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	<title>Abwassergebühren &#8211; Die Aktiven Immenstadt</title>
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		<title>Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 17. Dezember 2020 &#8211; Kindergarten Stein wird erweitert /  Gebühren von Wasser/Abwasser neu berechnet</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2020/12/17/ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-17-dezember-2020-kindergarten-stein-wird-erweitert-gebuehren-von-wasser-abwasser-neu-berechnet/</link>
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				<pubDate>Thu, 17 Dec 2020 22:52:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Abwassergebühren]]></category>
		<category><![CDATA[Glasfaserausbau]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergarten Stein]]></category>
		<category><![CDATA[Mobilfunk]]></category>
		<category><![CDATA[Wassergebühren]]></category>

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				<description><![CDATA[Parkplatz vor dem Dorfgemeinschaftshaus in Diepolz wird öffentlich gewidmet Der Stadtrat beschloss einstimmig, dem im Eigentum der Stadt liegenden Parkplatz wird öffentlich gewidmet. Der Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Immenstadt i. Allgäu. &#160; Stadtrat will Glasfaserausbau voranbringen Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen der „Gigabitrichtlinie“ gigabitfähige Breitbandnetze. Um daran teilnehmen zu können, ist eine [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<h3><strong>Parkplatz vor dem Dorfgemeinschaftshaus in Diepolz wird öffentlich gewidmet</strong></h3>
<p><u>Der Stadtrat beschloss einstimmig</u>, dem im Eigentum der Stadt liegenden Parkplatz wird öffentlich gewidmet. Der Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Immenstadt i. Allgäu.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Stadtrat will Glasfaserausbau voranbringen</strong></h3>
<p>Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen der „Gigabitrichtlinie“ gigabitfähige Breitbandnetze. Um daran teilnehmen zu können, ist eine detaillierte Voruntersuchung notwendig. So muss u.a. hausgenau die Versorgungsbitraten der unterschiedlichen Netzbetreiber ermittelt und dargestellt werden. Die Firma Corvese, mit der die Stadt schon erfolgreich zusammen gearbeitet hat, unterbreitete der Stadt ein entsprechendes Angebot.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u>, die Firma Corvese mit den notwendigen Voruntersuchungen zu beauftragen.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u>, das Angebot der Firma Corvese in Höhe von 3.800 € (netto) anzunehmen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Planungsverfahren des Mobilfunk-Maststandort Knottenried (Begleitung, Förderung, Beauftragung) schreitet voran</strong></h3>
<p>Ebenso nahm der <u>Stadtra</u>t von den Inhalten des Angebots „Planung/ Bauleitung Maststandort“ der Tele-Plan Ingenieur GmbH Kenntnis und <u>beschloss einstimmig,</u> das Angebot in Höhe von 46.500 € (netto) anzunehmen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Versorgung der Kinderbetreuungsangebote in Immenstadt wird deutlich verbessert</strong></h3>
<h3><strong>Stadtrat beschließt die Sanierung- und Neubau / Erweiterung des städtischen Kindergartens in Stein</strong></h3>
<p><img class="alignnone size-medium wp-image-3285" src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2019/10/20191004_185531-2-300x285.jpg" alt="" width="300" height="285" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2019/10/20191004_185531-2-300x285.jpg 300w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2019/10/20191004_185531-2-150x143.jpg 150w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2019/10/20191004_185531-2-768x730.jpg 768w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2019/10/20191004_185531-2-1024x974.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2019/10/20191004_185531-2-400x380.jpg 400w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></p>
<p>Die aktuelle Erhebung der Verwaltung macht deutlich, dass in Immenstadt ein aktueller Bedarf von etwa 58 Kinderkrippen- und 118 Kindergartenplätzen besteht. Diese Tendenz wurde schon in der letzten Stadtratsperiode durch die Verwaltung aufgezeigt. Siehe: <a href="https://www.dieaktiven.de/blog/2019/05/29/sanierung-koenigsegg-grundschule-und-entwicklung-von-kinderhort-und-gartenplaetzen-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-28-mai-2019/">https://www.dieaktiven.de/blog/2019/05/29/sanierung-koenigsegg-grundschule-und-entwicklung-von-kinderhort-und-gartenplaetzen-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-28-mai-2019/</a></p>
