Die Pläne der Firma Bosch, ein Logistikzentrum auf dem eigenen Betriebsgelände zu errichten, ist ein Bekenntnis von Bosch zum Standort Immenstadt. Eine gute Nachricht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dieses und andere Themen beschäftigten den Stadtrat in der letzten Stadtratssitzung.

Stadtrat schafft Voraussetzung für ein Bosch-Logistigzentrum

Einstimmig Änderung des Bebauungsplans „Gießen-Süd“ beschlossen

Vertreter der Firma Bosch stellten dem Stadtrat das Vorhaben „Errichtung eines Logistikzentrums am bestehenden Standort in Seifen“ (Freifläche auf dem südwestlichen Teil des Werksgeländes) vor. Um das Vorhaben zu realisieren, ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplans, insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigte Höhenentwicklung (ca. 22m), erforderlich. Die Planungskosten übernimmt die Firma Bosch.

Einstimmig beschloss der Stadtrat die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Gießen-Süd” Die Änderung des Bebauungsplanes „Gießen-Süd“ erfolgt im sog. beschleunigten Verfahren.

Erfordernisse und Ziele der Planung:

Die Änderung des Bebauungsplanes schafft alle Voraussetzungen für die Errichtung eines Logistikzentrums.

Es wird eine Nachverdichtung durch Anpassung an konkrete Nutzungsanforderungen auf dem bestehenden Bosch-Areal ermöglicht.

Der gewerbliche Standort von Bosch wird durch diese Erweiterung gesichert, damit auch das Angebot an Arbeitsplätzen.

Bestehende betriebliche Strukturen werden in der Planung genutzt.

Die Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung werden vorab geprüft um Konflikte zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Eine gesetzliche Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Mit der Firma Bosch wird ein Planungskostenübernahmevertrag abgeschlossen.

 

 

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Südstadt und Sanierungssatzung „Südstadt“ gebilligt

Im Zuge des Verfahrens sind 19 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen und wurden dem Stadtrat vorgestellt. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Einstimmig nahm der Stadtrat die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und billigte erneut die vorbereitenden Untersuchungen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Südstadt“ und die ortsübliche Bekanntmachung.

 

 

Grundsätzliche Zustimmung zur Zulassung von sog. Hybridsitzungen des Stadtrates

Der Bayer. Landtag hat für das Abhalten der Gremiumssitzungen in Zeiten der Corona-Pandemie den Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalrechts beschlossen, dass ab dem 17. März 2021 die Möglichkeit besteht, sog. Hybridsitzungen abzuhalten (Art. 47 a Gemeindeordnung).

Die Durchführung von Gremiumssitzungen sind grundsätzlich während der bestehenden Pandemie unter Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen und sonstigen Vorschriften auch in Präsenz möglich.Neu ist nun u. a. die Möglichkeit die Sitzungsteilnahme über Ton-Bild-Übertragung.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, sog. Hybridsitzungen bzw. die Sitzungsteilnahme der Gremiumsmitglieder mittels Ton-Bild-Übertragung gem. Art. 47 a Gemeindeordnung grundsätzlich zuzulassen. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis zur nächsten Stadtratssitzung einen Vorschlag eines sog. Instrumentenkatalogs bzw. einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung zu erarbeiten.

 

 

Vertragsabschlüsse KFW Investitionskredit Kommunen

Zur Finanzierung der Straßensanierungen (Ansatz lt. Haushaltsplan 2021: 900.000 €) und der Sanierung der Stadtspange (Ansatz lt. Haushaltsplan 2021: 1.000.000 €) wurden seitens des 1. Bürgermeisters zwei KFW-Kreditverträge unterzeichnet. Die beiden Darlehen wurden der Stadt Immenstadt am 16. April 2021 zugezählt. Der Zinssatz lag zum Zeitpunkt des Abrufs bei Minus 0,09 % / Jahr.

Einstimmig nahm der Stadtrat die vom 1. Bürgermeister über 900.000 € und über 1.000.000 € abgeschlossenen Kreditverträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Kenntnis.

 

 

Wirtschaftsförderung des Immenstädter Einzelhandels

Bewerbung beim Staatsministerium für Wirtschaft „Starke Zentren in Bayern“ als Modellkommune und Teilnahme am IHK-Projekt „Innenstadt reloaded“ (Immenstadt als Pilotstadt)

Einstimmig nahm der Stadtrat folgende Informationen zur Kenntnis:

Die IHK Schwaben will mit Förderangeboten Städte nachhaltig stärken. Bereits vor der Corona-Krise standen die Innenstädte unter Druck. Immer mehr Menschen kaufen bei großen Onlinehändlern ein. Zudem locken vermehrt Einkaufsmöglichkeiten auf der „grünen Wiese“ fernab der Stadtzentren. Diese Trends werden auch nach der dauerhaften Öffnung des Einzelhandels bestehen bleiben. Die IHK Schwaben startet jetzt ein Förderprogramm mit interessierten Kommunen, mit dem im ersten Schritt Gewerbetreibende in den Bereichen digitale Sichtbarkeit, Kundenbindung und Einkaufserlebnis geschult werden sollen. Später können Online-Checks, Beratungen und auch Workshops folgen. Zielgruppe sind Gewerbetreibende in mittelgroßen Städten.

Die IHK Schwaben hat dazu ein Förderangebot ausgearbeitet, das sich an mittelgroße Städte in Bayerisch-Schwaben mit einer Einwohnerzahl zwischen 10.000 und 25.000 richtet. Gemeinsam mit interessierten Städten sollen Gewerbetreibende die Chance auf eine Schulung – in Form eines Webinars oder eine Präsenzveranstaltung – in den Bereichen digitale Sichtbarkeit, Kundenbindung und Einkaufserlebnis erhalten. Die Stadt Immenstadt wird dieses Programm zusammen mit „Impuls – Arbeitsgemeinschaft pulsierendes Immenstadt e. V.“ Zug um Zug den Immenstädter Einzelhändlern anbieten.

 

Herbert Waibel