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	<title>Hundesteuersatzung &#8211; Die Aktiven Immenstadt</title>
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	<description>Bürger mit Mut, Herz und Verstand</description>
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		<title>Umgestaltung westliche Bahnhofstr. / Gewerbegebiet Seifen-West &#8211; Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 26. November 2020</title>
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				<pubDate>Fri, 27 Nov 2020 10:25:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbegebiet Seifen West]]></category>
		<category><![CDATA[Hundesteuersatzung]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtspange Sanierung]]></category>

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				<description><![CDATA[Wichtige Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 26. November 2020   Umgestaltung der westlichen Bahnhofstraße im Zuge der Stadtspangensanierung Die westliche Bahnhofstraße und die Staufener Straße (Stadtspange, bis zur Einmündung Mittagstr./Alte AOK) sollen im Jahr 2021 erneuert werden. Im Bereich des Bahnhofsbereichs soll in diesem Zuge der Straßenraum neu gestaltet werden, u.a. um die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<h3><strong>Wichtige Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 26. November 2020</strong></h3>
<p><strong> </strong></p>
<h4><strong>Umgestaltung der westlichen Bahnhofstraße im Zuge der Stadtspangensanierung</strong></h4>
<p>Die westliche Bahnhofstraße und die Staufener Straße (Stadtspange, bis zur Einmündung Mittagstr./Alte AOK) sollen im Jahr 2021 erneuert werden. Im Bereich des Bahnhofsbereichs soll in diesem Zuge der Straßenraum neu gestaltet werden, u.a. um die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und die Situation für Radfahrer zu verbessern.</p>
<p><strong>Folgendes Konzept wurde von der Verwaltung vorgeschlagen:</strong></p>
<p>&#8211; Auflösung der Längsparkplätze im Bereich Bahnhof</p>
<p>&#8211; Errichtung einer Linksabbiegespur / &#8220;Aufweitung&#8221; Richtung Luitpoldstr.</p>
<p>&#8211; Errichtung einer zusätzlichen Querungshilfe/‘Zebrastreifen‘ zwischen Bhf und Post</p>
<p>&#8211; Verlängerung des bestehenden Geh-/Radwegs (Bauende heute an Ausfahrt Busbahnhof) bis Querungshilfe im Bereich Einfahrt (innere/östl.) Bahnhofstraße.</p>
<p>&#8211; Tempo 30 in dem Bereich von Berufsschulkreisel bis Bahnhof<a id="post-preview" class="preview button" href="https://www.dieaktiven.de/?p=3770&amp;preview=true" target="wp-preview-3770">Vorschau<span class="screen-reader-text"> (Link öffnet in neuem Tab/Fenster)</span></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Fraktionsvorsitzende der Aktiven-Wählermeimeinschaft, Herbert Waibel sagte, es hätte zweifellos Charme, den Geh-/Radweg auf der nördlichen Straßenseite (Berufsschule, Post, Alte Post, Müller) zu errichten, da Radler von der Polizei über BS-Kreisel direkt in die Innenstadt geleitet werden könnten, ohne dass sie wie bei der südlichen Variante in &#8220;Versuchung geraten würden“, die Stadtspange zu benutzen. Herr Robert Kennerknecht von der Tiefbauverwaltung habe die Besitzverhältnisse für den benötigten Grund geprüft. Es wurde dabei festgestellt, dass von der Post bis zum Müller die städtischen Grundstücke nicht geeignet bzw. zu knapp sind, um diese Variante zu verwirklichen.</p>