<p>Durch die Fertigstellung des Naturkindergartens im Auwald werden 20 Kindergartenplätze neu geschaffen. Durch den Ausbau des Kindergartens in Stein könnten bis zu 68 Plätze <strong>neu</strong> geschaffen werden (36 Kinderkrippenplätze / 3 Gruppen; 68 Kindergartenplätze / 3 Gruppen (2x 25 Plätze, 1 Integrationsgruppe 18 Plätze). Damit würde eine große Versorgungslücke geschlossen und im Stadtgebiet nur noch rund 18 Krippen- und 30 Kindergartenplätze fehlen.</p>
<p>Der Neubau am und die Sanierung des Kindergartens in Stein wurde im Februar dieses Jahres (letzte Stadtratsperiode) grundsätzlich beschlossen. Siehe: <a href="https://www.dieaktiven.de/blog/2020/02/14/alte-schule-buehl-haushalt-2020-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-13-februar-2020/">https://www.dieaktiven.de/blog/2020/02/14/alte-schule-buehl-haushalt-2020-ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-13-februar-2020/</a></p>
<p>Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden auf Basis einer Kostenschätzung im Haushalt abgebildet. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Variante II a (Sanierung und Neubau) weiterzuverfolgen und in die Planung einzusteigen, die Kosten zu präzisieren und die Fördermöglichkeiten abzuklären.</p>
<p>Das Planungsbüro Fischer Gibbesch wurde mit der Entwurfsplanung für die <strong>Erweiterung des Kindergarten Stein inkl. Sanierung des Altbaus</strong> mit Kostenberechnung und Fördermöglichkeiten betraut. Da es im Moment verschiedene Fördermöglichkeiten gibt und noch nicht klar ist, welche greifen, werden die Beträge der Mindestförderung und Höchstförderung aufgeführt.</p>
<h4><strong><u>Variante 1</u></strong></h4>
<p>Platz für 100 Kindergartenkinder und 24 Krippenkinder = Erweiterung um 2 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen</p>
<p>Bruttogesamtkosten          5.330.000 Euro</p>
<p>Förderung                         2.061.682   bis  3.586.614 Euro</p>
<p><strong>Eigenanteil Stadt             3.268.317  bis  1.743.385 Euro</strong></p>
<h4><strong><u>Variante 2</u></strong></h4>
<p>Platz für 125 Kindergartenkinder und 36 Krippenkinder = Erweiterung um 3 Kindergartengruppen und 3 Krippengruppen</p>
<p>Bruttogesamtkosten      6.330.000,- Euro</p>
<p>Förderung                     2.547.925   bis  4.393.961 Euro</p>
<p><strong>Eigenanteil Stadt         3.782.074   bis 1.936.038 Euro</strong></p>
<p><img class="alignnone size-medium wp-image-3796" src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Neubau-Schnitte-480x357.jpg" alt="" width="480" height="357" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Neubau-Schnitte-480x357.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Neubau-Schnitte-240x178.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Neubau-Schnitte-768x571.jpg 768w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Neubau-Schnitte-1024x761.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Neubau-Schnitte.jpg 1247w" sizes="(max-width: 480px) 100vw, 480px" /><img class="alignnone size-medium wp-image-3793" src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Außenansicht-NW-480x353.jpg" alt="" width="480" height="353" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Außenansicht-NW-480x353.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Außenansicht-NW-240x176.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Außenansicht-NW-768x565.jpg 768w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Außenansicht-NW-1024x753.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Außenansicht-NW.jpg 1232w" sizes="(max-width: 480px) 100vw, 480px" /> <img class="alignnone size-medium wp-image-3794" src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Außenansicht-SO-480x356.jpg" alt="" width="480" height="356" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Außenansicht-SO-480x356.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Außenansicht-SO-240x178.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Außenansicht-SO-768x569.jpg 768w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Außenansicht-SO-1024x759.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Außenansicht-SO.jpg 1237w" sizes="(max-width: 480px) 100vw, 480px" /><img class="alignnone size-medium wp-image-3795" src="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Neubau-EG-480x361.jpg" alt="" width="480" height="361" srcset="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Neubau-EG-480x361.jpg 480w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Neubau-EG-240x181.jpg 240w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Neubau-EG-768x578.jpg 768w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Neubau-EG-1024x771.jpg 1024w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Neubau-EG-800x600.jpg 800w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Neubau-EG-300x225.jpg 300w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Neubau-EG-320x240.jpg 320w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Neubau-EG-640x480.jpg 640w, https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-18-Kiga-Stein-Neubau-EG.jpg 1227w" sizes="(max-width: 480px) 100vw, 480px" /></p>
