Ergebnisse der Stadtratssitzung vom 29. Januar 2019

  1. Genehmigung von Protokollen

Die Protokolle der letzten Sitzungen wurden genehmigt.

 

  1. Bauleitplanungen Gewerbegebiet “Seifen-West” II und “Hotel Kleiner Alpsee” auf den Weg gebracht

    • 2.1 Bebauungsplan Gewerbegebiet „Seifen-West II“ und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes – Aufstellungsbeschlüsse

Der Bereich zwischen Gnadenberg und Kreisstraße OA 5 ist einer der wenigen in Immenstadt verbliebenen Bereiche, an dem sich noch Gewerbeflächen realisieren lassen können. Im Zuge der weiteren Gewerbegebietsentwicklung soll das bestehende „Gewerbegebiet Seifen-West“ entsprechend erweitert werden, um den dringenden Bedarf an Gewerbeflächen ortsansässiger Gewerbebetriebe zu decken.

Einstimmig beschloss der Stadtrat: Zur Sicherung einer nachhaltigen gewerblichen Entwicklung für Immenstadt ist für das Gebiet „Seifen-West II“ ein Bebauungsplan gemäß § 30 Baugesetzbuch aufzustellen. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan vom 31.07.2012 ist in der Gemarkung Stein im Bereich der Grundstücke wie folgt zu ändern: Für den vorgenannten Bereich ist anstelle der bisherigen ausgewiesenen „Flächen für die Landwirtschaft“ neu „Gewerbliche Bauflächen“ darzustellen.

 

  • 2.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hotel Kleiner Alpsee“ und 10. Änderung des Flächennutzungsplanes – Aufstellungsbeschlüsse

Am 27.09.2018 wurde dem Stadtrat von der Alpstein GmbH das Hotelprojekt „Am Kleinen Alpsee“ vorgestellt. Der Stadtrat stimmte den Plänen grundsätzlich zu.

Zwischenzeitlich wurden diverse Gespräche geführt und es soll nun ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.

Im Änderungsbereich soll ein „Sondergebiet Hotel“ entstehen. Östlich der Hotelbaufläche schließt das Freibad „Am Kleinen Alpsee“ an.

Einstimmig beschloss der Stadtrat: Für das Gebiet im Ortsteil Bühl a. Alpsee „Am Kleinen Alpsee“ ist ein „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ aufzustellen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für die Realisierung eines Hotelprojektes. Die Planungsziele sind durch den Abschluss eines Durchführungsvertrages in rechtlich geeigneter Weise zu sichern. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan vom 31.07.2012 ist in der Gemarkung Bühl im Bereich der betroffenen Grundstücke wie folgt zu ändern. Für den vorgenannten Bereich ist anstelle der bisherigen ausgewiesenen „Grünfläche – Badeplatz, Freibad, öffentliche Badestelle“ und „Flächen für die Landwirtschaft“ neu „Sondergebiet Hotel“ darzustellen.

  1. Sicherheitsrecht: Bühl, ‚Unterm Horn‘ – Vorstellung Gutachten – Stadt sieht deutlich erhöhtes Risiko bei Schlagwetter

Dem Stadtrat wurde das ausführliche Gutachten im Detail durch Herrn Dittmann vorgestellt.

Fazit des Gutachtens:

Gegenüber dem Urzustand

  • besteht durch örtlich erhöhte Fließgeschwindigkeiten (Veränderung 30 – 100%) eine höhere Gefahr für eine Schädigung der Asphaltdecke und damit auch für die darunter liegende Kanalisation und Wasserversorgung
  • hat sich die durch die beiden Häuser bedingte Anordnung der Flutrinne die Geschiebetransportkapazität für einen Weitertransport nach unten erheblich erhöht, was zu einer größeren Vermurungsgefahr für die Straßen, Gärten und Häuser führt und Auswirkungen auf die Befahrbarkeit hat (Zunahme der Schleppkraft örtlich 30 – 100%).
  • besteht durch die höhere Schleppkraft in der Schussrinne eine erhöhte Gefahr für Erosion in der Rinne und damit verbunden ein höheres Materialaustragsrisiko (ca. 100% Steigerung).
  • hat sich der Wasserstand um ca. 1- 3 cm erhöht. Damit ist für die Anwesen ein höheres Flutrisiko eingetreten.
  • Besonders eindrücklich waren die präsentierten Fotos vom 12.6.2016 eines Hochwasserereignisses mit murenähnlichem Geröllabgang im Bereich Kranzegg-Schleifenbach. Im Rahmen eines Gutachtens hatte Herr Dittman im Jahre 2009 theoretische Berechnungen im Rahmen eines Gutachtens zu den Auswirkungen von Starkregenereignissen in diesem Gebiet erstellt. Seine damaligen Berechnungen wurden bei diesem räumlich begrenzten Starkregenereignis voll bestätigt.

Generell kann festgehalten werden, dass ‚Unterm Horn‘ sowohl für die Gebäude als auch für die Infrastruktur der Unterlieger ein erhöhtes Risiko bei schlagwetterartigen Ereignissen durch die vorgenommenen baulichen Veränderungen entstanden ist.

