1. Vorstellung des Tätigkeitsberichts durch Vertreter des Jugendparlamentes

Seit September 2016 gibt es in Immenstadt ein Jugendparlament. Bei der konstituierenden Sitzung am 19.09.2016 wurde Frau Philine Blees als Vorsitzende gewählt (siehe Protokoll). Das Jugendparlament hat seither regelmäßig getagt und verschiedene Themen in Angriff genommen.

Am 04.10.2017 begann nun die Periode des neuen Jugendparlamentes mit folgender Besetzung:

  1. Vorsitzende Frau Philine Blees, Immenstadt, Gymnasium
  2. Vorsitzende Frau Lilly Fischer, Immenstadt, Mädchenrealschule Maria Stern
  3. Vorsitzende Frau Nadine Wurmbäck, Immenstadt, Gymnasium

Frau Julyet Derya, Immenstadt, Wirtschaftsschule Merkur

Herr Robert Fietz, Sonthofen, Wirtschaftsschule Merkur

Frau Angelina Jörg, Rottach, Mädchenrealschule Maria Stern

Herr Kilian Mautz, Immenstadt, Knabenrealschule

Herr Martin Schwab, Immenstadt, Berufsschule

Frau Blees und Frau Fischer berichteten dem Stadtrat anschaulich, wie im Jugendparlament Demokratie gelebt und gelernt wird.

 

  1. Breitbandförderung

Sachstandsbericht und weiteres Förderprogramm

Skizze: Versorgung und laufender Ausbau

Der Bedarf an Kapizitäten im Breitband verdoppelt sich derzeit etwa alle 20 Monate.

Momentan werden im Rahmen des Breitband-Förderprogramms des Freistaats Bayern Teilbereiche des Stadtgebiets mit schnellem Internet erschlossen. Um auch die verbleibenden Bereiche mit schnellem Breitband zu versorgen wurde die Firma Corwese GmbH mit der Planung eines weiteren Förderverfahrens beauftragt und bereits der erste Schritt (Markterkundung) eingeleitet. Die Markterkundung endet am 6. November 2017.

Skizze: Vorgeschlagener Ausbau

Einstimmig beschloss der Stadtrat, die Verwaltung zu beauftragen, das Förderverfahren II (Freistaat Bayern, Höfe-/Alpenbonus) nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens weiter zu betreiben. Der Eigenanteil der Stadt Immenstadt ist dabei – nach Abzug der staatlichen Förderung von 80 % – auf 250.000 € zu deckeln.

Mit einem herzlichen Applaus dankte der Stadtrat dem Leiter der städtischen IT-Abteilung Christian Fuchs für seine engagierte Arbeit in diesem Bereich.

 

Vorstellung weitere Planungen und Vorschlag der Umsetzung

Neben den aktuell laufenden Bemühungen die Breitband-Infrastruktur auszubauen (Förderprogramm Freistaat Bayern) wird für die digitale Zukunftsfähigkeit entscheidend sein, Glasfaseranschlüsse bis zum Endbenutzer zu bringen (FTTH=Fiber to the home). Dabei kann die Stadt entscheidend unterstützen, indem bei anstehenden Baumaßnahmen Leerrohre verlegt werden und somit Synergien beim Tiefbau genutzt werden. Dies wird bereits grundsätzlich praktiziert.

Neben der frühzeitigen Einbeziehung der eigentlich zuständigen Telekommunikationsanbieter bereits zu Beginn der Planungsphase, sollte alternativ die Verlegung auf eigene Kosten vorgesehen werden. Auch bei Baumaßnahmen sonstiger staatlicher Stellen im Stadtbereich, sollte auf die Mitverlegung von Leerrohren geachtet werden.

Um eine Planungsgrundlage zu bekommen, wurde die Firma Corwese GmbH mit der Erstellung eines Masterplans beauftragt – die Kosten dafür werden zu 100 % im Rahmen des Förderprogramms „Breitband Bund“ erstattet.

Der Stadtrat beschloss gegen eine Stimme die Umsetzung des „Leerrohr-Masterplans Breitband“ mit folgender Maßgabe:

Bei allen Baumaßnahmen der Stadt sowie der Stadtwerke ist der vorliegende „Leerrohr-Masterplan Breitband“ wie folgt umzusetzen:

o    Bei Planungsbeginn Abfrage der Telekommunikationsanbieter (insbes. Telekom, M-Net, Kabel Deutschland) hinsichtlich Interesse an eigenwirtschaftlicher Umsetzung des Masterplans.

