1. Bühl Mitte – Bebauungsplan

Planung Gästehaus am See – Seecafé“

Herr Peter Alger stellte die Pläne für sein „Gästehaus am See“ mit öffentlicher Gastronomie vor:

Zwei Häuser mit 22 Einheiten (Zimmer und Ferienwohnungen)

Öffentliche Gastronomie

22 Tiefgaragenstellplätze für Vermietungsbetrieb

22 sonstige Tiefgaragenstellplätze (nicht für öffentliche Gastronomie)

Diese Pläne stießen im Stadtrat auf grundsätzliche Zustimmung.

(Wir bedanken uns für die Zustimmung von Herrn Peter Alger, die Bilder freizugeben)

Der Stadtrat beschloss mit einstimmig, dass der Bebauungsplan „Bühl Mitte“ erneut öffentlich ausgelegt wird (Festsetzung „urbanes Gebiet“ mit schalltechnischer Untersuchung. Veranstaltungen der Musikkapelle zählen nun nicht mehr zu den „seltenen Ereignissen“. Zu den „seltenen Ereignissen“ zählen alle Veranstaltungen mit einer Spieldauer der musikalischen Darbietung [mit und ohne elektronische Verstärkung] von mehr als fünf Stunden pro Tag. Nach den Vorgaben der Freizeitlärmrichtlinie dürften daneben weiterhin 18 Veranstaltungen stattfinden. Im vergangen Jahr fanden in Bühl lediglich 7 Veranstaltungen statt, die in dieses Raster fallen würden. Die gewünschten positiven Effekte konnten somit durch die Festsetzung des urbanen Gebiets erzielt werden) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen sind.

Das Vorhaben von Herrn Alger wird dann im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans begleitet werden. “Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist eine Sonderform des Bebauungsplanes. Dieser findet Anwendung, wenn ein bereits präzise umrissenes Projekt von einem Vorhabenträger (Investor) realisiert werden soll.” (Wikepedia)

 

2. Hotel / Thermenlandschaft Bühl

Auf Antrag des  Projektentwickler Consigma wurde die Vorstellung des geplanten Projektes von der Tagesordnung genommen.

 

3. Allgäu-Triathlon – Antrag auf Zuschuss bewilligt – Finanzierung über Erhöhung der Fremdenverkehrsabgabe

Der Veranstalter des Allgäu-Triathlons stellte an die Stadt auf Erhöhung des Zuschusses (kostenfreie Betriebshofleistungen, Barzuschuss von 25.000 €, der vom Landkreis in gleicher Höhe gewährt würde) Derzeit erhält der Triathlon von der Stadt einen Zuschuss in Höhe von 12.000.- € und muss die Betriebshofleistungen (ca. 17.000.- €) bezahlen.

Bewertung des Allgäu-Triathlons aus Sicht der Stadt:

Der Tourismusverein hält den Allgäu-Triathlon wichtig und unterstützenswert. Er macht aber auch darauf aufmerksam, dass zur Hochsaison, wenn der Triathlon durchgeführt wird, viele Gäste – unabhängig vom Triathlon – schon gebucht haben. Auch zusätzlich gebuchte Trainigszeiten führen nicht zu einem deutlichen Anstieg der Übernachtungen, da die Übernachtungskapazitäten ausgeschöpft sind.

Der ins Feld geführte Mehrwert der Veranstaltung, lässt sich nicht konkret berechnen.

D.h. der Wert der Triathlonveranstaltung reduziert sich im Wesentlichen auf die überörtliche Marketingwirkung. Da Immenstadt sich derzeit im „touristischen Aufbruch“ befindet, sollte aus diesen Gründen auf diese Veranstaltung nicht verzichtet werden. Die gewünschten Mehrleistungen lassen sich aber nicht im Haushalt abbilden.

Der Stadtrat beschloss einstimmig, dass wegen des Marketing-Effektes der Allgäu-Triathlon grundsätzlich gefördert wird. Leistungen im Rahmen des Allgäu-Triathlons, die ausschließlich vom Betriebshof erbracht werden können, werden für den Veranstalter kostenfrei erbracht (Absperrungen, Umleitungen, Stromversorgung, Budenauf- und Abbau) und im Haushalt wird dies separat ausgewiesen. Außerdem erhält er die Zusage eines festen Zuschusses (Höhe des Zuschusses wird gesondert abgestimmt) im Rahmen von 5 Jahren. Die Stadt geht davon aus, dass der Landkreis in gleicher Höhe einen Zuschuss gewährt.

Die Finanzierung des Zuschusses des Allgäu-Triathlons erfolgt über eine Anhebung der Fremdenverkehrsabgabe. (Hinweis: Die Fremdenverkehrsabgabe wird von den Gewerbetreibenden, Unternehmen und Personen, die einen Vorteil am örtlichen Tourismus haben, erhoben. 10 % Fremdenverkehrsabgabenerhöhung erbringt ca. 20.000.- €).