Einstimmig beschloss der Stadtrat:

  • Ausdrücklich widerspricht der Stadtrat der Auffassung des Wasserwirtschaftsamtes , dass durch die vorgenommenen baulichen Veränderungen nur ‚marginale Verschärfungen‘ von Folgen für Unterlieger bei einem Schlagwetter zur Folge haben wird.
  • Der Stadtrat beauftragt Bürgermeister Armin Schaupp, das Landratsamt Oberallgäu aufzufordern, die Entscheidung des WWA zu korrigieren und unverzüglich eine ermessensfehlerfreie Entscheidung zu treffen. Das LRA wird darauf aufmerksam gemacht, dass es im Schadensfall entsprechend haftbar gemacht wird.
  • Über das weitere Vorgehen wird entschieden, wenn die Entscheidung des Landratsamtes bei der Stadt eingetroffen ist.

Begründung: Durch das fehlerhafte Gutachten des WWA konnte die Bauherrschaft Bader / Lingg nicht an den Kosten des Rückhaltebeckens beteiligt werden. Dieser Kostenanteil wird jetzt vom Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten, gefordert.

 

  1. Antrag Wirtschaftsreferent Studie Innenstadtentwicklung – Kooperationsprojekt im IHK und Hochschule Kempten zurückgezogen

Wirtschaftsreferent Peter Elgaß zog mit dem Hinweis, dass keine Mehrheit im Stadtrat zu erwarten sei, seinen Antrag zurück, eine Studie zur Innenstadtentwicklung (mit IHK und FH Kempten, Kosten ca 50.000 €) in Auftrag zu geben. Ausführlich begründete er, dass er es für die städtische Entwicklung (Innenstadt und Tourismus) Immenstadts als wichtig erachte, sich intensiv damit zu beschäftigen. Link: https://www.spd-immenstadt.de/172-immenstadt-hat-gro%C3%9Fe-chancen-sie-d%C3%BCrfen-nicht-verpasst-werden.html 

Unsere Fraktion teilt grundsätzlich die Argumente von Wirtschaftsreferenten Peter Elgaß. Die Aktiven-Stadträte sind der Ansicht, dass die Studie „Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK, Dez. 2012) von Dr. Martin Schirmer immer noch eine gute Datengrundlage liefert, sich fundiert mit der Innenstadtentwicklung, aber auch des Tourismus, auseinanderzusetzen – sofern die nötigen Personalkapazitäten in der städtischen Verwaltung geschaffen werden sollten. Detailanalysen könnten dann bei Bedarf erstellt werden.

Herbert Waibel

 

  1. “Weiße Flecken” im Stadtgebiet schließen – Mobilfunk-Förderprogramm des Staatsministeriums f. Wirtschaft

Seit dem 1. Dez. 18 gibt es das Bay. Mobilfunk-Förderprogramm der Staatsregierung, dessen Ziel es ist, Standorte ohne Mobilfunk-Empfang (weiße Flecken) künftig zu versorgen. In einem ersten Schritt soll die Versorgungssituation in den Gemeinden ermittelt, dann entschieden werden, ob es sinnvoll ist, über einen Förderantrag Finanzmittel für einen Mobilfunkausbau für Kommunen zu beantragen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, in einem ersten Schritt die Versorgungssituation des Mobilfunks im Stadtgebiet mit detaillierten Messungen untersuchen zu lassen und dafür die nötigen Finanzmittel von 5.200 € zur Verfügung zu stellen. Damit ist die Stadt von den sehr ungenauen Angaben der Netzbetreiber unabhängig. Nachdem die aktuelle Versorgungssituation ermittelt wurde, wird das Ergebnis im Stadtrat vorgestellt und entschieden werden, ob das staatliche Förderprogramm in Anspruch genommen werden wird.

Falls Bürger praktische Erfahrungen mit Zonen im Stadtgebiet ohne Mobilfunkempfang haben, können sie dies kurz an den Leiter der städtischen IT-Abteilung, Christian Fuchs ( c.fuchs@immenstadt.de ) mailen. Dann kann unmittelbar ein Abgleich mit den Messergebnissen erfolgen.

 

  1. Ausbau Mobilfunk 5G – Stadtrat sieht sich nicht in der Lage, explizit Stellung zu beziehen

Mehrere Bürgerinnen forderten Bürgermeister Armin Schaupp und den Stadtrat auf, zum Ausbau des Mobilfunkes 5G Stellung zu beziehen und eine Bürgerbeteiligung zu initiieren. Der Leiter der städtischen IT-Abteilung Christian Fuchs zeigte zu dem Thema einen informativen Videoclip mit Grundinformationen zum 5G-Mobilfunk und berichtete, dass zu diesem Thema (gesundheitliche Auswirkungen, staatliche Vorgaben, praktische Umsetzung) derzeit wenig objektive Informationen zur Verfügung stehen. Da viele in dem Schreiben der Bürgerinnen gestellten Fragen die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland berühren und außerdem für Immenstadt derzeit nicht auf der Agenda stehen, sah sich der Stadtrat nicht in der Lage, explizit Stellung zu beziehen.

Herbert Waibel