Auf Nachfrage von 2. Bürgermeister Herbert Waibel, ob eine Nutzung/Absprache von Kabelschächten entlang von Bahnstrecken möglich sei, antwortete der Beauftragte der Firma Corwese, dies sei vom Grundsatz her möglich. Er gebe aber zu bedenken, dass unterirdisch verlegte Kabel deutlich besser geschützt seien als in einem Kabelschacht  der Bahn, da dieser leicht geöffnet und Schäden verursacht werden könnten.

o   Ersatzweise Kostenermittlung und Umsetzung des Masterplans durch Stadt/Stadtwerke – bei Nichtumsetzung im Einzelfall Begründung (z.B. Kostenaufwand zu hoch)

o   Enge Abstimmung des Planungs- und Umsetzungsprozesses mit der Fa. Corwese (zur jeweiligen Aktualisierung des Masterplans) sowie dem Breitbandbeauftragten der Stadt

o   Analog ist bei Baumaßnahmen anderer staatlicher Stellen (z.B. Straßenbauamt, Kreistiefbauverwaltung) vorzugehen soweit die Stadt die Planungsprozesse beeinflussen kann

o    Die Verwaltung wird beauftragt, ob und unter welchen Bedingungen eine Kooperation mit dem AÜW hinsichtlich der Umsetzung des „Leerrohr-Masterplans“ möglich ist.

 

  1. Straßenausbaubeitragssatzung – Grundsatzbeschluss zu Kosten / Nutzen

Nach der aktuellen Rechtslage sind die Bayerischen Kommunen verpflichtet die Straßenausbausatzung einzuführen. Dies wurde durch das Landratsamt mit Schreiben vom 10.07.2017 bestätigt.

Bürgermeister Armin Schaupp hat auf der Grundlage des Masterplanes Straßenausbau-/Sanierung eine Kosten-/Nutzenberechnung der Straßenausbaubeitragssatzung für die Stadt Immenstadt in der Vorausschau der nächsten 20 Jahre erstellt.

Der monetäre Vorteil errechnet sich für die Stadt Immenstadt für die nächsten 20 Jahre auf ca. 680.000.- €.

Die Gesetzeslage sieht vor, dass von der Einführung der Straßenausbaubeitragssatzung abgesehen werden kann, wenn ein ungünstiges Kosten-/Nutzenverhältnis vorliegt.

In einer ausführlichen Debatte dankten Vertreter aus allen Fraktionen Bürgermeister Armin Schaupp für seine Initiative („Wir kämpfen miteinander“, so CSU-Stadtrat Helmut Schafroth), einen Weg aufzuzeigen, der es vielleicht möglich macht, dass Immenstadt von der Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung befreit wird.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, aufgrund des ungünstigen Kosten-/Nutzenverhältnisses einen Antrag auf Befreiung von der Straßenausbaubeitragssatzung zu stellen.

 

  1. Ortsdurchfahrt Stein – Überquerung der B 19 alt (Höhe Raiba / Kindergarten)

In der Sitzung des Bauausschusses am 21.09.2017 wurden von der Kreistiefbauverwaltung, drei Varianten für die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Stein (Kreisstraße OA 5) vorgestellt. Die Varianten unterscheiden sich im Wesentlichen in der Fahrbahnquerung für die Fußgänger:

–      Variante 1: Sanierung der bestehenden Fußgängerunterführung (nördliche Rampe nicht barrierefrei – weiterhin 13 % Steigung).

–      Variante 2: Neue Fußgängerunterführung (beidseitig barrierefrei). Bei dieser Variante müsste u.U. der Tobelbach verlegt werden. Diese Kosten ca. 700.000 € müsste die Stadt tragen.

–      Variante 3: Querungshilfe in der Kreisstraße (barrierefrei)

Der Bau- und Umweltausschuss hatte sich für die Variante 1 ausgesprochen.

Mit 21 : 2 Stimmen folgte der Stadtrat der Empfehlung des Bauausschusses (Sanierung der bestehenden Fußgängerunterführung  – nördliche Rampe nicht barrierefrei).

Herbert Waibel