<p><u>Einstimmig nahm der Stadtrat</u> die vorgestellte Planung zur Kenntnis und beschloss die Maßnahme in der großen Variante 2 in den Jahren 2021-2023 durchzuführen.</p>
<p><u>Gegen eine Stimme beschloss der Stadtrat</u> die erforderlichen Haushaltsmittel für die Vergabe der Planung (Entwurfs-, Ausführungsplanung, Ausschreibung) und die Vergabe der Bauleistungen im Haushalt 2021-2023 einzustellen und im Vorgriff für das Jahr 2021 freizugeben. Die Verwaltung wurde ermächtigt die notwendigen Vergaben vorzunehmen.</p>
<p>Das Bauamt wird kontinuierlich über den Planungsfortschritt und die Kostenverfolgung informieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<blockquote><p><strong><em>Kommentar:</em></strong></p>
<p><em>Wir Aktiven-Stadträte haben uns für die „große Variante 2“ ausgesprochen. Schon bei der Erweiterung des Kindergartens St. Mauritius in Stein hatten wir uns wegen des stark steigenden Betreuungsbedarfs dafür ausgesprochen, St. Mauritius um zwei Gruppen – statt einer Gruppe &#8211; zu erweitern. Wegen der ungünstigen Fördermöglichkeiten hatte der Stadtrat damals entschieden, nur um eine Gruppe zu erweitern.</em></p>
<p><em>Auch jetzt sind die Prognosen eindeutig, dass wir einen hohen Bedarf an Betreuungsplätzen haben. Der zusätzliche finanzielle Aufwand des größeren Ausbaus ist geringer (als wenn später neu angebaut oder an einem anderen Standort neu gebaut werden würde) und auch die derzeitigen Förderprogramme der Bayer. Staatsregierung sind derzeit so gut, dass sich die Kosten für die Stadt voraussichtlich in einem günstigen Rahmen halten werden – wenngleich es sich natürlich um eine hohe Bausumme handelt.</em></p>
<p><em> Die Familien unseres Städtles mit seinen Ortsteilen haben einen Anspruch auf eine gute Versorgung von Kinderbetreuungsplätzen – und sind es uns wert!</em></p>
<p><em>Herbert Waibel</em></p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Besserer Ton bei Sitzungen &#8211; mobile Konferenzanlage für den Stadtrat wird angeschafft</strong></h3>
<p>Seitdem die Stadtratssitzungen im Hofgarten stattfinden, wird eine verkabelte Konferenzanlage von einem regionalen Dienstleister ausgeliehen. Die Kosten liegen bei 849,12€ je Sitzungstermin. Es ist zu erwarten, dass noch über längere Zeit die Sitzungen wegen der Corona-Abstandsregeln im Hofgarten / Julius-Kunert Halle, aber auch u.U. im Schlosssaal stattfinden werden. Dazu kommt, dass die Akustik im großen Sitzungssaal des Rathauses schlecht ist. Ratsmitglieder und Besucher bekommen teilweise nicht alle Redebeiträge mit.</p>
<p>Es wurden drei regionale Anbieter unter folgenden Anforderungen beauftragt, ein Angebot abzugeben: Anlage ähnlich der bisher ausgeliehenen; zwei Funkmikrophone für Redebeträge, Nutzbar für Hofgarten und andere Veranstaltungsorte sowie den Sitzungssaal; eventuell Akkubetrieb der gesamten Anlage; Option Kauf- / Mietlösung; Umsetzung 2020 incl. Rechnungsstellung (reduzierte Umsatzsteuer).</p>
<p>Die günstigste Funklösung der drei Anbieter kostet 30.504,61€ (Anlieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und Einweisung). Die Mietlösung dieser Anlage übersteigt nach 36 Monaten die Anschaffung. Vorteil der Funklösung: flexibel an verschiedenen Sitzungsorten einsetzbar, keine Verkabelung notwendig. Nachteil: Akku müssen nach 12 Stunden Nutzung geladen werden.</p>
<p>Die günstigste verkabelte Anlage kostet 20.562,76€ incl. Anlieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und Einweisung. Die Mietlösung dieser Anlage übersteigt nach 29 Monaten die Anschaffung.</p>
<p><u>Einstimmig beauftragte der Stadtrat</u> die Verwaltung, eine kabellose Konferenzanlage anzuschaffen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h3><strong>Unterbringung von Obdachlosen – neue Satzung beschlossen</strong></h3>
<p>Die Zahl der Obdachlosen, die von der Stadt untergebracht werden müssen, steigt von Jahr zu Jahr an. Obwohl die Stadt über eine Notunterkunft im Badeweg 2 verfügt und versucht, Obdachlose in Pensionen oder Gasthöfen unterzubringen, stößt sie bei der Unterbringung an ihre Grenzen. Vor allem eine Unterbringung in Pensionen oder Gasthöfen ist seit diesem Jahr faktisch nicht möglich.</p>
<p>Rechtlich sind die Ordnungsämter in Fällen plötzlich auftretender Obdachlosigkeit (z.B. Verlust der Wohnung) verpflichtet, die Obdachlosigkeit als „Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ zu beseitigen. Für die Unterbringung Obdachloser ist diejenige Gemeinde zuständig, in der die Betroffenen obdachlos werden. Obdachlose sollen in erster Linie in gemeindeeigenen oder der Gemeinde zur Verfügung stehenden Unterkünften (angemietete Wohnungen, Pensionen oder Gasthöfe) untergebracht werden.</p>
