Zwei Informationen (Bergbauernmuseum und Buddhismuszentrum) aus dem Hauptausschuss, der am 18.9.18 getagt hat:

1. Bergbauernmuseum Diepolz – Zukunftsentwicklung – Untere Bierenwangalpe nach Diepolz translozieren
Der Vorsitzende des Bergbauernmuseums Diepolz e.V., Sigi Zengerle berichtete im Hauptausschuss über die Entwicklung des Bergbauernmuseums. Im Jahre 2017 fand das Allgäuer Bergbauernmuseum Diepolz wieder großen Zuspruch bei Einheimischen und Urlaubsgästen, insbesondere bei Familien. Es kamen 72.317 Besucher. Damit war es eines der besten Jahre seit der Eröffnung im Jahre 2002. Es konnte der Millionste Besucher seit Bestehen des Museums gezählt werden.
Antrag auf Anhebung des Jahreszuschusses
Trotz aller Anstrengungen stößt das Bergbauernmuseum wirtschaftlich an Grenzen, obwohl der Kostendeckungsgrad von rund 63 % in 2017 für ein Museum außergewöhnlich gut ist. Die Personalausstattung ist so „auf Kante genäht“, dass gerade so die Aufgaben bewältigen werden können. Daneben geht vor allem die Schere zwischen dem Zuschuss der Stadt und den Personalkosten immer weiter auseinander:
So wurden die Eintrittspreise im Jahre 2018 um durchschnittlich 20% angehoben (für einen Erwachsenen 50 Cent mehr) und werden die Preise auch 2019 um den gleichen Betrag anheben. Die Eintrittskarte für einen Erwachsenen kostet dann 7 €, die Familienkarte 14 €.
Für 2016 hat der Jahresabschluss ein Defizit von knapp 20.000 € ausgewiesen. Als diese Zahlen vorlagen, war es für eine Erhöhung der Eintrittspreise bereits zu spät.
Der steuerliche Jahresabschluss für 2017 weist nun ein Defizit von 45.900 € auf.
Nach derzeitigem Stand kann das Jahr 2018 voraussichtlich ohne Defizit abgeschlossen werden. Um die Zahlungsfähigkeit des Bergbauernmuseumszu gewährleisten muss notgedrungen für 2017 auf den mit der Stadt geschlossenen Vertrages zurückgegriffen werden. Danach erfolgt nach Abschluss des Rechnungsjahres ein Ausgleich durch die Stadt von evtl. noch nicht gedeckten Betriebskosten.
Nachdem dieser Betrag von der Stadt nicht in den Haushalt 2018 eingeplant werden konnte, ist der Verein mit einer Auszahlung im Jahre 2019 einverstanden.
Zukunftsprojekte
Ein wesentliches Moment für einen gelungenen Museumsbesuch ist die dazugehörige Einkehr. Dies kann das Bergbauernmuseum nicht ausreichend bieten. Die Höfle-Alpe bietet viel, sehr schöne Brotzeiten und eine tolle Aussicht. Während der Öffnungszeiten können aber von den räumlichen Verhältnissen her, insbesondere der Küche, Busgruppen nicht vernünftig bedient werden. Warmes Essen ist gar nicht möglich. Eine Dorfwirtschaft wird in Diepolz ebenfalls schmerzlich vermisst.
Dem Verein des Bergbauernmuseums ist nun die Untere Bierenwangalpe angeboten worden, die sich in einem sehr guten Zustand befindet. Sie hat eine Größe von 18,90 x 11,30 m = 214 m². Es bietet sich an, die Alpe, die nicht unter Denkmalschutz steht, nach Diepolz zu translozieren und zu einer Gaststätte auszubauen. Das Gebäude würde sich optisch sehr gut ins Museumsgelände einfügen. Zum passenden Grundstück sind erste Gespräche geführt worden. Für die reine Translozierung ohne Erschließung liegt eine Kostenschätzung vor, die machbar erscheint (200.000 € netto).
Herr Michael Ruepp, Wirt des „Lustigen Hirsches“ und Pächter der Höfle-Alpe, ist an diesem Projekt sehr interessiert. Es besteht die grundsätzliche Bereitschaft, sich an einer Finanzierung zu beteiligen. Das Modell könnte so aussehen, dass die Stadt neben den Grundstückskosten die Kosten der Translozierung trägt, Herr Ruepp die des gastronomischen Ausbaus. Die Pacht würde so bemessen, dass nach ca. 15 Jahren die Gebäudekosten der Stadt zurückbezahlt sind. Die Fördermöglichkeiten für die Gastronomie werden gerade geprüft.
Es handelt sich somit um eine rentierliche Investition für die Stadt. Nach 15 Jahren verfügt die Stadt über den Wert des Gebäudes, das weiter Ertrag über die Pacht bringt. Dem Museum und den Diepolzer Bürgern wäre außerdem sehr geholfen.
Spielplatz
Der Spielplatz ist im Jahre 2002 mit der Eröffnung des Museums in Betrieb gegangen und ist nun sehr in die Jahre gekommen. Bei einzelnen Elementen ist die Holzsubstanz mittlerweile so marode, dass die Teile gesperrt werden müssen und auch eine Reparatur nicht mehr möglich bzw. völlig unwirtschaftlich ist. Die Firma Cucumaz hat einen Vorschlag zur Sanierung und Erneuerung des Spielplatzes erstellt. Damit wird der Spielplatz noch attraktiver und besser auf die verschiedenen Altersgruppen zugeschnitten. Die Kosten belaufen sich auf rund 50.000 €. Der Museumsverein würde sich bereit erklären, über Spenden und Rücklagen aus dem ideellen Verein 20.000 € beizusteuern, so das ein Stadtanteil von 30.000 € verbleibt.
Zukunftssicheres Finanzierungskonzept für Bergbauernmuseum
In verschiedenen Beiträgen bedankten sich die Mitglieder des Hauptausschusses für das Engagement der Mitglieder des Bergbauernmuseums-Vereins. Alle waren sich einig, dass die Ideen des Vereins, um weiterhin attraktiv zu bleiben, unterstützt werden sollen, so auch die Translozierung der Unteren Bierwangenalpe nebst Gastronomiekonzept. Einstimmig stimmten die Mitglieder des Hauptausschusses dem Vorschlag von Bürgermeister Armin Schaupp zu, ein zukunftssicheres Finanzierungskonzept für das Bergbauernmuseum zu erarbeiten, ähnlich wie bei den städtischen Alpen. Eine Möglichkeit wäre, die Kurabgabe leicht zu erhöhen, damit laufende Haushalte nicht belastet werden, wenn unvorhergesehene Aufgaben anstehen (Sanierung Gebäude, neue Projekte).