<p>Was aber deutlich wurde, sei, so Waibel, dass die geplante linke Abbiegespur in die Luitpoldstr. zu schwierigen, unübersichtlichen Verhältnissen führen könnte, beispielsweise. wenn sich zwei LKWs begegnen und noch einer die linke Abbiegespur benutzen würde oder wenn ein Autofahrer von der Luitpoldstr. kommend erst rechts und dann nach der Aufstellspur links direkt in den PP Bahnhof (der künftig wg. wegfallender Parkplätze stärker frequentiert werden wird) einfahren möchte. Außerdem müsse ein besonderer Augenmerk am Ende des Radweges darauf gerichtet werden, dass Radfahrer nicht (wie beim Vor-Ort-Termin beobachtet) in die Stadtspange einfahren sondern auf die Bahnhofstr. geleitet werden.</p>
<p>In der Debatte wurde deutlich, dass durch Gespräche von Bürgermeister Nico Sentner mit betroffenen Anliegern die Verwaltung ihren Vorschlag modifiziert und prüft, statt einer „starren Linksabbiegespur“ eine verkürzte Aufweitung des Aufstellraums für Linksabbieger zu schaffen. So könnten vor der Alpen-Apotheke 2 Parkplätze erhalten bleiben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><u>Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat</u>, die Verwaltung zu beauftragen, die vorgeschlagene Konzeptplanung mit den debattierten Anregungen von einem Planungsbüro weiter planen und ausschreiben zu lassen, damit im Frühjahr 2021 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.</p>
<p>Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse in einer separaten Sitzung des Stadtrats im Frühjahr 2021.</p>
<p>Fotos: Herbert Waibel, Situationen Bahnhofstraße</p>
<p><img class="alignnone size-medium wp-image-3776" src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/11/20201127_145023-Bahnhofstraße-480x360.jpg" alt="" width="480" height="360" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/11/20201127_145023-Bahnhofstraße-480x360.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/11/20201127_145023-Bahnhofstraße-240x180.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/11/20201127_145023-Bahnhofstraße-768x576.jpg 768w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/11/20201127_145023-Bahnhofstraße-1024x768.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/11/20201127_145023-Bahnhofstraße-800x600.jpg 800w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/11/20201127_145023-Bahnhofstraße-300x225.jpg 300w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/11/20201127_145023-Bahnhofstraße-320x240.jpg 320w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/11/20201127_145023-Bahnhofstraße-640x480.jpg 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<p>&nbsp;</p>
<h4><strong>Bauleitplanung – Änderungsverfahren Gewerbegebiet Seifen-West II</strong></h4>
<ul>
<li><strong>Aufhebung des Satzungs- und Feststellungsbeschlüsse vom 12.03.20</strong></li>
</ul>
<p>Mit Beschluss des Stadtrats vom 24.09.2020 stimmte der Stadtrat den mit der Bürgerinitiative Seifener Illertal e.V. erarbeiteten Kompromiss zu und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Änderungsverfahren einzuleiten.</p>
<p>Um in das Verfahren erneut einsteigen zu können, ist der Feststellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Seifen West II und der Satzungsbeschluss vom 12.03.2020 aufzuheben.</p>
<p>Beschlussvorschlag:</p>
<p><u>Einstimmig hob der Stadtrat</u> die in der Sitzung vom 12.03.2020 gefassten Satzungs- und Feststellungsbeschlüsse auf.</p>
<p><strong>Erneute Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse über die 9. Änderung des Flächennutzungs- und des Bebauungsplans Seifen-West II</strong></p>
<p>Der Flächennutzungsplan und Bebauungsplan ist im Zuge des Änderungsverfahrens nochmals geändert worden.</p>
<p>Folgende Änderungen haben sich dadurch beim Flächennutzungsplan ergeben:</p>
