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	<title>Änderung Flächennutzungsplan &#8211; Die Aktiven Immenstadt</title>
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	<description>Bürger mit Mut, Herz und Verstand</description>
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		<title>Seestraße wird teilweise verlegt &#8211; Naturparkzentrum wird modernisiert und weiter entwickelt</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2025/07/31/seestrasse-wird-teilweise-verlegt-naturparkzentrum-wird-modernisiert-und-weiter-entwickelt/</link>
				<pubDate>Thu, 31 Jul 2025 20:47:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung Flächennutzungsplan]]></category>
		<category><![CDATA[Feuerwehr Stein]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbegebiet Seifen West]]></category>
		<category><![CDATA[Naturparkzentrum]]></category>
		<category><![CDATA[Verlegung Seestraße]]></category>

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				<description><![CDATA[Wesentliche Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 31. Juli 2025 1. Löschgruppenfahrzeug LF 10 für FFW Stein Für die Ortsteilfeuerwehr Stein steht die Ersatzbeschaffung für das jetzige LF 8 Baujahr 1988 an. Das über 37 Jahre alte Fahrzeug (durchschnittliche Nutzungsdauer 25 Jahre) weist inzwischen erhebliche Mängel auf. Das LF 10 wird bei typischen Einsatzszenarien im Bereich Brandbekämpfung [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-large-font-size"><a><strong>Wesentliche Ergebnisse der Stadtratssitzung
vom 31. Juli 2025</strong></a><strong></strong></p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>1. Löschgruppenfahrzeug LF
10 für FFW Stein</strong></p>



<p>Für die Ortsteilfeuerwehr Stein steht die
Ersatzbeschaffung für das jetzige LF 8 Baujahr 1988 an. Das über 37 Jahre alte
Fahrzeug (durchschnittliche Nutzungsdauer 25 Jahre) weist inzwischen erhebliche
Mängel auf. Das<strong> LF 10</strong> wird bei typischen Einsatzszenarien im Bereich
Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung im örtlichen wie auch
überörtlichen Bereich eingesetzt. Es verfügt über einen Löschwasserbehälter mit
mindestens 1.000 Litern, eine fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe sowie eine
umfangreiche feuerwehrtechnische Beladung, die Einsätze auch ohne
zeitverzögerte Unterstützung weiterer Einheiten ermöglicht.</p>



<p>Die Kosten für ein normgerechtes LF 10 inkl.
feuerwehrtechnischer Beladung liegen je nach Ausstattung voraussichtlich im
Bereich von <strong>ca. 450.000 – 500.000 €</strong> (netto). Die Maßnahme ist
förderfähig. (Festbetragsförderung Reg. V. Schwaben 137.500 €; Landkreis
fördert 1/6 der Förderung der RvS = 22.750 €) &nbsp;</p>



<p>Die Lieferfrist beträgt eineinhalb bis zwei Jahren,
so dass die erforderlichen Mittel im Haushalt 2026 und 2027 einzustellen sind.
Um Kosten zu sparen, will sich die Stadt möglichst an einer landesweiten
Ausschreibung beteiligen.</p>



<p><strong>Einstimmig stimmte der
Stadtrat</strong> der Beschaffung eines LF 10 für die
Ortsteilfeuerwehr Stein zu.</p>



<p>Die Verwaltung wurde beauftragt den
Beschaffungsvorgang anzustoßen, Fördermittel zu beantragen und eine Europaweite
Ausschreibung durchzuführen. </p>



<p>Alternativ soll das gemeinsame
Ausschreibungsverfahren des Landesfeuerwehrverbandes weiter verfolgt und sich
dem angeschlossen werden.&nbsp;</p>



<p>Im Haushalt sind für die Jahre 2026 und 2027
entsprechende Mittel für die Beschaffung eines LF 10 einzustellen.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>2. Förderkürzungen beim Erweiterungsbau
Kindergarten Stein</strong></p>



<p>Für die im Jahr 2023 abgeschlossene Baumaßnahme
„Erweiterungsbau Kindergarten Stein“ ging am 15. Juli 2025 der Schlussbescheid
für die Förderung nach Art. 10 BayFAG (Bayerisches Gesetz über den
Finanzausgleich zwischen Staat und Gemeinden) ein. Diese Förderung wurde
aufgrund nachträglich erzielter Deckungsmittel um 356.000 € auf insgesamt
1.931.000 € gekürzt. Bei diesen handelt es sich um andere Förderungen (KfW,
BAFA, ZUG). Die Verwaltung hat der Reg. v. Schwaben weitere Anlagen
übermittelt, um eine höhere Förderung zu erreichen. Eine Rückmeldung steht noch
aus.</p>



<p><strong>Der Stadtrat nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kürzung der BayFAG-Förderung</strong> für die Baumaßnahme „Kindertagesstätte Stein“ und die daraus bedingte Steigerung des Eigenanteils zur Kenntnis.</p>