<p>Im Monat Oktober standen schon wieder drei Neuaufnahmen von Einzelpersonen an. Bei zwei Familien ist der Ausgang noch ungewiss, ob diese nicht doch noch in den gekündigten Wohnungen verbleiben können. Die Kapazität in Immenstadt ist damit also bald ausgereizt.</p>
<p>Angesichts dieser Entwicklung ist dringend angebracht, die Unterbringung auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Mit Hilfe einer Satzung soll nicht nur geregelt werden, wer Anspruch auf eine Unterkunft hat. Sie soll vor allem verbindlich festlegen, welche Regeln in den Räumen oder Wohnungen gelten und welche Rechte und Pflichten die Bewohner, aber auch die Stadt haben.</p>
<p>In dem Regelwerk der Gebührensatzung ist festgelegt, dass für die Benutzung der Notunterkunft Gebühren zu entrichten sind. Die Gebühren richten sich nach Mietpreisspiegel der Stadt Immenstadt mit Abschlagsmerkmalen für Notunterkünfte. Angemietete Räumen werden nach den vom Eigentümer verlangten Benutzungsgebühren abgerechnet. Nebenkosten sind dabei nicht enthalten.</p>
<p>Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Bewohner in den seltensten Fällen selbst bezahlen müssen. Hier ist das Jobcenter oder das Sozialamt gefordert. Bei der Antragstellung ist die Stadt behilflich.</p>
<p>Die Unterbringung in der Unterkunft soll hier nur ein Notbehelf sei. Ziel ist es, dass sich die Betroffenen eine Wohnung suchen.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u>, die vorgelegte Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Immenstadt.</p>
<p>Ebenso <u>einstimmig beschloss der Stadtrat</u> die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für Obdachlosenunterbringung der Stadt Immenstadt“</p>
<h3></h3>
<h3><strong>Stadtwerke – Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung/Gebührensatzung für Wasser und Abwasser</strong></h3>
<p>Die Grund- und Verbrauchsgebühren der Wasser- und Abwasserversorgung der Stadt Immenstadt wurden aufgrund des abgelaufenen Kalkulationszeitraums 2018 – 2020 neu kalkuliert. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasser- und Abwasserabgabesatzung wurden entsprechend geändert.</p>
<p>Der Stadtrat nahm die Kalkulation der Grund- und Verbrauchsgebühren der Wasser- und Abwasserversorgung (Stand 11/2020) zur Kenntnis.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u>, die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasser- und Wasserabgabensatzung mit Erhöhung der Grundgebühr zum 1. Januar 2021.</p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, Kosten und Nutzen einer neu zu erstellenden Globalkalkulation zur Anpassung der Herstellungsbeiträge zu prüfen.</p>
<p>Gebührenkalkulation Wasser/Abwasser der Stadtwerke, vorgestellt im Hauptausschuss am 8. Dezember 2020: <iframe src="//docs.google.com/viewer?url=https%3A%2F%2Fwww.dieaktiven.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F12%2F2020-12-17-StR-%C3%B6-Anlage-8.2-Geb%C3%BChren-Wasser-Abwasser.pdf&hl=de&embedded=true" class="gde-frame" style="width:100%; height:500px; border: none;" scrolling="no"></iframe>
<p class="gde-text"><a href="https://www.dieaktiven.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-17-StR-ö-Anlage-8.2-Gebühren-Wasser-Abwasser.pdf" class="gde-link">Download (PDF, 491KB)</a></p></p>
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							</item>
		<item>
		<title>Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 14. März 2019</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2019/03/15/ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-14-maerz-2019/</link>
				<comments>https://www.dieaktiven.de/blog/2019/03/15/ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-14-maerz-2019/#respond</comments>
				<pubDate>Fri, 15 Mar 2019 14:25:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert Waibel]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Abwassergebühren]]></category>
		<category><![CDATA[Baugebiet Hub-Nord]]></category>
		<category><![CDATA[ISEK]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsförderung]]></category>

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				<description><![CDATA[Verordnung über den Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen 2019-2023 genehmigt Die Stadt Immenstadt i. Allgäu ist eine Stadt mit touristischer Prägung und hat dadurch die Möglichkeit eine Verordnung zu erlassen, die es bestimmten Verkaufsstellen (z.B. Kioske) ermöglicht, an Sonn- und Feiertagen beschränkte Produktgruppen zu verkaufen. Einstimmig beschloss der Stadtrat, eine entsprechende Verordnung über den Ladenschluss [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<ol>
<li>