<p>&#8211; Anpassung des Änderungs-Geltungsbereiches in der Planzeichnung; Verkleinerung der Flächen im Westen</p>
<p>− redaktionelle Änderungen und Ergänzungen</p>
<p>− wesentliche Änderungen und Ergänzungen der Begründung</p>
<ul>
<li><strong>Beschlüsse zum Flächennutzungsplan:</strong></li>
</ul>
<p><u>Einstimmig billigte der Stadtrat</u> den Entwurf über die „9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes &#8220;Gewerbegebiet Seifen-West II&#8221; und in Teilbereichen der gewerblichen Baufläche „Seifen-Nord““ der Stadt Immenstadt in der Fassung vom 02.11.2020.</p>
<p>Mit diesem Entwurf wird die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut durchgeführt.</p>
<ul>
<li><strong>Beschlüsse zum Bebauungsplan:</strong></li>
</ul>
<p><u>Einstimmig billigte der Stadtrat</u> den Entwurf zum Bebauungsplan &#8220;Gewerbegebiet Seifen-West II&#8221; und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124 &#8220;Gewerbegebiet Seifen-West&#8221; in der Fassung vom 02.11.2020.</p>
<p>Mit diesem Entwurf wird die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut durchgeführt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h4><strong>Hundesteuer – Satzungsänderung</strong></h4>
<p>Aufgrund der neu herausgegebenen Mustersatzung zur Erhebung einer Hundesteuer durch den Bayerischen Gemeindetag wurde die Satzung der Stadt Immenstadt von der Verwaltung überprüft. Derzeit sind im Stadtgebiet 564 Hunde registriert, davon 5 Kampfhunde der Kategorie 2. Herbert Waibel betonte für die Stadtratsfraktion „die Aktiven“, dass die Einnahmen aus der Hundesteuer in die Infrastruktur von „Hundestationen“ und die Reinigung von ‚Hinterlassenschaften‘ im Stadtgebiet investiert werden. Außerdem, so Waibel, habe sich die früher vorgenommene Überprüfung der Meldemoral der Hundebesitzer durch eine Fachfirma zu einer deutlichen Steigerung der angemeldeten Hunde geführt. Dies solle wieder durchgeführt werden, um Steuergerechtigkeit zu gewährleisten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><u>Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat</u>, die neue Satzung zur Erhebung der Hundesteuer zum 1. Januar 2021 mit folgender Erhöhung der Hundesteuer:</p>
<p><img class="alignnone size-medium wp-image-3771" src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/11/2020-11-26-Erhöhung-Hundesteuer-480x204.jpg" alt="" width="480" height="204" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/11/2020-11-26-Erhöhung-Hundesteuer-480x204.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/11/2020-11-26-Erhöhung-Hundesteuer-240x102.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/11/2020-11-26-Erhöhung-Hundesteuer-768x327.jpg 768w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/11/2020-11-26-Erhöhung-Hundesteuer.jpg 850w" sizes="(max-width: 480px) 100vw, 480px" /></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Stromeinkauf 2021 – 2023</strong></p>
<p>Zum 31.12.2020 laufen die bestehenden Stromlieferverträge der Stadt und der Stadtwerke mit dem Allgäuer Überlandwerk aus. Europaweit wurde die benötigte Strommenge in einem offenen Verfahren für den Lieferzeitraum 01.01.2021 – 31.12.2023 ausgeschrieben.</p>
<p>(jährliche Gesamtstrommenge ca. 2,1 Mio kWh, verteilt auf 186 Abnahmestellen)</p>
<p>Bis zum Schlusstermin am 12.11.2020 11:00 Uhr, ist ausschließlich ein Angebot vom Allgäuer Überlandwerk eingegangen.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u>, dem Allgäuer Überlandwerk GmbH den Zuschlag zu erteilen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Aktion „Mitfahrbänkle“ der Regionalentwicklung Oberallgäu – Entscheidung über Teilnahme und evtl. Standorte</strong></p>