2. Buddhismuszentrum Gut Hochreute – Umstrittene Äußerungen von Ole Nydahl
Aufgrund der Berichterstattung der Allgäuer Zeitung und in übergeordneten Medien ( https://www.br.de/nachricht/schwaben/inhalt/ermittlungen-gegen-islamkritischen-buddhisten-aus-immenstadt-100.html ) wurden die Äußerungen von Ole Nydahl und seiner Rolle im Buddhismuszentrum kritisiert, aber auch die Aktivitäten der Stiftung Diamantweg rund um das europäische Buddhismuszentrum auf dem Gut Hochreute.

 


Markus Kleebaur, Leiter des Sozial- und Ordnungsamtes nahm in der Sitzung dazu aus Sicht der Verwaltung folgendermaßen Stellung:

“Vorbemerkung

Die anstößigen Bemerkungen von Herr Ole Nydahl zu den Themen Waffen und Islam schlugen große Wellen in der Presse und den Medien. Innerhalb kürzester Zeit wurde dann das Buddhismuszentrum in Immenstadt grundlegend in Frage gestellt und zumindest inzident von der Stadt Immenstadt erwartet, sich nun darum zu kümmern. Natürlich wurde die Gelegenheit von manchen Menschen dann gleich am Schopfe gepackt und alle im Zusammenhang mit den Buddhisten in Immenstadt über die letzten Jahre angefallenen Fragen und Probleme publikumswirksam mit auf das Tablett gelegt und zum Schluss waren nicht mehr die einschlägigen Äußerungen das Gesprächsthema, sondern ganz andere Dinge, wie Bauverfahren, Verkehr und Lärm.
Genau dieses Vermischen und Anbringen eigener Interessen ist aber sehr bedenklich und soll offensichtlich von einer differenzierten Betrachtung, wie es das Gesetz vorsieht ablenken.
Wichtig – eine politische Haltung oder eine Stellungnahme zur Person von Ole Nydahl steht der Verwaltung trotz der bedenklichen Äußerungen nicht zu, dies gilt natürlich nicht für die politischen Organe.
Aufgabenstellung
Rechtliche Auskunft über die Rolle der Stadt Immenstadt bezüglich der Äußerungen von Herr Ole Nydahl und den weiteren aufgeworfenen Fragen der öffentlichen Diskussion;
Auskünfte (Zusammenfassung)
Baurecht
Welche Bauten am Buddhismuszentrum errichtet wurden und wie sie genutzt werden; Zuständigkeit Landratsamt nach Vorgabe Bebauungsplan der Stadt Immenstadt i. Allgäu – laut Landratsamt alles OK! Div. Bescheide.
Umweltrecht (hierzu zählt auch Lärmschutz)
Welche Nutzung des Geländes im Naturschutzgebiet erlaubt ist; Zuständigkeit Landratsamt – laut Landratsamt OK! Bescheid LRA vom 07.08.2008 Az.SG 21-0403/08; Besonderheit – Beschränkung gem. III Nr. 3. des Bescheides auf 2.800 Personen durchschnittlich beim Zeltlager. Die Stadt Immenstadt hat das Landratsamt darauf aufmerksam gemacht, dass bei einer sicherheitsrechtlichen Anordnung ein Durchschnittswert nicht hilfreich ist, weil es auf die Spitzen ankommt. Man kann z.B. die Benutzung einer Veranstaltungshalle doch nicht im Durchschnitt angeben, sondern in der maximal gleichzeitig zugelassenen Personenzahl. Das Landratsamt äußerte sich dazu, dass sie davon nicht abweichen werden; wenn wir als städtische Sicherheitsbehörde ein Problem damit haben, dann sollen wir parallel dazu einen Bescheid erlassen (was wir auch taten).