<figure class="wp-block-image"><img src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/20240127_103306-Kindergarten-Stein-Bauphase-Dokumentation-1024x768.jpg" alt="" class="wp-image-4924" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/20240127_103306-Kindergarten-Stein-Bauphase-Dokumentation-1024x768.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/20240127_103306-Kindergarten-Stein-Bauphase-Dokumentation-240x180.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/20240127_103306-Kindergarten-Stein-Bauphase-Dokumentation-480x360.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/20240127_103306-Kindergarten-Stein-Bauphase-Dokumentation-768x576.jpg 768w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/20240127_103306-Kindergarten-Stein-Bauphase-Dokumentation-800x600.jpg 800w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/20240127_103306-Kindergarten-Stein-Bauphase-Dokumentation-300x225.jpg 300w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/20240127_103306-Kindergarten-Stein-Bauphase-Dokumentation-320x240.jpg 320w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/20240127_103306-Kindergarten-Stein-Bauphase-Dokumentation-640x480.jpg 640w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Kindertagesstätte Stein &#8211; Altbausanierung und Neubau</figcaption></figure>



<p class="has-medium-font-size"><strong>3. Flächennutzungsplan in
den Ortsteilen Bühl und Stein wird geändert</strong></p>



<p>Nach dem Stadtratsbeschluss vom 27. März 2025 (20:2)
wurde der Entwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in 8 Bereichen
gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Wir berichteten darüber: https://www.dieaktiven.de/blog/2025/03/28/ganztagesbetreuung-koenigsegg-grundschule-friedhofsbetreuung-und-brueckensanierung-adolf-probst-strasse-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-27-maerz-2025/ </p>



<p>Daraufhin wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung
bis zum 30. Mai 2025 aufgefordert.</p>



<p>Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 16.
April bis 11. Mai 2025 ebenfalls mit der Entwurfsfassung statt. Es wurden keine
Stellungnahmen abgegeben.</p>



<p>Mit Fassung des Feststellungsbeschlusses kann der
Flächennutzungsplan dem Landratsamt Oberallgäu zur Genehmigung vorgelegt
werden.</p>



<p><strong>Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat</strong>, sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27. März 2025 zu eigen zu machen. Die in der Stadtratssitzung darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in 8 Bereichen in der Fassung vom 24. Juli 2025 wird festgestellt</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>4. Südlicher Abschnitt der Seestraße wird verlegt und Retentionsraum hergestellt</strong></p>



<p>Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Immenstadt
hat in seiner Sitzung vom 3. Juni 2025 die Durchführung des Verfahrens nach §
125 Abs. 2 BauGB beschlossen und die Planungen zur Verlegung der Seestraße
gebilligt. In der gleichen Sitzung wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
beschlossen.</p>



<figure class="wp-block-image"><img src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/DSC_3298-Skytrail-Kapellen-Hierlhof-1024x680.jpg" alt="" class="wp-image-4921" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/DSC_3298-Skytrail-Kapellen-Hierlhof-1024x680.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/DSC_3298-Skytrail-Kapellen-Hierlhof-240x159.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/DSC_3298-Skytrail-Kapellen-Hierlhof-480x319.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/DSC_3298-Skytrail-Kapellen-Hierlhof-768x510.jpg 768w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Die Seestraße wird Richtung Naturparkzentrum verlegt.</figcaption></figure>



<p>Die Planunterlagen wurden in der Zeit vom 11. Juni
bis 11. Juli 2025 im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt. Seitens
der Öffentlichkeit wurden zwei Stellungnahmen abgegeben.</p>



<p>Insgesamt wurden 27 Träger öffentlicher Belange
angeschrieben. 12 Behörden haben keine Stellungnahme abgegeben. Es gab nur drei
Stellungnahmen mit Anregung (Landratsamt Oberallgäu, Wasserwirtschaftsamt
Kempten und AllgäuNetz). Als weiterer Verband hatte zudem noch der ADFC-Kempten
eine Stellungnahme abgegeben.</p>



<p>Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen ist
klar, dass die Voraussetzungen für die Planungen und Verlegung der Seestraße
vorliegen. Nach aktuellem Zeitplan kann somit im September 2025 mit der
Herstellung des Retentionsraums und der Verlegung des Parkplatzes und der
Seestraße begonnen werden.</p>



<p><strong>Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat</strong>, dass die Erschließungsanlage „Seestraße“ den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen und dem Ausbauwillen der Stadt Immenstadt entspricht.</p>



<p>Durch die Beschlussfassung liegt die nach § 125 Abs.
2 BauGB geforderte Voraussetzung für die rechtmäßige Herstellung vor.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>5. Erschließung Gewerbegebiet
Seifen West II – erneuter Abschnittsbildungsbeschluss</strong></p>