<p><strong>„ÖPNV-Ergänzung: Mehr Mobilität durch Mitfahrbänke“</strong></p>
<p>Das Mitfahrbänkle soll keine Konkurrenz zum ÖPNV sondern als Ergänzung verstanden werden und kosten ca. 1.000 € je Bank und Schilder (netto). Die Förderung beträgt 50 % der Nettokosten. Folgekosten wie Pflege usw. müssen von der Stadt Immenstadt übernommen</p>
<p>werden.</p>
<p><strong>Als Standorte wurden bisher vorgeschlagen:</strong></p>
<p>&#8211; mehrfach: Kreisel Eberl</p>
<p>&#8211; am Bahnhof</p>
<p>&#8211; an der Kalvarienbergstraße /Bushaltestelle Schule</p>
<p>&#8211; Kreisel Viehmarktplatz</p>
<p>&#8211; Diepolz</p>
<p>Für die Aktiven-Wählergemeinschaft bedankte sich Herbert Waibel bei Stadträtin Sarah Haneberg für ihr Engagement im Vorfeld. Er regte an, dass noch in weiteren Ortsteilen die Errichtung eines Mitfahrbänkles geprüft wird.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u>, sich an dem Projekt „Mitfahrbänkle“ zu beteiligen und den Prozess zu begleiten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herbert Waibel</p>
<p>&nbsp;</p>
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							</item>
		<item>
		<title>Ergebnis der Stadtratssitzung vom 19. Nov. 2015</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2015/11/21/ergebnis-der-stadtratssitzung-vom-19-nov-2015/</link>
				<comments>https://www.dieaktiven.de/blog/2015/11/21/ergebnis-der-stadtratssitzung-vom-19-nov-2015/#respond</comments>
				<pubDate>Sat, 21 Nov 2015 09:23:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Richard Kraus]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bericht Stadtratssitzung, Ausschuss-Sitzungen]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt 2014]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt 2015]]></category>
		<category><![CDATA[Hundesteuersatzung]]></category>

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				<description><![CDATA[1. Feuerwehrangelegenheiten – Vergabe Löschfahrzeug LF 20 Einstimmig wurde der Auftrag des Löschfahrzeugs LF 20 aus der Sammelbeschaffung an die kostengünstigsten Bieter vergeben. Kosten: Fahrzeug 83.000 €, Aufbau 292.000 € Löschgruppenfahrzeug (kurz: LF) ist die Bezeichnung für einen Typ von deutschen Feuerwehrfahrzeugen unterschiedlicher Größenordnung. Namensgebendes Merkmal dieser Fahrzeuge ist eine Besatzung von neun Personen (ein [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p style="padding-left: 30px;"><strong>1. Feuerwehrangelegenheiten – Vergabe Löschfahrzeug LF 20</strong></p>
<p style="padding-left: 60px;">Einstimmig wurde der Auftrag des Löschfahrzeugs LF 20 aus der Sammelbeschaffung an die kostengünstigsten Bieter vergeben. Kosten: Fahrzeug 83.000 €, Aufbau 292.000 €</p>
<p style="padding-left: 60px;">Löschgruppenfahrzeug (kurz: LF) ist die Bezeichnung für einen Typ von deutschen Feuerwehrfahrzeugen unterschiedlicher Größenordnung. Namensgebendes Merkmal dieser Fahrzeuge ist eine Besatzung von neun Personen (ein Gruppenführer, acht Mannschaftsmitglieder = Gruppe), womit diese Fahrzeuge auch zur Stütze jeglicher Einsatztätigkeit der Feuerwehr werden. Die Beladung dieser Löschfahrzeuge ist schwerpunktmäßig auf Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung einfachen Umfangs ausgelegt und umfasst eine im Fahrzeug fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe, die vom Fahrzeugmotor angetrieben wird. Bei Einsätzen, die kompliziertere Technik erfordern, wird diese mittels Spezialfahrzeugen zur Einsatzstelle gebracht. Die feuerwehrtechnische Beladung ist für die taktische Feuerwehrgrundeinheit einer Gruppe ausgelegt. (Wikipedia)</p>