Mit 4 : 17 Stimmen lehnte der Stadtrat eine Förderung des Allgäu-Triathlons in Höhe von 25.000 € / Jahr ab.

Mit 13 : 8 Stimmen beschloss der Stadtrat eine Förderung des Allgäu-Triathlons in Höhe von 20.000 € / Jahr.

Damit war die Abstimmung über eine Förderungshöhe von 15.000 € / Jahr hinfällig.

Kommentar

Allgäu-Triathlon im Wandel – Steuergelder bewusst einsetzen

German Altenried, Gründer und Ehrenvorsitzender unserer Wählergemeinschaft, hat den „Kult-Allgäu-Triathlon“ 1983 als erste Triathlon-Veranstaltung in Deutschland aus der Taufe gehoben. Unter German Altenried mit seinen rund 700 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern – vor allem aus den Immenstädter Vereinen – war der Triathlon für viele Städtler eine Herzensangelegenheit, die sie unterstützt haben. So hat auch die Stadt den Allgäu-Triathlon mit Zuschüssen in wechselnder Höhe unterstützt, um Defizite auszugleichen und mit zu dem gemacht, was er heute darstellt.

2013 hat German Altenried den Allgäu-Triathlon an Hannes Blaschke übergeben. Dieser hat die Veranstaltung weiter professionalisiert und entscheidende Änderungen vorgenommen (Verlegung von Ende Juli auf Mitte August, Konzentration auf Bühl/See) und eine deutliche Steigerung der Teilnehmerzahlen auf knapp 2.000 erreicht. Viele Rahmenbedingungen bei der Durchführung haben sich im Laufe der Jahre geändert, Auflagen der Behörden wurden verschärft, etliche Tätigkeiten wie Verkehrslenkung dürfen ehrenamtliche Helfer nicht mehr durchführen (nun ausschließlich Polizei und FFW).

So ist das von Hannes Blaschke einst angestrebte Ziel eine „schwarze Null“ zu erwirtschaften – ohne öffentliche Förderungen in Anspruch nehmen zu müssen – anscheinend nicht umsetzbar.

In dieser Tradition stehen wir zum Allgäu-Triathlon und bedanken uns bei dem Team um Hannes Blaschke.

Immenstadt steht vor finanziell herausfordernden Jahren. Ein jährlicher Zuschuss an den Allgäu-Triathlon, der den Stadthaushalt nicht direkt belastet, muss von Immenstädter Betrieben über die Erhöhung der Fremdenverkehrsabgabe erwirtschaftet werden. Dies sollte uns allen bewusst sein. Deswegen haben wir Aktiven-Stadträte/-in uns mehrheitlich für eine Förderung von 15.000 € ausgesprochen – für unsere Argumente aber keine Stadtratsmehrheit gefunden.

Herbert Waibel

 

4. Hundesteuersatzung geändert – Kampfhunde besonders besteuert

Einstimmig beschloss der Stadtrat, dass die überarbeitete Hundesteuersatzung zum 1.1.2019 in Kraft tritt.

Die Hundesteuersatzung wurde so überarbeitet, dass stärker zwischen Hunden und Kampfhunden gemäß rechtlichen Vorgaben unterschieden wird  („Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“ des § 1 [Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet] und des § 2 [Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen]). So sind beispielsweise für den ersten Hund EUR 77,00 zu entrichten, für den ersten Kampfhund nach § 1 der genannten Verordnung EUR 770,00 und für den ersten Kampfhund nach § 2 der genannten Verordnung EUR 580,00.

Zur Überarbeitung der Hundesteuersatzung wurden rechtliche Informationen vom Bayerischen Gemeindetag eingeholt.

 

5. Straßenreinigung – Verordnung und Satzung überarbeitet

Die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ wurde überarbeitet. Dabei wurde auch die Anlage I der Verordnung, die die Straßennamen beinhaltet, aktualisiert. Da auch die „Straßenreinigungssatzung“ auf die die Verordnung aufbaut, überarbeitet. Die Gebühren der „Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Immenstadt i. Allgäu“ wurden gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst (VPI 1996 Basis 06/2006 um Vergleich zur Basis 06/2018). Einstimmig beschloss der Stadtrat, dass die Änderungen zum 1.1.2019 in Kraft treten.

 

Outdoorfestival Allgäu

Auf Bitten der Verwaltung wurde dieser Punkt vertagt.

 

Feststellung der Jahresrechnungen 2014, 2015 und 2016 und Entlastung

Die Jahresrechnungen 2014, 2015 und 2016 sind vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates geprüft worden. Der Ausschuss empfahl einstimmig dem Stadtrat, die Jahresrechnungen 2014, 2015 und 2016 nun endgültig festzustellen und die Entlastung für diese Rechnungsjahre auszusprechen.

Der Stadtrat beschloss einstimmig, dass das Ergebnis der Jahresrechnungen für das Jahr 2014, 2015 und 2016 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt wird und die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für die Rechnungsjahre 2014, 2015 und 2016 ausgesprochen wird.