<h3><strong>Verordnung über den Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen 2019-2023 genehmigt</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Die Stadt Immenstadt i. Allgäu ist eine Stadt mit touristischer Prägung und hat dadurch die Möglichkeit eine Verordnung zu erlassen, die es bestimmten Verkaufsstellen (z.B. Kioske) ermöglicht, an Sonn- und Feiertagen beschränkte Produktgruppen zu verkaufen.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u>, eine entsprechende Verordnung über den Ladenschluss an Sonn und Feiertagen zu erlassen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="2">
<li>
<h3><strong>V-Markt: Vorstellung der Sanierungs- und Erweiterungspläne verschoben</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Die Verantwortlichen haben gebeten, ihre Vorstellung in einer späteren Stadtratssitzung zu präsentieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="3">
<li>
<h3><strong>Erneuerung Mittagstraße – Vergabe Bauauftrag</strong></h3>
</li>
</ol>
<p><u>Der Stadtrat</u> nahm vom vorgestellten Submissionsergebnis Kenntnis und <u>beschloss einstimmig</u>, die Beauftragung der Bauarbeiten für die Erneuerung der Mittagstraße sowie der Wasser- und Abwasserkanäle (Anschluss des neuen Hochbehälters an das Abwassernetz) an die Fa. Dobler zum Angebotspreis von 1,927 Mio. € zu erteilen. Die Verwaltung erläuterte, aufgrund der guten Auftragslage im Baugewerbe liege der Angebotspreis etwa 17 % über der Kostenberechnung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="4">
<li>
<h3><strong>Einheitlichen Betriebskostenregelung für Vereine und Förderung der Jugendarbeit in Vereinen – Gespräche mit den Vereinen vor einer Einführung geplant</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Der Stadtrat hat sich das Ziel gesetzt, dass alle Vereine im Stadtgebiet Betriebskosten in städtischen Gebäuden zu entrichten haben, um eine Gleichbehandlung zu erreichen. Um die finanziellen Auswirkungen abzufedern, soll ein wesentlicher Teil der erwarteten Einnahmen wieder zurück in die Jugendförderung fließen.</p>
<p><u>Der Stadtrat beschloss einstimmig</u>, vor einer Einführung der Neuregelung das Gespräch mit den Vereinen zu suchen, um einerseits eine pragmatische Regelung zu erreichen und andererseits die finanziellen Auswirkungen für die Vereine in einem erträglichen Maß zu halten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="5">
<li>
<h3><strong>Sicherheitsrecht: Bühl ‚Unterm Horn‘ – Stadt sucht Gespräch mit allen Beteiligten, um eine faire Einigung zu erzielen<br />
</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Unstrittig ist, dass durch die Baumaßnahmen ‚unterm Horn‘ eine Verschärfung der Gefahren durch Murenabgänge / Starkregenereignisse eingetreten ist (wir berichteten ausführlich). Über eine faire Verteilung der Finanzierung von notwendigen Schutzmaßnahmen soll nun nach dem <u>einmütigen Willen des Stadtrates</u> eine gütliche Einigung mit allen Beteiligten (Wasserwirtschaftsamt, Landratsamt, Anlieger und Stadt) angestrebt werden.</p>
<p>Den Vorschlag von Aktiven-Stadtrat Florian Hierl, vorab die Kosten in einem Vorentwurf der nötigen Schutzmaßnahmen zu ermitteln, wurde vom <u>Stadtratsgremium einhellig zugestimmt</u>.</p>
<p><u>Ebenfalls einig war sich der Stadtrat</u>, dass bei einem Scheitern der Gespräche über eine gerechte finanzielle Lastenverteilung der Schutzmaßnahmen sich die Stadt vorbehält, den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht einzuschlagen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="6">
<li>
<h3><strong>Grundsatzbeschluss zur Entwicklung von Wohnbaugebieten</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Der Stadtrat hat in der Vergangenheit sich intensiv mit Kostenbeteiligung von Wohnbaugebieten an den Folgekosten für die Kommune beschäftigt. Derzeit gilt der Beschluss des Stadtrates, in dem der Kauf von Baugrundstücken durch die Stadt oder durch Wohnbebauung ausgelöste Folgekosten alternativ festgelegt werden können. Aus der Beratungen in den letzten Wochen wurde deutlich, dass die Berechnung der Folgekosten sehr aufwendig ist und daher hinterfragt wird. Aus diesem Grund hat sich der Stadtrat in der letzten Sitzung darauf vorab verständigt, künftig nur noch den Weg des Erwerbes zu gehen.</p>
<p><u>Mit großer Mehrheit (gegen 1 Stimme) fasste der Stadtrat den Grundsatzbeschluss</u>, dass künftig Baulandentwicklung nur dann stattfindet, wenn das Bauland an die Stadt veräußert wird. Dabei sollen beide Parteien von der Entwicklung profitieren. Die Bedingungen werden im Einzelfall festgelegt. Ausgenommen sind Eigenbedarfsentwicklungen für die Grundstücksbesitzer bzw. Kinder.</p>
<p>In einer kurzen Stellungnahme für die Aktiven-Fraktion hob 2. Bürgermeister Herbert Waibel hervor, dass diese Regelung schon in der Vergangenheit hätten angewandt werden sollen, damit durch Wohnungsbau ausgelöste Folgekosten (Infrastruktur, Kindergärten, Schulen usw.) zumindest zum Teil von Planungsgewinnen finanziert werden. Dies sei aber immer wieder an konkreten Gegebenheiten bei der Realisierung von Wohnbaugebieten gescheitert. Ausdrücklich hob Waibel hervor, dass der Grundsatzbeschluss künftig den Weg eröffnet, im Einzelfall einen fairen Kompromiss bei den Verhandlungen zwischen Stadt und Grundstücksbesitzer zu finden.</p>