<p style="padding-left: 60px;">Hinter der Fahrzeug-Ersatzbeschaffung der Feuerwehren unseres Stadtgebietes steht ein langfristiges Konzept. Die Kosten werden aus dem Budget Feuerwehren (220.000 € im Jahr für Fahrzeug und Geräte) finanziert.</p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong>2. Haushaltsangelegenheiten – Vorlage Jahresrechnung 2014 und Zwischenbericht Haushalt 2015</strong></p>
<p style="padding-left: 60px;">Einstimmig wurde die Jahresrechnung 2014 und der Zwischenbericht 2015 verabschiedet.</p>
<p style="padding-left: 60px;">Der Gesamthaushalt 2014 hat das Endergebnis in den Einnahmen und Ausgaben von 40.705.979,67 € Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt 1.315.272 €. Dies ist strukturell viel zu wenig, um die anspruchsvollen anstehenden Aufgaben der Stadt (z. B. Neubau der Königsegg-Grundschule ohne Einsparungen oder Neuverschuldung stemmen zu können.</p>
<p style="padding-left: 60px;">Der Schuldenstand der Stadt beläuft sich zum 31.12.2014 auf 32,4 Mio. € (ohne Stadtwerke)</p>
<p style="padding-left: 60px;">Zum 1.1.2015 beläuft sich der Schuldenstand der Stadt nach Übergang des Bereiches „Kanal“ von der Stadt auf die Stadtwerke auf 20,9 Mio. €. Eine ausführliche Beschreibung von wichtigen Kennzahlen und Gesamtverschuldung erfolgt bei der Debatte des Haushalts 2016.</p>
<p style="padding-left: 60px;">Kämmerer Sigi Zengerle berichtete, dass sich mit einer positiven Entwicklung Gewerbesteuereinnahmen und der Einkommensteuer-Beteiligung zu rechnen ist. Nicht ausreichend sind die Mittel für den Winterdienst. Aufgrund der Steuermehreinnahmen wird die Zuführung an den Vermögenshaushalt höher ausfallen als im Ansatz (2.750.000 €). Die Mindereinnahmen bei den Zuschüssen werden durch Minderausgaben bei den Investitionen ausgeglichen.</p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong>3. Erlass einer Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung</strong></p>
<p style="padding-left: 60px;">Dieser Punkt wurde nach einer „launigen“ Debatte an die Fraktionen / den Hauptausschuss zur weiteren Beratung zurück verwiesen. Grund ist die Anregung eines Hundebesitzers bei Bürgermeister Armin Schaupp, einen „Hundeführerschein“ nach Münchner Vorbild (siehe <a href="http://www.muenchen.info/dir/recht/985/985_20140409.pdf" target="_blank">http://www.muenchen.info/dir/recht/985/985_20140409.pdf</a> ) einzuführen. In der Verordnung Hundesteuer ist unter § 6b dort Folgendes geregelt:</p>
<p style="padding-left: 60px;">Steuerbefreiung wegen absolviertem Hundeführerschein</p>
<p style="padding-left: 60px;">(1) Weist ein Hundehalter nach, dass er mit dem Hund freiwillig und erfolgreich eine Prüfung nach den Vorgaben des § 6 b Abs. 3 (Hundeführerschein) absolviert hat, so ist die Haltung des Hundes für das auf die Prüfung folgende Jahr steuerfrei. Eine Steuerbefreiung nach dieser Bestimmung kann für jeden Hund eines Haushalts oder einer haushaltsähnlichen Gemeinschaft nur einmal erfolgen.</p>
<p style="padding-left: 60px;">Hintergrund der Rückverweisung an die Fraktionen / Hauptausschuss ist auch die derzeit laufende Debatte um Leinenzwang in Teilen des Stadtgebietes. Befürworter des „Hundeführerscheins“ erhoffen sich Hundehalter, die ihren Hund besser im Griff haben und es so zu weniger Konflikten zwischen Hunden und Kindern/Radlern/ Fußgängern kommt.</p>
<p>Herbert Waibel</p>
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