschuss-Beschlusses und schlug folgenden Kompromiss vor:</p>
<p>„Die Beschränkung 30 km/h wird auf die Strecke zwischen der „Römerbrücke“ und der Zufahrt zum „Gut Hochreute“ (1. Mai – 30. September) reduziert. Weiter Richtung Trieblings bleiben die 50 km/h bestehen. Nach ausgiebiger Diskussion wurde dieser Vorschlag von den anwesenden Anwohnern akzeptiert und angenommen.</p>
<p><u>Gegen vier Stimmen beschloss der Stadtrat, </u>den Beschluss Nr. 1 „Anbringung eines Verkehrszeichens ‘Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h‘ im Zeitraum vom 01.05. – 30.09. mit dem Hinweisschild „Radverkehr frei“ ab der Römerbrücke bis Trieblings“ unter TOP 2 des öffentlichen Teils des Bau- und Umweltausschusses vom 08. Juni 2021 aufzuheben.</p>
<p>Die Beschränkung 30 km/h wird auf die Strecke zwischen der „Römerbrücke“ und der Zufahrt zum „Gut Hochreute“ im Zeitraum vom 01.05. – 30.09. mit dem Hinweisschild „Radverkehr frei“ reduziert.</p>
<p>Die Beschilderung am Ende des Froschweiherparkplatzes wird entsprechend aktualisiert (Landschaftsschutzgebiet, mit den wichtigsten darin enthaltenen Verboten wie z.B. Parken, Feuer, Camping, Befahren von Wiesen, Schutz der Pflanzen) sowie die Information, dass es ab diesem Bereich keine öffentlichen Park- und Badeplätze am See mehr gibt.</p>
<p>Die Anregung einer deutlich besseren Beschilderung war vom Trieblingser Sigi Wegmann vorgeschlagen worden. Bürgermeister Nico Sentner teilte mit, dass der Bauhof schon die Vorbereitungen treffe, die Beschilderung entsprechend zu erstellen. Auch machte er deutlich, dass dieser Bereich beim geplanten Mobilitätskonzept (siehe Punkt 5) ebenfalls betrachtet werde.</p>
<p><strong> </strong></p>
<ol start="7">
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<h3><strong> Kindergarten Stein &#8211; Handlungsvollmacht des Ersten Bürgermeisters zur Auftragsvergabe in der Sommerpause </strong></h3>
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<p>Das Projekt Sanierung und Neubau Kindergarten Stein läuft unter Hochdruck, um die Eröffnung und alle Fristen bestmöglich einzuhalten. Auch während der Sommerpause des Immenstädter Stadtrats wird das Projekt weiterlaufen. So werden nach Rücklauf und Auswertung der Ausschreibungen Aufträge vergeben werden müssen. Hierzu wird es im Sinne einer Dringlichkeit erforderlich sein, das der 1. Bürgermeister Aufträge oberhalb der in der Geschäftsordnung geregelten Beträge, unterzeichnet. Ansonsten besteht die Gefahr eines Zeitverzuges und damit einhergehend eine Gefährdung von Förderungen.</p>
<p><u>Einstimmig ermächtigte der Stadtrat</u> den Ersten Bürgermeister, die im Zusammenhang mit der Maßnahme „Sanierung und Neubau Kindergarten Stein“ in der Sommerpause erforderlichen und dringlichen Aufträge, auch falls diese sich auf oberhalb der in der Geschäftsordnung geregelten maximalen Auftragssummen belaufen sollten, zu unterzeichnen.</p>
<p>Der Stadtrat/Bauausschuss wird in einer nachfolgenden Sitzung über die Ausschreibungsergebnisse und die vergebenen Aufträge informiert.</p>
<p>Herbert Waibel</p>
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