<h3>7<strong>. Satzungsrecht</strong></h3>
<ol start="7">
<li>
<h4><strong>1 </strong><strong>Wasser &#8211; </strong><strong>Künftig keine Chlorierung des Immenstädter Wassers mehr nötig &#8211; Gebührenerhöhung aufgrund hoher Investitionen &#8211; Neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung</strong></h4>
</li>
</ol>
<p>Die Stadtwerke unserer Stadt unterhalten ein Wasserleitungsnetz von 160 km. In der Vergangenheit hat sich ein Sanierungsstau ergeben, da die jährlich angestrebten Sanierungen / Erneuerungen von 1,5 % &#8211; 2 % des Leitungsnetzes nicht realisiert werden konnten. Als größere Maßnahme wurde der Hochbehälter am Fuße des Mittags gebaut, der nun im Zuge der Sanierung der Mittagstraße ans städtische Wassernetz angeschlossen wird. Damit wird künftig keine Chlorierung des von der Stadt gewonnenen Wassers mehr notwendig sein. Außerdem wurden Reuter und Gschwend ans öffentliche Wassernetz angeschlossen. Diese Maßnahmen machten eine Neukalkulation der Wasserpreise notwendig, um eine Kostendeckung (kein Gewinn!) dieser Maßnahmen zu erreichen. Der Wasserpreis wird dadurch – je nach Einzelfall – um bis zu 30 % steigen.</p>
<p><strong>Der erfolgten Kalkulation für die Grund- und Verbrauchsgebühren für den Zeitraum (2019 bis 2020) wurden von den Stadtwerken folgende Prognosen zugrunde gelegt:</strong></p>
<p>Investitionsvolumen: 5.606.900 €</p>
<p>Gesamter Wasserabsatz: 1.900.000 m³</p>
<p>Gebührenfähiger Aufwand: 2.830.751 €</p>
<p><u>Mit großer Mehrheit (gegen 2 Stimmen) beschloss der Stadtrat</u> nach der vorgelegten Kalkulation die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung zum 01.04.2019 in Kraft zu setzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>
<h4><strong>7.2 Neue Entwässerungssatzung zum 1.4.2019 </strong></h4>
</li>
</ul>
<p>In der Sitzung des Stadtrates vom 20.11.2014 wurde bekannt gegeben, dass der Anteil der Kosten für die Niederschlagswasserentsorgung über 12% der Gesamtkosten beträgt.</p>
<p><u>Der Stadtrat beschloss einstimmig</u>, die vorgelegte Entwässerungsatzung zum 01.04.2019 in Kraft zu setzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>
<h4><strong>7.3 Gesplitterte Abwassergebühr schlägt sich in derBeitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung nieder</strong></h4>
</li>
</ul>
<p>Die Entwässerungssatzung wurde entsprechend der zusätzlichen gesplitteten Abwassergebühr und auf Grundlage der Mustersatzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern neu erstellt.</p>
<p>Der Kalkulation wurden folgende Prognosen für den Kalkulationszeitraum (2019 bis 2020) zugrunde gelegt:</p>
<ul>
<li>Investitionsvolumen (Schmutz-, Regen-, Mischwasser): 6.877.000 €</li>
<li>Eingeleitete Schmutzwassermenge: 1.510.550 m³</li>
<li>Versiegelte/Bebaute Fläche: 2.510.000 m²</li>
<li>Gebührenfähiger Aufwand: (SW) 3.721.980 €; (RW) 1.491.177 €</li>
</ul>
<p>Die Schmutzwassergebühr wird auf 1,58 €/m³ Frischwasser und 0,55 €/m² versiegelte/befestigte Fläche festgelegt. Die Grundgebühren werden nicht verändert.</p>
<p><u>Der Stadtrat beschloss einstimmig</u>, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zum 01.04.2019 in Kraft zu setzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="8">
<li>
<h3><strong>Haushalt &#8211; Feststellung der Jahresrechnung 2017 und Entlastung</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Die Jahresrechnung 2017 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates geprüft. In seiner Sitzung vom 14.02.2019 empfahl der Ausschuss einstimmig dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2017 nun endgültig festzustellen und die Entlastung für dieses Rechnungsjahr auszusprechen.</p>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u>, das Ergebnis der Jahresrechnung für das Jahr 2017 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordung (GO) festzustellen und die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für das Rechnungsjahr 2017 auszusprechen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="9">
<li>
<h3><strong>Verlängerung Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlicher Ortsrand Hub zwischen Trieblingser Weg und Missener Straße“</strong></h3>
</li>
</ol>
<p><u>Einstimmig beschloss der Stadtrat</u>, den Erlass über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Nördlicher Ortsrand Hub zwischen Trieblingser Weg und Missener Straße“ gemäß dem Entwurf des Satzungstextes und des Lageplanes vom 07.02.2017 als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veränderungssperre auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="10">
<li>