Anmerkung – eine Lärmbelästigung der Anwohner konnte nicht festgestellt werden.
Verkehrsrecht
Wie sich die Verkehrslenkung gestaltet:
Zuständigkeit: Stadt – hier wurde ein Vertrag geschlossen am 14.03.2008.
Besonderheit: § 6 Abs. 4 f besagt, dass beim Sommercamp Kleinbusse verwendet werden sollen.
Die Stadt wurde von Passanten darauf aufmerksam gemacht, dass 2018 Linienbusse verwendet wurden. Mit Mail vom 13.08.2018 wurde die Buddhismus-Stiftung darauf hingewiesen und klargestellt, dass künftig vertragskonform Kleibusse eingesetzt werden müssen. Dies wird 2019 überwacht werden.
Ansonsten ist anzumerken, dass die Buddhisten alles in ihrer Macht stehende unternehmen, dass die Regeln eingehalten werden. Ihre Verkehrslogistik und die Umsetzung ist wirklich vorbildlich. Natürlich gibt es auf Grund der Größe der Veranstaltung ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und nicht alle Verkehrsteilnehmer verhalten sich immer perfekt; aber das lässt sich leider niemals gänzlich vermeiden.
Sicherheitsrecht
Wie die Gefahrenabwehr berücksichtigt wird:
Zuständigkeit: Stadt – es wurde ein Bescheid erlassen am 19.04.2017 und ein ausführliches Sicherheitskonzept entwickelt, das Gegenstand des Bescheides ist (aktuelles Sicherheitskonzept vom 30.07.2018); Es orientiert sich an der Gefahrenabwehr für 3.500, 5000 bzw. 7.000 Personen. Das Sicherheitskonzept ist absolut fundiert, von einem externen Gutachter geprüft und wurde mit den nötigen Stellen inkl. Herrn Straub (Rettungsdienst) abgesprochen. Es finden regelmäßige Überprüfungen statt.
Strafrecht
Ob die mit Strafe bewehrten Gesetze verletzt wurden:
Zuständigkeit: Polizei/Staatsanwaltschaft (evtl. Verfassungsschutz)
Die Äußerungen von Herrn Ole Nydahl könnten unter Umständen den Tatbestand eines strafrechtlichen Deliktes erfüllen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits. Sollte sich daraufhin ein Strafverfahren nach sich ziehen, so liegt das im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft. Dies hat aber zunächst keine Auswirkungen auf die Buddhismusstiftung Diamantweg. Das bedeutet, dass alle oben genannten Verträge, Bescheide usw. vollumfänglich gelten. Nur wenn die Stiftung als Organisation verboten werden würde, dann gäbe es Punkte zum Handeln. Dies ist jedoch absolut abwegig nach dem augenblicklichen Stand der Kenntnisse, vielmehr ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass sich die Aussagen von Herr Nydahl im Rahmen der verfassungsmäßig zugestandenen Meinungsfreiheit bewegen und keine strafrechtliche Relevanz aufweisen.
Fazit
Die Ereignisse, ausgelöst durch die Äußerungen des Herr Nydahl, haben aus rechtlicher Sicht für die Stadt und für das Landratsamt keine Relevanz. Die Staatsanwaltschaft ist jetzt gefordert.”

 

Bürgermeister Armin Schaupp teilte mit, dass nach seinem Kenntnisstand die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Ole Nydahl eingestellt habe.
Der Hauptausschuss plädierte einhellig dafür, mit dem Vorstand der Diamantweg-Stiftung in einen Dialog zu treten.

Herbert Waibel