<p>Mit Beschluss vom 23. März 2021 wurden zur
Erschließung des Gewerbegebiets Seifen West II zwei Erschließungsabschnitte
gebildet. Mit der Herstellung des zweiten Erschließungsabschnitts entsteht ein
eigenständiges Abrechnungsgebiet.</p>



<p>Mit der Herstellung des zweiten
Erschließungsabschnitts wurde noch nicht begonnen, der 1.
Erschließungsabschnitt ist noch nicht endgültig hergestellt. Das betroffene Grundstück,
das bereits durch den ersten Erschließungsabschnitt erschlossen ist, soll
veräußert werden. An dieses grenzt ein weiteres Grundstück in ausreichender
Breite an, so dass das Grundstück auch vom zweiten Erschließungsabschnitt
erschlossen wird (Folge Beitragspflicht)</p>



<p>Der potentielle Käufer beabsichtigt nunmehr, einen
Bereich selbst herzustellen, die Erschließung dieses Bereichs soll vertraglich
an diesen übertragen werden.</p>



<p><strong>Der Stadtrat stimmte
einstimmig</strong> der geänderten Abschnittsbildung im Rahmen
der Fortführung der Erschließungsstraße (Konrad-Zuse-Straße) des Gewerbegebiets
„Seifen West II“ zu.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>6. Naturparkzentrum (NPZ) Bühl wird weiterentwickelt</strong></p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>6.1 Freiflächen werden mit attraktiver Aufenthaltsqualität neu gestaltet</strong></p>



<figure class="wp-block-image"><img src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/Bühl-Skytrail-Alpsee-Parkplatz-1024x767.jpg" alt="" class="wp-image-4918" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/Bühl-Skytrail-Alpsee-Parkplatz-1024x767.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/Bühl-Skytrail-Alpsee-Parkplatz-240x180.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/Bühl-Skytrail-Alpsee-Parkplatz-480x359.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/Bühl-Skytrail-Alpsee-Parkplatz-768x575.jpg 768w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/Bühl-Skytrail-Alpsee-Parkplatz-800x600.jpg 800w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/Bühl-Skytrail-Alpsee-Parkplatz-300x225.jpg 300w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/Bühl-Skytrail-Alpsee-Parkplatz-320x240.jpg 320w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2025/07/Bühl-Skytrail-Alpsee-Parkplatz-640x480.jpg 640w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Die Stadt Immenstadt und der Naturpark
Nagelfluhkette beabsichtigen, das NPZ sowie die Tourist Information
einschließlich des Außengeländes in vier Teilprojekten weiterzuentwickeln.</p>



<p>&#8211; Erneuerung und Vergrößerung der Dauerausstellung.</p>



<p>&#8211; Gestalterische Aufwertung des angrenzende
Landschaftsparks mit Steigerung der Aufenthaltsqualität.</p>



<p>&#8211; Verlegung der öffentlichen Parkplätze am
Naturparkzentrum zum Parkplatz Am kleinen Alpsee (Verringerung Parksuchverkehr
etc., Umsetzung Mobilitätskonzept) </p>



<p>Das Fördermanagement der Stadt Immenstadt hat gemeinsam mit den Verantwortlichen des Naturpark Nagelfluhkette mit dem Programm 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ der KfW, Berlin eine Förderung entdeckt – mit der die vorhandenen Asphaltflächen entsiegelt, Bäume gepflanzt und weitere Maßnahmen zur Gestaltung der Flächen (Schaffung von Naturoasen, Renaturierung von Kleingewässern, Wiederherstellung von Bodenfunktionen) umgesetzt werden können. Die Kostenberechnung zur Planung beträgt: 907.717,29 € brutto inkl. Planungskosten; hiervon werden 80 % gefördert (= 726.173,83 €), sodass ein Eigenanteil der Stadt Immenstadt in Höhe von 181.543,46 € brutto verbleibt.</p>



<p>Weitere Schritte sind die Ausführungsplanung
08-10/2025, die Vergabe bis Ende des Jahres 2025 und die bauliche Umsetzung der
Maßnahme ab dem Frühjahr 2026.</p>



<p>Der derzeit noch privat betriebene Parkplatzbereich
ist von der vorliegenden Planung nicht betroffen und kann &#8211; nach Fertigstellung
der Erweiterung des Parkplatzes am kleinen Alpsee &#8211; aufgelassen werden.
Vorgesehen ist für diese Fläche die Umsetzung der bereits wasserrechtlich
genehmigte Hochwasserfreilegung, teilweise Eingrünung bzw. Anlage einer
Magerfläche / Blühwiese. Für Mitarbeiter des Naturpark Nagelfluhkette und des
städtischen Tourismusreferates sollen im südöstlichen Bereich beim bestehenden
Nebengebäude Parkflächen angelegt werden.</p>