<h3><strong>Stadt bleibt im ISEK-Prozess – Quartiermanagement Südstadt</strong></h3>
</li>
</ol>
<p>Nachdem die Regierung von Schwaben zugestimmt hat, dass im Rahmen des Förderprogramms ‚soziale Stadt‘ das Quartiersmanagement im Bereich der Südstadt durch eine städtische Mitarbeiterin durchgeführt werden kann, <u>stimmte der Stadtrat zu</u>, dass der ISEK-Prozess (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) auch künftig weitergeführt werden soll.</p>
<p>Herbert Waibel</p>
]]></content:encoded>
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							</item>
		<item>
		<title>Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 20. November</title>
		<link>https://www.dieaktiven.de/blog/2014/11/25/ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-20-november/</link>
				<comments>https://www.dieaktiven.de/blog/2014/11/25/ergebnisse-der-stadtratssitzung-vom-20-november/#respond</comments>
				<pubDate>Tue, 25 Nov 2014 09:11:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Richard Kraus]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Bericht Stadtratssitzung, Ausschuss-Sitzungen]]></category>
		<category><![CDATA[Abwassergebühren]]></category>
		<category><![CDATA[Flächenmanagement]]></category>

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				<description><![CDATA[Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 20. November 2014 1. Erlass einer Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Mit großer Mehrheit (20 : 3) hat der Stadtrat für die organisatorische Abwicklung von Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheiden eine Satzung beschlossen, die sich an eine Mustersatzung des Bayer. Städtetages angelehnt und mit dem Landratsamt OA als Aufsichtsbehörde abgestimmt ist. Sowohl Initiatoren [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p>Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 20. November 2014</p>
<h5>1. Erlass einer Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid</h5>
<p>Mit großer Mehrheit (20 : 3) hat der Stadtrat für die organisatorische Abwicklung von Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheiden eine Satzung beschlossen, die sich an eine Mustersatzung des Bayer. Städtetages angelehnt und mit dem Landratsamt OA als Aufsichtsbehörde abgestimmt ist. Sowohl Initiatoren des Begehrens als auch der Stadtverwaltung wird durch diese Satzung den Prozess im Detail erleichtert. Bisher musste bei ungeklärten Fragen auf Kommentierungen zum Gesetzestext zurückgegriffen werden. Somit entsteht durch diese Satzung bei allen Beteiligten eine höhere Rechtssicherheit.</p>
<h5>2. Flächenmanagementprogramm</h5>
<p>Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt (19 : 4), für die Stadt Immenstadt ein Flächenmanagement-Programm konzeptionell zu erarbeiten, das das Ziel verfolgt, Wohnbauflächen durch Optimierung und Verdichtung zu gewinnen. Eine der Aufgaben wird es sein, Eigentümer und Interessenten zusammenzuführen.</p>
<h5>3. Wasser- und Kanalgebühren 2015 bis 2017</h5>
<p>Da die Gebühren in den letzten Jahren kostendeckend angepasst worden sind, können jetzt die erforderlichen Sanierungen im Wasser- und Abwasser/Kanalbereich durchgeführt werden. Dabei ist es erforderlich, die Abwassergebühr zu erhöhen (20 : 2), die Wassergebühren bleiben unverändert (22 : 0). Der Bereich Abwasser/Kanal wurde aus organisatorischen Gründen von der Stadtverwaltung in die Stadtwerke überführt, sodass Wasser- und Abwasser/Kanal in der selben Abteilung bearbeitet werden (19 : 4)<br />
Die Stadt wird damit in der Lage versetzt, in den nächsten 5 Jahren ca. 18 Mio. Euro in Wasserversorgung/Abwasser/Kanal und Straßenbereich zu investieren. Die Finanzierung im Wasserversorgungs- und Abwasserbereich ist sichergestellt.<br />
Es macht natürlich Sinn, bei der Sanierung von Wasser/Abwasser/Kanal im gleichen Zug die betroffenen Straßen zu sanieren und dies organisatorisch zu bündeln. Die Finanzierung für die Sanierung der Straßen im den Jahren 2015 und 2016 ist ebenfalls sichergestellt. Um die vorgesehenen Straßen ab 2017 sanieren zu können, ist es noch erforderlich, im Haushalt pro Jahr ca. 1,5 Mio. Euro zu erwirtschaften.<br />
Das ist der Beginn einer dringenden, grundlegenden Sanierung der städtischen Infrastruktur „Straße, Wasser, Kanal“ und ist nicht hoch genug einzuschätzen. Welche Straßen bzw. Wasserleitungen und Kanäle saniert werden, wird Bürgermeister Armin Schaupp – neben anderen Informationen – in den im Januar/Februar 2015 vorgesehenen Bürger-/Ortsteilversammlungen erläutern.</p>
<h5>Kommentar:</h5>
<p><strong><em>Finanzkraft der Stadt muss gestärkt werden, damit wichtige Projekte realisiert werden können</em></strong></p>