<p><strong>Der Stadtrat beschloss einstimmig,</strong> dass das Projekt umgesetzt werden soll. Mit dem Naturpark Nagelfluhkette sind entsprechende Vereinbarungen zur künftigen gemeinsamen Nutzung bzw. Pflege und Unterhalt der Freianlagen des Naturparkzentrums abzuschließen.</p>



<p>Die Verwaltung und der Bürgermeister werden zur
Beauftragung weiterer Planungsleistungen und zur Umsetzung der Maßnahme bis zur
Höhe des vorgestellten Kostenrahmens ermächtigt, die angesetzten Kosten sind im
städtischen Haushalt für das Jahr 2026 vorzusehen.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>6.2 Foyer im NPZ von
Naturpark Nagelfluhkette und Tourist-Info wird modernisiert</strong></p>



<p>Das Referat Tourismus der Stadt Immenstadt sowie der
Naturpark Nagelfluhkette beabsichtigen, das Foyer im Naturparkzentrum
Nagelfluhkette, das jährlich von rund 135.000 Besuchern frequentiert wird,
umfassend zu modernisieren und zu optimieren.</p>



<p>Auch unter personellen Gesichtspunkten besteht
Optimierungsbedarf: Derzeit betreiben sowohl die Tourist Information als auch
der Naturpark jeweils einen eigenen Informationsbereich. Diese Doppelstruktur
erweist sich insbesondere an besucherschwachen Tagen als ineffizient.</p>



<p>Im Rahmen des Interreg-Projekts „Integriertes
Besuchermanagement im Naturpark Nagelfluhkette“, das durch den Naturpark
initiiert wurde und in allen Naturparkgemeinden zur qualitativen Aufwertung der
touristischen Infrastruktur beitragen soll, besteht die Möglichkeit, die
Modernisierung des Foyers in die Antragstellung aufzunehmen.</p>



<p>Für die Stadt Immenstadt konnte ein maximales
Projektbudget in Höhe von brutto 214.200 € angemeldet werden. Der Fördersatz
beträgt 60 %, was einer Förderhöhe von 128.520 € entspricht. Der verbleibende
Eigenanteil der Stadt Immenstadt beläuft sich damit auf 85.680 €. </p>



<p>Die Entwurfsplanung wurde in Zusammenarbeit mit dem
Planungsbüro Querschnitt (Scheidegg Landkreis Lindau), dem Referat Tourismus,
dem Geschäftsbereich 40 Bauen / Umwelt sowie dem Naturpark erarbeitet. Der
Entwurf sieht den Einsatz möglichst natürlicher Materialien (z. B. Holz) vor.
Bestehende, intakte Bauelemente wie der Natursteinboden und die Massivholzdecke
sollen erhalten bleiben. Eingriffe in die Gebäudetechnik werden auf ein Minimum
reduziert, um den Kostenrahmen einzuhalten.</p>



<p>Das modernisierte Foyer soll künftig zu gleichen
Teilen die Inhalte des Naturparks sowie das touristische Angebot der Stadt
Immenstadt präsentieren. Vorgesehen sind ein gemeinsamer Informationstresen,
Sitzgelegenheiten, Prospektständer, digitale und analoge Informationsflächen
sowie ein topografisches Relief zur Besucherberatung. Das zukünftige Foyer soll
ein zentraler Anlaufpunkt für Gäste und Einheimische sein, der nicht nur
informiert, sondern auch inspiriert und zur aktiven Erkundung von Stadt und Naturpark
einlädt.</p>



<p>Durch die Maßnahme werden optimierte Öffnungszeiten,
eine verbesserte Besucherlenkung sowie eine zeitgemäße und einheitliche
Informationsvermittlung angestrebt. </p>



<p><strong>Einstimmig beschloss der Stadtrat</strong>, das Projekt wie dargestellt umzusetzen. Mit dem Naturpark Nagelfluhkette sind entsprechende Vereinbarungen zur künftigen gemeinsamen Nutzung des Foyers abzuschließen.</p>



<p>Die Verwaltung und der Bürgermeister werden zur
Beauftragung weiterer Planungsleistungen und zur Umsetzung der Maßnahme bis zur
Höhe des vorgestellten Kostenrahmens. Die angesetzten Kosten sind im
städtischen Haushalt für das Jahr 2026 vorzusehen.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>7. Verkaufsoffener Feiertag
am 3. Oktober</strong></p>



<p>Der Immenstädter Einzelhandelsverband Impuls e.V.
hat die Offenhaltung der Geschäfte am 3. Oktober2025 (verkaufsoffener Feiertag)
anlässlich der Veranstaltung „Residenz Immenstadt &#8211; Historisch erleben“ in der
Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr, beantragt.</p>



<p><strong>Einstimmig beschloss der
Stadtrat</strong> die entsprechende Verordnung.</p>
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