<p><em>Hier schließt sich der Kreis: Den Stadtrat beschäftigt der angestrebte Bürgerentscheid der Bürgerinitiative gegen die von der Stadt geplante Hotelansiedlung in Bühl oberhalb der Liegewiese. Der Kämmerer Sigi Zengerle rechnet bei einer Realisierung des Hotels mit jährlichen Mehreinnahmen von über 150.000 €. Jeder Euro, der die freie Finanzspanne unserer Stadt erhöht, dient auch der Sanierung unserer maroden Straßen – jede Mindereinnahme verzögert den Abbau des Sanierungsstaus.</em></p>
<p><em>Ebenso ist auch die Realisierung des Dorfgemeinschaftshauses in Bühl zu sehen: Nur wenn Mittel aus einem Verkauf des Grundstückes für das Hotel in die Stadtkasse fließen, kann das absolut sinnhafte Projekt Dorfgemeinschaftshaus Bühl (dient u.a. der Feuerwehr, der Musik, den Schützen und der Kirche) finanziell gestemmt werden. Die Finanzmittel aus dem Verkauf werden in Bühl wieder investiert.</em></p>
<p><em>In einem ähnlichen Fall hat der Stadtrat in großer Einmütigkeit bei der geplanten Realisierung des Kunstrasenfeldes im Auwaldstadion entschieden: Nur durch den zweckgebundenen Verkauf von städtischem Grund (Übungsplätze des FCI) an die Klinik gGmbH kann die Finanzierung des Kunstrasenfeldes von der Stadt gestemmt werden.</em></p>
<p><em>Herbert Waibel</em></p>
<p>Mit freundlichem Gruß</p>
<p>Herbert Waibel</p>
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		<title>Stadtratssitzung vom 21.12.2010</title>
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				<pubDate>Tue, 21 Dec 2010 15:27:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Richard Kraus]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Bericht Stadtratssitzung, Ausschuss-Sitzungen]]></category>
		<category><![CDATA[Abwassergebühren]]></category>

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				<description><![CDATA[in der Stadtratssitzung vom 21.12.2010 wurde im öffentlichen Teil nur ein Punkt von allgemeinem Interesse beraten und beschlossen: Ortsrecht &#8211; Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und der Entwässerungssatzung Edi Reitzner, kaufmännischer Werkleiter der Stadtwerke, erläuterte, dass die Stadtwerke beim Wasser/Abwasser keinen Gewinn erwirtschaften dürfen, aber gehalten sind, regelmäßig die Kosten kalkulatorisch darzustellen und [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p>in der Stadtratssitzung vom 21.12.2010 wurde im öffentlichen Teil nur ein Punkt von allgemeinem Interesse beraten und beschlossen:</p>
<p>Ortsrecht &#8211; Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und der Entwässerungssatzung</p>
<p>Edi Reitzner, kaufmännischer Werkleiter der Stadtwerke, erläuterte, dass die Stadtwerke beim Wasser/Abwasser keinen Gewinn erwirtschaften dürfen, aber gehalten sind, regelmäßig die Kosten kalkulatorisch darzustellen und entsprechend die Beiträge/Gebühren zu erhöhen, aber auch zu senken.</p>
<p>In folgenden Bereichen enstanden erhebliche Kosten, bzw. kommen die nächsten 2 Jahre erhebliche Kosten auf die Stadt zu:<br />
&#8211; Sanierung der Kanäle, Wasserleitungen in der Julius-Kunert-Straße und Bereichen der &#8220;Südstadt&#8221;<br />
&#8211; Anstehende Sanierung des Hochwasserbehälters oberhalb des Friedhofes (Dieser sei mehrfach saniert worden, ein Neubau sei unumgänglich, um dauerhaft die Wasserqualität zu gewährleisten. Der &#8220;Supergau&#8221; würde sich einstellen, wenn auf einen Schlag der Hochbehälter [gespeist aus der Sigundquelle] ausfallen würde).<br />
&#8211; Die laufenden Unterhaltskosten des Wasser-/Abwassernetzes steigen kontinuierlich, auch bei stagnierendem oder fallendem Wasserverkauf.</p>
<p>Mit 18:5 Stimmen beschloss der Stadtrat,</p>
<p>für 2011 die gestaffelte Grundgebühr für Hausbesitzer beim Abwasser um 6 € zu erhöhen (z.B. von 90-130 m² Wohnfläche von 48 € auf 54 €) und beim Wasser um 3 € (netto), dies macht z. B. bei einer Wohnfläche von 90-130 m² eine Erhöhung (brutto) von 28,89 auf 32,10 € aus.<br />
Die Verbrauchsgebühr wird in zwei Stufen erhöht.<br />
Abwasser: Erhöhung 2011 von 2,20 € auf 2,30 € und 2012 von 2,30 € auf 2,40 €<br />
Wasser:    Erhöhung 2011 von 0,96 € auf 1,07 € und 2010 von 1,07 € auf 1,18 €</p>
<p>Auch wenn es keine besondere Freude bereitet, unseren Mitbürgern höhere Kosten zuzumuten, hat unsere Fraktion für diese Erhöhung gestimmt, denn ansonsten führt eine Unterfinanzierung des Wasser-/Abwasserbereiches dazu, dass die Stadtwerke höhere Schulden aufnehmen müssen, was den Gesamthaushalt entsprechend belasten würde. Außerdem wird von der überörtlichen Rechnungsprüfung von den Kommunen verlangt, dass sie reell kalkulieren und eine entsprechende Preisgestaltung vornehmen.<br />
Der hohe Qualitätsstandard unseres wichtigsten Lebensmittels Wasser soll unserer Überzeugung nach auch weiterhin gewährleistet bleiben. Eigentlich können wir getrost unser Leitungswasser trinken oder durch einen Sodasprudler aufbereiten und so Kosten für weitaus teurere Tafelwässer/Mineralwässer einsparen.</p>
<p>Herbert Waibel</p>
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